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Einlösungen von Mofas und E-Bikes sind ausschliesslich am Schalter des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes an der Frongartenstrasse 5 in St.Gallen oder über den Postweg möglich. In den Prüfstellen Buriet, Kaltbrunn, Mels und Oberbüren kann dieses Geschäft nicht erledigt werden.

Neue Vignette

Alle Halterinnen und Halter von Mofas oder E-Bikes mit gültiger Vignette erhalten im nächsten Februar automatisch eine Proforma-Rechnung für die Vignette des neuen Jahres.

Nach erfolgter Zahlung stellen wir Ihnen die neue Vignette gerne per Post zu. Wünschen Sie keine Vignette für das neue Jahr, so betrachten Sie die Rechnung als gegenstandslos.

Ein Motorfahrrad darf erst in Verkehr gesetzt werden, wenn es mit einem Fahrzeugausweis und dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Kontrollschild versehen ist. Das Kontrollschild ist gültig, wenn auf diesem eine Kontrollmarke (Vignette) mit der entsprechenden Jahreszahl aufgeklebt ist.

Die Kontrollmarke ist gültig ab dem 1. Januar des Jahres, dessen Zahl sie trägt, und bleibt gültig bis zum 31. Mai des folgenden Jahres.

Wird der Standort eines Fahrzeugs in einen anderen Kanton verlegt, so ist beim neuen Standortkanton ein neues Kontrollschild anzufordern, wenn die frühere Zulassung abgelaufen ist.

Haftpflichtversicherung

Für ein Mofa oder E-Bike ist eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Eine solche Kollektivversicherung bietet der Kanton an. Diesbezügliche Privatversicherungen gibt es keine mehr.

Merkblatt Haftpflichtversicherung Mofa und E-Bikes

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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

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