Die St.Galler Filmförderung schafft attraktive Rahmenbedingungen für Filmprojekte und Filmschaffende mit einem klar erkennbaren Bezug zum Kanton.
Förderbereiche
Die St.Galler Filmkultur soll so vielfältig sein wie ihr Publikum. Deshalb unterstützen wir mutige und leidenschaftliche Filmprojekte mit einem hohen Qualitätsanspruch – egal, ob es sich um Spielfilme, Dokumentarfilme oder Kurzfilme, Animationsfilme, Experimentalfilme oder Mixed-Media-Projekte handelt.
Eine Förderung ist in folgenden Projektphasen und Bereichen möglich:
- Stoff- und Projektentwicklung
- Herstellung
- Postproduktion
- Präsentation und Vermittlung
- Personenförderung/Weiterbildung
Filmkommission Kanton St.Gallen
Die Filmkommission beurteilt die Gesuche und entscheidet abschliessend über die Förderung. Sie setzt sich aus drei Mitarbeitenden des Amts für Kultur und zwei externen Fachpersonen zusammen.
Die aktuellen Mitglieder der Filmkommission sind:
- Brigitte Hofer, Filmproduzentin
- Martin Witz, Filmschaffender
- Ursula Badrutt, Leiterin Kulturförderung
- Esther Hungerbühler, Kulturförderung
- Mireille Loher, Kulturförderung, Geschäftsführerin Filmförderung
Gesuche eingeben
Voraussetzungen
Wir fördern in erster Linie
- Filmprojekte von Filmschaffenden oder Produzentinnen und Produzenten in Schlüsselpositionen aus dem Kanton St.Gallen sowie
- Filmprojekte mit einem massgeblichen inhaltlichen St.Galler Bezug.
Informationen zu weiteren Voraussetzungen sowie zu Förderkriterien und Verfahren finden Sie im Förderleitfaden Kultur und den Filmförder-Richtlinien des Kantons St.Gallen.
Eingabetermine
Die Filmkommission trifft sich viermal jährlich, um die eingereichten Gesuche zu begutachten und abschliessend zu entscheiden. Eingaben sind jeweils zu den folgenden Terminen (Datum des Poststempels) möglich:
- 20. Februar
- 20. Mai
- 20. August
- 20. Oktober
Kulturbeiträge neu online beantragen
Ab dem 1. Juli stellt das kantonale Amt für Kultur auf die elektronische Gesuchseingabe um. Neu können Sie Ihre Gesuche um Kulturbeiträge einfach über ein Onlineformular eingeben. Ganz papierlos lässt sich das Gesuch mit PDF-Dateien sowie Audio- oder Videodateien ergänzen.
Benötigte Unterlagen
Die Gesuchsformulare unterscheiden sich je nach Förderbereich. Sie enthalten auch weitere Informationen zu den Beilagen, die für die Eingabe nötig sind.
Noch offene Fragen?
Mireille Loher
Kulturbeiträge und Lotteriefonds
Kulturförderung
Amt für Kultur
St. Leonhardstrasse 40
9001 St. Gallen