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Mit Beiträgen aus dem Kinder- und Jugendkredit werden innovative Kinder- oder Jugendprojekte sowie kinder- und jugendfreundliche Entwicklungen in Gemeinden und Regionen gefördert.

Der Kinder- und Jugendkredit erhält für die Unterstützung von Projekten jährlich Mittel aus dem kantonalen Lotteriefonds. Jährlich werden damit zwischen 50 und 70 Projekte unterstützt.

Richtlinien Kinder- und Jugendkredit

Für den Kinder- und Jugendkredit hat das Departement des Innern Richtlinien erlassen. Diese geben Auskunft über die Beurteilungs- und Qualitätskriterien sowie die Höhe der Beiträge. 

Beiträge werden an Projekte und konzeptionelle Arbeiten ausgerichtet, die ein gelingendes Aufwachsen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und ihre Beteiligung fördern. Unterstützt werden:

  • innovative Projekte während der Pilotphase
  • Professionalisierung und Weiterentwicklung der Akteurinnen und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe

Noch offene Fragen?

Mirjam Schegg

Koordination Kinder- und Jugendförderung

Kinder- und Jugendkoordination

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen