Logo Kanton St.Gallen

Die St.Galler Filmförderung schafft attraktive Rahmenbedingungen für Filmprojekte und Filmschaffende mit einem klar erkennbaren Bezug zum Kanton.

Förderbereiche

Die St.Galler Filmkultur soll so vielfältig sein wie ihr Publikum. Deshalb unterstützen wir mutige und leidenschaftliche Filmprojekte mit einem hohen Qualitätsanspruch – egal, ob es sich um Spielfilme, Dokumentarfilme oder Kurzfilme, Animationsfilme, Experimentalfilme oder Mixed-Media-Projekte handelt.

Eine Förderung ist in folgenden Projektphasen und Bereichen möglich:

  • Stoff- und Projektentwicklung
  • Herstellung
  • Postproduktion
  • Präsentation und Vermittlung
  • Personenförderung/Weiterbildung

Filmkommission Kanton St.Gallen

Die Filmkommission beurteilt die Gesuche und entscheidet abschliessend über die Förderung. Sie setzt sich aus drei Mitarbeitenden des Amts für Kultur und zwei externen Fachpersonen zusammen.

Gesuche eingeben

Voraussetzungen

Wir fördern in erster Linie

  • Filmprojekte von Filmschaffenden oder Produzentinnen und Produzenten in Schlüsselpositionen aus dem Kanton St.Gallen sowie
  • Filmprojekte mit einem massgeblichen inhaltlichen St.Galler Bezug.

Informationen zu weiteren Voraussetzungen sowie zu Förderkriterien und Verfahren finden Sie im Förderleitfaden Kultur und den Filmförder-Richtlinien des Kantons St.Gallen.

Eingabetermine

Die Filmkommission trifft sich viermal jährlich, um die eingereichten Gesuche zu begutachten und abschliessend zu entscheiden. Eingaben sind jeweils zu den folgenden Terminen (Datum des Poststempels) möglich:

  • 20. Februar
  • 20. Mai
  • 20. August
  • 20. Oktober

Noch offene Fragen?

Mireille Loher

Kulturbeiträge und Lotteriefonds

Kulturförderung

Amt für Kultur

St. Leonhardstrasse 40
9001 St. Gallen