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Nebst Bauten und Anlagen im Wald gibt es auch weitere mögliche Beeinträchtigungen, die nur gestützt auf eine Bewilligung zulässig sind. Es handelt sich dabei insbesondere um die Beweidung von geschlossenem Wald, das Niederhalten von Bäumen oder das Radfahren und Reiten abseits von Strassen und Wegen.

Stromleitung im Wald
Stromleitung im Wald (Foto: Rolf Sieber)

Muss der Wald künstlich niedergehalten werden, sei dies, weil eine Stromleitung die natürliche Baumhöhe beschränkt oder weil Bäume in die Schusslinie eines Schiessstandes wachsen würden, so braucht dies eine entsprechende Bewilligung. Der Betreiber der Anlage schliesst mit dem Eigentümer einen Vertrag ab, der dem Privatrecht untersteht. Der Forstdienst ist dafür besorgt, dass die Bäume nicht zu hoch werden.

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