Logo Kanton St.Gallen

Die kantonale Kulturförderung unterstützt Institutionen, Kulturschaffende, Kulturvermittlerinnen und -vermittler, die mit ihrer Arbeit neue Zugänge zu Kultur eröffnen und kulturelle Teilhabe ermöglichen.

Förderbereiche

Gesuch eingeben

Voraussetzungen

Informationen zu Voraussetzungen sowie zu Förderkriterien und Verfahren finden Sie im Förderleitfaden Kultur.

Eingabetermine und Zuständigkeiten

Sie können Ihr Gesuch laufend eingeben, bitte aber mindestens acht Wochen vor Realisierung des Projekts (Datum des Poststempels). Der Entscheid erfolgt in der Regel innert acht Wochen.

Die Zuständigkeiten sind gleich wie bei einem Gesuch um einen Projektbeitrag.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Gesuchsformular
  • Projektbeschrieb
  • Details zu Budget und Finanzierung
  • ggf. Ansichts- oder Hörmaterial

  • Projektbeschrieb mit Angaben zu Arbeitsweise, Bedarf und Zielsetzung
  • Angaben zu Projektbeteiligten und Mentor*in
  • Offerte und Finanzierungsplan
     

Noch offene Fragen?

Sandra Čubranović

Sandra Čubranović

Kulturelle Teilhabe, Kulturbeiträge und Lotteriefonds

Kulturförderung

Amt für Kultur

St.Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen

Remy Blaser

Remy Blaser

Kulturelle Teilhabe, Kulturbeiträge und Lotteriefonds

Kulturförderung

Amt für Kultur

St.Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen