Mofas und E-Bikes werden seit 2013 beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eingelöst. Bisher waren die Gemeinden für die Mofaeinlösung zuständig. Mofas müssen ab dem 01. Juni 2015 nicht mehr jährlich nachgeprüft werden.
Neue Vignette
Alle Halterinnen und Halter von Mofas oder E-Bikes mit gültiger Vignette erhalten im nächsten Februar automatisch eine Proforma-Rechnung für die Vignette des neuen Jahres.
Nach erfolgter Zahlung stellen wir Ihnen die neue Vignette per Post zu. Wünschen Sie keine neue Vignette für das neue Jahr, so betrachten Sie die Rechnung als gegenstandslos.
Ein Motorfahrrad darf erst in Verkehr gesetzt werden, wenn es mit einem Fahrzeugausweis und dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Kontrollschild versehen ist. Das Kontrollschild ist gültig, wenn auf diesem eine Kontrollmarke (Vignette) mit der entsprechenden Jahreszahl aufgeklebt ist.
Die Kontrollmarke ist gültig ab dem 1. Januar des Jahres, dessen Zahl sie trägt und bleibt gültig bis zum 31. Mai des folgenden Jahres.
Wird der Standort eines Motorfahrrades in einen anderen Kanton verlegt, so ist beim neuen Standortkanton ein neues Kontrollschild einzuholen, wenn die frühere Zulassung abgelaufen ist.
Haftpflichtversicherung
Für das Motorfahrzeug ist eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Eine solche Kollektivversicherung bietet der Kanton an. Diesbezügliche Privatversicherungen gibt es keine mehr.
Versicherungsvignette für das neue Jahr
Voraussetzung: Einlösung gemäss Mofaausweis (gleicher Halter, gleiches Fahrzeug, gleiches Kontrollschild), mit neuer Vignette.
Sie haben zwei Möglichkeiten die neue Vignette zu beziehen:
Durch Einbezahlen der Proforma-Rechnung, Versand Mitte Februar (wie oben beschrieben) oder durch sofortige Bestellung via:
- Antragsformular Mofa und E-Bikes Lösung
Gebühren
Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 |
---|---|---|
Vignette Jahresprämie (ab Oktober) | CHF | 36.- (18.-) |
Mofa-Jahressteuer | CHF | 20.- |
Sie benötigen ein neues Kontrollschild?
Für eine Neulösung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Mofa / E-Bike Fahrzeugausweis
- Antragsformular Mofa und E-Bike Lösung
Gebühren
Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 |
---|---|---|
Vignette Jahresprämie (ab Oktober) | CHF | 36.- (18.-) |
Mofa-Jahressteuer | CHF | 20.- |
Kontrollschild | CHF | 8.- |
Mofa-Ausweis | CHF | 15.- |
Bei einem Fahrzeugwechsel wird das Kontrollschild auf das neue Motorfahrrad übertragen.
Für einen Fahrzeugwechsel benötigen wir folgende Unterlagen:
- Mofa / E-Bike Fahrzeugausweis bisheriges FZ (zum annullieren)
- Mofa / E-Bike Fahrzeugausweis neues FZ
- Antragsformular Mofa und E-Bike Lösung
Gebühren
Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 |
---|---|---|
Mofa-Ausweis | CHF | 15.- |
Bei einem Halterwechsel wir das Kontrollschild, ev. mit dem FZ auf einen neuen Halter übertragen.
Für einen Halterwechsel benötigen wir folgende Unterlagen
- Mofa / E-Bike Fahrzeugausweis
- Antragsformular Mofa und E-Bike Lösung
Gebühren
Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 |
---|---|---|
Mofa-Ausweis | CHF | 15.- |
Für das Ausstellen eines Duplikates benötigen wir vom Halter eine Verlustanzeige.
Pkt. 7 Absatz: Art des Antrages: Verlust Mofa / E-Bike Ausweis ankreuzen.
Gebühren
Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 |
---|---|---|
Duplikat Mofa-Ausweis | CHF | 25.- |
Für die Zuteilung eines neuen Kontrollschildes benötigen wir folgende Unterlagen
Gebühren
Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 |
---|---|---|
Kontrollschild | CHF | 8.- |
Mofa-Ausweis | CHF | 15.- |
Vignette | CHF | 36.- |
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