Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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29.11.2024 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Hausfriedensbruch und geringfügigen Diebstahl: Der Beschuldigte soll zu einer Autobahnraststätte gefahren sein, obwohl er dort mit einem Hausverbot belegt gewesen sei. Dort habe er sein Fahrzeug getankt. Er habe sich zur Kasse begeben. Da die Bankkarte nicht funktioniert und er kein Bargeld auf sich getragen habe, habe er eine Schuldanerkennung ausgefüllt. Den in der Folge in Rechnung gestellten Betrag habe er erst nach Ablauf der Zahlungsfrist überwiesen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 50.00 sowie eine Busse von CHF 200.00. |
04.12.2024 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache im abgekürzten Verfahren betreffend mehrfache Veruntreuung und mehrfache Urkundenfälschung: Der Beschuldigten wird vorgeworfen, in ihrem Amt als Kassiererin einer Genossenschaft im Zeitraum von Juli 2012 bis Mai 2022 mehrfach vom Bankkonto der Genossenschaft Geld an sich selbst überwiesen zu haben und so über den gesamten Zeitraum Geldüberweisungen von rund CHF 298'000.00 getätigt zu haben. Um die Überweisungen an sich selbst zu verheimlichen bzw. zu verhindern, dass diese im Rahmen einer Kontrolle bzw. einer Revision bemerkt werden, habe die Beschuldigte jeweils ältere bzw. bereits bezahlte Rechnungen kopiert und diese im Rahmen des Kopiervorgangs in mehreren Fällen zusätzlich noch abgeändert, indem sie das darauf ersichtliche Datum und/oder andere Informationen gelöscht bzw. wegkopiert habe, und diese kopierten und teilweise abänderten Rechnungen sodann als Beleg für die Überweisung wieder in die Buchhaltungsunterlagen abgelegt habe. Teilweise habe sie als Beleg für die Buchhaltungsunterlagen auch Kopien des Kontoauszuges der Genossenschaft erstellt, wobei sie ihren Namen auf dem Kontoauszug gelöscht bzw. wegkopiert habe, sodass auf den kopierten und später abgelegten Kontoauszügen nicht ersichtlich gewesen sei, dass die Überweisungen auf ihr eigenes Konto erfolgt seien. Weiter wird der Beschuldigten vorgeworfen, im Zeitraum von Januar 2012 bis Mai 2022 vom Konto der Genossenschaft Bargeldbeträge von insgesamt CHF 90'000.00 bezogen zu haben. Die Beschuldigte soll die gesamten Vermögenswerte unrechtmässig für sich selbst verwendet haben, um ihre eigenen Bedürfnisse, namentlich auch ihre damalige Spielsucht, zu finanzieren. Es wird im abgekürzten Verfahren eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren, beantragt. |
Verhandlungsort:
A = Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels
B = auf Anfrage
Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig angesetzt, abgesagt oder verschoben werden.