Kontrollschilder können - von einigen Ausnahmen abgesehen - auf einen neuen Halter im Kanton St.Gallen beliebig übertragen werden.
Folgende Regelungen gelten bei der Kontrollschilderübertragung
Art. 8ter (neu). Der Halter kann das ihm zugeteilte Kontrollschild abtreten:
a) wenn es ein- bis vierstellig ist:
1. an Verwandte in direkter Linie, Geschwister, den Ehegatten, den Partner einer eingetragenen Partnerschaft oder den Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft;
2. im Rahmen einer Übertragung oder Neustrukturierung des Unternehmens nach den Bestimmungen des eidgenössischen Fusionsgesetzes;
b) einem beliebigen Halter, wenn es wenigstens fünfstellig ist.
Diese Abtretungsregelung gilt für Motorwagen- und Motorradschilder. Praxisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Gebühr für die Kontrollschilderübertragung beläuft sich auf 100 Franken (nicht inbegriffen sind die Kosten für eine eventuell gewünschte Neuanfertigung der Kontrollschilder).
Bei Verlust oder Diebstahl eines übertragenen Schildes besteht kein Anspruch auf Ersatz im ähnlichen Nummernbereich.
Erforderliche Unterlagen für die Übertragung
Wenn Kontrollschild und Fahrzeug den Halter gleichzeitig wechseln:
- Formular Abtretungserklärung
- Versicherungsnachweis, ausgestellt auf das gleiche Kontrollschild aber auf den neuen Halter (der Nachweis wird direkt von der Versicherung ausgestellt).
- Fahrzeugausweis
- Familienbüchlein bei Abtretung 1- bis 4-stelliger Nummer gemäss Artikel 8
Wenn Sie ein neues Fahrzeug auf das abgetretene Kontrollschild einlösen wollen:
- Formular Abtretungserklärung
- Versicherungsnachweis, ausgestellt auf das gleiche Kontrollschild, mit den Daten des neuen Fahrzeuges und des neuen Halters (der Nachweis wird direkt von der Versicherung ausgestellt).
- Fahrzeugausweis, evtl. mit Prüfungsbericht, Form. 13.20A bei Neuwagen
- Falls noch nicht abgemeldet: Fahrzeugausweis des bisher auf das betreffende Schild eingelösten Fahrzeuges zur Annullierung.
- Familienbüchlein bei Abtretung 1- bis 4-stelliger Nummer gemäss Artikel 8
Kommen Sie vorbei oder senden Sie die Unterlagen an:
Strassenverkehrs-und Schifffahrtsamt
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
Kontrollschilderabtretungen können Sie auch auf den Prüfstellen Mels und Kaltbrunn vornehmen.
Prüfstelle Mels
Wangser Bahnhofstrasse 71
8887 Mels
Prüfstelle Kaltbrunn
Uznacherstrasse 72
8722 Kaltbrunn
Gebühren
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Gebühr Kontrollschilderabtretung | CHF 100.- |
Bei deponierten Kontrollschildern zusätzlich | CHF 20.- |
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton St. Gallen
Frongartenstrasse 5
9001 St. Gallen
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