Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen werden in den ersten Monaten nach Einreise in Gruppenunterkünften auf das Leben in den Gemeinden vorbereitet. Nach Austritt übernehmen die Wohnsitzgemeinden die Dossiers und setzen die Integration individuell und bedarfsgerecht fort. Mit dem Programm S des Bundes haben auch Personen mit Schutzstatus S Zugang zu Integrationsmassnahmen.
Integrationspauschalen und Beiträge für Personen mit Schutzstatus S
Der Bund und die Kantone haben im Jahr 2019 die Integrationsagenda Schweiz (IAS) lanciert und fünf übergeordnete Wirkungsziele zur Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen festgelegt. Als Unterstützung zur Erreichung der Wirkungsziele zahlt der Bund den Kantonen Integrationspauschalen aus. Im Kanton St.Gallen stehen diese Bundesmittel den Gemeinden zur Verfügung für integrationsfördernde Massnahmen zugunsten von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen. Für Personen mit Schutzstatus S zahlt der Bund je Monat und Person einen Beitrag von Fr. 250.– an die Kantone aus.
Ab dem 1. Dezember 2022 entscheiden die Gemeinden in eigener Kompetenz, welche Integrationsmassnahmen für die berechtigten Zielgruppen mit den Integrationspauschalen finanziert werden. Die Gemeinden sind verpflichtet, sich an den Vorgaben des Bundes zu orientieren. Mit dem VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (sGS 381.1; abgekürzt SHG) wurden mit Art. 45a ff. die entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen.
Neues Finanzierungssystem
Der Kanton zahlt jährlich am 1. März jeder politischen Gemeinde ihren Anteil an den Integrationspauschalen aus. Die Beiträge für Personen mit Schutzstatus S zahlt der Kanton aufgrund der Zahlung des Bundes jeweils quartalsweise aus. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument «Richtlinien Verwendung der Integrationspauschalen und Beiträge Schutzstatus S».
Die Richtlinien dienen den Gemeinden als Orientierungshilfe für die korrekte Verwendung der Integrationspauschalen und der Pauschalen für Personen mit Schutzstatus S.
Bis zum 15. Januar 2024 teilen die Gemeinden dem Amt für Soziales per E-Mail mit, wie hoch der Betrag der nicht ausgeschöpften Mittel ist. Nicht ausgeschöpfte Mittel stehen in den Folgejahren vollumfänglich sämtlichen politischen Gemeinden zur Verfügung.
Bis zum 28. Februar 2024 reichen die Gemeinden beim Amt für Soziales die Auflistung der eingesetzten Mittel nach Förderbereich mittels Excel-Formular oder Tutoris-Export ein.
- Abrechnungsvariante 1 – Export aus Tutoris: Es wird ein Export der Daten aus der elektronischen Fallführung (Excel-Datei) zusammen mit dem unterzeichneten Formular «Ausgabenbestätigung Tutoris-Export» eingereicht.
- Abrechnungsvariante 2 – Abrechnungsformular Integrationsmassnahmen: Das Formular wird als Exceldatei und unterzeichnet als PDF eingereicht.
- Abrechnungsvariante 3 – Abrechnungsformular Integrationsmassnahmen personenspezifisch: Das Formular wird als Excel und unterzeichnet als PDF eingereicht.
Im Kanton St.Gallen stehen zahlreiche Bildungs- und Qualifizierungsangebote sowie Angebote zur sozialen Integration zur Verfügung. Der Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen TISG führt einen Katalog mit verschiedenen Angeboten, der den Gemeinden als Orientierungshilfe dient.
In allen Regionen des Kantons steht zudem ein breites Angebot an qualitativ guten Deutschkursen zur Verfügung, die durch den Kanton akkreditiert sind. Zudem steht eine Suchabfrage für Deutschkurse im Kanton St.Gallen zur Verfügung.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite Bildung und Arbeit.
FL/VA haben im Allgemeinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt und können in allen Wirtschaftszweigen arbeiten (kein Inländervorrang). Seit 1. Januar 2019 genügt dafür eine einfache Meldung an das Staatssekretariat für Migration (SEM).
Im Merkblatt «Meldepflicht» unter Ziff. 1 sind die verschiedenen Anstellungsmöglichkeiten und -bedingungen für FL/VA übersichtlich zusammengestellt.
Weitere Informationen und die nötigen Beschäftigungsverträge sind auf der Website des Amtes für Wirtschaft und Arbeit aufgeschaltet.
Dokumente
- Meldung Aufnahme oder Beendigung einer Erwerbstätigkeit bei einem FL/VA
- Anstellungsmöglichkeiten und -bedingungen FL/VA «Merkblatt Meldepflicht»
Mit dem Programm «Stabilisierung und Ressourcenaktivierung von Personen mit besonderen Bedürfnissen» (Programm R) werden Organisationen unterstützt, entsprechende Angebote für Geflüchtete bereitzustellen. Ziel des Programms ist es, Isolation zu verhindern, vorhandene Ressourcen zu stärken sowie psychosoziale Belastungen zu lindern, um längerfristig den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und die soziale Integration zu fördern.
Der Bund und der Kanton St.Gallen unterstützen fünf verschiedene Programme, die bereits gestartet sind oder in den kommenden Monaten starten:
- NCBI / Kompetenzzentrum Migration und Trauma/Fachstelle Integration Rheintal «Brückenbauer*innen für die psychische Gesundheit von Geflüchteten Kanton St.Gallen»
- Gravita SRK «Psychologisch-psychiatrische Krisenintervention»
- Gravita SRK «psychoedukatives Gruppenangebot für Frauen und Mütter»
- Gravita SRK «START Gruppenangebot für Kinder/Jugendliche»
- Förderraum / ARGE Bilang «Modul-Programm Foe/Bilang», Start ab Mai 2023
Bei den aufgeführten Programmen fallen für die fallführenden Stellen keine Kosten an. Die therapeutischen Kosten werden über die Krankenkassen abgerechnet und die übrigen Programmkosten werden vollumfänglich im Rahmen des «Programm R» vom Bund und dem Kanton St.Gallen übernommen. Die Laufzeit der Programme ist vorerst bis Ende 2024 befristet.
- Flyer Gravita Gruppenangebot für Kinder und Jugendliche mit Kriegs- und Fluchterfahrung
- Flyer Gravita SRK Psychoedukationsgruppe für geflüchtete Frauen und Mütter
- Flyer Gravita SRK Krisenintervention
- Flyer NCBI Projekt Brückenbauer_innen und Trauma
- NCBI Anmeldeformular
- Weiterbildung Begleitung von belasteten Geflüchteten
Noch offene Fragen?
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen