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Das Gefährdungspotenzial von Baustellen für unser Trinkwasser ist in der Regel erheblich. Aus diesem Grund sorgen wir dafür, dass Bauarbeiten im Grundwasser auf das Notwendige beschränkt werden. Das setzt eine sorgfältige Planung und Ausführung voraus.

Grundwasserabsenkung in Baugrube mit Spundwänden
Grundwasserabsenkung in Baugrube mit Spundwänden

Gewässerschutzrechtliche Bewilligungen

Zuständigkeitsbereich des Kantons

Wenn abzusehen ist, dass von einer Anlage, die geändert oder neu erstellt wird, eine Gefahr für die Gewässer ausgeht, muss das Vorhaben an den Kanton zur Beurteilung weitergeleitet werden. Nach der Prüfung des Gesuchs erteilen wir eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung bzw. eine Ausnahmebewilligung für Einbauten unter den mittleren Grundwasserspiegel. 

Zum Beispiel für:

  • Lageranlagen für flüssige Hofdünger
  • Gewerbe- und Industrieanlagen
  • Einbauten in den Grundwasserleiter

Zuständigkeitsbereiche der Gemeinde

Die Gemeinde ist beim Grundwasserschutz beispielsweise zuständig für:

  • Gewässerschutzrechtliche Bewilligungen für Grabungen, Erdbewegungen und ähnliche Arbeiten (ausgenommen der Abbau von Kies, Sand und anderem Material) über dem mittleren Grundwasserspiegel.
  • Änderung von Bauten und Anlagen (ausgenommen Kantonsstrassen und Lageranlagen für flüssige Hofdünger über dem mittleren Grundwasserspiegel), wenn kein verschmutztes oder zum überwiegenden Teil häusliches Abwasser anfällt.

Merkblätter Schutzzonenausscheidung

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Abteilung Grundwasser

Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen