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Hier finden Sie nützliche Informationen zur Fahrzeugprüfung.

Als Privatperson können Sie Ihren Termin für die periodische Fahrzeugprüfung einmalig online verschieben.

Die Garagenbetriebe haben zudem die Möglichkeit, Termine zu buchen und selber zu verwalten.

Der erste Termin einer periodischen Prüfung kann, je nach Verfügbarkeit von freien Terminen, um höchstens 30 Tage verschoben werden.

 

Folgende Termine können nicht verschoben werden:

  • Termine von Fahrzeugen, die jährlich geprüft werden müssen und/oder über 3'500 kg wiegen.
  • nach folgenden Prüfungsresultaten: ausgeblieben, Prüfungsabbruch oder neuer Termin
  • Polizeirapporte

 

Terminverschiebungen, die Deponierung der Kontrollschilder sowie die Annullation des Fahrzeugausweises müssen mindestens fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag, ohne Prüfungstag) vor dem Prüftermin erfolgen. Ansonsten wird Ihnen die Prüfgebühr in Rechnung gestellt (Ziffer 117.15 des Verkehrsgebührentarifs, sGS 718.1; abgekürzt VGT). Der Termin für die periodische Fahrzeugprüfung entfällt danach automatisch.

Bei Nichterscheinen wird Ihnen die Prüfgebühr ebenfalls in Rechnung gestellt. Zweimaliges Ausbleiben hat den Entzug des Fahrzeugausweises und/oder der Kontrollschilder zur Folge (Art. 106 der Verkehrszulassungsverordnung, SR 741.51, abgekürzt VZV).

Fahrzeugprüfung

Ihr Fahrzeug muss in einem im Strassenverkehrsgesetz geregelten Intervall auf Verkehrssicherheit und Umweltemissionen geprüft werden.

Bitte erscheinen Sie mindestens fünf Minuten vor dem Termin mit gereinigtem, kontrolliertem und vorführbereitem Fahrzeug bei der Prüfstelle, welche auf Ihrer Einladung vermerkt ist.

Ladung / Ladungssicherung

Lieferwagen, Lastwagen und Sachentransportanhänger müssen für den Prüftermin zu mindestens 75 Prozent mit dem zulässigen Gesamtgewicht beladen werden. Bitte beachten Sie dazu die Informationen im Videofilm «Ladungssicherung».

Terminverschiebungsgesuch/Zusatzprüfung

Termine können Sie online verschieben.

Sollte dies nicht möglich sein oder wünschen Sie eine Zusatzprüfung, können Sie uns diesbezüglich gerne eine Anfrage via Kontaktformular zustellen. Nach dem Versenden Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

 
* Pflichtfelder (müssen ausgefüllt werden)
 

Fragen und Antworten

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug beim TCS prüfen zu lassen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem TCS St.Gallen in Verbindung.

Es gelten die kantonalen Fristen. In bestimmten Fällen kann das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt den Prüfungstermin beim TCS ablehnen.

TCS

Kontaktstelle St.Gallen
Zürcher Strasse 475
9015 St.Gallen

Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen

Prüfstelle Winkeln
Biderstrasse 6
9015 St. Gallen


Technische Auskünfte:
+41 58 229 92 19
info.winkeln@sg.ch

Termindisposition:
+41 58 229 92 99
dispo.stva@sg.ch

Telefonische
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09:00 - 11:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

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Prüfstellen

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13:30 - 17:00 Uhr