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Ein Arzt oder eine Ärztin mit Berufsausübungsbewilligung in eigener Praxis im Kanton St.Gallen kann eine Assistenzärztin oder einen Assistenzarzt in der eigenen Praxis anstellen und ausbilden. Je nach Ausbildungsanerkennung der FMH der Ärztin/Arztes wird diese Zeit zwischen 1-3 Jahren an die Facharztausbildung der Assistentin / des Assistenten angerechnet.

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Kantonsarztamt

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen