Kulturschaffende können sich einmal pro Jahr um einen kantonalen Werkbeitrag im Wert von Fr. 20'000.- bewerben. Die Online-Ausschreibung läuft jeweils vom 1. Januar bis zum 20. Februar.
Was ist ein Werkbeitrag?
Mit Werkbeiträgen fördert der Kanton St.Gallen die Recherche- und Entwicklungsphase eines künstlerischen oder historischen Projektes. Im Zentrum steht die Finanzierung der Kreationsphase: das Erarbeiten, Recherchieren, Weiterdenken und Entwickeln eines Vorhabens, etwa eines Bühnenstücks, eines Romanprojekts oder einer Werkreihe. Ein Werkbeitrag ermöglicht Kulturschaffenden den nötigen Freiraum, um ein Vorhaben auszuarbeiten, neue künstlerische Wege zu gehen oder Recherchen zu vertiefen.
Damit unterscheidet sich der Werkbeitrag von den Projektbeiträgen aus dem Lotteriefonds neues Fenster, die auf die spätere Produktionsphase abzielen.
Die kantonale Kulturförderung vergibt jährlich spartenübergreifend 18 Werkbeiträge im Wert von je Fr. 20'000.-. Sie unterstützt Kulturschaffende, die ein überzeugendes und realistisches Vorhaben einreichen, konkrete Pläne für ihr künftiges Schaffen vorlegen und eine eigenständige künstlerische Handschrift erkennen lassen.
Sparten
Bewerbungen sind in folgenden Sparten möglich:
- Angewandte Kunst und Design
- Bildende Kunst
- Geschichte und Gedächtnis
- Literatur
- Musik
- Theater und Tanz
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, welche Sparte am besten zu Ihrem Vorhaben passt. Eine Mehrfachauswahl ist nicht möglich; jede Bewerbung wird nur von einer Fachjury beurteilt. Das gilt auch für spartenübergreifende Projekte.
Für Projekte aus den Bereichen Film und kulturelle Teilhabe gibt es andere, eigene Förderinstrumente. Mehr dazu unter Filmförderung neues Fenster und Kulturelle Teilhabe neues Fenster.
Voraussetzungen und Beurteilungskriterien
Sie können sich um einen Werkbeitrag bewerben, wenn Sie seit mindestens zwölf Monaten im Kanton wohnen oder arbeiten. Ebenso erfüllen Sie die formalen Kriterien, wenn Sie in der Vergangenheit während mindestens zwölf Jahren im Kanton Ihren Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt hatten.
Die Fachjury beurteilt Ihr Projekt nach folgenden Kriterien:
- Relevanz
Ihr Vorhaben greift aktuelle Themen auf, schafft einen kulturellen Mehrwert, setzt Impulse und hat eine nachhaltige und weitreichende Wirkung. - Echo
Ihr Vorhaben richtet sich an ein interessiertes Zielpublikum, zeigt Engagement, ist regional verankert und wird öffentlich wahrgenommen. - Eigenständigkeit
Ihr Vorhaben ist inhaltlich eigenständig und einzigartig, strebt Kooperationen an, ist interdisziplinär und regt neue Sichtweisen an. Es darf auch sperrig, experimentierfreudig oder überraschend sein. - Professionalität
Die verantwortlichen Beteiligten arbeiten professionell, sie sind also für ihre Aufgabe entsprechend ausgebildet oder haben Praxiserfahrung. Das Vorhaben ist kohärent und glaubwürdig.
Nicht unterstützt werden:
- Projekte im Rahmen von Ausbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Tourismus- oder Wirtschaftsförderung,
- bereits abgeschlossene oder bereits geförderte Vorhaben,
- Arbeiten im Auftrag Dritter,
- die Vervielfältigung oder Verbreitung bereits vollendeter Werke.
Die Bewerbung um einen kantonalen Werkbeitrag schliesst einen Aufenthalt in der Atelierwohnung des Kantons (in Rom oder Berlin) im gleichen Jahr aus.
Ausschreibung 2026
Die nächste Ausschreibung läuft vom 1. Januar bis zum 20. Februar 2026. Spätere Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Das Anmeldeformular wird hier am 1. Januar 2026 aufgeschaltet.
Bewerbungen sind ausschliesslich über das Online-Formular möglich. Dort können Sie auch PDF-Dateien hochladen.
Benötigte Unterlagen
Eine vollständige Bewerbung umfasst:
- ein korrekt ausgefülltes Anmeldeformular
- präzise Angaben zu Ihrem Kantonsbezug
- eine Kurzbiografie
- einen Beschrieb Ihres Vorhabens (maximal zwei A4-Seiten
- eine Kurzdokumentation Ihres bisherigen Schaffens
- je nach Sparte allenfalls zusätzliche Unterlagen, siehe Förderleitfaden Kultur neues Fenster
Zeitplan
Die Ausschreibung startet am 1. Januar 2026, der letztmögliche Eingabetermin ist der 20. Februar. Spätere Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Jurierung der Werkbeiträge (und Atelieraufenthalte) findet im März und April statt. Spätestens bis Ende Mai erhalten alle Bewerberinnen schriftlich Bescheid. Im Juni 2026 findet die Übergabefeier der Werkbeiträge und Atelieraufenthalte in St.Gallen statt.
Weitere Informationen zum Verfahren rund um die Werkbeiträge finden Sie im Förderleitfaden Kultur neues Fenster.
Fachjury 2026
- Susanna Kumschick, Winterthur, Direktorin Gewerbemuseum Winterthur
- This Weber, Zürich, Designer
- Susanne Uhl, Amt für Kultur / Leiterin Kantonsbibliothek Vadiana
- Mirko Baselgia, Alvaneu, Künstler
- El Frauenfelder, Ossingen, Künstlerin
- Gina De Micheli, Amt für Kultur / Kulturförderung
- Susan Boos, St.Gallen, Journalistin
- Franziska Schürch, Binningen, Kultur- und Theaterwissenschafterin
- Patric Schnitzer, Amt für Kultur / Staatsarchiv
- Anne-Sophie Scholl, Bern, Kulturjournalistin
- Fatima Moumouni, Zürich, Spoken-Word-Poetin und Kolumnistin
- Sarah Mehrmann, Amt für Kultur / Kulturförderung
- Elisabeth Baureithel, Sissach, Musikwissenschafterin und -redaktorin SRF
- Donat Kaufmann, Baden, Musiker
- Rona Diem, Amt für Kultur / Kulturförderung
- Marisa Godoy, Zürich, Tänzerin und Choreografin
- Fabienne Hadorn, Zürich, Schauspielerin und Regisseurin
- Sandra Cubranovic, Amt für Kultur / Kulturförderung
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Roger Berhalter
Werkbeiträge und Atelierwohnung
Kulturförderung
Amt für Kultur
St. Leonhard-Strasse 40
9001 St. Gallen
