Wenn sich Ihr Fahrzeug in Reparatur befindet und Sie ein Ersatzfahrzeug fahren, benötigen Sie einen Ersatzfahrzeugausweis.
Zur Ausstellung des Ersatzfahrzeugausweises benötigen wir folgende Unterlagen.
- Original Fahrzeugausweis des defekten Fahrzeuges
- Original Fahrzeugausweis des Ersatzfahrzeugs eventuell mit Prüfbericht oder einen Prüfbericht Formular 13.20 A
Beide Original-Fahrzeugausweise bleiben bis zur Rückgabe des Ersatzfahrzeugausweises beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt hinterlegt.
Die Gebühr für einen Ersatzfahrzeugausweis beträgt Fr. 70.–.
Folgende Regeln gelten:
- Grundsätzlich können lediglich Fahrzeuge gleicher Fahrzeugart als Ersatzfahrzeuge bewilligt werden (z.B. Personenwagen gegen Personenwagen, Lieferwagen gegen Lieferwagen). Weitere Möglichkeiten finden Sie im Art. 9 Abs. 4 der Verkehrsversicherungsverordnung.
- Die Geltungsdauer beträgt höchstens 30 Tage.
- Bei mehr als zehnjährigen Ersatzfahrzeugen darf die letzte Fahrzeugprüfung nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
- Der Ersatzfahrzeugausweis ist nach Ablauf der Frist unverzüglich dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zurückzugeben.
Kommen Sie vorbei oder senden Sie die Unterlagen an:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
Ersatzfahrzeugausweise stellen auch die Prüfstellen Buriet, Kaltbrunn, Mels und Oberbüren aus:
Noch offene Fragen?
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