Jedes Fahrzeug, das auf St.Galler Strassen fährt, wird vom Strassenverkehrsamt regelmässigen geprüft.
Ihr Fahrzeug wird mit Blick auf die Verkehrssicherheit und auf die Übereinstimmung mit den geltenden technischen Vorschriften geprüft. Gleichzeitig wird darauf geachtet, dass Abgase, Lärmquellen oder ein eventueller Ölverlust die Umwelt nicht unnötig belasten. Das Strassenverkehrsgesetz bildet dazu die Grundlage.
- Bremsen
- Lenkung
- Reifen
- Fahrwerk
- Licht
- Karosserieteile
- tragende Teile, generelle Funktionstüchtigkeit
- Korrosion
- usw.
Gibt es an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen? Informationen zur Nachprüfung in diesem Fall finden Sie hier: Prüfung bei technischen Fahrzeugänderungen.
Die Fahrzeugprüfung wird in einer unserer Prüfstellen vorgenommen. Je nach Fahrzeugart gelten unterschiedliche Prüfungsintervalle. Dies ist im Strassenverkehrsrecht (SVG) geregelt. Der Gesetzesartikel VTS Art. 33 Periodische Prüfungspflicht gibt darüber Auskunft.
Für besondere Fahrzeugarten wie Lastwagen, schwere Anhänger, Personentransportfahrzeuge (Gesellschaftswagen, Kleinbus, Taxi usw.), SDR-Fahrzeuge mit Tankaufbauten usw. gelten andere zeitliche Intervalle. Sie erhalten für alle Fahrzeuge eine entsprechende Einladung.
Wollen Sie das Fahrzeug freiwillig prüfen lassen, zum Beispiel vor einem längeren Auslandaufenthalt, längeren Abwesenheiten usw. können Sie mit einer unserer Prüfstellen Kontakt aufnehmen.
Der/Die Fahrzeughalter/in oder eine Stellvertretung (Garage oder andere Dritte).
Sie erhalten frühzeitig eine Einladung mit dem Prüfungstermin. Sollte Ihnen das Prüfungsdatum nicht zusagen, ist eine einmalige Terminverschiebung (nur der erste Termin) um maximal 30 Tage möglich. Dies aber nur, wenn entsprechende Termine zur Verfügung stehen. Es besteht kein genereller Anspruch auf eine Terminverschiebung. Bei speziellen Vorkommnissen kann eine Terminverschiebung verweigert werden. Entsprechend wird die Verschiebungsmöglichkeit auch per I-Dispo blockiert.
Unter folgendem Link können Sie die Terminverschiebung selber erledigen und den für Sie passenden Prüftermin auswählen: Termindisposition Fahrzeuge
Auf Ihrer Einladung finden Sie die nötigen Daten (Aufgebot-Nr. sowie Stamm-Nr.). Der Termin muss spätestens 5 Arbeitstage (Montag-Freitag, ohne Prüfungstag) vorher verschoben werden. Bei verspäteter Verschiebung wird die Prüfgebühr in Rechnung gestellt (Gebührentarif 718.1; Ziff. 117.15). Bei Nichterscheinen, verspäteter Deponierung der Kontrollschilder oder verspäteter Annullierung des Fahrzeugausweises (mind. 5 Arbeitstage, Montag-Freitag, ohne Prüfungstag) wird die Prüfgebühr in Rechnung gestellt (Gebührentarif 718.1; Ziff. 117.15). Wird das Kontrollschild rechtzeitig deponiert oder der Fahrzeugausweis annulliert, entfällt der Termin kostenlos.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug beim TCS prüfen zu lassen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem technischen Zentrum in Verbindung.
(St.Gallen: 071 313 75 00 / Sevelen: 081 785 36 56 / Eschenbach: 055 292 10 01)
Die Verschiebungsfristen gelten auch für die Fahrzeugprüfungen beim TCS.
Das StVA SG kann in speziellen Fällen das Prüfen des Fahrzeuges beim TCS oder in einem anderen Kanton verweigern.
Lassen Sie Ihr eingelöstes Fahrzeug in einem anderen Kanton prüfen? Beachten Sie folgende Punkte:
- Die Prüfung im anderen Kanton muss die Fristen des Kantons St.Gallen einhalten (z.B. Personenwagen innert 30 Tagen ab 1. Prüftermin).
- Es gelten die gleichen Bedingungen wie im Kanton St.Gallen.
- Senden Sie uns umgehend das Aufgebot des anderen Kantons
- Verlängert sich durch eine Reparatur die Prüfzeit, melden Sie es uns umgehend
- Sie sind verantwortlich, dass alle Unterlagen nach der Prüfung an uns gesendet werden.
Es besteht keine automatische Systemmeldung. Zuständig ist die Prüfstelle Winkeln.
Das Strassenverkehrsamt St.Gallen kann in speziellen Fällen das Prüfen des Fahrzeuges beim TCS oder in einem anderen Kanton verweigern.
Bei Fahrzeugen über 3500 kg Gesamtgewicht und solchen die jährlich geprüft werden müssen, gibt es keine Verschiebung.
Nachprüfung- und RBV-Termine können nicht verschoben werden.
Termine an Domizil-Prüforten (z.B. Landwirtschaftstour) können nicht verschoben werden. Mit der Einladung erhalten Sie ein Informationsblatt. Darin ist das Vorgehen genau beschrieben. (Begleitschreiben Domizilprüfung)
Unsere Partner (LARAG Wil / Meusburger-FTS Altstätten AG / Altherr Nesslau) sind verpflichtet, bei der Disposition der Fahrzeuge die Prüffälligkeit einzuhalten.
Nach zweimaligem Fernbleiben wird der Schildereinzug verfügt. Dies verursacht zusätzliche Kosten.
Hier finden Sie alle Informationen dazu.
Bei Fragen zur aktuellen Fahrzeugprüfung bitten wir Sie, direkt mit der jeweiligen Prüfstelle Kontakt aufzunehmen.
Allgemeine technische Anfragen richten Sie bitte schriftlich an info.winkeln@sg.ch
Noch offene Fragen?
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Biderstrasse 6
Postfach 445
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