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Im Kanton St.Gallen gibt es sechs regionale Förderorganisationen. Sie decken alle Regionen ab – von Sargans bis Wil, von Rapperswil bis St.Margrethen. Diese regionalen Förderorganisationen sind die ersten Ansprechpartnerinnen für Kulturschaffende und Institutionen, wenn es um Beitragsgesuche bis 10'000 Franken geht. Als freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Kanton fördern sie ein vielfältiges Kulturangebot.

Projekt- und Jahresbeiträge

Die regionalen Förderorganisationen unterstützen Projekte, Institutionen und Organisationen in den Bereichen Kulturschaffen, Kulturpflege und kulturelle Teilhabe mit Beiträgen bis zu 10'000 Franken. (Für Beiträge über 10'000 Franken ist die kantonale Kulturförderung zuständig.) Die Fördermittel stammen aus den Kulturförderbudgets des Kantons und der beteiligten Gemeinden. Einerseits gibt es einmalige Projektbeiträge, andererseits können Kulturinstitutionen wiederkehrende Jahresbeiträge an die Betriebskosten beantragen. Institutionen und Organisationen im Aufbau werden hingegen nicht mit einem Jahresbeitrag unterstützt.

Zuständigkeiten je nach Region

Die regionalen Förderorganisationen informieren auf ihren Webseiten darüber, welche Fördermöglichkeiten es gibt und an welche Bedingungen sie geknüpft sind. Hier finden Sie die Adressen und Zuständigkeiten nach Regionen:

Externer Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: |(0.5696,0.2109,0.7638,0.288,0.458,0.3383)Externer Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: |(0.8753,0.3779,0.1076)Externer Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: |(0.3714,0.4165,0.0919)Externer Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: |(0.6207,0.7163,0.1457)Externer Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: |(0.248,0.4379,0.4672,0.6285,0.1063,0.5632)Externer Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: |(0.3622,0.2709,0.0814)

Ausnahmen

Folgende Gemeinden gehören aktuell keiner regionalen Förderorganisation an: Jonschwil, Niederbüren, Lütisburg, Rheineck, Thal und Untereggen. Wenn ein Kulturprojekt Bezug zu diesen Gemeinden hat, kann die kantonale Kulturförderung übernehmen und auch Gesuche unter 10'000 Franken prüfen.

Eine weitere Ausnahme sind überregionale Projekte, die einen Bezug zu mehreren Regionen im Kanton St.Gallen haben und von kantonalem Interesse sind. Auch in diesen Fällen kann die kantonale Kulturförderung Gesuche unter 10'000 Franken prüfen.  Ein beiden Fällen gilt: Das Gesuch ist bis mind. 8 Wochen vor Projektbeginn einzureichen. Und: Eine finanzielle Beteiligung von Dritten wird vorausgesetzt.

Adressen und Kontakte

Die regionalen Förderorganisationen informieren auf ihren Webseiten darüber, welche Fördermöglichkeiten es gibt und an welche Bedingungen sie geknüpft sind. Hier finden Sie die Adressen und Zuständigkeiten nach Regionen:

Noch offene Fragen?

Sandra Čubranović

Sandra Čubranović

Kulturelle Teilhabe, Kulturbeiträge und Lotteriefonds

Rona Diem

Rona Diem

Kulturelle Teilhabe, Kulturbeiträge und Lotteriefonds

Sarah Mehrmann

Sarah Mehrmann

Filmförderung, Kulturbeiträge und Lotteriefonds