Logo Kanton St.Gallen

Hier erfahren Sie das Wichtigste über die Voraussetzungen und das Verfahren betreffend Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland im Kanton St.Gallen.

Ablauf

Ihr erster Ansprechpartner ist das zuständige Grundbuchamt. Dieses hat die Bewilligungspflicht nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) aufgrund der eingereichten Anmeldungsbelege, seiner persönlichen Kenntnisse und weiterer vorgelegter Urkunden summarisch zu prüfen. 

Kann die Bewilligungspflicht nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden oder ist für den Erwerb eine Bewilligung erforderlich, verweist Sie das Grundbuchamt an die kantonale Bewilligungsbehörde (Grundbuchaufsicht).

Unser Auftrag

Personen im Ausland bedürfen für den Erwerb von Grundstücken in der Schweiz grundsätzlich einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde.

Als kantonale Bewilligungsbehörde erteilt die Abteilung Grundbuchaufsicht Erwerbsbewilligungen, erlässt Feststellungsverfügungen betreffend die Bewilligungspflicht, überprüft Auflagen und eröffnet bei Widerhandlungen von Amtes wegen Verfahren zur nachträglichen Feststellung der Bewilligungspflicht bzw. betreffend Widerruf der Bewilligung. Ausserdem äussert sich die Abteilung Grundbuchaufsicht bei Anwendungsfragen zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.

Der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ist beschränkt, um die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern. 

Häufig gestellte Fragen

Noch offene Fragen?

Mathias Wottka

Mathias Wottka

Juristischer Mitarbeiter

Grundbuchaufsicht

Amt für Gemeinden und Bürgerrecht

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen