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Veranstaltungen im Wald sowie in weiteren Lebensräumen von Pflanzen und wildlebenden Tieren können melde- oder bewilligungspflichtig sein. Die Veranstaltungen sind der zuständigen politischen Gemeinde zu melden. Bewilligungspflichtige Veranstaltungen werden an das Kantonsforstamt weitergeleitet.

Geländeläufe oder Bikerennen im Wald können melde- oder bewilligungspflichtig sein.
Geländeläufe oder Bikerennen im Wald können melde- oder bewilligungspflichtig sein. (Foto: Pascal Gmür)

Meldepflichtige Veranstaltungen

  •   sportliche Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 
    • 50 Teilnehmenden in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Juli
    • 100 Teilnehmenden in der übrigen Zeit.

  •   Hundeveranstaltungen mit insgesamt mehr als 10 Hunden;
  •   Veranstaltungen mit technischen Einrichtungen und Geräten wie Licht- und Verstärkeranlagen;
  •   mehrtägige Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden je Tag.
  •   Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 200 Teilnehmenden sind in jedem Fall meldepflichtig.

Melde- bzw. sogleich bewilligungspflichtig:

  •   Kriegs- und Kampfspiele
  •   Veranstaltungen im oder am Wasser mit mehr als 100 Teilnehmenden (Fischereigesetzgebung)

Wichtig: Als «Teilnehmende» gelten nebst den aktiv an einer Veranstaltung teilnehmenden Personen auch die Besuchenden sowie allfällige Hilfskräfte wie Helferinnen bzw. Helfer und Funktionärinnen bzw. Funktionäre als passiv an einer Veranstaltung teilnehmende Personen.

Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

  • sportliche Veranstaltungen mit insgesamt mehr als;
    150 Teilnehmenden in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Juli;
    300 Teilnehmenden in der übrigen Zeit.
  • Hundeveranstaltungen mit insgesamt mehr als 30 Hunden;
  • meldepflichtige Veranstaltungen in Waldreservaten, Naturschutzgebieten von nationaler oder regionaler Bedeutung oder Kerngebieten nach kantonalem Richtplan oder kommunaler Schutzverordnung;
  • Veranstaltungen mit technischen Einrichtungen und Geräten wie Licht- und Verstärkeranlagen mit insgesamt mehr als 300 Teilnehmenden;
  • Kriegs- und Kampfspiele;
  • mehrtägige Veranstaltungen mit mehr als 150 Teilnehmenden je Tag.
  • Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 600 Teilnehmenden sind in jedem Fall bewilligungspflichtig.

Für die Veranstalterin / den Veranstalter

Noch offene Fragen?

Ryan Christinger

Ryan Christinger

MSc UZH Geographie

Forstingenieur

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen