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Wettfahrten, Festlichkeiten auf dem Wasser und sonstige Veranstaltungen, die zu Ansammlungen von Schiffen oder zu Verkehrsbehinderungen führen können, bedürfen einer Bewilligung der zuständigen Behörde.

Für welche Anlässe ist eine Bewilligung einzuholen?

1. Sport- und Schiffsanlässe auf und in Gewässern

        Als Kriterien gelten insbesondere:

  • Der Anlass wird öffentlich ausgeschrieben.
  • Am Anlass nehmen mehr als zehn Schwimmerinnen oder Schwimmer oder mehr als zehn Schiffe teil.
  • Es handelt sich um eine Wettfahrt mit anderen «Schwimmkörpern» (zum Beispiel Chübelregatta usw.)
  • Die Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts können nicht eingehalten werden.
  • Die Schifffahrt, Fischerei oder der Naturschutz könnten durch den Anlass beeinträchtigt werden.

2. Abbrennen von Feuerwerk auf Gewässern


3. Wasserung von Fluggeräten

Zuständige Behörde

Gesuche sind an diejenige Behörde zu richten, in deren Gebiet die Veranstaltung startet.

Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Schifffahrtsamt

Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach


Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an medienanfragen.stva@sg.ch

Schalteröffnungszeiten
Schifffahrtsamt Rorschach

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 bleibt das Schifffahrtsamt in Rorschach geschlossen.

Theorieprüfungszeiten
Rorschach

Montag und Mittwoch
13.00 - 14.30 Uhr


Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 können beim Schifffahrtsamt in Rorschach keine Theorieprüfungen absolviert werden!