Ein Tagesschild ist ein temporäres Nummernschild, das für die Nutzung des Fahrzeugs an einem bestimmten Tag oder für einen begrenzten Zeitraum innerhalb der Schweiz ausgestellt wird. Dazu gibt es einen Tagesausweis.
Bezug
Der Bezug eines Tagesausweises / Tagesschilds ist am Schalter in St.Gallen gegen Direktzahlung möglich.
Ausnahme
Der Bezug von Tagesschildern in den Prüfstellen Buriet, Kaltbrunn, Mels und Oberbüren ist nur in Verbindung mit einem Fahrzeugprüftermin möglich. Die Gültigkeit der Tagesschilder erstreckt sich nur auf den Tag des Prüftermins. Zudem muss der Prüfungsort mit dem Abgabeort des Tagesschilds übereinstimmen.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug muss betriebssicher sein.
- Tagesschilder / Tagesausweise dürfen nur für unentgeltliche Fahrten mit höchstens neun Personen verwendet werden.
- Sachentransporte mit Fahrzeugen von über 3500kg Gesamtgewicht sind nicht erlaubt.
- Ein Fahrzeug mit einem Tagesschild darf nur in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein gefahren werden.
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in der Schweiz haben oder das Fahrzeug ins Ausland verkaufen möchten, gibt es keinen Tagesausweis.
- Bei Fahrzeugausweisen oder Prüfungsberichten 13.20A mit dem Vermerk «Mängel» wird ein Tageschild nur mit einem Fahrzeugprüftermin abgegeben (gültig nur am Prüftermin-Tag).
Fragen und Antworten
- Original des amtlichen Personalausweises (Führerausweis, Reisepass usw.) -> keine Kopien
- Fahrzeugpapiere (Fahrzeugausweis usw.)
Die Tagesausweise gelten für 24, 48, 72 oder 96 Stunden. Sie sind ab dem Zeitpunkt der Tagesschilderausgabe gültig. Sie können nicht im Voraus bezogen werden.
Die Tagesschilder müssen bei Ablauf der Gültigkeit in sauberem, unbeschädigtem Zustand dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt abgegeben oder per Post zugestellt werden.
Bei verspäteter Abgabe werden für jeden weiteren Tag die Versicherungsprämien und die Verkehrsabgaben in Rechnung gestellt. Angebrochene Tage zählen als ganze Tage.
Sollten die Tagesschilder nicht in einwandfreiem Zustand retourniert werden, werden die Schilderkosten in Rechnung gestellt.
Als Inhaberin oder Inhaber eines Tagesausweises sind Sie über die Kollektiv-Haftpflichtversicherung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes versichert (nur Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten).
- Überführungsfahrten: Wenn ein Fahrzeug von einem Ort zum anderen transportiert werden muss.
- Fahrten zur technischen Prüfung: Wenn ein Auto zur Fahrzeugprüfung gebracht werden muss, aber noch nicht zugelassen ist.
- Fahrzeuge ohne dauerhafte Zulassung: Für Fahrzeuge, die nicht dauerhaft zugelassen sind, aber dennoch für gelegentliche Fahrten genutzt werden möchten (z.B. Oldtimer).
- Probefahrten: Wenn eine Fahrzeughändlerin oder ein Fahrzeughändler oder eine Werkstatt ein Auto für Probefahrten zur Verfügung stellt.
- Kurzzeitige Nutzung: Wenn ein Fahrzeug nur für einen kurzen Zeitraum genutzt werden soll (z.B. spezieller Anlass).
Ja, wenn der Original-Reisepass oder die Original-Identitätskarte dieser Person vorgelegt wird.
Nehmen Sie mit der im Ausweis aufgeführten Versicherung Kontakt auf.
Den Verlust oder Diebstahl können Sie online unter Suisse ePolice neues Fenster oder persönlich bei einem Polizeiposten anzeigen.
Art. 20 bis Art. 21 sowie Art. 60 der Verkehrsversicherungsverordnung neues Fenster (SR 741.31; abgekürzt VVV)
Gebühren
| Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 | Spalte 4 | Spalte 5 | Spalte 6 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zeitdauer in Stunden | 24h | 48h | 72h | 96h | |
| Motorwagen bis 3'500kg | Fr. | 62.70 | 95.20 | 125.20 | 154.00 |
| Motorräder | Fr. | 60.20 | 91.20 | 120.20 | 148.20 |
| Schwere Motorwagen, Traktoren, Arbeitsmaschinen | Fr. | 68.80 | 105.20 | 137.80 | 168.50 |
| Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Arbeitskarren | Fr. | 56.40 | 85.30 | 112.80 | 139.80 |
| Anhänger | Fr. | 50.00 | 75.00 | 100.00 | 125.00 |
| zusätzliche Depotgebühr (für Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton) | Fr. | 100.00 | 100.00 | 100.00 | 100.00 |
Noch offene Fragen?
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