Im Kanton St.Gallen gibt es sechs regionale Förderorganisationen. Sie decken alle Regionen ab – von Sargans bis Wil, von Rapperswil bis St.Margrethen. Diese regionalen Förderorganisationen sind die ersten Ansprechpartnerinnen für Kulturschaffende und Institutionen, wenn es um Beitragsgesuche bis 10'000 Franken geht. Als freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Kanton fördern sie ein vielfältiges Kulturangebot.
Projekt- und Jahresbeiträge
Die regionalen Förderorganisationen unterstützen Projekte, Institutionen und Organisationen in den Bereichen Kulturschaffen, Kulturpflege und kulturelle Teilhabe mit Beiträgen bis zu 10'000 Franken. (Für Beiträge über 10'000 Franken ist die kantonale Kulturförderung zuständig.) Die Fördermittel stammen aus den Kulturförderbudgets des Kantons und der beteiligten Gemeinden. Einerseits gibt es einmalige Projektbeiträge, andererseits können Kulturinstitutionen wiederkehrende Jahresbeiträge an die Betriebskosten beantragen. Institutionen und Organisationen im Aufbau werden hingegen nicht mit einem Jahresbeitrag unterstützt.
Zuständigkeiten je nach Region
Die regionalen Förderorganisationen informieren auf ihren Webseiten darüber, welche Fördermöglichkeiten es gibt und an welche Bedingungen sie geknüpft sind. Hier finden Sie die Adressen und Zuständigkeiten nach Regionen:
Ausnahmen
Folgende Gemeinden gehören aktuell keiner regionalen Förderorganisation an: Jonschwil, Niederbüren, Lütisburg, Rheineck, Thal und Untereggen. Wenn ein Kulturprojekt Bezug zu diesen Gemeinden hat, kann die kantonale Kulturförderung übernehmen und auch Gesuche unter 10'000 Franken prüfen.
Eine weitere Ausnahme sind überregionale Projekte, die einen Bezug zu mehreren Regionen im Kanton St.Gallen haben und von kantonalem Interesse sind. Auch in diesen Fällen kann die kantonale Kulturförderung Gesuche unter 10'000 Franken prüfen. Ein beiden Fällen gilt: Das Gesuch ist bis mind. 8 Wochen vor Projektbeginn einzureichen. Und: Eine finanzielle Beteiligung von Dritten wird vorausgesetzt.
Adressen und Kontakte
Die regionalen Förderorganisationen informieren auf ihren Webseiten darüber, welche Fördermöglichkeiten es gibt und an welche Bedingungen sie geknüpft sind. Hier finden Sie die Adressen und Zuständigkeiten nach Regionen:
Für die Regionen Fürstenland, Rorschach und St.Gallen ist die Förderorganisation Kultur St.Gallen Plus neues Fenster zuständig.
Gemeinden:
Andwil, Berg, Degersheim, Eggersriet, Flawil, Gaiserwald, Goldach, Gossau, Häggenschwil, Mörschwil, Muolen, Rorschach, Rorschacherberg, St.Gallen, Steinach, Tübach, Waldkirch und Wittenbach.
Für die Regionen Sarganserland, Walensee, Werdenberg und Obertoggenburg ist der Verein Südkultur neues Fenster zuständig.
Gemeinden:
Bad Ragaz, Buchs, Flums, Gams, Grabs, Mels, Pfäfers, Quarten, Sargans, Sennwald, Sevelen, Vilters–Wangs, Walenstadt, Wartau, Weesen und Wildhaus–Alt St.Johann.
Für die Regionen See-Gaster / Zürichsee-Linth ist der Verein KulturZürichseeLinth neues Fenster zuständig.
Gemeinden:
Amden, Benken, Eschenbach, Gommiswald, Kaltbrunn, Rapperswil-Jona, Schänis, Schmerikon, Uznach und Weesen.
Für die Region Rheintal ist die Rheintaler Kulturstiftung neues Fenster zuständig.
Gemeinden:
Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St.Margrethen und Widnau.
Für die Region Toggenburg ist der Verein Kultur Toggenburg neues Fenster zuständig.
Gemeinden:
Bütschwil–Ganterschwil, Ebnat-Kappel, Lichtensteig, Mosnang, Neckertal, Nesslau, Wattwil und Wildhaus–Alt St.Johann.
Für die Region Wil ist der Verein ThurKultur neues Fenster zuständig.
Gemeinden:
Kirchberg, Niederhelfenschwil, Oberbüren, Oberuzwil, Uzwil, Wil und Zuzwil.
Die Gemeinden Jonschwil, Niederbüren, Lütisburg, Rheineck, Thal und Untereggen gehören aktuell keiner regionalen Förderorganisation an. Für kulturelle Vorhaben in und aus diesen Gemeinden ist die jeweilige Gemeinde zuständig.
Die kantonale Kulturförderung kann in diesen Gemeinden die Aufgaben der regionalen Kulturförderung übernehmen. Voraussetzung ist eine finanzielle Beteiligung von Dritten. Über die Möglichkeiten einer Unterstützung informiert bei Bedarf das Team der kantonalen Kulturförderung. Das Gesuch reichen Sie bitte über Projektbeitrag Kultur ein.
Noch offene Fragen?
Sandra Čubranović
Kulturelle Teilhabe, Kulturbeiträge und Lotteriefonds
Rona Diem
Kulturelle Teilhabe, Kulturbeiträge und Lotteriefonds
Sarah Mehrmann
Filmförderung, Kulturbeiträge und Lotteriefonds
