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Publiziert am 13.08.2021 08:56 im Bereich Allgemein
Zelt in einem Jugendlager

Veranstaltungen im Wald und in weiteren Lebensräumen von Pflanzen und wildlebenden Tieren sind nach der Waldgesetzgebung oft melde- oder bewilligungspflichtig. Nachdem die aktuelle Verordnung seit mehr als 20 Jahren gilt, soll das Meldeverfahren künftig gegenüber dem Bewilligungsverfahren gestärkt werden. Die Regierung hat dazu die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens in Auftrag gegeben.

Im Kanton St.Gallen gilt seit dem Jahr 2000 eine Melde- und Bewilligungspflicht für Veranstaltungen im Wald und in weiteren Lebensräumen von Pflanzen und Tieren ausserhalb der Bauzone. Das Verfahren hat sich grundsätzlich bewährt und dient dem Schutz des Waldes und der Lebensraumberuhigung. Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass die strenge St.Galler Praxis punktuell gelockert werden kann.

Meldeverfahren stärken

Meldepflichtige Veranstaltungen werden von den politischen Gemeinden beurteilt. Bewilligungspflichtige Veranstaltungen beurteilt demgegenüber das Kantonsforstamt. Die Bewilligung wird erteilt, wenn keine erhebliche Störung der Tiere und keine erhebliche Schädigung der Pflanzen erwartet werden. Die Praxis zeigt, dass die Teilnehmerzahl beziehungsweise der Schwellenwert für einzelne Veranstaltungskategorien (z.B. Pfadilager) ohne nachteilige Folgen für die wildlebenden Tiere und die Pflanzen erhöht werden kann. Damit soll das administrativ einfachere Meldeverfahren gegenüber dem aufwändigeren Bewilligungsverfahren gestärkt werden.

Mit der Einführung der neuen Kategorie «mehrtägige Veranstaltungen» soll künftig die Berechnungsweise der Teilnehmenden an einer Veranstaltung klar definiert und die tägliche Teilnehmerzahl nicht mehr mit der Dauer der Veranstaltung multipliziert werden.

Die Regierung hat das Volkswirtschaftsdepartement mit der Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens zur Waldverordnung beauftragt. Im Rahmen des Verfahrens werden die betroffenen Anspruchsgruppen angehört. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum15. Oktober 2021. Der IV. Nachtrag soll im Jahr 2022 in Vollzug treten.

Weitere Informationen finden Sie unter: Kantonale Vernehmlassungen | sg.ch und Veranstaltungen im Lebensraum | sg.ch