Mit Beiträgen aus dem Kinder- und Jugendkredit werden innovative Kinder- oder Jugendprojekte sowie kinder- und jugendfreundliche Entwicklungen in Gemeinden und Regionen gefördert.
Der Kinder- und Jugendkredit erhält für die Unterstützung von Projekten jährlich Mittel aus dem kantonalen Lotteriefonds. Jährlich werden damit zwischen 40 und 50 Projekte unterstützt.
Richtlinien Kinder- und Jugendkredit
Bitte beachten Sie vor einer Gesuchseingabe die Richtlinien zum Kinder- und Jugendkredit.
Praxisbeispiele
Im Jahr 2021 konnten mit dem Kinder- und Jugendkredit des Kantons St.Gallen insgesamt 45 Projekte mit einer Gesamtsumme von rund Fr. 320'000.– unterstützt werden. Nachfolgend werden einige unterstützte Projekte der vergangenen Jahre präsentiert.
Gesuchseingabe
Gesuche können laufend eingereicht werden, jedoch spätestens sechs Wochen vor Durchführung des Vorhabens. Die Bearbeitung dauert durchschnittlich etwa sechs Wochen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist eine vereinfachte Online-Gesuchseingabe möglich. Für Projekte, die bei den anrechenbaren Kosten Fr. 4'000.– nicht übersteigen, bestehen reduzierte Formulare.
- Kinder- und Jugendweb; weitere Informationen zum Kinder- und Jugendkredit neues Fenster
- vereinfachte Gesuchseingabe für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren neues Fenster
- Gesuchsformular Beitrag für Projekte mit anrechenbaren Kosten bis Fr. 4'000.- neues Fenster
- Gesuchsformular Beitrag für Projekte mit anrechenbaren Kosten ab Fr. 4'001.- neues Fenster
Besten Dank, dass Sie unser Engagement würdigen. Wir bitten Sie, dabei Folgendes zu beachten:
- Swisslos und der Kanton St.Gallen werden nie als Sponsor bezeichnet.
- Das Wording lautet immer: «Unterstützt durch», «Mit Unterstützung von» oder «Dank an» usw.
- Bitte verwenden Sie für Ihre Drucksachen immer eines der untenstehenden Logos.
Noch offene Fragen?
Kinder- und Jugendkoordination
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen
