Motorfahrzeuge und zur Personenbeförderung bestimmte Anhänger werden zum Verkehr zugelassen, wenn dem Strassenverkehrsamt ein elektronischer Versicherungsnachweis (eVN) übermittelt worden ist.
Den Versicherungsnachweis können Sie direkt bei Ihrer Versicherung beantragen und wird elektronisch ans Strassenverkehrsamt übermittelt.
Ein neuer Versicherungsnachweis wird erforderlich:
- Nach Übernahme durch einen anderen Halter oder nach Änderung des Namens
- Nach Verlegung des Standortes in einen anderen Kanton (Kantonswechsel)
- Bei Wiederinverkehrsetzung von deponierten Kontrollschildern (WIK)
- Nach der Meldung des Versicherers über Aussetzen oder Aufhören des Versicherungsschutzes
- Bei Schilderersatz durch neue Schilder infolge Diebstahls
- Wenn eine wesentliche Angabe im Versicherungsnachweis ändert (Platzzahl, Fahrzeugart, etc.)
Tipp: Die Gültigkeit eines Versicherungsnachweises beträgt 30 Tage.
Wichtige Hinweise
Der Versicherungsnachweis muss vollständig ausgefüllt werden. Unvollständige Versicherungsnachweise und solche mit fehlenden, unrichtigen oder ungenauen Angaben werden zurückgewiesen. Postfach-Eintrage sind nur als Ergänzung zur Adresse zulässig-alleinige Angabe eines Postfaches als Strassenbezeichnung genügt nicht.
Besondere Verwendung / Risiko
Es gibt Fälle mit zusätzlichen Risiken, welche im Versicherungsnachweis zusätzlich und speziell aufgeführt werden müssen.
- Motorwagen mit mehr als 9 Plätzen
- Motorfahrzeuge und Anhänger zum Transport gefährlicher Güter
Gültigkeit
Auf jedem Versicherungsnachweis muss der Tag vermerkt sein, an dem seine Gültigkeit beginnt. Vor diesem Tag besteht kein Versicherungsschutz. Fahrzeugausweis und Kontrollschilder dürfen daher dem Halter nicht vorher ausgehändigt werden.
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