Das Konzept für die Refinanzierung von Integrationsmassnahmen für FL/VA im Kanton St.Gallen regelt die Rahmenbedingungen für die Verwendung der Mittel. Damit die Rechenschaftspflicht des Kantons gegenüber dem Bund erfüllt werden kann, sichert das KIG die Qualität der Massnahmen, die durch die Integrationspauschale refinanziert werden.
Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz im Kanton St.Gallen
Sie bieten Massnahmen an, die von FL/VA besucht werden und möchten sich über die Rahmenbedingungen für die Refinanzierung erkundigen? Die Informationen für Organisationen, die Massnahmen im Bereich Arbeitsmarktintegration und soziale Integration anbieten, finden Sie auf dieser Seite unten im entsprechenden Akkordeonmenu.
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FL/VA, die nach der Kollektivphase entsprechend vorbereitet in den Gemeinden Wohnsitz nehmen, wenden sich an das Sozialamt der Wohnsitzgemeinde, das die Fallführung übernimmt. Dieses entscheidet zusammen mit dem/der FL/VA über die zu besuchenden Integrationsmassnahmen und finanziert diese vor. Sie als Organisation rechnen also immer mit der fallführenden Stelle ab. Massnahmen können dann unkompliziert und einfach eingeleitet werden, wenn sie im Katalog «Massnahmen zur Arbeitsintegration» oder im Katalog «Massnahmen zur sozialen Integration» gelistet sind. Diese Massnahmen können bis zum gemeindespezifischen Beitragsmaximum refinanziert werden.
Dokumente
- Konzept für die Refinanzierung
- Umsetzungskonzept IAS im Kanton St.Gallen
- Katalog «Massnahmen zur Arbeitsintegration»
- Katalog «Massnahmen zur sozialen Integration»
Qualifizierungs- und Bildungsmassnahmen sowie Coaching und Begleitung für FL/VA können dann durch die Integrationspauschale refinanziert werden, wenn sie im Katalog «Massnahmen zur Arbeitsintegration» gelistet sind. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsene steht eine Ausbildung im Zentrum. Ziel ist bei allen Personen mit Arbeitsmarktpotenzial eine nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Vorgehen bzw. Ablauf für eine Listung im Katalog:
- Trägerschaften von entsprechenden Angeboten können sich per E-Mail mit dem Formular Antrag Listung in den Katalog, der Kostenkalkulation und den erforderlichen Beilagen um einen Eintrag im Katalog bewerben.
- Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags beträgt rund sechs Wochen (ab dem Zeitpunkt der Vollständigkeit der Unterlagen).
- Das Angebot wird nach positiver Prüfung durch das KIG im Katalog «Massnahmen zur Arbeitsintegration» gelistet.
- Die fallführenden Stellen können die Massnahme nach erfolgter Listung ohne vorheriges Einholen einer Kostengutsprache einleiten und die Kosten dem Kanton bis zum gemeindespezifischen Beitragsmaximum in Rechnung stellen.
Dokumente
- Kriterien für Listung im Katalog «Massnahmen zur Arbeitsintegration»
- Katalog «Massnahmen zur Arbeitsintegration»
- Antrag für die Listung im Katalog
- Informationen Partnerorganisation AMM
- Beiblatt «Qualitätssicherung»
- Kostenkalkulation Arbeitsintegrationsmassnahme
Im Katalog gelistete Organisationen reichen jährlich eine Berichterstattung mit Abrechnung beim KIG ein.
- Fälligkeit für das Berichtsjahr 2019: 20. März 2020
- Berichtsperiode 2019: 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019
- Für jede gelistete Massnahme wird eine separate Berichterstattung (mit Beilagen) und eine Abrechnung in den vom KIG zur Verfügung gestellten Vorlagen eingereicht (jeweils als Word- bzw. Excel-Datei sowie die zu unterzeichnenden Teile als PDF-Datei).
Zwecks Informations- und Erfahrungsaustausch findet jährlich eine Zusammenkunft der gelisteten Organisationen statt, wozu Sie jeweils eingeladen werden.
Dokumente
- Vorlage Berichterstattung Organisationen
- Vorlage Abrechnung Massnahmen zur Arbeitsintegration VL/FA
Massnahmen mit primärem Fokus auf soziale Integration unterstützen FL/VA an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Nachbarschaft und ermöglichen ihnen, sich im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten und Interessen in zivilgesellschaftlichen Organisationen zu engagieren. Diese Massnahmen können dann refinanziert werden, wenn sie im Katalog «Massnahmen zur sozialen Integration» gelistet sind.
Vorgehen bzw. Ablauf für eine Listung im Katalog
- Trägerschaften von entsprechenden Angeboten können sich per E-Mail mit dem Formular Antrag Listung in den Katalog und den erforderlichen Beilagen um einen Eintrag im Katalog bewerben.
- Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags beträgt rund sechs Wochen (ab dem Zeitpunkt der Vollständigkeit der Unterlagen).
- Das Angebot wird nach positiver Prüfung durch das KIG im Katalog «Massnahmen zur sozialen Integration» gelistet.
- Die fallführenden Stellen können die Massnahme nach erfolgter Listung ohne vorheriges Einholen einer Kostengutsprache einleiten und die Kosten dem Kanton bis zum gemeindespezifischen Beitragsmaximum in Rechnung stellen.
Berichterstattung
Die gelisteten Organisationen erstatten jährlich in einem vom Kanton zur Verfügung gestelltem Formular Bericht (Kurzberichterstattung). Dieses wird in nächster Zeit hier aufgeschaltet.
Dokumente
- Rahmenbedingungen
- Antragsformular
Noch offene Fragen?
Daniela Eigenmann
Flüchtlingskoordinatorin
Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen