Die Gemeinden im Kanton St.Gallen sind organisiert als Gemeinden mit einem Parlament oder einer Bürgerversammlungen. Die Organe der Gemeinden bestehen aus dem Rat und seiner Verwaltung, der Bürgerschaft, allenfalls dem Parlament und der Geschäftsprüfungskommission.

Gemeinderat
Der Rat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er heisst in der politischen Gemeinde Gemeinderat oder Stadtrat, in der Schulgemeinde Schulrat und in den übrigen Spezialgemeinden Verwaltungsrat oder Bürgerrat.
Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) prüft die Amts- und Haushaltsführung des Rates und der Verwaltung des abgelaufenen Jahres sowie Anträge des Rates über Budget und Steuerfuss für das folgende Jahr.
Gemeindeverwaltung
Die Verwaltungsstellen und Kommissionen erfüllen die Aufgaben, die ihnen durch Gesetz, Gemeindeordnung, Reglemente und ergänzende Anordnungen des Rates übertragen sind.
Die Gemeindeordnung trifft die grundlegenden Entscheide auf Gemeindeebene. Sie regelt – in Ergänzung zum Gemeindegesetz – die Organisation und die Zuständigkeit der Organe einer Gemeinde sowie die politischen Rechte der Bürgerschaft und wird deshalb auch als «Verfassung der Gemeinde» bezeichnet. Die Gemeindeordnung untersteht dem obligatorischen Referendum.
Vorlagen
Die Rechtsetzung in der Gemeinde erfolgt – neben der Gemeindeordnung - durch Reglemente. Die Reglemente unterstehen in der Regel dem fakultativen Referendum. Das Gesetz nimmt vereinzelt Reglemente vom fakultativen Referendum aus. Beispiele dafür sind Vollzugsvorschriften des Rates, Gebührentarife, Reglemente über Dienst- und Besoldungsverhältnisse oder Geschäftsreglemente.
Vorlagen
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Martin Jeker
Leiter Gemeindeaufsicht
Gemeindeaufsicht
Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen