Ziel der Kulturförderung des Kantons St.Gallen ist es, ein vielfältiges Kulturschaffen und Kulturangebot mit guten Rahmenbedingungen zu fördern, Traditionen zu bewahren, kulturelles Erbe zu vermitteln und die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am kulturellen Leben zu erleichtern.
Wer kann ein Gesuch stellen?
Kulturschaffende, Kulturinstitutionen oder Kulturorganisationen, die einen Bezug zum Kanton St.Gallen haben und deren Vorhaben und Tätigkeiten von mindestens regionaler Bedeutung sind.
Fördermöglichkeiten im Überblick
Kulturschaffende, Institutionen und Organisationen haben folgende Eingabemöglichkeiten:
- Projektbeitrag Kultur (Lotteriefonds): Finanzieller Beitrag des Kantons St.Gallen zur Umsetzung eines konkreten kulturellen Projekts ab 10'000 Franken. Für Beiträge bis 10'000 Franken sind in der Regel die regionalen Förderorganisationen zuständig.
- Projektbeitrag kulturelle Teilhabe: Finanzieller Beitrag für Vermittlungsprojekte von Kulturschaffenden, Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittlern sowie von Institutionen.
- Projektbeitrag Film: Finanzieller Beitrag für Filmprojekte in allen Phasen – von der Stoffentwicklung über die Herstellung und Postproduktion bis zur Vermittlung. Alle zwei Jahre wird ein Treatment-Wettbewerb ausgeschrieben.
- Werkbeitrag: Finanzieller Beitrag von 20'000 Franken an Kulturschaffende, damit sie ihr künstlerisches Schaffen weiterentwickeln oder ein Vorhaben angehen können. Eine Bewerbung ist einmal pro Jahr möglich, jeweils vom 1. Januar bis zum 20. Februar.
- Atelieraufenthalt in Rom oder Berlin: Dreimonatiges Stipendium für Kulturschaffende in der Atelierwohnung in Rom oder Berlin. Die Bewerbung ist einmal pro Jahr möglich, jeweils vom 1. Januar bis zum 20. Februar.
- Jahresbeitrag: Regelmässige Beiträge für den Betrieb von Kulturinstitutionen und Kulturorganisationen. Eingaben sind in Absprache mit der Kulturförderung möglich.
- Inventarisierungsbeitrag: Finanzieller Beitrag an eine professionelle Inventarisierung, wenn in einer Sammlung oder einem Bestand bedeutende bewegliche Kulturgüter vermutet werden.
- Kulturerbebeitrag: Finanzieller Beitrag an Massnahmen, die der Bewahrung und Überlieferung von beweglichem oder immateriellem Kulturerbe dienen.
Zudem ist die Abteilung Kulturförderung als Koordinationsstelle für die Prüfung von Lotteriefondsgesuchen aus den Bereichen Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit zuständig:
- Projektbeitrag Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit (Lotteriefonds): Einmalige finanzielle Beiträge ab 10'000 Franken für gemeinnützige Projekte im Interesse der Allgemeinheit.
Weitere Informationen:
- Förderleitfaden Kultur neues Fenster
- Lotteriefondsrichtlinien neues Fenster
- Vorlage Budget und Finanzierungsplan neues Fenster
- Lotteriefondsbotschaften
- Kantonsratssitzungen neues Fenster
- Formulare und Logos
- Kulturförderstrategie 2020 bis 2027 neues Fenster
- Kulturförderungsgesetz neues Fenster
- Kulturförderungsverordnung neues Fenster
Noch offene Fragen?
Amt für Kultur
St. Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen
