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Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrem Fahrzeugausweis.

Motorfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen nur mit gültigem Fahrzeugausweis und Kontrollschild in Verkehr gebracht werden. Der Fahrzeugausweis wird erteilt, wenn das Fahrzeug den Vorschriften entspricht und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen von Kontrollorganen (Polizei/Grenzwache) ist der Original Fahrzeugausweis vorzuweisen.

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