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Die Lagerung von Blut oder Blutprodukten benötigt eine Bewilligung der Kantonsapotheke des Kantons St.Gallen.

Betriebsbewilligung

 

Das schriftliche Gesuch für die Erteilung der Bewilligung zur Lagerung von Blut und Blutprodukten ist an die Kantonsapotheke zu richten.

Die Bewilligung wird erteilt, wenn 

  • ein geeignetes Qualitätssicherungssystem vorhanden ist;

  • die für die Lagerung verantwortliche Person über die notwendige Sachkenntnis und Erfahrung verfügt; 

  • geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen vorhanden sind; 

  • die Sicherheit der Produkte gewährleistet ist.


Die Bewilligung ist auf 5 Jahre befristet und eine Erneuerung muss mindestens 6 Monate vor Ablauf schriftlich bei der Kantonsapotheke beantragt werden.

Blutlager werden von der Kantonalen Heilmittelkontrolle Zürich, der Regionalen Fachstelle Ost- und Zentralschweiz, im Auftrag der Kantonsapotheke periodisch überprüft. Die Regionale Fachstelle ist akkreditiert.

Für die Bewilligung zur Lagerung von Blut- und Blutprodukten werden je nach Aufwand Gebühren in der Höhe von Fr. 200.- bis Fr. 500.- erhoben.

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