Das Konzept für die Refinanzierung von Integrationsmassnahmen für FL/VA im Kanton St.Gallen regelt die Rahmenbedingungen für die Verwendung der Mittel. Damit die Rechenschaftspflicht des Kantons gegenüber dem Bund erfüllt werden kann, sichert das KIG die Qualität der Massnahmen, die durch die Integrationspauschale refinanziert werden.
Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz im Kanton St.Gallen
Sie bieten Massnahmen an, die von FL/VA besucht werden und möchten sich über die Rahmenbedingungen für die Refinanzierung erkundigen? Die Informationen für Organisationen, die Massnahmen im Bereich Arbeitsmarktintegration und soziale Integration anbieten, finden Sie auf dieser Seite unten im entsprechenden Akkordeonmenu.
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FL/VA, die nach der Kollektivphase entsprechend vorbereitet in den Gemeinden Wohnsitz nehmen, wenden sich an das Sozialamt der Wohnsitzgemeinde, das die Fallführung übernimmt. Dieses entscheidet zusammen mit dem/der FL/VA über die zu besuchenden Integrationsmassnahmen und finanziert diese vor. Sie als Organisation rechnen also immer mit der fallführenden Stelle ab.
Massnahmen können dann unkompliziert und einfach eingeleitet werden, wenn sie im Katalog «Massnahmen zur Arbeitsintegration» oder im Katalog «Massnahmen zur sozialen Integration» gelistet sind. Diese Massnahmen können bis zum gemeindespezifischen Beitragsmaximum refinanziert werden.
Qualifizierungs- und Bildungsmassnahmen sowie Coaching und Begleitung für FL/VA können dann durch die Integrationspauschale refinanziert werden, wenn sie im Katalog «Massnahmen zur Arbeitsintegration» gelistet sind. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsene steht eine Ausbildung im Zentrum. Ziel ist bei allen Personen mit Arbeitsmarktpotenzial eine nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Vorgehen bzw. Ablauf für eine Listung im Katalog:
- Trägerschaften von entsprechenden Angeboten können sich per E-Mail mit dem Formular Antrag Listung in den Katalog, der Kostenkalkulation und den erforderlichen Beilagen um einen Eintrag im Katalog bewerben.
- Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags beträgt rund sechs Wochen (ab dem Zeitpunkt der Vollständigkeit der Unterlagen).
- Das Angebot wird nach positiver Prüfung durch das KIG im Katalog «Massnahmen zur Arbeitsintegration» gelistet.
- Die fallführenden Stellen können die Massnahme nach erfolgter Listung ohne vorheriges Einholen einer Kostengutsprache einleiten und die Kosten dem Kanton bis zum gemeindespezifischen Beitragsmaximum in Rechnung stellen.
Im Katalog gelistete Organisationen reichen jährlich eine Berichterstattung mit Abrechnung beim KIG ein.
- Fälligkeit für das Berichtsjahr 2021: 20. März 2022
- Berichtsperiode 2021: 1. Dezember 2020 bis 30. November 2021
- Für jede gelistete Massnahme wird eine separate Berichterstattung (mit Beilagen) und eine Abrechnung (A1 personenspezifisch oder A2 massnahmespezifisch), jeweils als Word- bzw. Excel-Datei sowie die zu unterzeichnenden Teile als PDF-Datei, dem KIG eingereicht.
Zwecks Informations- und Erfahrungsaustausch findet jährlich eine Zusammenkunft der gelisteten Organisationen statt, wozu Sie jeweils eingeladen werden.
Massnahmen mit primärem Fokus auf soziale Integration unterstützen FL/VA an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Nachbarschaft und ermöglichen ihnen, sich im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten und Interessen in zivilgesellschaftlichen Organisationen zu engagieren. Diese Massnahmen können dann refinanziert werden, wenn sie im Katalog «Massnahmen zur sozialen Integration» gelistet sind.
Vorgehen bzw. Ablauf für eine Listung im Katalog
- Trägerschaften von entsprechenden Angeboten können sich per E-Mail mit dem Formular Antrag Listung in den Katalog und den erforderlichen Beilagen um einen Eintrag im Katalog bewerben.
- Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags beträgt rund sechs Wochen (ab dem Zeitpunkt der Vollständigkeit der Unterlagen).
- Das Angebot wird nach positiver Prüfung durch das KIG im Katalog «Massnahmen zur sozialen Integration» gelistet.
- Die fallführenden Stellen können die Massnahme nach erfolgter Listung ohne vorheriges Einholen einer Kostengutsprache einleiten und die Kosten dem Kanton bis zum gemeindespezifischen Beitragsmaximum in Rechnung stellen.
Dokumente Antrag
Berichterstattung
Die im Katalog soziale Integration gelisteten Organisationen reichen jeweils bis zum 20. März das Berichterstattungsformular (einschliesslich Beilagen) zusammen mit einem der beiden Abrechnungsformulare (A1_personenspezifisch oder A2_massnahmespezifisch) beim KIG ein.
Dokumente Berichterstattung
Noch offene Fragen?
Daniela Eigenmann
Projektleiterin
Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen