Die Kunstsammlung des Kantons St.Gallen ist das Resultat jahrzehntelanger Fördertätigkeit. Seit 1941 kauft der Kanton Kunstwerke von St.Galler Kunstschaffenden an. Durch Ankäufe werden Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zum Kanton St.Gallen aktiv unterstützt.
Von Malereien bis zu Skulpturen
Derzeit umfasst die Kunstsammlung rund 5'500 Werke – vor allem Malereien, Grafiken, Zeichnungen, Fotografien und Skulpturen. Etwa drei Viertel der Werke sind in Räumen der kantonalen Verwaltung platziert, zum Beispiel in Amtshäusern, Schulen, Gerichten oder auf Polizeiwachen. Die Platzierung von Kunstwerken in öffentlichen und halböffentlichen Räumen ermöglicht es, Kunst im Alltag zu erfahren. Kantonsangestellte können Kunstwerke für ihre Büros, Sitzungszimmer und Empfangsräume ausleihen. Der nicht-museale Zugang zur Kunst ist neben der Dokumentation und Förderung des regionalen Kunstschaffens eines der Ziele der kantonalen Kulturpolitik.
Die Kunstsammlung widerspiegelt die Vielfalt des St.Galler Kunstschaffens im Wandel der Jahrzehnte. Durch den Erwerb neuer Kunstwerke wird die Sammlung jährlich erweitert. Auf diese Weise baut der Kanton ein Kulturerbe der visuellen Künste auf. Erstmals sind einige der Werke in einem Online-Katalog öffentlich zugänglich. Interessierte können die Sammlung über die Plattform «Sammlung Online» virtuell erkunden.
Wissenswertes
Die Kunstwerke der Kunstsammlung Kanton St.Gallen werden auf Empfehlung der kantonalen Kunstkommission angekauft. Die Ankäufe werden in der Regel in Ausstellungen und Ateliers getätigt, die regelmässig von der Kommission besucht werden. Es gelten die Förderkriterien gemäss Förderleitfaden Kultur. Werke verstorbener Kunstschaffender werden nicht angekauft.
Werke aus der Kunstsammlung können für professionell organisierte Ausstellungen ausgeliehen werden. Die Kunstsammlung Kanton St.Gallen verleiht nicht an Privatpersonen.
Gesamte Nachlässe und Vorlässe werden von der Kunstsammlung Kanton St.Gallen nicht angenommen, da die finanziellen und personellen Ressourcen fehlen, um diese zu betreuen. Schenkungen werden nur in Ausnahmefällen angenommen. Die Kunstsammlung prüft, ob die Angebote den Sammlungsbestand sinnvoll ergänzen oder vervollständigen.
Bei Bauvorhaben des Kantons werden in der Regel Künstlerinnen und Künstler eingeladen, ortspezifische Werke zu entwickeln. Kunst und Bau wird unter der Federführung des Hochbauamts im Rahmen von Einladungsverfahren oder freihändigen Verfahren realisiert. Das Beurteilungsgremium setzt sich aus Kunstsachverständigen, Vertretungen von Nutzenden und Architektur sowie dem Hochbauamt und der Kulturförderung zusammen. Die kantonale Kunstsammlung führt das Inventar der Kunst-und-Bau-Werke und berät bei Fragen zum Unterhalt.
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Gina De Micheli
Kunstsammlung
