Wenn sich Ihr Fahrzeug in Reparatur befindet und Sie ein Ersatzfahrzeug fahren, benötigen Sie einen Ersatzfahrzeugausweis.
Zur Ausstellung des Ersatzfahrzeugausweises benötigen wir folgende Unterlagen.
- Original Fahrzeugausweis des defekten Fahrzeuges
- Original Fahrzeugausweis des Ersatzfahrzeuges evtl. mit Prüfbericht oder einen
Prüfbericht Formular 13.20 A
Beide Original-Fahrzeugausweise bleiben bis zur Rückgabe des Ersatzfahrzeugausweises beim Strassenverkehrsamt hinterlegt.
Die Gebühr für einen Ersatzfahrzeugausweis beträgt Fr. 70.–.
Folgende Regeln gelten:
- Nur Fahrzeuge gleicher Fahrzeugart können als Ersatzfahrzeuge bewilligt werden (d.h. Personenwagen gegen Personenwagen, Lieferwagen gegen Lieferwagen usw.).
- Die Geltungsdauer beträgt maximal 30 Tage.
- Bei mehr als zehnjährigen Ersatzfahrzeugen darf die letzte Fahrzeugprüfung nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
- Der Ersatzfahrzeugausweis ist nach Ablauf der Frist unverzüglich dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zurückzugeben.
Prüfstellen
Einen Ersatzfahrzeugausweis können Sie beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt an der Frongartenstrasse 5 in St.Gallen beantragen.
Zudem können Sie einen solchen auch bei unseren Prüfstellen in Buriet, Kaltbrunn, Mels und Oberbüren anfordern.
Bitte beachten Sie, dass Ersatzfahrzeugausweise mit dem Eintrag Code 178 «Halterwechsel verboten» nicht verarbeitet werden können .
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
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