Sie finden auf den Seiten der Gemeindefinanzen Informationen über den Finanzausgleich, die Gemeindefinanzstatistik und die Finanzkennzahlen.

Finanzausgleich
Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht übt Aufgaben im Vollzug des Finanzausgleichsgesetzes aus. Der Finanzausgleich mit den Gemeinden richtet sich seit 1. Januar 2008 nach dem Finanzausgleichsgesetz (sGS 813.1; abgekürzt FAG). Der innerkantonale Finanzausgleich dient dazu, die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern, die auf eine geringe Steuerkraft oder auf übermässige Belastungen zurückzuführen sind.

1. Stufe Finanzausgleich
Wichtigste Instrumente des Ausgleichssystems sind der Ressourcenausgleich und der allgemeine Sonderlastenausgleich, für die etwa 90 Prozent der insgesamt einzusetzenden Mittel verwendet werden.
Mit dem Ressourcenausgleich wird sichergestellt, dass alle Gemeinden einnahmenseitig wenigstens über eine solche Mittelausstattung mit Steuern verfügen, die 96 Prozent des kantonalen Durchschnitts entspricht.
Der allgemeine Sonderlastenausgleich anderseits dient dazu, übermässige Belastungen abzufedern, denen Gemeinden auf der Ausgabenseite ausgesetzt sind. Er besteht aus folgenden vier Elementen:
- dem Sonderlastenausgleich Weite, von dem ländliche Gemeinden mit einer geringen Siedlungsdichte und ungünstigen topographischen Verhältnissen profitieren,
- dem Sonderlastenausgleich Schule für Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen Schülerquote,
- dem soziodemographischen Sonderlastenausgleich für Gemeinden mit überdurchschnittlichen Ausgaben im Sozialbereich und
- dem Sonderlastenausgleich Stadt, mit dem die zentralörtlichen Leistungen der Kantonshauptstadt St.Gallen zu einem grossen Teil aufgefangen werden.
2. Stufe Finanzausgleich
Die 2. Stufe des Finanzausgleichs wurde per Ende 2019 aufgehoben.
3. Stufe Finanzausgleich
Im Übergangsausgleich wird Gemeinden, die bereits einen Steuerfuss über 162 Steuerprozent erheben müssten, der fehlende Steuerbedarf ersetzt. Voraussetzung für die Ausrichtung des Übergangsausgleichs ist die Koordination der Ausgaben mit dem Amt für Gemeinden und Bürgerrecht. Eine Neuanmeldung für den Übergangsausgleich ist nicht mehr möglich.
Der Übergangsausgleich wird per Ende 2022 aufgehoben.
Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht hat den komplexen Prozess von der Erhebung der Basisdaten über die Auszahlung bis hin zur Verfügung der definitiven Finanzausgleichsbeiträge erarbeitet. Der Prozess für ein Ausgleichsjahr erstreckt sich über rund 2 Jahre. Für die Gemeinden sind insbesondere diese Termine von Bedeutung.
Die nachstehenden Tabellen geben Auskunft über die Finanzausgleichsbeiträge seit dem Jahr 2014. Die Tabellen werden laufend aufgrund neuer Entscheide aktualisiert.
Jahr | Status | Stufe(n) | letzte Aktualisierung | Datei |
---|---|---|---|---|
2023 | provisorisch | 1 | 27.09.2022 | Finanzausgleich 2023 |
2022 | definitiv | 1 | 13.02.2023 | Finanzausgleich 2022 |
2021 | definitiv | 1 | 10.02.2022 | Finanzausgleich 2021 |
2020 | definitiv | 1 | 16.03.2021 | Finanzausgleich 2020 |
2019 | definitiv | 1-3 | 26.06.2020 | Finanzausgleich 2019 |
2018 | definitiv | 1-3 | 11.07.2019 | Finanzausgleich 2018 |
2017 | definitiv | 1-3 | 11.07.2018 | Finanzausgleich 2017 |
2016 | definitiv | 1-3 | 12.07.2017 | Finanzausgleich 2016 |
2015 | definitiv | 1-3 | 12.07.2017 | Finanzausgleich 2015 |
2014 | definitiv | 1-3 | 12.07.2017 | Finanzausgleich 2014 |
Gemeindefinanzstatistik
Die Gemeindefinanzstatistik entsteht aus der Sammlung und Aufbereitung der Daten aus den Jahresrechnungen der Gemeinden. Die Jahresrechnungen werden über eine Schnittstelle beim Amt für Gemeinden und Bürgerrecht eingelesen und anschliessend verifiziert. Die Gemeindefinanzstatistik kann über die Statistikdatenbank STADA2 abgerufen werden.
Einzelne Daten können auch auf dem kantonalen Open Data Portal eingesehen werden.
Finanzkennzahlen
Öffentlichkeit und Politik sollten die politischen Entscheide unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten treffen. Für die Steuerung des Finanzhaushalts empfiehlt das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht deshalb, standardisierte Finanzkennzahlen zu berechnen und zu publizieren.
Das neue Rechnungsmodell RMSG definiert die folgenden acht Kennzahlen:
Nettoverschuldungsquotient

Selbstfinanzierungsgrad

Zinsbelastungsanteil

Nettoschuld pro Einwohner

Bruttoverschuldungsanteil

Investitionsanteil

Kapitaldienstanteil

Selbstfinanzierungsanteil

Kaum eine Kennzahl ist für sich alleine und nur zu einem einzigen Zeitpunkt betrachtet aussagekräftig. Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht empfiehlt daher, die Kennzahlen als Zahlenreihen zu betrachten und zu publizieren sowie in den Erläuterungen auf die Zusammenhänge hinzuweisen.
Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht publiziert jährlich zusammen mit der Gemeindefinanzstatistik die Finanzkennzahlen der politischen Gemeinden. Die Kennzahlen können in gesammelter Form unter den nachfolgenden Links abgerufen werden:
Noch offene Fragen?

Mario Gemperle
Leiter Support
Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen