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Inventarisierungen von Sammlungen oder Beständen, in denen begründet bewegliches Kulturerbe des Kantons in massgeblichem Umfang vermutet wird, können mit einem Kantonsbeitrag unterstützt werden.

Grundlagen

Das Kulturerbegesetz des Kantons St.Gallen (sGS 277.1; abgekürzt KEG) legt einen wesentlichen Fokus auf die Bewahrung und Überlieferung von Kulturgut, das bewegliches Kulturerbe des Kantons ist. Entsprechendes Kulturgut kann mittels partnerschaftlicher Vereinbarung zwischen der Eigentümerschaft und dem Kanton unter Schutz gestellt werden. Voraussetzung für die Beurteilung als Kulturerbe ist jedoch, dass das Kulturgut bekannt ist und dass wesentliche Informationen in einem geeigneten, sachkundig erstellten Inventar erfasst sind. Das Inventar vereinfacht auch die Eintragung im kantonalen Kulturerbeverzeichnis, welche im Anschluss an eine Unterschutzstellung erfolgt. 

Die professionelle Inventarisierung von Sammlungen und Beständen, in denen begründet bewegliches Kulturerbe des Kantons in massgeblichem Umfang vermutet wird, wird aus diesem Grund neu vom Amt für Kultur gefördert. Dafür wurde ein Rahmenkredit in Höhe von 100'000 Franken eingerichtet, aus dem Beiträge an Inventarisierungsprojekte bis 30'000 Franken geleistet werden können. Für Beiträge ab 30'000 Franken können Gesuche zu Lasten des Lotteriefonds eingereicht werden.

Gesuche eingeben

Voraussetzungen

Für die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen aus dem Rahmenkredit für Inventarisierungsprojekte, die Sammlungen oder Beständen mit potenziellem Kulturerbe des Kantons St.Gallen betreffen, müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bei dem betreffenden Kulturgut handelt es sich um Sammlungen oder Bestände, in welchen begründet vermutet werden kann, dass sie potenzielles bewegliches Kulturerbe des Kantons in einem massgeblichen Umfang enthalten.
  • Die Eigentümerschaft strebt eine Unterschutzstellung an.
  • Das Inventarisierungsprojekt wird fachgerecht nach anerkannten Grundsätzen durchgeführt und die kantonalen Vorgaben an Inventarisierungsprojekte werden eingehalten. 
  • Sie und weitere Geldgeber beteiligen sich angemessen an den Kosten des Inventarisierungsprojekts. 
  • Bei sakralen Kulturgütern im Eigentum einer Institution des Katholischen Konfessionsteils, der Evangelischen Kirche, des Bistums St.Gallen oder eines Klosters im Kanton St.Gallen beteiligt sich nach Möglichkeit die jeweilige Kantonalkirche an den Kosten des Inventarisierungsprojekts.

Eingabetermine und Zuständigkeiten

Die Fristen und Zuständigkeiten für Ihr Gesuch unterscheiden sich je nach Beitragshöhe:

Eingabe: laufend, mindestens acht Wochen vor Realisierung des Inventarisierungsprojekts

Entscheid: innert acht Wochen

Zuständigkeit/Ansprechpartner: Kulturförderung des Amtes für Kultur für die Gesuchseingabe; Fachstelle Kulturerbe für Fragen in Bezug zum Kulturerbe

Eingabe: zweimal jährlich, spätestens bis 20. Februar bzw. 20. August

Entscheid: Juni bzw. November im Kantonsrat

Zuständigkeit/Ansprechpartner: Kulturförderung des Amtes für Kultur für die Gesuchseingabe; Fachstelle Kulturerbe für Fragen in Bezug zum Kulturerbe

Benötigte Unterlagen

Zur Bearbeitung Ihres Gesuchs benötigen wir von Ihnen:

  • das ausgefüllte Gesuchsformular für Projektbeiträge
  • einen Projektbeschrieb
  • einen Beschrieb der zu inventarisierenden Bestände, aus dem deren besondere regionale oder kantonale kulturelle Bedeutung bzw. deren Eigenschaft als potenzielles bewegliches Kulturerbe des Kantons hervorgeht
  • Details zu Budget und Finanzierung
  • Angaben zu den ausführenden Personen
  • Angaben, wie die Projektergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen
  • weitere Beilagen nach eigenem Ermessen oder bei Bedarf.

Bitte beachten Sie folgendes Merkblatt für Kantonsbeiträge an Inventarisierungen von Sammlungen oder beständen mit potenziellem Kulturerbe des Kantons St.Gallen:

Noch offene Fragen?

Mireille Loher

Kulturbeiträge und Lotteriefonds

Kulturförderung

Amt für Kultur

St.Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen

Manuela Reissmann

Fachverantwortliche Kulturerbe

Fachstelle Kulturerbe

Amt für Kultur

St.Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen