Über die Rechte an den Grundstücken wird ein Grundbuch geführt. Das Grundbuch sichert diese Rechte und gibt über die dinglichen Rechte an Grundstücken Auskunft. Das Grundbuch ist - mit Einschränkungen - der Öffentlichkeit zugänglich. Es bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken.
Weitere Informationen zum Grundbuch finden Sie beim Eidgenössischen Amt für Grundbuch- und Bodenrecht – EGBA.
Wir haben für Sie folgende Themen zusammengestellt:
- Informationen zur Aufsicht über die Grundbuchführung
- Informationen zu den Grundbuchämtern und zum Grundbuch- und Beurkundungsrecht
- Informationen zum Beruf als Grundbuchverwalterin oder Grundbuchverwalter
- Alpbuch: neue Verordnung
- Alpkorporationen mit selbständigen Anteilrechten: neue Musterstatuten
Noch offene Fragen?
Judith Hörler
Leiter Grundbuchaufsicht-Stv.