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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist per Gesetz verboten.
Das Gesetz sagt auch:
Betriebe müssen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verhindern.
Sie müssen dazu Massnahmen zur Prävention machen.
Prävention bedeutet:
Wir handeln, bevor etwas Schlimmes passiert.

Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Es gibt verschiedene Formen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Zum Beispiel:

  • Jemand fasst eine andere Person an.
    Die Person will das aber nicht.
  • Bemerkungen oder Sprüche oder Witze, die mit Sex zu tun haben.
    Zum Beispiel: Deine roten Lippen laden zum Küssen ein.
  • Text·nachrichten oder Bilder, die mit Sex tun haben.
    Zum Beispiel auf WhatsApp oder per E-Mail.
  • Verhalten, das mit Sex zu tun hat.
    Zum Beispiel, wenn ein Mann einer Frau auf die Brüste blickt.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz passiert an verschiedenen Orten.
Zum Beispiel:

  • am Arbeitsplatz selbst
  • in der Pause bei der Kaffee·maschine
  • auf einem Mitarbeiter·ausflug
  • an einem Betriebs·fest

Informationen und Beratung für Betroffene

Wehren Sie sich gegen sexuelle Belästigung!
Das ist Ihr Recht.
Versuchen Sie, die sexuelle Belästigung zu stoppen.
Oder holen Sie sich Hilfe.

In vielen Betrieben gibt es eine Ansprechs·person
für sexuelle Belästigung.
Die Ansprechs·person unterstützt Sie.
Und sie berät Sie.

Die Abteilung Integration und Gleichstellung vom Amt für Soziales
bietet eine Beratung.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Beratung:
Beratung

Der Bund hat einen Ratgeber geschrieben
zum Thema Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Hier finden Sie den Ratgeber:
Ratgeber Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Der Ratgeber ist nicht in Leichter Sprache.

Die Website belästigt.ch bietet Informationen und Beratung:
belästigt.ch
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.

Informationen und Angebote für Arbeitgebende

Das Gleichstellungs·gesetz sagt:
Arbeitgebende müssen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verhindern.
Arbeitgebende müssen Massnahmen machen zur Prävention.

Prävention bedeutet:
Wir handeln, bevor etwas Schlimmes passiert.

Massnahmen zur Prävention sind wichtig.
Sie fördern ein gutes Arbeitsklima.
Ein gutes Arbeitsklima bedeutet:
Alle Mitarbeitenden respektieren einander.
Die Mitarbeitenden fühlen sich wohl im Betrieb.
Sie sind zufrieden.
Und Sie arbeiten gerne im Betrieb.

Ein gutes Arbeitsklima verhindert sexuelle Belästigung.
Und ein gutes Arbeitsklima macht den Betrieb attraktiv.
Dann wollen viele Menschen in diesem Betrieb arbeiten.

Präventions·angebot KMU konkret+

KMU konkret+ ist ein Angebot für Betriebe.
KMU ist die Abkürzung für: Klein- und Mittel·unternehmen.
Ein KMU hat weniger als 250 Mitarbeitende.
Mehr als 99 Prozent von allen Betrieben in der Schweiz sind KMU.

Zum Angebot KMU konkret+ gehören Weiterbildungen.
Das Angebot unterstützt die KMU.
Damit sie sich einsetzen gegen sexuelle Belästigung.

Präventions-Kit für Unternehmen und Organisationen

Für viele kleine Betriebe ist es schwierig,
Massnahmen zu machen gegen sexuelle Belästigung.
Deshalb gibt es ein Präventions-Kit.

Das Präventions-Kit ist wie eine Werkzeugkiste.
Die Betriebe erhalten Werkzeuge und Anleitungen.
Sie können damit sexuelle Belästigung zum Thema machen.
Und sie können sexuelle Belästigung verhindern.

Das Präventions-Kit enthält:

  • Informationen
  • Videos
  • ein digitales Lernprogramm

Hier finden Sie das Präventions-Kit: Präventions-Kit
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.

Der Bund hat eine Broschüre geschrieben für Betriebe:
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Die Broschüre ist nicht in Leichter Sprache.

Plattform Respekt

Die Plattform Respekt ist eine Website vom Kanton St.Gallen.
Sie finden auf der Website Informationen zu

  • sexueller Belästigung,
  • Mobbing und
  • Diskriminierung.

Die Website ist vor allem für Mitarbeitende vom Kanton.
Und für Personen, die mehr über die Themen wissen wollen.

Die Website ist für:

  • Betroffene
  • Vorgesetzte
  • für alle, die sexuelle Belästigung beobachten.

Hier finden Sie die Plattform:
respekt.sg.ch
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Noch offene Fragen?

Laura Ingber

Projektleiterin

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen