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Im Wald und am Waldrand ist die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Düngern oder anderen umweltgefährdenden Stoffen grundsätzlich verboten. Für den Schutz des Rundholzes auf Lagerplätzen im Wald dürfen ausnahmsweise Pflanzenschutzmittel verwendet werden, wenn diese nicht durch Massnahmen ersetzt werden können, welche die Umwelt weniger belasten.

Personen, die Pflanzenschutzmittel im St.Galler Wald anwenden möchten, müssen beim Kantonsforstamt eine Anwendungsbewilligung beantragen. Der Gesuchsteller muss ein entsprechendes Formular ausfüllen und dem Kantonsforstamt mit einer Kopie der Fachbewilligung «Wald» des Anwenders einreichen. Absolventen der Bildungszentren Wald in Lyss oder Maienfeld haben die nötige Qualifikation im Rahmen der Ausbildung erlangt. Sie brauchen keinen separaten Fachausweis.

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Kantonsforstamt

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen