Im Kanton St.Gallen können besonders attraktive Kontrollschilder über eine Online-Auktion erworben werden.
Sie möchten ein Kontrollschild erwerben und an der Online-Auktion teilnehmen? Hier finden Sie alle wissenswerten Informationen.
Motorwagenschilder
- Alle freien 1- bis 5-stelligen Nummern
- Besonders attraktive, freie 6-stellige Nummernkombinationen (z.Bsp. SG 111666 oder SG 400000). Der Entscheid hierüber liegt beim Strassenverkehrsamt.
Motorradschilder
- Alle freien 1- bis 4- stelligen Nummern
- Besonders attraktive, freie 5-stellige Nummernkombinationen (z. Bsp. SG 12000 oder SG 22222). Der Entscheid hierüber liegt beim Strassenverkehrsamt.
Aktuelle Auktionen sind unter «Laufende Versteigerungen» ersichtlich.
Ein Lauf dauert in der Regel eine Woche (Mittwoch 20.00 Uhr bis Mittwoch 19.30 Uhr). Ein Höchstangebot muss während fünf Minuten bestehen bleiben, ansonsten wird die Auktion für die Nummer entsprechend verlängert. Je Auktionslauf werden nur einige wenige Schilder angeboten.
Die Kontrollschilder werden bei Beginn der Auktion zu einem Mindestpreis angeboten. Die Erhöhung des Gebotes hat mindestens in den vorgegebenen Steigerungsschritten zu erfolgen, die auch übersprungen werden können. Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben.
Die mit der Einlösung des Fahrzeuges verbundenen Gebühren (z.Bsp. Fahrzeugausweis und Kontrollschild/er) sind im Auktionspreis nicht inbegriffen.
Für alle aktiven Auktionsnummern sind die entsprechenden Kontrollschilder bereits hergestellt (das hintere Schild für Motorwagen im Langformat, d.h. 50 x 11 cm). Sie sind deshalb rasch verfügbar. Beachten Sie jedoch, dass die Kontrollschilder erst herausgegeben werden, wenn der Auktionsbetrag bezahlt ist.
Die Herausgabe der Kontrollschilder erfolgt an den Schaltern am Hauptsitz des Strassenverkehrs und Schifffahrtsamtes in St.Gallen oder per Post.
Auktionsschilder bleiben längstens ein Jahr für den Halter reserviert (vgl. AGB).
- Bezugsschein (ausgedrucktes Erwerbsmail)
- Eine Kopie eines Personalausweises (ID oder Pass) oder des Führerausweises (Halterinnen oder Halter ohne Schweizerbürgerrecht, die zum ersten Mal ein Fahrzeug im Kantons St. Gallen einlösen eine Kopie des Ausländerausweise
- Ein auf die neue Nummer ausgestellter, gültiger Versicherungsnachweis zusammen mit den entsprechenden Fahrzeugpapieren (Fahrzeugausweis oder Prüfbericht Form 13.20A)
- Juristische Personen, welche zum ersten Mal ein Fahrzeug einlösen, müssen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug beilegen (bei Einzelfirmen eine Bestätigung/Anmeldung von der Sozialversicherung).
Wenn Sie die Kontrollschildernummer für eine Drittperson erworben haben, so müssen Sie zusätzlich ein vollständig ausgefülltes Kontrollschilderabtretungsformular im Original beibringen. Bitte beachten Sie die gesetzlich festgehaltenen Kontrollschilderabtretungsregeln.
Sollen die Kontrollschilder nach dem Verzicht und der Zuteilung an einen neuen Halter oder die neue Halterin wieder auf den Erwerber oder sonst eine Drittperson oder Firma übertragen werden, so liegt eine kostenpflichtige Kontrollschilderübertragung vor. Auch hier gelten die gesetzlich festgehaltenen Kontrollschilderabtretungsregeln.
Für die Bezahlung des Auktionspreises wird eine Rechnung zugestellt, welche mit dem beigelegten Einzahlungsschein rechtzeitig vor Bezug der Kontrollschilder bar oder mit Karte (Maestro, Postcard) an der Kasse des Strassenverkehrsamtes in St.Gallen beglichen werden kann.
An dieser Stelle erinnern wir Sie an die Möglichkeit einer e-Rechnung.
Für weiterführende Informationen konsultieren Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Sollten Sie eine Störung oder ein Problem in der eAuktion feststellen, bitten wir Sie, uns diese zu melden:
auktion@sg.ch (nur technischer Support)
Noch offene Fragen?
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