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Für alle Grundwasserfassungen und Quellen, die im öffentlichen Interesse liegen, müssen Grundwasserschutzzonen ausgeschieden werden. Der Schutz künftiger Fassungsstandorte erfolgt mit Schutzarealen.

Verkehrssignal Grundwasserschutzzone
Verkehrssignal Grundwasserschutzzone

Die Verteilung der Aufgaben

Die Pflicht zur Ausscheidung der Schutzzonen und Schutzareale liegt bei der politischen Gemeinde. Die Wasserversorgung führt die notwendigen Erhebungen unter Beizug eines hydrogeologischen Büros durch.

Ausscheidung der Schutzzonen

Die Standortgemeinde führt das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durch, um Grundwasserschutzzonen auszuscheiden, anzupassen oder aufzuheben. Dabei bezieht sie die Wasserversorgung und die betroffenen Grundeigentümer mit ein. Wir begleiten dieses Verfahren beratend und sind für die Genehmigung zuständig.

Vollzug der Schutzzonenvorschriften

Zuständig für die Umsetzung der Schutzzonenvorschriften ist die politische Gemeinde. Die Wasserversorgungen überwachen in der Regel die Einhaltung der Schutzzonenvorschriften vor Ort.

Feststellung der Schutzzonenpflicht

Quell- und Grundwasserfassungen, die im öffentlichen Interesse liegen, müssen mit einer Schutzzone geschützt werden. Was bedeutet das? Wasserfassungen liegen dann im öffentlichen Interesse, wenn das zum Gebrauch abgegebene Wasser gemäss Lebensmittelgesetz den Anforderungen an Trinkwasser genügen muss.

Anpassung alter Schutzzonenunterlagen an neue Gewässerschutzgesetzgebung

Die Schutzzonenunterlagen müssen regelmässig überprüft werden, in der Regel etwa alle zehn bis fünfzehn Jahre. Anpassungen können nötig werden aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen oder neuer hydrogeologischer Erkenntnisse.

Noch offene Fragen?

Abteilung Grundwasser

Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen