Gemäss Art. 21ff. des kantonalen Wasserbaugesetztes (sGS 734.1; abgekürzt WBG) werden folgende Projekte öffentlich aufgelegt:
Wählen Sie den Link des entsprechenden Projektes an, um Einsicht aller Unterlagen zu erhalten.
Zur Zeit liegen keine Projekte zur öffentlichen Planauflage vor.
Rechtsmittel
Als massgebendes Rechtmittel gelten die physisch aufgelegten Unterlagen bei der Gemeinde.
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 28 WBG können währed der Auflagefrist beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1)
Noch offene Fragen?
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
