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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
29.10.2025 14:00 Kreisgericht A Strafsache betreffend versuchte vorsätzliche schwere Körperverletzung, Tätlichkeiten, mehrfachen Diebstahl, Sachbeschädigung und Drohung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, während der Beziehung mit der Privatklägerin bzw. nach der Trennung diverse Straftaten begangen zu haben. So habe sich der Beschuldigte Anfang Juli 2022, kurz nach Mitternacht, an den Wohnort der Privatklägerin begeben, wo er auf der Terrasse auf die Privatklägerin getroffen sei. Dort habe er die Privatklägerin mit einem Holzpfahl gegen den Kopf, die Schulter und den Oberarm geschlagen. Dadurch habe die Privatklägerin unter anderem einen Bruch des linken Unterkieferastes, eine leichte traumatische Hirnverletzung, mehrere Quetsch-Riss-Wunden am Kopf sowie Unterblutungen und Schürfungen am Rumpf und an den Extremitäten erlitten. Zuvor bzw. im Zeitraum vom Februar 2022 bis Juni 2022 habe der Beschuldigte der Privatklägerin mehrfach Bargeld behändigt, sie bedroht, ihr Mobiltelefon beschädigt und sie anlässlich einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen ihrem Sohn und dem Beschuldigten am Hals sowie über dem Auge gekratzt. Die Staatsanwaltschaft beantragt insbesondere eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten, davon 12 Monate unbedingt und 16 Monate bedingt mit einer Probezeit von 3 Jahren. Weiter wird eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00, bedingt mit einer Probezeit von 3 Jahren, und eine Busse von CHF 100.00, ersatzweise 1 Tag Freiheitsstrafe beantragt. Ausserdem sei der Beschuldigte für 7 Jahre des Landes zu verweisen. 
03.11.2025 09:00 Kreisgericht A Zivilsache betreffend Unterstellung unter den Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe: Die Klägerinnen verlangen die Feststellung, dass die Beklagte in der Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015 sowie vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2018 mit ihrem Betrieb in den betrieblichen Geltungsbereich des Landesmantelvertrags für das schweizerische Bauhauptgewerbe gefallen ist. Zudem sei die Beklagte zu verpflichten, den Klägerinnen eine betriebliche Kontrolle zu ermöglichen und zu dulden sowie diverse Unterlagen für den erwähnten Zeitraum lückenlos vorzulegen und auf Verlangen hin Kopien herauszugeben. Die Beklagte beantragt die Abweisung der Klage, soweit auf diese eingetreten werden kann. 
05.11.2025 14:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch und Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzug des Ausweises: Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am Montag, 28. April 2025, den Personenwagen seiner Schwester geführt zu haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrberechtigung war und ohne das Wissen seiner Schwester, der Halterin des Fahrzeugs. Die Staatsanwaltschaft beantragt – unter Vollzug einer bedingt ausgesprochenen früheren Freiheitsstrafe von 150 Tagen – eine Gesamtstrafe von 9 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe.
10.11.2025 09:00 Kreisgericht A Zivilsache betreffend Forderung aus Arbeitsrecht: Der Kläger macht geltend, dass er während knapp 3 Jahren zunächst in einem befristeten und später in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der Beklagten angestellt war. Die Arbeitgeberin habe dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt und ihn umgehend freigestellt. Der Kläger beantragt eine Entschädigung von 4 Monatslöhnen wegen missbräuchlicher Kündigung. Weiter verlangt er die Ausbezahlung der Überstunden sowie die Bezahlung des Bonus. Die Beklagte beantragt die Abweisung der Klage. Widerklageweise beantragt die Beklagte die Feststellung, dass dem Kläger aus dem gegenseitigen Arbeitsverhältnis keine Forderungen zustehen.
Die Verhandlung beschränkt sich auf die Beweisabnahme. 
