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Manche Menschen verlassen das Heimatland.
Sie flüchten zum Beispiel vor Krieg in ein anderes Land.
Zum Beispiel in die Schweiz.
Sie erhalten in der Schweiz eine Aufenthalts·bewilligung.
Diese Menschen sind damit anerkannte Flüchtlinge.
Sie dürfen mit der Bewilligung in der Schweiz bleiben.

Andere Menschen sind auch in die Schweiz geflüchtet.
Sie erhalten aber keine Aufenthalts·bewilligung.
Sie müssen deshalb die Schweiz eigentlich verlassen.
Sie können aber in kein anderes Land gehen.
Deshalb dürfen sie vorläufig in der Schweiz bleiben.
Sie sind damit vorläufig Aufgenommene.

Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene bleiben
in der Regel in der Schweiz.
Sie wollen sich hier ein neues Leben aufbauen.
Deshalb wollen sie sich in der Schweiz integrieren.

Die Kantone fördern und unterstützen die Integration.
Es gibt dazu Integrations·programme.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Integrations·programm
vom Kanton St.Gallen:
Integrations·programm

Integrations·pauschale

Im Kanton St.Gallen gibt es eine Integrations·pauschale.
Die Pauschale ist Geld vom Bund.
Die Pauschale ist für:

  • Flüchtlinge und
  • für vorläufig Aufgenommene.

Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene bleiben meistens für immer
in der Schweiz.
Sie wollen sich integrieren und ein neues Leben aufbauen.
Die Integrations·pauschale fördert die Integration mit Geld.

Die Gemeinden können mit der Pauschale
verschiedene Massnahmen bezahlen.
Zum Beispiel einen Sprachkurs.
Oder eine Ausbildung.

Die Integrations·pauschale ist ein wichtiges Hilfsmittel
bei der Integration.
Gelingt die Integration?
Dann brauchen die Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen
weniger Unterstützung vom Kanton und von den Gemeinden.

Haben Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene eine Arbeit?
Dann verdienen sie Geld.
Sie können selbst für die Lebenskosten bezahlen.
Und sie brauchen keine Sozialhilfe mehr.

Die Aufgaben vom Amt für Soziales

Das Amt für Soziales ist zuständig für die Integrations·pauschale.
Das Amt gibt das Geld für die Pauschale an die Gemeinden.
Das Amt prüft auch:
Verwenden die Gemeinden das Geld wirklich für die Integration?

Das Amt für Soziales unterstützt die Gemeinden.
Zum Beispiel mit Informationen.
Und das Amt tauscht sich mit den Gemeinden aus.

Integrations·agenda Schweiz

Der Bund und die Kantone wollen Flüchtlinge
und vorläufig Aufgenommene schnell integrieren.
In der Arbeitswelt und in der Gesellschaft.
Der Bund und die Kantone haben deshalb 2019
eine Integrations·agenda gemacht.
Die Integrations·agenda ist ein Programm für die Integration.
Und die Agenda enthält die Ziele für die Integration.

Es gibt 5 Hauptziele:

  1. Die Sprache schnell lernen
    Alle Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen lernen schnell
    eine Landes·sprache.
    Zum Beispiel Deutsch.
    Das Ziel ist:
    Nach 3 Jahren in der Schweiz können sie die wichtigsten Dinge
    auf Deutsch sagen und verstehen.

  2. Kleine Kinder lernen früh die Sprache
    80 Prozent von allen Flüchtlings·kindern zwischen 0 und 4 Jahren
    lernen die Muttersprache und eine Landes·sprache.
    Zum Beispiel Deutsch.
    Das Ziel ist:
    Sie sprechen und verstehen Deutsch,
    bevor sie in den Kindergarten kommen..

  3. Berufs·ausbildung
    Das Ziel ist:
    Zwei Drittel von den Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen
    zwischen 16 und 25 Jahren machen eine Berufs·ausbildung.
    Sie beginnen die Ausbildung in den ersten 5 Jahren in der Schweiz.

  4. Eine Arbeit finden
    Das Ziel ist:
    Die Hälfte von den erwachsenen Flüchtlingen und
    vorläufig Aufgenommenen findet eine Arbeit
    in den ersten 7 Jahren in der Schweiz.

  5. Schweizer Bräuche
    Das Ziel ist:
    Alle Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen lernen schnell mehr
    über das Leben in der Schweiz.
    Sie wissen zum Beispiel, wie die Schule funktioniert.
    Und sie lernen Schweizerinnen und Schweizer kennen.

Noch offene Fragen?

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen