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Der Bund und die Kantone haben im Jahr 2019 die Integrationsagenda Schweiz (IAS) lanciert und fünf übergeordnete Wirkungsziele zur Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen festgelegt. Als Unterstützung zur Erreichung der Wirkungsziele zahlt der Bund den Kantonen Integrationspauschalen und Beiträge zur Integration für Personen mit Schutzstatus S aus.

Integrationspauschalen und Beiträge für Personen mit Schutzstatus S

Im Kanton St.Gallen liegt die Hauptverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit den Integrationspauschalen und den Mitteln für Personen mit Schutzstatus S finanziert werden, bei den politischen Gemeinden. Der Kanton ist für die Aufsicht über die Mittelverwendung im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben sowie die Berichterstattung über die Verwendung der Mittel an den Bund zuständig. Mit dem VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (sGS 381.1; abgekürzt SHG) wurden mit Art. 45a ff. SHG die entsprechenden Rechtsgrundlagen für den Kanton St.Gallen geschaffen.

Der Kanton zahlt jährlich am 1. März jeder politischen Gemeinde ihren Anteil an den Integrationspauschalen und den Beiträgen Schutzstatus S aus. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument Richtlinien Integrationspauschalen und Beiträge Schutzstatus S 2024.

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Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen