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Vorsorge hat beim Bodenschutz oberste Priorität. Denn einmal eingetretene Schäden beim Boden können kaum mehr behoben werden oder nur mit sehr grossem Aufwand rückgängig gemacht werden. Hauptziel der Vorsorge ist, die Bodenfruchtbarkeit und die natürliche Regenerationsfähigkeit des Bodens zu erhalten.

Strategien im Bodenschutz

 

Bodenschutzkonzept des Bundes

Vorsorge hat beim Bodenschutz oberste Priorität. Denn einmal eingetretene Schäden beim Boden können kaum mehr behoben werden oder nur mit sehr grossem Aufwand rückgängig gemacht werden. 

Vierstufiges System

Dem eidgenössischen Bodenschutzkonzept liegt ein vierstufiges System zugrunde. Als erste Stufe sieht das Konzept eine vorsorgliche Emissionsbegrenzung durch das Bundesrecht vor, als zweite Stufe eine weitergehende Emissionsbegrenzung durch die Kantone (Richtwert überschritten), als dritte Stufe die Nutzungsbeschränkung, eventuelle Sanierung (mögliche Gefährdung ab Prüfwert) und als vierte Stufe ein Nutzungsverbot und Sanierung (tatsächliche Gefährdung ab Sanierungswert).

Bodenschutzkonzept nach der Verordnung über Belastungen des Bodens
Bodenschutzkonzept nach der Verordnung über Belastungen des Bodens

Prüfung und weitere Emissionsbegrenzungen durch Kanton

Gemäss diesem vierstufigen Bodenschutzkonzept obliegt es dem Kanton, die Belastung der Böden anhand von Richt-, Prüf- und Sanierungswerten zu prüfen. Für alle Boden- und Nutzungsarten gelten dieselben Richtwerte. Sie dienen dem langfristigen Schutz des Ökosystems Boden. Ist der Richtwert in einem Gebiet überschritten, ermittelt der Kanton die Ursache. Liegt der Schadstoffgehalt über dem Prüfwert, muss geklärt werden, ob der belastete Boden weiterhin genutzt werden kann. Wird der Sanierungswert überschritten, verordnet der Kanton Massnahmen, die vom Verbot gewisser Nutzungen bis zur Sanierung der betroffenen Böden reichen.

 

Kantonale Bodenüberwachung

Böden reagieren sehr langsam auf äussere Einflüsse. Veränderungen vollziehen sich oft schleichend und sind kaum erkennbar. Erst wenn der Boden stark geschädigt ist, werden Schäden an Pflanzen oder Tieren sichtbar. Doch dann ist es meist zu spät: Böden lassen sich kaum reinigen oder sanieren. Deshalb werden die Böden im Kanton St.Gallen mit einem auf die Erkennung langfristiger Veränderungen ausgelegten Bodenüberwachungsnetz überwacht. Erkannte Problembereiche werden zusätzlich mit speziellen Untersuchungen vertieft analysiert, damit konkrete Massnahmen getroffen werden können.

Verschiedene Nutzungstypen in der Bodenüberwachung vertreten

Um ein umfassendes Bild der Bodenbelastung im Kanton St.Gallen zu erhalten, hat die kantonale Bodenüberwachung (KABO) die überwachten Standorte nach verschiedenen Nutzungstypen wie Wald, Wiese oder Siedlung (Park) ausgewählt. Zusätzlich wurden zwei Rebbaustandorte einbezogen. Die insgesamt 25 Standorte beprobt die KABO im Fünfjahresrhythmus.

Regionen unterschiedlich stark überwacht

Bei der Auswahl der Standorte sind nicht alle Regionen gleich gut vertreten. Im Rheintal beispielsweise wurde ursprünglich nur ein Standort erfasst. Dieser musste aus technischen Gründen im Jahr 2010 aufgegeben werden. In jenem Jahr wurde jedoch bereits ein neuer Standort in einem Sarganser Rebberg erfasst und ein weiterer Überwachungsstandort, ein Landwirtschaftsboden in der Nähe von Buchs, wurde im Frühling 2015 eingeführt.

Im Rahmen der kantonalen Bodenüberwachung (KABO) werden 25 Standorte überwacht.

Die 26 Standorte der kantonalen Bodenüberwachung (KABO)

Bodenschutzmassnahmen

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Amt für Umwelt

Boden und Stoffkreislauf, Abteilung Boden und Altlasten
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen