Hinterlegte Kontrollschilder können vom Strassenverkehrsamt wieder in Verkehr gesetzt werden. Hier finden Sie dazu alle Informationen.
Für die Wiederinverkehrsetzung von hinterlegten Kontrollschildern beim Strassenverkehrsamt benötigen wir folgende Originalunterlagen:
- einen Versicherungsnachweis (elektronisch übermittelt durch Ihre Versicherung) für das einzulösende Fahrzeug (bei Wechselschilder muss für jedes Fahrzeug ein Nachweis ausgestellt werden)
- die für die Einlösung eines Fahrzeuges notwendigen Unterlagen, falls gleichzeitig ein neues Fahrzeug in Verkehr gesetzt wird (Fahrzeugwechsel).
Bei allfälligen Änderungen (Versicherungsgesellschaft, Adresse, Farbe etc.) ist auch der Fahrzeugausweis vorzuweisen.
Überprüfen Sie den Versicherungsnachweis bezüglich Gültig-ab-Datum, Platzzahl (falls Total mehr als 10 Plätze), Wechselschild und besondere Risiken.
Bei der Wiederausgabe der Schilder an unseren Schaltern, oder auf der Poststelle, muss der Versicherungsnachweis zumindest auf das Tagesdatum ausgestellt sein. Versicherungsnachweise die älter als 30 Tage sind, können nicht mehr verarbeitet werden.
Der Versand von Schildern erfolgt frühestens am Tag vor Gültigkeitsbeginn des Versicherungsnachweises.
Poststellen
Wenn Sie die Kontrollschilder auf einer Poststelle deponiert haben, sind diese zusammen mit dem Fahrzeugausweis, dem ausgefüllten Formular Dienstleistungen Post - Wiederinverkehrsetzung und dem entsprechenden Versicherungsnachweis dort zu beziehen.
Prüfstellen
Wenn Sie die Kontrollschilder auf den Prüfstellen Mels oder Kaltbrunn deponiert haben, sind diese zusammen mit dem Fahrzeugausweis und dem entsprechenden Versicherungsnachweis dort zu beziehen.
Schilder müssen dort bezogen werden, wo Sie deponiert wurden. Die Aufbewahrungszeit ist max. 12 Monate.
Prüfstelle Mels
Wangser Bahnhofstrasse 71
8887 Mels
Prüfstelle Kaltbrunn
Uznacherstrasse 72
8722 Kaltbrunn
Gebühr
Die Gebühr für eine Wiederinkraftsetzung liegt bei 20 Franken.
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