Der Rat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er heisst in der politischen Gemeinde «Gemeinderat» oder «Stadtrat», in der Schulgemeinde «Schulrat» und in den übrigen Spezialgemeinden «Verwaltungsrat» oder «Bürgerrat».
Aufgaben des Rates
Der Rat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er hat folgende Aufgaben:
- Beschlussfassung und Vertretung als Kollegium
- Antragstellung an die Bürgerschaft und das Parlament
- Führung, Planung und Steuerung der Gemeinde
- Organisation der Verwaltung
- Erstellung von Jahresrechnung, Budget, Finanzplan
- Sicherstellung IKS und Prüfung durch den Rat
Anfragen/Beratung
Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht steht den Gemeinde- und Stadtratsmitgliedern für Auskünfte und Beratung in verschiedensten Geschäften gerne als kompetente, unabhängige Auskunftsstelle zur Verfügung.
Beispiele:
- Vorgehen bei deliktischen Handlungen in der Verwaltung
- Personalführung
- Kreditrecht
- Rechtsauskünfte
- IKS
- Sonstiges
Hilfsmittel/Support
Der IKS Leitfaden Support muss direkt per E-Mail an dejan.janjic@sg.ch angefordert werden.
Kurse
Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht führt regelmässig Kurse für bisherige und neugewählte Behördenmitglieder zu aktuellen Themen durch.
Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht führte Ende April und Anfangs Mai 2021 halbtags Online-Kurse für neue und bisherige Ratsmitglieder von Spezialgemeinden durch. Dieser Weiterbildungskurs für Ratsmitglieder richtet sich vor allem an neue Mitglieder des Rates, leitende Verwaltungsangestellte sowie bisherige Ratsmitglieder, welche diesen Kurs noch nicht besucht haben. Diese Personen haben die Grundkenntnisse über die Ratstätigkeit in einer Gemeinde erlangt. Nachfolgend der Kurs als Powerpoint-Präsentation.
- RMSG
- Finanzbefugnisse
- Organisation und Rechtsgrundlagen
- Haushaltführung
- IKS
- Prüfung durch den Rat
- Flyer individuelle Kurse
Noch offene Fragen?

Martin Jeker
Leiter Gemeindeaufsicht
Gemeindeaufsicht
Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen