Projektbeiträge unterstützen kulturelle Vorhaben in den Bereichen Kulturschaffen, Kulturpflege und kulturelle Teilhabe mit einem einmaligen finanziellen Beitrag.
Wer für die Prüfung der Gesuche zuständig ist, hängt von der Höhe des beantragten Beitrags ab:
- Für Projektbeiträge ab 10'000 Franken ist die kantonale Kulturförderung zuständig.
- Für Projektbeiträge bis 10'000 Franken sind die regionalen Förderorganisationen zuständig.
Für kulturelle Teilhabe, Film und Kulturerbe gibt es eigene Förderinstrumente: mehr dazu auf den Seiten Projektbeitrag kulturelle Teilhabe, Filmförderung und Kulturerbe.
Anforderungen
- Besteht ein angemessener Bezug zum Kanton?
- Ist Ihr Vorhaben öffentlich und nicht hauptsächlich kommerziell?
- Ist Ihr Finanzierungskonzept schlüssig und ausgewogen? Enthält es also angemessene Eigenleistungen und finanzielle Unterstützung von politischen Gemeinden, Stiftungen und anderen privaten Geldgebern? Ist ein kantonaler Beitrag von mindestens 10'000 Franken gerechtfertigt?
- Erfüllt Ihr Projekt die Beurteilungskriterien der Kulturförderung?
Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantworten können, erfüllen Sie bereits wichtige Voraussetzungen für eine Eingabe an die kantonale Kulturförderung. Beachten Sie auch den Förderleitfaden Kultur neues Fenster.
Ausgeschlossen sind Beiträge an Projekte, die bereits unterstützt wurden oder zum Zeitpunkt des Entscheids bereits abgeschlossen sind, die schwerpunktmässig im Rahmen der Ausbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Tourismus- und Wirtschaftsförderung oder von Messen und Kongressen umgesetzt werden. Infrastrukturprojekte ausserhalb der Kulturförderung und Denkmalpflege sind ebenfalls ausgeschlossen.
Termine
Gesuche ab 10'000 Franken können zweimal jährlich bis spätestens 20. Februar bzw. 20. August eingereicht werden.
Die Regierung berät im Mai bzw. Oktober über die Projektbeiträge, die aus dem Lotteriefonds finanziert werden sollen. Wer definitiv einen Beitrag erhält, entscheidet der Kantonsrat im Juni bzw. Dezember.
Gesuche bis 10'000 Franken können fortlaufend, bis spätestens 8 Wochen vor Projektstart, eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen
Eingaben sind ausschliesslich über das Gesuchsformular möglich. Zur Bearbeitung Ihres Gesuchs benötigen wir von Ihnen:
- ein vollständig ausgefülltes Gesuchsformular neues Fenster
- einen Projektbeschrieb
- Details zu Budget und Finanzierung unter Berücksichtigung der Richtlinien zur sozialen Sicherheit und angemessener Entschädigung
Weitere Informationen
- Förderleitfaden Kultur neues Fenster
- Lotteriefondsrichtlinien neues Fenster
- Vorlage Budget und Finanzierungsplan neues Fenster
- Lotteriefondsbotschaften neues Fenster
- Kantonsratssitzungen neues Fenster
- Kulturförderstrategie 2020 bis 2027 neues Fenster
- Kulturfördergesetz neues Fenster
- Kulturförderverordnung neues Fenster
Noch offene Fragen?
Amt für Kultur
St. Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen
