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Betreuungsangebote für Schulkinder tragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Die Schulen sind verpflichtet bei Bedarf einen Mittagstisch anzubieten.

Angebotspflicht beim Mittagstisch

Die Schulen sind seit dem Schuljahr 2008/09 gesetzlich dazu verpflichtet, bei Bedarf seitens der Schülerinnen und Schüler einen Mittagstisch anzubieten. Dieser beinhaltet entweder eine gesunde Verpflegung oder die Benutzung eines Aufenthaltsraums über Mittag, wo mitgebrachtes Essen eingenommen werden kann. Für die Betreuung ist die Schule zuständig. Der Besuch des Mittagstischs ist freiwillig und stellt keine Unterrichtszeit dar. Die Eltern können an den Kosten beteiligt werden.

 

Empfehlungen zur schulergänzenden Betreuung

Die Empfehlungen zur schulergänzenden Betreuung sollen den Schulträgern eine Orientierung bei der Umsetzung des XXV. Nachtrags zum Volksschulgesetz bieten. Soweit sie keine Vorgaben des Volksschulgesetzes wiedergeben, stellen sie somit keine verbindlichen Vorgaben dar.

Die Empfehlungen werden durch das Amt für Volksschule (AVS) in Zusammenarbeit mit dem Verband St.Galler Volksschulträger (SGV) und der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) herausgegeben.

Der Verband St.Galler Volksschulträger (SGV) steht den Schulträgern bei Fragen zur lokalen Umsetzung des XXV. Nachtrags zum Volksschulgesetz zur Verfügung.

Erhebungen zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen

Um einen Überblick über die aktuelle Situation der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zu erhalten, wurden in den Jahren 2016 und 2021 Erhebungen bei den Trägerschaften von Kindertagesstätten (Kitas) und Schülerhorten, Schulträgern sowie Tagesfamilienorganisationen durchgeführt.

Finanzhilfen des Bundes

Der Bund fördert mittels Anschubfinanzierung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Über die Gewährung der Finanzhilfen entscheidet das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) schlägt im Rahmen der parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» ein neues Gesetz vor, in dessen Rahmen die bestehenden Finanzhilfen in eine stetige Unterstützung überführt werden sollen. 

Im Sinn einer Übergangslösung werden die Finanzhilfen bis Ende des Jahres 2024 verlängert. Sobald das neue Gesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft tritt (oder spätestens Ende 2024) wird die Verlängerung hinfällig.

Noch offene Fragen?

Claudia Ebneter

wissenschaftliche Mitarbeiterin

Schule und Unterricht

Amt für Volksschule

Davidstrasse 31
9001 St.Gallen