11.11.2025 09:15 Kreisgericht A Strafsache im abgekürzten Verfahren betreffend gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfachen Hausfriedensbruch, versuchten Hausfriedensbruch, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte, mehrfache Beschimpfung, mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes und unbefugte Benutzung eines Fahrzeuges i.S. des Personenbeförderungsgesetzes sowie Strafsache im abgekürzten Verfahren betreffend gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfachen Hausfriedensbruch, versuchten Hausfriedensbruch, mehrfache Sachbeschädigung und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes: Den Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, hauptsächlich im Zeitraum von August 2022 bis Dezember 2022, teils allein und teils gemeinsam, mehrere Einbruchdiebstähle begangen zu haben. So habe der Beschuldigte 1 im Rahmen von 16 Delikten insgesamt einen Deliktsbetrag von rund CHF 10'600.00 erbeutet und einen Sachschaden von rund CHF 29’400.00 verursacht. Demgegenüber habe der Beschuldigte 2 im Rahmen von 17 Delikten insgesamt einen Deliktsbetrag von rund CHF 13'900.00 erbeutet und einen Sachschaden von rund CHF 31'000.00 verursacht. Weiter wird beiden Beschuldigten vorgeworfen, seit Jahren regelmässig Betäubungsmittel, insbesondere Marihuana und Kokain, konsumiert und zum Eigenkonsum besessen zu haben. Dem Beschuldigten 1 wird darüber hinaus vorgeworfen, sich mehrfach gegenüber anwesenden Polizeibeamten aggressiv verhalten, sie bedroht und beschimpft zu haben. Weiter soll er bei einer Arretierung eine Polizistin tätlich angegriffen haben. Anlässlich einer weiteren polizeilichen Intervention sei der Beschuldigte im Gewahrsamsraum untergebracht worden, woraufhin er die Matratze beschädigt und die Zelle überflutet habe. Ausserdem habe der Beschuldigte 1 eine Bahnfahrt unternommen, ohne über einen für die Fahrt notwendigen, gültigen Fahrausweis verfügt zu haben.
Gemäss Urteilsvorschlag wird für den Beschuldigten 1 im Wesentlichen eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten und eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 70.00 sowie eine Busse von CHF 500.00 beantragt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe und der Geldstrafe soll aufgeschoben werden mit einer Probezeit von 3 Jahren. Für den Beschuldigten 2 wird im Wesentlichen eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Busse von CHF 300.00 beantragt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe soll aufgeschoben werden mit einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem wird eine Landesverweisung für 5 Jahre beantragt.
11.11.2025 14:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend mehrfachen Hausfriedensbruch: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 18. März 2022, am 10. April 2022 und am 18. April 2022 das Grundstück der Privatklägerin betreten zu haben, obwohl die Gemeinde rund einen Monat zuvor ein Haus- und Grundstücksbetretungsverbot ausgesprochen habe. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Bestrafung mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 110.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren, und einer Busse von CHF 1'650.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage).
13.11.2025 14:00 Einzelrichter A Strafsache mit 3 Beschuldigten betreffend Gehilfenschaft zum Raub, Gehilfenschaft zum Anstaltentreffen zur Veräusserung von Betäubungsmitteln, Tätlichkeiten / Raub, Anstalten zur Veräusserung von Betäubungsmitteln, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Tätlichkeiten / Drohung, Tätlichkeit, Anstaltentreffen zum Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum, rechtswidriger Aufenthalt, Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung der Ausweispapiere, Erschleichen einer Leistung, mehrfaches Fahren ohne gültigen Fahrausweis: Den Beschuldigten 1 und 2 wird vorgeworfen, sich mit dem Beschuldigten 3 und einem Dritten am 12. April 2024 getroffen zu haben, um den beiden rezeptpflichtige Medikamente zu verkaufen. Nach der Übergabe einer von drei Packungen habe sich der Beschuldigte 2 das Geld gegriffen und mit einem Pfefferspray ins Gesicht des Beschuldigten 3 sowie seines Begleiters gesprüht. Daraufhin habe der Beschuldigte 3 ein Messer gezogen und gegen die Beschuldigten 1 und 2 gerichtet. In der Folge habe der Beschuldigte mit den Fäusten auf den Beschuldigten 3 eingeschlagen, so dass dieser Prellungen, Schürfungen und Quetschungen erlitten habe. Die Beschuldigten 1 und 2 seien anschliessend geflüchtet. Dem Beschuldigten 2 wird zudem vorgeworfen, im Besitz einer CO2-Pistole mit dazugehörigen Kartuschen und Metallkugeln gewesen zu sein. Dem Beschuldigten 3 wird weiter vorgeworfen, sich vom März 2022 bis Februar 2025 ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufgehalten zu haben und zudem dem Migrationsamt die verlangten Unterlagen nicht eingereicht zu haben. Ausserdem habe er mehrfach auf dem Verkehrsnetz der SBB, Bahnfahrten ohne gültigen Fahrausweis unternommen.
Es werden von der Staatsanwaltschaft folgende Strafen beantragt: für den Beschuldigten 1 eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren, eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 40.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 3 Jahren, und eine Busse von CHF 400.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage) sowie eine Landesverweisung von 5 Jahren; für den Beschuldigten 2 eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 3 Jahren, eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 20.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 3 Jahren, und eine Busse von CHF 400.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage) sowie eine Landesverweisung von 6 Jahren; für den Beschuldigten 3 eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu CHF 30.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren, und eine Busse von CHF 1'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage). 
20.11.2025 09:00 Kreisgericht B Strafsache betreffend versuchte vorsätzliche Tötung, mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz sowie mehrfachen Betäubungsmittelkonsums i.S. des Betäubungsmittelgesetzes: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Anfang August 2024 vor dem Eingang eines Tanzlokals ein Weinglas an einem beim Eingang befindlichen Stehtisch zerbrochen zu haben und sodann mit diesem bereits beschädigten Weinglas mehrfach und unvermittelt gegen das Gesicht sowie in den Bauch des Privatklägers 1 geschlagen zu haben. Der Privatkläger 1 habe dadurch mehrere Verletzungen, hauptsächlich im Gesichtsbereich, erlitten. Die Narben im Gesicht würden voraussichtlich auch in Zukunft sichtbar bleiben, und die Sehkraft auf einem Auge werde aufgrund der erlittenen Verletzungen vermutlich dauerhaft eingeschränkt sein. Zuvor, im Februar 2024, habe der Beschuldigte dem Privatkläger 2 bei einer Bar in einem Barzelt in das rechte Ohr gebissen. Die Bisswunde habe medizinisch behandelt werden müssen. Ebenfalls im Februar 2024 habe der Beschuldigte in einem Auto auf einem Parkplatz die Privatklägerin 3 an den Haaren gepackt und sodann mit seiner rechten Faust oder dem Ellenbogen mehrfach, insgesamt etwa dreimal, gegen ihr Gesicht und ihren Halsbereich geschlagen, wobei er mit mindestens einem Schlag ihr linkes Auge getroffen habe. Die Privatklägerin 3 habe sich dadurch insbesondere eine Fraktur im Gesicht zugezogen. Weiter habe der Beschuldigte zwei Faustfeuerwaffen besessen und an seinem Wohnsitz aufbewahrt, ohne über die dafür erforderlichen Bewilligungen zu verfügen. Im Übrigen soll er im Zeitraum von Februar 2022 bis August 2024 mehrfach Kokain und Haschisch konsumiert haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt insbesondere eine Freiheitsstrafe von 7.5 Jahren sowie eine Busse von CHF 300.00. Zudem sei eine ambulante Behandlung nach Art. 63 StGB anzuordnen sowie eine Landesverweisung von 15 Jahren auszusprechen.

Die Verhandlung findet im Theorielokal der Feuerwehr Pizol, Bachstrasse 66, 8887 Mels, statt.
25.11.2025 09:00 Kreisgericht B Strafsache betreffend vorsätzliche Tötung, mehrfache Vergehen gegen das Sportförderungsgesetz und mehrfache Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Strafsache betreffend versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache Vergehen gegen das Sportförderungsgesetz und mehrfache Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz: Im Treppenhaus eines Fitnessstudios sei es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten 1, dem Beschuldigten 2 und dem Privatkläger gekommen. Dem Beschuldigten 2 wird insbesondere vorgeworfen, dass er im Rahmen dieser Auseinandersetzung den Privatkläger gegen die Brust stiess, woraufhin dieser mehrere Tritte die Treppe hinunterfiel. Der Privatkläger habe aber den Sturz verhindern können, indem er sich am Geländer festgehalten habe. Dem Beschuldigten 1 wird insbesondere vorgeworfen, dass er daraufhin mit einem Messer herumgefuchtelt und so den Privatkläger in den Hals geschnitten habe. Der Privatkläger leide seither unter anderem an einer Stimmbandlähmung.
Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Beschuldigten 1 eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren sowie eine Busse von CHF 800.00. Für den Beschuldigten 2 beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem beantragt sie eine Busse von CHF 400.00 und eine Landesverweisung für 7 Jahre.

Die Verhandlung findet im Theorielokal der Feuerwehr Pizol, Bachstrasse 66, 8887 Mels, statt.

Verhandlungsort:
A = Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels
B = auf Anfrage

Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig angesetzt, abgesagt oder verschoben werden.