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Mit einer Aufenthaltsbewilligung F, G oder N werden Ihnen befristete Kontrollschilder mit einem befristeten Fahrzeugausweis zugeteilt (vorbehalten bleibt eine Identitätsprüfung beim Bundesamt für Migration).

Eine befristete Zulassung kann vor Ablauf der vorhergegangenen Frist verlängert werden. Dazu benötigen wir Ihren Fahrzeugausweis und einen befristeten Versicherungsnachweis.

Bitte beachten Sie: Befristete Kontrollschilder werden nur gegen Barzahlung ausgehändigt.

Folgende Unterlagen werden benötigt

  •        Ausländerausweis
  •        Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht Formular 13.20 A
  •        befristeter Versicherungsnachweis

Gebühren

Fahrzeugausweis  Fr. 40.- 
Kontrollschilder (Paar)  Fr. 30.- 
Kontrollschild (Einzeln)  Fr. 20.- 
Kontrollmarken (Paar)  Fr. 10.- 
Kontrollmarke (Einzeln)  Fr. 5.- 

Kommen Sie vorbei oder senden Sie die Unterlagen an:

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen

Noch offene Fragen?

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Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an medienanfragen.stva@sg.ch

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