Wenn sich Ihr Fahrzeug in Reparatur befindet und Sie ein Ersatzfahrzeug fahren, benötigen Sie einen Ersatzfahrzeugausweis.
Zur Ausstellung des Ersatzfahrzeugausweises benötigen wir folgende Unterlagen.
- Original Fahrzeugausweis des defekten Fahrzeuges
- Original Fahrzeugausweis des Ersatzfahrzeuges evtl. mit Prüfbericht oder einen
Prüfbericht Formular 13.20 A
Beide Original-Fahrzeugausweise bleiben bis zur Rückgabe des Ersatzfahrzeugausweises beim Strassenverkehrsamt hinterlegt.
Die Gebühr für einen Ersatzfahrzeugausweis beträgt 70 Franken.
Folgende Regeln gelten:
- Nur Fahrzeuge gleicher Fahrzeugart können als Ersatzfahrzeuge bewilligt werden (d.h. Personenwagen gegen Personenwagen, Lieferwagen gegen Lieferwagen etc.).
- Die Geltungsdauer beträgt maximal 30 Tage.
- Bei mehr als zehnjährigen Ersatzfahrzeugen darf die letzte Fahrzeugprüfung nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
- Der Ersatzfahrzeugausweis ist nach Ablauf der Frist unverzüglich dem Strassenverkehrsamt zurückzugeben.
Poststellen und Prüfstellen
Einen Ersatzfahrzeugausweis können Sie auch auf Poststellen im Kanton St.Gallen beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Ersatzfahrzeugausweise mit dem Eintrag Code 178 «Halterwechsel verboten» nicht verarbeitet werden können .
Zudem können Sie einen Ersatzfahrzeugausweis auf unseren Prüfstellen in Mels und Kaltbrunn beantragen.
Prüfstelle Kaltbrunn
Uznacherstrasse 72
8722 Kaltbrunn
Prüfstelle Mels
Wangser Bahnhofstrasse 71
8887 Mels
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