Der Bund und die Kantone haben im Jahr 2019 die Integrationsagenda Schweiz (IAS) lanciert und fünf übergeordnete Wirkungsziele zur Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen festgelegt. Als Unterstützung zur Erreichung der Wirkungsziele zahlt der Bund den Kantonen Integrationspauschalen und Beiträge zur Integration für Personen mit Schutzstatus S aus.
Integrationspauschalen und Beiträge für Personen mit Schutzstatus S
Im Kanton St.Gallen liegt die Hauptverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit den Integrationspauschalen und den Mitteln für Personen mit Schutzstatus S finanziert werden, bei den politischen Gemeinden. Der Kanton ist für die Aufsicht über die Mittelverwendung im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben sowie die Berichterstattung über die Verwendung der Mittel an den Bund zuständig. Mit dem VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (sGS 381.1; abgekürzt SHG) wurden mit Art. 45a ff. SHG die entsprechenden Rechtsgrundlagen für den Kanton St.Gallen geschaffen.
Der Kanton zahlt jährlich am 1. März jeder politischen Gemeinde ihren Anteil an den Integrationspauschalen und den Beiträgen Schutzstatus S aus. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument Richtlinien Integrationspauschalen und Beiträge Schutzstatus S 2024.
Zusätzliche Fallführungspauschale für die Gemeinden
Die Regierung und der VSGP haben mit einem Nachtrag zur Vereinbarung vom 15. November 2024 beschlossen, die Fallführungspauschale für die Leistungen der politischen Gemeinden im Bereich der Integration von anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen, vorläufig aufgenommenen Personen und Personen mit Schutzstatus S (FL/VA/S) von 5 auf 12 Prozent zu erhöhen. Die Erhöhung der Pauschale für die kontinuierliche Fallführung erfolgt rückwirkend. Die Gemeinden erhalten daher für das Jahr 2024 eine Nachzahlung von 7 Prozent.
Die Richtlinien dienen den Gemeinden als Orientierungshilfe für die korrekte Verwendung der Integrationspauschalen und der Pauschalen für Personen mit Schutzstatus S.
Abrechnung Integrationsmassnahmen
Bis zum 31. Januar 2025 reichen die Gemeinden beim Amt für Soziales die Auflistung der eingesetzten Mittel nach Förderbereich ein. Das Formular wird als Exceldatei und unterzeichnet als PDF eingereicht.
Wichtig: Die zusätzliche Zahlung für die Fallführung (7 Prozent des Beitragsmaximums), die im Dezember 2024 allen Gemeinden überwiesen wird, ist auf dem Abrechnungsformular nicht ersichtlich. Die Verwendung dieser zusätzlich ausbezahlten Beiträge für die Fallführung müssen von den Gemeinden auf der Abrechnung nicht ausgewiesen werden.
Gemeinden, die es bevorzugen mit dem detaillierteren personenspezifischen Formular abzurechnen, melden sich bitte unter integration@sg.ch. Das entsprechende Formular wird dann zugesendet.
Kennzahlenraster IAS
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) gibt vor, wie die Berichterstattung inkl. Kennzahlenerhebung IAS zu erfolgen hat. Das SEM stellt mit dem Kennzahlenraster die entsprechende Vorlage zur Verfügung. Das Kennzahlenraster ist jährlich durch die Gemeinden auszufüllen und ist jeweils per 15. März des Folgejahrs dem Amt für Soziales einzureichen. Das Amt für Soziales übernimmt die Zusammenfassung der Daten und reicht diese im Rahmen der jährlichen Berichterstattung dem SEM ein.
Der Kanton ist für die Aufsicht über die Mittelverwendung im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben zuständig. Die Einzelheiten zur Aufsicht sind im Anhang der Vereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen und der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidien (VSGP) geregelt.
Die kantonale Aufsicht umfasst eine Fachaufsicht, die den rechtlichen Fachaspekten Rechnung trägt. Sie wird durch die Abteilung Integration und Gleichstellung des Amtes für Soziales (AfSO) wahrgenommen. Damit ergänzt sie die allgemeine Aufsicht der Amts- und Haushaltsführung, die durch das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht (AfGB) durchgeführt wird.
Im Kanton St.Gallen stehen zahlreiche Bildungs- und Qualifizierungsangebote sowie Angebote zur sozialen Integration zur Verfügung. Der Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen TISG führt einen Katalog mit verschiedenen Angeboten, der den Gemeinden als Orientierungshilfe dient.
In allen Regionen des Kantons steht zudem ein breites Angebot an qualitativ guten Deutschkursen zur Verfügung, die durch den Kanton akkreditiert sind. Zudem steht eine Suchabfrage für Deutschkurse im Kanton St.Gallen zur Verfügung.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite Bildung und Arbeit.
Mit dem Programm «Stabilisierung und Ressourcenaktivierung von Personen mit besonderen Bedürfnissen» (Programm R) werden Organisationen unterstützt, entsprechende Angebote für Geflüchtete bereitzustellen. Ziel des Programms ist es, Isolation zu verhindern, vorhandene Ressourcen zu stärken sowie psychosoziale Belastungen zu lindern, um längerfristig den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und die soziale Integration zu fördern.
Der Bund und der Kanton St.Gallen unterstützen fünf verschiedene Programme:
- NCBI / Kompetenzzentrum Migration und Trauma/Fachstelle Integration Rheintal «Brückenbauer:innen und Trauma»
- Gravita SRK «Psychologisch-psychiatrische Krisenintervention»
- Gravita SRK «psychoedukatives Gruppenangebot für Frauen und Mütter»
- Gravita SRK «START Gruppenangebot für Kinder/Jugendliche»
- Förderraum / ARGE Bilang «Modul-Programm Foe/Bilang», Start ab Mai 2023
Noch offene Fragen?
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen