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Wenn sich Ihr Fahrzeug in Reparatur befindet und Sie ein Ersatzfahrzeug fahren, benötigen Sie einen Ersatzfahrzeugausweis.

Zur Ausstellung des Ersatzfahrzeugausweises benötigen wir folgende Unterlagen.

  • Original Fahrzeugausweis des defekten Fahrzeuges
  • Original Fahrzeugausweis des Ersatzfahrzeugs eventuell mit Prüfbericht oder einen Prüfbericht Formular 13.20 A 

Beide Original-Fahrzeugausweise bleiben bis zur Rückgabe des Ersatzfahrzeugausweises beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt hinterlegt. 

Die Gebühr für einen Ersatzfahrzeugausweis beträgt Fr. 70.–.

Folgende Regeln gelten:

  • Grundsätzlich können lediglich Fahrzeuge gleicher Fahrzeugart als Ersatzfahrzeuge bewilligt werden  (z.B. Personenwagen gegen Personenwagen, Lieferwagen gegen Lieferwagen). Weitere Möglichkeiten finden Sie im Art. 9 Abs. 4 der Verkehrsversicherungsverordnung.
  • Die Geltungsdauer beträgt höchstens 30 Tage.
  • Bei mehr als zehnjährigen Ersatzfahrzeugen darf die letzte Fahrzeugprüfung nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
  • Der Ersatzfahrzeugausweis ist nach Ablauf der Frist unverzüglich dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zurückzugeben.

Kommen Sie vorbei oder senden Sie die Unterlagen an:

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen

Ersatzfahrzeugausweise stellen auch die Prüfstellen Buriet, Kaltbrunn, Mels und Oberbüren aus:

Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

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Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an medienanfragen.stva@sg.ch

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