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Sicherung und Vermittlung von Naturerbe

Eine der Platten mit Haiwirbeln aus den Churfirsten, zu sehen im Naturmuseum St.Gallen. Foto: Jean-Claude Jossen/Naturmuseum St.Gallen
Eine der Platten mit Haiwirbeln aus den Churfirsten, zu sehen im Naturmuseum St.Gallen. Foto: Jean-Claude Jossen/Naturmuseum St.Gallen

Natürliche Objekte von wissenschaftlicher Bedeutung, sogenannte Naturkörper, gehören in der Schweiz gemäss nationaler Gesetzgebung stets dem Kanton, auf dessen Gebiet sie gefunden worden sind. Das können zum Beispiel seltene Tiere, Pilze oder Pflanzen sein, aber auch Fossilien, Spurenfossilien, Meteoriten oder aussergewöhnliche Kristalle. 

Verordnung erlassen

Um sicherzustellen, dass Naturkörper systematisch erfasst, langfristig und professionell aufbewahrt und mit modernen Mitteln erforscht werden, hat die St.Galler Regierung die «Verordnung über die Sicherung und Überlieferung von Naturkörpern» erlassen. Die Verordnung ist seit 1. Juni 2025 in Kraft. Sie regelt die Zuständigkeiten im Kanton, die konkreten Pflichten der Finderin oder des Finders, das Eigentum am Fund, dessen Übertragung sowie die wissenschaftliche Bearbeitung, Konservierung und Überlieferung der Funde. Das Ziel der Verordnung ist, dass der Kanton sein bewegliches Naturerbe dank geregelter Sicherung und Überlieferung für heutige und kommende Generationen sicherstellt.

Enge Zusammenarbeit mit Naturmuseum
Zuständige Stelle für die Sicherung und Überlieferung von Naturkörpern ist das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen, das seine Arbeiten gestützt auf eine Leistungsvereinbarung in enger Zusammenarbeit mit dem Naturmuseum St.Gallen erledigt. Das Naturmuseum übernimmt dabei insbesondere auch die Funktion als Meldestelle für die naturwissenschaftlich bedeutsamen Funde auf Kantonsgebiet. Es geht Hinweisen aus der Bevölkerung auf neu entdeckte Naturkörper nach und erarbeitet gleichzeitig ein umfassendes Inventar aller bereits bekannten Naturkörper des Kantons. Das Naturmuseum sorgt mit seiner Fachexpertise ausserdem für die fachgerechte Bergung, Aufbewahrung, Erhaltung, wissenschaftliche Bearbeitung und Vermittlung der kantonalen Naturkörper.

Naturfunde dem Naturmuseum melden 
Wenn Sie auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen ein natürliches Objekt gefunden haben,  das von naturwissenschaftlicher Bedeutung sein könnte, kontaktieren Sie bitte das Naturmuseum St.Gallen via naturkoerper@naturmuseumsg.ch. Es wird Ihren Fund zur wissenschaftlichen Beurteilung anschauen oder Ihren Hinweisen nachgehen.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Verordnung  über die Naturkörper, der Verordnung über das Strahlen sowie dem Kulturerbegesetz des Kantons St.Gallen:


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