Logo Kanton St.Gallen

Wenn sich Ihr Fahrzeug in Reparatur befindet und Sie ein Ersatzfahrzeug fahren, benötigen Sie einen Ersatzfahrzeugausweis.

Zur Ausstellung des Ersatzfahrzeugausweises benötigen wir folgende Unterlagen.

  • Original Fahrzeugausweis des defekten Fahrzeuges
  • Original Fahrzeugausweis des Ersatzfahrzeugs eventuell mit Prüfbericht oder einen Prüfbericht Formular 13.20 A 

Beide Original-Fahrzeugausweise bleiben bis zur Rückgabe des Ersatzfahrzeugausweises beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt hinterlegt. 

Die Gebühr für einen Ersatzfahrzeugausweis beträgt Fr. 70.–.

Folgende Regeln gelten:

  • Nur Fahrzeuge gleicher Fahrzeugart können als Ersatzfahrzeuge bewilligt werden  (das heisst Personenwagen gegen Personenwagen, Lieferwagen gegen Lieferwagen usw.).
  • Die Geltungsdauer beträgt maximal 30 Tage.
  • Bei mehr als zehnjährigen Ersatzfahrzeugen darf die letzte Fahrzeugprüfung nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
  • Der Ersatzfahrzeugausweis ist nach Ablauf der Frist unverzüglich dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zurückzugeben.

Kommen Sie vorbei oder senden Sie die Unterlagen an:

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen

Ersatzfahrzeugausweise stellen auch die Prüfstellen Buriet, Kaltbrunn, Mels und Oberbüren aus:

Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen

Schalteröffnungszeiten
Frongartenstrasse 5

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr

Telefonische
Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Öffnungszeiten
Prüfhallen

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr