Mit einer Aufenthaltsbewilligung F, G oder N werden Ihnen befristete Kontrollschilder mit einem befristeten Fahrzeugausweis zugeteilt (vorbehalten bleibt eine Identitätsprüfung beim Bundesamt für Migration).
Eine befristete Zulassung kann vor Ablauf der vorhergegangenen Frist verlängert werden. Dazu benötigen wir Ihren Fahrzeugausweis und einen befristeten Versicherungsnachweis.
Bitte beachten Sie: Befristete Kontrollschilder werden nur gegen Barzahlung ausgehändigt.
Folgende Unterlagen werden benötigt
- Ausländerausweis
- Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht Formular 13.20 A
- befristeter Versicherungsnachweis
Gebühren
Spalte 1 | Spalte 2 |
---|---|
Fahrzeugausweis | Fr. 40.- |
Kontrollschilder (Paar) | Fr. 30.- |
Kontrollschild (Einzeln) | Fr. 20.- |
Kontrollmarken (Paar) | Fr. 10.- |
Kontrollmarke (Einzeln) | Fr. 5.- |
Kommen Sie vorbei oder senden Sie die Unterlagen an:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
Noch offene Fragen?
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9001 St.Gallen
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