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Um die Waldziele der St.Galler Regierung zu erreichen, setzt der Kanton eine breite Palette waldpolitischer Instrumente ein. Der Fokus liegt dabei auf der Schaffung möglichst günstiger Rahmenbedingungen für die Waldwirtschaft und die Sicherstellung der von der Gesellschaft erwünschten Waldleistungen.

  • Es ist in erster Linie Aufgabe des Kantonsforstamtes und der Waldregionen Massnahmen zur Erreichung der Waldziele umzusetzen.

  • Die Bewirtschaftung und die Pflege des Waldes sind Sache der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, denn es besteht keine Bewirtschaftungspflicht.

  • Bund und Kanton unterstützen die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer und leisten Beiträge an Massnahmen zur Schutzwaldpflege, zur Förderung der Biodiversität, zum Schutz vor Naturgefahren und zur Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen.

  • Wollen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer in ihrem Wald Holz schlagen, brauchen sie eine Bewilligung des zuständigen Forstdienstes. Mit der Holzschlagbewilligung geht in den meisten Fällen eine umfassende Beratung der Waldeigentümerin bzw. des Waldeigentümers durch die Revierförsterin bzw. den Revierförster einher.

  • Der Kanton erlässt Planungs- und Bewirtschaftungsvorschriften. Zentrale Planungsinstrumente im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Waldes sind der Waldentwicklungsplan sowie der Betriebsplan.

  • Die Regierung umschreibt in den Leistungsaufträgen die den Waldregionen übertragenen gesetzlichen Aufgaben sowie die Aufgabenbereiche, auf die die Waldregionen ihr besonderes Schwergewicht zu legen haben.

  • Der Kanton unterstützt die Aus- und Weiterbildung der Försterinnen und Förster, Forstwartinnen und Forstwarte sowie von forstlichen Praktikantinnen und Praktikanten. Ferner führen die Waldregionen Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen durch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forstbetriebe, die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sowie die Behörden durch.

  • Der Kanton unterstützt die Verwendung von einheimischem Holz als Bau- und Werkstoff sowie als Energieträger.


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Kantonsforstamt

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen