Mit dem dritten Kontrollschild für Motorwagen entfällt das Umhängen des hinteren Kontrollschilds.
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Fragen und Antworten
Nein, es ist freiwillig. Das hintere Kontrollschild kann weiterhin am Heckträger befestigt werden.
Wenn das Kontrollschild wegen einem Heckträger nicht mehr gut lesbar ist, muss entweder das hintere Schild ummontiert oder das rote Kontrollschild angebracht werden.
Der Kauf ist nur möglich, wenn bereits ein Fahrzeug auf die dazugehörenden Kontrollschilder eingelöst ist. Das Schild gehört nach dem Kauf der Käuferin oder dem Käufer.
Ja, das rote Kontrollschild ist eine farbige Kopie des hinteren Schilds im Langformat. Ohne dazugehöriges weisses Kontrollschild ist das rote Kontrollschild ungültig.
Nur am Heckträger. Damit ist jede (temporäre) Vorrichtung am Fahrzeugheck gemeint, die das montierte weisse Kontrollschild ganz oder teilweise verdeckt (z.B. Fahrradträger, Ski- resp. Snowboardträger, Gepäckträger oder sonstige Lade- und Transportgestelle).
Es gibt nur das Langformat (50 x 11 cm).
Nein. Wird es beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt abgegeben, wird es ohne Mitteilung entsorgt.
Das hängt vom jeweiligen Land ab. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise unter: Folgende Länder akzeptieren das dritte rote Kontrollschild neues Fenster (Link Bundesamt für Strassen, ASTRA)
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