Verhandlungstermine
| Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
|---|---|---|---|---|
| 20.01.2026, 21.01.2026, 22.01.2026, 02.02.2026, 05.02.2026 | 09:00 | Einzelrichter | B | Strafsache betreffend fahrlässige Köperverletzung und fahrlässige Körperverletzung mit schwerer Schädigung (6 Beschuldigte): Im Juli 2016 ist es auf dem unteren Heidiweg von Pardiel in Richtung Alp Schwarzbüel zu einem Unfall mit einem Elektrorollstuhl gekommen. Der Mann im Rollstuhl hat einfache und seine Ehefrau schwere Körperverletzungen erlitten. Den Beschuldigten wird nun vorgeworfen, in ihren jeweiligen Funktionen bei der Gemeinde Bad Ragaz, den Pizolbahnen oder Heidiland Tourismus im Jahre 2016 nicht dafür besorgt gewesen zu sein, dass der untere Heidiweg rollstuhlgängig ist, für die Werbung des unteren Heidiweges als "rollstuhlgängig" verantwortlich gewesen zu sein, diese nicht auf den Wahrheitsgehalt überprüft oder trotz Kenntnis der falschen Bewerbung nicht interveniert zu haben. Wenn der Weg nicht öffentlich als rollstuhlgängig ausgeschrieben gewesen wäre und/oder die nötigen Sicherungsmassnahmen eingeleitet worden wären, wäre das Ehepaar am fraglichen Tag nicht auf dem unteren Heidiweg unterwegs gewesen und der Unfall hätte verhindert werden können. Die Staatsanwaltschaft beantragt Verurteilungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung mit schwerer Schädigung. Anträge zu den Sanktionen wurden bisher keine gestellt. |
| 27.01.2026 | 09:00 | Kreisgericht | A | Zivilsache betreffend Forderung aus Kaufvertrag: Die Klägerin fordert von den Beklagten die Bezahlung von CHF 60'000.00 als ausstehende Kaufpreiszahlung für eine Wohnung. Zudem fordert sie die definitive Rechtsöffnung in zwei Betreibungen. Die Beklagten fordern die Abweisung der Klage aufgrund zahlreicher Mängel am Kaufobjekt sowie eines vereinbarten Rückbehalts eines Teils des Kaufpreises aufgrund eines Bauhandwerkerpfandrechts. |
| 30.01.2026 | 09:00 | Kreisgericht | A | Zivilsache betreffend Erbteilung: Der Kläger, als Sohn des Erblassers, beantragt die Feststellung und die Teilung des Nachlasses des Erblassers. Die Beklagte 1 und die Beklagte 2, als Töchter des Erblassers, beantragen ebenfalls die Feststellung und Teilung des Nachlasses. Strittig ist insbesondere die Zuteilung einer Nachlassliegenschaft. |
| 11.02.2026 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend einfache Verkehrsregelverletzung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 17. Mai 2024 um ca. 16:25 Uhr auf der A13 in Bad Ragaz (Fahrtrichtung Sargans) den Personenwagen Bentley mit einer rechtlich relevanten Geschwindigkeit von 148 km/h anstelle der erlaubten 120 km/h gelenkt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Busse von CHF 640.00. (Einsprache gegen Strafbefehl) |
| 19.02.2026 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz und rechtswidrige Einreise: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 7. April 2025 insgesamt 565.93 Gramm reines Kokain in die Schweiz eingeführt zu haben. Zudem habe der Beschuldigte nicht über die zur Einreise in die Schweiz erforderlichen Reisedokumente verfügt. Die Staatsanwaltschaft beantragt insbesondere eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon 18 Monate unbedingt und 18 Monate bedingt mit einer Probezeit von 3 Jahren. Zudem sei der Beschuldigte für 7 Jahre des Landes zu verweisen. |
| 19.02.2026 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend nachträglichen Entscheid: Der Beschuldigte wurde mit Entscheid vom 7. Januar 2020 durch das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt, unter Ansetzung einer Probezeit. Für die Dauer der Probezeit wurde Bewährungshilfe angeordnet. Mit Entscheid vom 14. März 2023 erfolgte durch das Untersuchungsamt Altstätten eine weitere Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 3 Monaten, wiederum wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten. Die kantonale Bewährungshilfe ersuchte in der Folge um Prüfung von rechtlichen Schritten, da die Bewährungshilfe aufgrund mangelnder Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten nicht habe umgesetzt werden können. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb den Vollzug der beiden bedingt ausgesprochenen Strafen. |
| 25.02.2026 | 14:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfachen Exhibitionismus (schwere Fälle), mehrfache Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes: Dem Beschuldigten wird insbesondere vorgeworfen, die Privatklägerin 1 im Zeitraum von März 2018 bis April 2018 mehrfach zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben, indem er sie durch die Veröffentlichung von Bildern von ihr in Unterwäsche, welche sie ihm vorgängig auf seinen Wunsch hin zugesendet habe, unter psychischen Druck gesetzt habe. Die sexuellen Handlungen habe er zudem heimlich gefilmt und diese ohne Wissen der Privatklägerin 1 per WhatsApp an Drittpersonen weitergesendet. Weiter wird dem Beschuldigten im November 2019 vorgeworfen, sich und die Privatklägerin 2 heimlich ohne ihre Einwilligung beim gemeinsamen Geschlechtsverkehr gefilmt zu haben und die Aufnahme später einer Drittperson gezeigt zu haben. Ausserdem habe der Beschuldigte im Februar 2020, im Februar 2021 sowie im Zeitraum von April 2022 bis November 2022 mehrfach in der Öffentlichkeit vor anderen Frauen, unter anderem auch Minderjährigen, sein Glied unverdeckt herausragen lassen und teilweise daran herumhantiert bzw. onaniert. Die Staatsanwaltschaft beantragt insbesondere eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 3 Jahren, sowie eine Busse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage). |
| 26.02.2026 | 14:00 | Kreisgericht | A | Zivilsache betreffend Forderung: Der Beklagte unterzeichnete am 16. Oktober 2021 im Vorfeld einer Grundstücksübertragung zugunsten der Kläger eine Schuldanerkennung über CHF 115'000.00, bezeichnet als «Schuldschein (Hausverkauf zusätzliche Kosten)». Am 28. Oktober 2021 veräusserten die Kläger dem Beklagten mit öffentlich beurkundeten Kaufverträgen zwei Grundstücke in der Gemeinde Flums. Die Kläger verlangen die Bezahlung des anerkannten Betrags. Der Beklagte macht demgegenüber im Wesentlichen geltend, die Schuldanerkennung sei formungültig und habe durch die Bezahlung des öffentlich beurkundeten Kaufpreises ihre Rechtsgrundlage verloren; die Klage sei daher abzuweisen. |
Verhandlungsort:
A = Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels
B = auf Anfrage
Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig angesetzt, abgesagt oder verschoben werden.
