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Hinterlegte Kontrollschilder können vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt wieder in Verkehr gesetzt werden. Hier finden Sie dazu alle Informationen.

Für die Wiederinverkehrsetzung von hinterlegten Kontrollschildern beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt benötigen wir folgende Originalunterlagen: 

  • einen Versicherungsnachweis für das einzulösende Fahrzeug (bei Wechselschildern muss für jedes Fahrzeug ein Nachweis ausgestellt werden). Den Versicherungsnachweis können Sie bei Ihrer Versicherung beantragen – diese übermittelt uns das Dokument elektronisch. Sie können überprüfen, ob uns der Versicherungsausweis bereits zugestellt wurde: Abfrage Versicherungsnachweis.
  • die für die Einlösung eines Fahrzeugs notwendigen Unterlagen, falls gleichzeitig ein neues Fahrzeug in Verkehr gesetzt wird (Fahrzeugwechsel). 

Bei allfälligen Änderungen (Versicherungsgesellschaft, Adresse, Farbe usw.) ist auch der Fahrzeugausweis vorzuweisen.

Überprüfen Sie den Versicherungsnachweis bezüglich Gültig-ab-Datum, Platzzahl (falls Total mehr als zehn Plätze), Wechselschild und besondere Risiken. 

Bei der Wiederausgabe der Schilder an unseren Schaltern oder auf den Prüfstellen muss der Versicherungsnachweis zumindest auf das Tagesdatum ausgestellt sein. Versicherungsnachweise, die älter als 30 Tage sind, können nicht mehr verarbeitet werden.  

Der Versand von Schildern erfolgt frühestens am Tag vor Gültigkeitsbeginn des Versicherungsnachweises.

Prüfstellen

Wenn Sie die Kontrollschilder bei den Prüfstellen Buriet, Kaltbrunn, Mels oder Oberbüren deponiert haben, können diese dort bezogen werden. Bitte überprüfen Sie vorgängig, ob uns der bestellte Versicherungsnachweis elektronisch übermittelt wurde. 

Die Kontrollschilder müssen dort bezogen werden, wo Sie deponiert wurden. Die Aufbewahrungszeit beträgt höchstens zwölf Monate.

Gebühr

Die Gebühr für eine Wiederinkraftsetzung liegt bei Fr. 20.–.

Noch offene Fragen?

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Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an medienanfragen.stva@sg.ch

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