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Kontrollschilder können beliebig – von einigen Ausnahmen abgesehen – auf eine neue Halterin oder einen neuen Halter im Kanton St.Gallen übertragen werden.

Folgende Regelungen gelten bei der Kontrollschilderübertragung

Art. 8ter (neu). Der Halter kann das ihm zugeteilte Kontrollschild abtreten: 

a) wenn es ein- bis vierstellig ist:

  1. an Verwandte in direkter Linie, Geschwister, die Ehefrau oder den Ehemann, die Partnerin oder den Partner einer eingetragenen Partnerschaft oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft; 

  2. im Rahmen einer Übertragung oder Neustrukturierung des Unternehmens nach den Bestimmungen des eidgenössischen Fusionsgesetzes; 

b) einer beliebigen Halterin oder einem beliebigen Halter, wenn es wenigstens fünfstellig ist. 

Diese Abtretungsregelung gilt für Motorwagen- und Motorradschilder. Praxisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Die Gebühr für die Kontrollschilderübertragung beläuft sich auf Fr. 100.– (nicht inbegriffen sind die Kosten für eine eventuell gewünschte Neuanfertigung der Kontrollschilder). 

Bei Verlust oder Diebstahl eines übertragenen Schildes besteht kein Anspruch auf Ersatz im ähnlichen Nummernbereich.

Erforderliche Unterlagen für die Übertragung

Wenn Kontrollschild und Fahrzeug die Halterin oder den Halter gleichzeitig wechseln: 

  • Formular Abtretungserklärung
  • Versicherungsnachweis, ausgestellt auf das gleiche Kontrollschild, aber auf die neue Halterin oder den neuen Halter. Der Nachweis wird dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt elektronisch übermittelt. Sie können überprüfen, ob der Versicherungsausweis bereits zugestellt wurde: Abfrage Versicherungsnachweis.
  • Fahrzeugausweis 
  • Familienbüchlein bei Abtretung einer ein- bis vierstelligen Nummer gemäss Artikel 8

Wenn Sie ein neues Fahrzeug auf das abgetretene Kontrollschild einlösen wollen: 

  • Formular Abtretungserklärung
  • Versicherungsnachweis, ausgestellt auf das gleiche Kontrollschild, mit den Daten des neuen Fahrzeugs und der neuen Halterin oder des neuen Halters (der Nachweis wird direkt von der Versicherung ausgestellt).
  • Fahrzeugausweis, eventuell mit Prüfungsbericht, Formular 13.20A bei Neuwagen
  • Falls noch nicht abgemeldet: Fahrzeugausweis des bisher auf das betreffende Kontrollschild eingelösten Fahrzeugs zur Annullierung.
  • Familienbüchlein bei Abtretung einer ein- bis vierstelligen Nummer gemäss Artikel 8

Kommen Sie vorbei oder senden Sie die Unterlagen an:

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen

Kontrollschilderabtretungen können Sie auch bei den Prüfstellen Buriet, Kaltbrunn, Mels und Oberbüren vornehmen.

Gebühren

Gebühr Kontrollschilderabtretung Fr. 100.– 
Bei deponierten Kontrollschildern zusätzlich Fr.   20.–

Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen


Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an medienanfragen.stva@sg.ch

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