Gemäss dem zweistufigen Integrationsprozess halten sich FL/VA die ersten vier bis sechs Monate in Gruppenunterkünften auf und werden dort auf das Leben in den Gemeinden vorbereitet. Nach Austritt übernehmen die Wohnsitzgemeinden die Dossiers und setzen die Integration individuell und bedarfsgerecht fort.
Mit dem Programm S des SEM haben neu auch Personen mit Schutzstatus S Zugang zu Integrationsmassnahmen.
Konzept für die Refinanzierung von Integrationsmassnahmen für FL/VA
Gemäss geltendem Konzept wird das gemeindespezifische Beitragsmaximum jeweils per Ende Januar für das laufende Jahr kommuniziert. Im Berechnungsschlüssel für das Jahr 2022 ist ersichtlich, wie viel jede Gemeinde für Integrationsmassnahmen zur Verfügung hat (Beitragsmaximum).
Das aktuelle Konzept ist ab 1. Dezember 2021 gültig. Eine Übersicht aller refinanzierbaren Massnahmen finden Sie darin auf Seite 12.
Eine Refinanzierung ist möglich für (das aktuelle Konzept für die Refinanzierung durch Gemeinden gilt immer vorrangig):
- Deutschkurse an einer akkreditierten Deutschschule (Ziff. 2.2.2);
- Erstausbildung, Arbeitsintegrationsmassnahmen gemäss Katalog Massnahmen zur Arbeitsintegration oder spezielle Berufsanforderungen (Ziff. 2.2.3);
- familienergänzende Betreuungsangebote und Frühe Förderung (Ziff. 2.2.4);
- Mitgliedschaften in Vereinen oder musische Tätigkeiten, nichtobligatorische Schullager und Angebote aus dem Katalog «Massnahmen zur sozialen Integration» (Ziff. 2.2.5);
- Massnahmen aus allen IAS-Bereichen über die frei verfügbare Quote von 20 Prozent des jährlichen Beitragsmaximums (Ziff. 2.2.6);
- Massnahmen auf Kostengutsprache hin (Ziff. 2.2.7);
- Spesen für spezielle Ausrüstung zur beruflichen Integration oder schulische Hilfsmittel, Reise- und Verpflegungskosten (Ziff. 2.2.8)
Dokumente
- Konzept 2022 für die Refinanzierung durch Gemeinden
- Nachtrag zum Konzept 2022 für Personen mit Schutzstatus S
- Konzept 2021 für die Refinanzierung durch Gemeinden
- Kostenteiler 2022: Beitragsmaximum 2022
- Kostenteiler 2021: Beitragsmaximum 2021 einschliesslich Ausschöpfungsgrad
- Kostenteiler 2020: Beitragsmaximum 2020 einschliesslich Ausschöpfungsgrad
- Kostenteiler 2019: Beitragsmaximum 2019 einschliesslich Ausschöpfungsgrad
- Kostenteiler 2018: Beitragsmaximum 2018 einschliesslich Ausschöpfungsgrad
- akkreditierte Deutschschulen
- Katalog «Massnahmen zur Arbeitsintegration»
- Katalog «Massnahmen zur sozialen Integration»
Abrechnungsvariante 1: Es wird ein Export der Daten aus der elektronischen Fallführung (Excel-Datei aus Tutoris) zusammen mit einer unterzeichneten Bestätigung (PDF) eingereicht.
Abrechnungsvariante 2: Es wird das Abrechnungsformular IP Gemeinden (Excel-Datei) zusammen mit dem unterzeichneten Formular 1 (PDF) eingereicht.
Für beide Varianten gilt:
- Belege müssen nicht eingereicht werden. Bei Bedarf werden diese angefordert.
- Die Abrechnung ist bis 10. Dezember per E-Mail einzureichen.
- Eine Hilfe beim korrekten Ausfüllen und konkrete Praxistipps bietet das Dokument Wegleitung zur Abrechnung.
- Für das Abrechnungsformular in Excel steht ein Video-Tutorial zur Verfügung (wird demnächst aufgeschaltet).
Dokumente
- Abrechnungsvariante 1: Ausgabenbestätigung IP 2022
- Abrechnungsvariante 2: Abrechnungsformular IP Gemeinden 2022
- Wegleitung zur Abrechnung von Integrationsmassnahmen 2022
Details im Konzept 2022 für die Refinanzierung durch Gemeinden unter 2.2.2
Deutschkurse an akkreditierten Schulen können refinanziert werden. Die Anzahl Lektionen oder das Kurs-Niveau sind nicht beschränkt. Zudem können Prüfungsgebühren für vom SEM anerkannte Sprachtests refinanziert werden.
Details im Konzept 2022 für die Refinanzierung durch Gemeinden unter 2.2.3
a. Erstausbildung: Sofern keine Stipendien gewährt werden, können subsidiär die Schulgebühren einschliesslich der Aufnahmeprüfungen in der tatsächlichen Höhe refinanziert werden.
b. Geprüfte Arbeitsintegrationsmassnahmen werden refinanziert, wenn sie im Katalog «Massnahmen zur Arbeitsintegration» gelistet sind.
c. Spezielle Berufsanforderungen: Fahr- sowie Schweisserkurse inkl. Prüfungen können refinanziert werden (Kategorie B jedoch nur zu 50 Prozent).
Dokumente
- Katalog «Massnahmen zur Arbeitsintegration»
Details im Konzept 2022 für die Refinanzierung durch Gemeinden unter 2.2.4
Es können die tatsächlichen Kosten refinanziert werden.
Details im Konzept 2022 für die Refinanzierung durch Gemeinden unter 2.2.5
Refinanziert werden:
a. Kosten für Vereinsmitgliedschaften und musische Tätigkeiten sowie allfällige Lagerkosten in diesem Zusammenhang
b. Nicht obligatorische Schullager (Differenzbetrag zwischen obligatorischem und nicht obligatorischem Angebot)
c. Geprüfte Massnahmen zur sozialen Integration: Katalog «Massnahmen zur sozialen Integration».
Details im Konzept 2022 für die Refinanzierung durch Gemeinden unter 2.2.6
Den Gemeinden stehen 20 Prozent ihres jährlichen Beitragsmaximums für nicht explizit im Refinanzierungskonzept vorgesehene Integrationsmassnahmen zur Verfügung, sofern sich diese folgenden Fördermodulen der Integrationsagenda Schweiz (IAS) zuordnen lassen:
- Erstinformation und Integrationsförderbedarf
- Beratung (Begleitung)
- Sprache (z.B. ergänzende sprachfördernde Integrationsmassnahmen/Quartierschulen)
- Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit (z.B. Begleitung durch eine Privatperson während einer Ausbildung)
- frühe Kindheit: Sprache (im Alter von null bis vier Jahren)
- Zusammenleben
Ausdrücklich nicht über die IP (d.h. auch nicht über die freie Quote) können folgende Massnahmen abgerechnet werden:
- gesundheitliche Massnahmen
- Massnahmen für Kinder während der obligatorischen Schulpflicht (einzelne Ausnahmen siehe Konzept)
- aufsuchende Massnahmen (wie z.B. SPF)
Details im Konzept 2022 für die Refinanzierung durch Gemeinden unter 2.2.7
Für Massnahmen im Einzelfall, die nicht durch das übrige Konzept abgedeckt oder über die frei verfügbare Quote (2.2.6) refinanziert werden, kann eine Kostengutsprache beantragt werden. Ebenso kann ein Kostengutsprachegesuch eingereicht werden, wenn die Massnahme länger als im Katalog gelistet dauert bzw. das anvisierte Ziel nicht innerhalb der gelisteten Dauer erreicht wird. Die Rahmenbedingungen für Leistungen durch Organisationen finden Sie hier. Das Gesuchsformular reichen Sie bitte vier Wochen vor Beginn der Massnahme per E-Mail ein.
Dokumente
- Rahmenbedingungen für Leistungen mit Kostengutsprache
- Kostengutsprachegesuch
FL/VA haben im Allgemeinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt und können in allen Wirtschaftszweigen arbeiten (kein Inländervorrang). Seit 1. Januar 2019 genügt dafür eine einfache Meldung an das Staatssekretariat für Migration (SEM).
Im Merkblatt «Meldepflicht» unter Ziff. 1 sind die verschiedenen Anstellungsmöglichkeiten und -bedingungen für FL/VA übersichtlich zusammengestellt.
Weitere Informationen und die nötigen Beschäftigungsverträge sind auf der Webseite des Amtes für Wirtschaft und Arbeit aufgeschaltet.
Dokumente
- Meldung Aufnahme oder Beendigung einer Erwerbstätigkeit bei einem FL/VA
- Anstellungsmöglichkeiten und -bedingungen FL/VA «Merkblatt Meldepflicht»
Noch offene Fragen?
Daniela Eigenmann
Projektleiterin
Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen