Der Kanton St.Gallen verfügt über einen Fonds, der aus den Reingewinnen der Lotterien gespiesen und für gemeinnützige Zwecke eingesetzt wird: den Lotteriefonds. Die kantonale Kulturförderung ist erste Anlaufstelle und dafür zuständig, alle Anträge an den Lotteriefonds zu prüfen. Verschiedene kantonale Fachstellen unterstützen sie bei der Beurteilung von Projekten aus den folgenden Bereichen:
- Soziales
- Bildung
- Gesundheit
- Natur
- Umwelt
- Entwicklungszusammenarbeit
Anforderungen
- Besteht ein angemessener Bezug zum Kanton?
- Ist Ihr Vorhaben öffentlich und gemeinnützig?
- Ist Ihr Finanzierungskonzept schlüssig und ausgewogen? Enthält es also angemessene Eigenleistungen und finanzielle Unterstützung von politischen Gemeinden, Stiftungen und anderen privaten Geldgebern? Ist ein kantonaler Beitrag von mindestens 10'000 Franken gerechtfertigt?
- Erfüllt Ihr Projekt die Beurteilungskriterien gemäss den Lotteriefonds-Richtlinien?
Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantworten können, erfüllen Sie bereits wichtige Voraussetzungen für eine Eingabe an die kantonale Kulturförderung. Beachten Sie auch die Lotteriefonds-Richtlinien neues Fenster. Diese informieren über die Voraussetzungen, Kriterien und alle benötigten Unterlagen für eine Eingabe.
Ausgeschlossen sind Beiträge an Projekte, die bereits unterstützt wurden oder zum Zeitpunkt des Entscheids bereits abgeschlossen sind, die schwerpunktmässig im Rahmen der Ausbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Tourismus- und Wirtschaftsförderung oder von Messen und Kongressen umgesetzt werden. Infrastrukturprojekte ausserhalb der Kulturförderung und Denkmalpflege sind ebenfalls ausgeschlossen.
Eingabetermine und Zuständigkeiten
Gesuche für Beiträge ab 10'000 Franken können zweimal jährlich bis spätestens 20. Februar bzw. 20. August eingereicht werden.
Die Regierung berät über die Lotteriefondsbeiträge im Mai bzw. Oktober. Wer definitiv einen Beitrag erhält, entscheidet der Kantonsrat im Juni bzw. Dezember.
Bewerbungen sind ausschliesslich über das Online-Formular neues Fenster möglich. Dort können Sie auch die benötigten Unterlagen im PDF-Format hochladen.
Weitere Informationen:
- Lotteriefonds-Richtlinien neues Fenster (für Projekte in den Bereichen Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit)
- Vorlage Budget und Finanzierungsplan
- Lotteriefondsbotschaften
- Kantonsratssitzungen neues Fenster
Noch offene Fragen?
Sarah Mehrmann
Filmförderung, Kulturbeiträge und Lotteriefonds
Kulturförderung
Amt für Kultur
St. Leonhard-Strasse 40
9001 St. Gallen
Sandra Čubranović
Kulturelle Teilhabe, Kulturbeiträge und Lotteriefonds
Kulturförderung
Amt für Kultur
St.Leonhard-Strasse 40
9000 St.Gallen
Rona Diem
Kulturelle Teilhabe, Kulturbeiträge und Lotteriefonds
Kulturförderung
Amt für Kultur
St.Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen
