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Die Gewässerschutzkarte ist das zentrale Informationsmittel für den planerischen Schutz der Gewässer. Als wichtige Vollzugsgrundlage ist sie zusammen mit der Grundwasserkarte bei sämtlichen Bauvorhaben und Planungen zu beachten.

Ausschnitt aus der Gewässerschutzkarte
Ausschnitt aus der Gewässerschutzkarte

Gewässerschutzkarte

In der Gewässerschutzkarte sind die Gewässerschutzbereiche, die Grundwasserschutzzonen und -schutzareale und die Grundwasserfassungen und Quellen dargestellt. Die Karte stützt sich auf alle massgebenden und uns bekannten geologischen, hydrogeologischen und wasserrechtlichen Grundlagen und wird laufend nachgeführt. Verwendet wird sie unter anderem dazu, die örtlich erforderlichen Gewässerschutzmassnahmen zu treffen.

Was sind unsere Aufgaben?

Der Kanton ist verantwortlich für die Erstellung, Veröffentlichung und Nachführung der Gewässerschutzkarte. Er erteilt die gewässerschutzrechtliche Bewilligung für Anlagen, von denen eine erhöhte Gefährdung ausgeht und für Einbauten, die ins Grundwasser reichen.   

Nachführung der Gewässerschutzkarte

Die Gewässerschutzkarte wird nach Anhören des Gemeinderates durch den Kanton erlassen. Die Gemeinde stellt Änderungsanträge gestützt auf ein hydrogeologisches Gutachten und im Einvernehmen mit den Betroffenen (z.B. Wasserversorgung). Werden Unstimmigkeiten festgestellt oder fehlen Einträge, ist das dem Amt für Wasser und Energie zu melden.

Grundwasserkarte

Die Grundwasserkarte macht die unsichtbaren Grundwasservorkommen sichtbar und ermöglicht deren vorsorglichen Schutz. Wir erarbeiten diese Karte mithilfe von Informationen aus dem hydrogeologischen Archiv des Kantons, von bestehenden geologischen Karten und anhand spezieller Grundwasseruntersuchungen. Da die Grundwasserkarte als Grundlage für den Schutz und die Nutzung unseres Grundwassers dient, aktualisieren wir sie laufend.

Noch offene Fragen?

Abteilung Grundwasser

Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen