Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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29.09.2025 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Tätlichkeiten, Beschimpfung, mehrfachen fahrlässigen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises und fahrlässige Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seine damalige Partnerin im Juni 2022 als "Nutte" bzw. "Schlampe" beschimpft zu haben. Einige Tage später habe er sie beim Bahnhof Buchs anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung mit der offenen Hand ins Gesicht geschlagen, so dass eine Platzwunde an der Unterlippe entstanden sei. Ende September 2024 sei dem Beschuldigten den Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen worden und er sei mit Verfügung vom 29. September 2024 aufgefordert worden, diesen zuhanden des Strassenverkehrsamtes abzugeben. Dem sei der Beschuldigte nicht nachgekommen. Bis zum 28. Oktober 2024 habe er regelmässig Motorfahrzeuge gelenkt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 4 Jahren, und eine Busse von CHF 800.00, ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 8 Tagen. (Einsprache gegen Strafbefehl.) |
08.10.2025 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend fahrlässige Körperverletzung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 22. September 2021 kurz nach 22.00 Uhr mit seinem BMW auf der A13 in Buchs (Fahrtrichtung St. Margrethen) nach dem Baustellenbereich beim Überholen eines vor ihm fahrenden Fahrzeuges so stark beschleunigt zu haben, dass er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren habe und gegen die linke Fahrzeugseite des Privatklägers geprallt sei. Der Privatkläger habe sich dabei verletzt und sei eine Woche arbeitsunfähig gewesen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 60.00, bedingt mit einer Probezeit von 2 Jahren, und eine Busse von CHF 450.00, ersatzweise 8 Tage Freiheitsstrafe. (Fortsetzung der Hauptverhandlung nach Vorliegen des eingeholten unfallanalytischen Gutachtens). |
14.10.2025 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren: Der Beschuldigten wird vorgeworfen, dem Betreibungsamt trotz mehrfacher Aufforderung nicht alle benötigten Unterlagen für den Pfändungsvollzug eingereicht zu haben. Damit habe sie sich der Widerhandlung gegen Art. 323 Ziff. 2 StGB schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Busse von CHF 300.00, ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 3 Tagen. (Einsprache gegen Strafbefehl). |
15.10.2025 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend mehrfache Pornografie, sexuelle Belästigung, einfache Verletzung der Verkehrsregeln, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, pflichtwidriges Verhalten bei Unfall durch Führerflucht sowie fahrlässige einfache Körperverletzung: Mehrfache Pornografie wird dem Beschuldigten vorgeworfen, weil er verschiedene Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt weitergeleitet habe. Auf seinem Mobiltelefon seien sodann zahlreiche Bild- und Videodateien mit verbotener Pornografie gefunden worden. Der Vorwurf der sexuellen Belästigung rührt daher, dass er in einem Bus den Oberschenkel der neben ihm sitzenden Schülerin gestreichelt haben soll. Weiter soll er mit seinem Auto bei einer Tankstellenausfahrt mit einer sich auf dem Trottoir befindlichen Person kollidiert sein. Diese habe verschiedene Verletzungen erlitten. Der Beschuldigte habe nur kurz angehalten und sich dann von der Unfallstelle entfernt, ohne sich um die verletzte Person zu kümmern. Im abgekürzten Verfahren wird folgender Urteilsvorschlag unterbreitet: Der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten zu verurteilen, wobei der Vollzug mit einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben sei. Zusätzlich wird eine Busse von CHF 600.00 beantragt. Dem Beschuldigten soll sodann die Weisung erteilt werden, sich für die Dauer der Probezeit weiterhin der begonnenen Sexualtherapie zu unterziehen. Schliesslich sei ihm ein lebenslängliches Verbot jeder beruflichen und jeder organisierten ausserberuflichen Tätigkeit aufzuerlegen, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. |
16.10.2025 | 09:00 | Kreisgericht | A | Zivilsache betreffend Erbteilung: Die Kläger 1-3 und die Beklagten 1-2 sind die gesetzlichen Erben der Erblasserin. Strittig ist zum einen die Höhe des Nettonachlasses, zumal insbesondere zwei Liegenschaften Teil des Nachlasses sind, wobei die Kläger eine Marktwertschätzung sowie den Verkauf der Liegenschaften beantragen. Zudem sind sich die Parteien nicht einig, ob der Beklagte 1 lebzeitige Zuwendungen erhalten hat, die an die Erbmasse anzurechnen sind. Weiter beantragen die Kläger die gerichtliche Teilung des Nachlasses der Erblasserin, wobei festzustellen sei, dass jede Partei zu einem Fünftel am Nachlass berechtigt ist. Der Beklagte 1 beantragt die Abweisung der Klage. Die Beklagte 2 beantragt ebenfalls die Feststellung des Nachlasses der Erblasserin, die öffentliche Versteigerung der Liegenschaften und die Zuweisung eines Fünftels des Nachlasses. |
23.10.2025 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend gewerbsmässigen Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch sowie Strafsache betreffend mehrfachen Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch: Dem Beschuldigten 1 wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 2. November 2021 bis 5. Dezember 2022 schweizweit mindestens acht (Einbruchs-)Diebstähle sowie entsprechende Versuche begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt insbesondere eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten sowie eine Landesverweisung von 10 Jahren. Dem Beschuldigten 2 wird vorgeworfen, gemeinsam mit dem Beschuldigten 1 am 12. August 2022 einen Einbruchdiebstahl begangen zu haben. Zudem soll der Beschuldigte 2 zwischen dem 2. und 5. Dezember 2022 die Heckscheibe eines parkierten Lieferwagens mit einem Stein eingeschlagen und die sich im Inneren des Fahrzeugs befindlichen Wertgegenstände entwendet haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt insbesondere eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie eine Landesverweisung von 7 Jahren. |
29.10.2025 | 14:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend versuchte vorsätzliche schwere Körperverletzung, Tätlichkeiten, mehrfachen Diebstahl, Sachbeschädigung und Drohung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, während der Beziehung mit der Privatklägerin bzw. nach der Trennung diverse Straftaten begangen zu haben. So habe sich der Beschuldigte Anfang Juli 2022, kurz nach Mitternacht, an den Wohnort der Privatklägerin begeben, wo er auf der Terrasse auf die Privatklägerin getroffen sei. Dort habe er die Privatklägerin mit einem Holzpfahl gegen den Kopf, die Schulter und den Oberarm geschlagen. Dadurch habe die Privatklägerin unter anderem einen Bruch des linken Unterkieferastes, eine leichte traumatische Hirnverletzung, mehrere Quetsch-Riss-Wunden am Kopf sowie Unterblutungen und Schürfungen am Rumpf und an den Extremitäten erlitten. Zuvor bzw. im Zeitraum vom Februar 2022 bis Juni 2022 habe der Beschuldigte der Privatklägerin mehrfach Bargeld behändigt, sie bedroht, ihr Mobiltelefon beschädigt und sie anlässlich einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen ihrem Sohn und dem Beschuldigten am Hals sowie über dem Auge gekratzt. Die Staatsanwaltschaft beantragt insbesondere eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten, davon 12 Monate unbedingt und 16 Monate bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren. Weiter wird eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00, bedingt mit einer Probezeit von 3 Jahren, und eine Busse von CHF 100.00, ersatzweise 1 Tag Freiheitsstrafe beantragt. Ausserdem sei der Beschuldigte für 7 Jahre des Landes zu verweisen. |
Verhandlungsort:
A = Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels
B = auf Anfrage
Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig angesetzt, abgesagt oder verschoben werden.