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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
03.04.2024 09:00 Kreisgericht A Mit Entscheid des Kreisgerichts vom 31. August 2021 wurde u.a. eine stationäre Massnahme für junge Erwachsene nach Art. 61 StGB angeordnet. Das SJD beantragt nun u.a. diese Massnahme wegen Aussichts-/Erfolglosigkeit und mangels Vorhandensein einer geeigneten Einrichtung aufzuheben sowie stattdessen eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB anzuordnen.
05.04.2024 09:00 Einzelrichter B Strafsache betreffend Sachbeschädigung und Übertretung gegen das Strassengesetz: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zur Befestigung eines Schafzauns acht Löcher, welche ungefähr die Grösse des Durchmessers eines Bleistifts hatten, in eine Strasse gebohrt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 50.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren und eine Busse von CHF 300.00.
11.04.2024 09:00 Kreisgericht A Der Privatkläger 1 beabsichtigte ein im Jahr 2014 erworbenes Grundstück in Berlin zu bebauen. Der Beschuldigte soll sich gegenüber dem Privatkläger 1 als international vernetzter Finanzvermittler ausgegeben haben. Anlässlich ihrer Telefonate und Treffen soll der Beschuldigte vorgegaukelt haben, für das Bauprojekt ein Darlehen in der Höhe von ca. CHF 25 Mio. beschaffen zu können. Hierfür solle der Privatkläger 1 eine AG erwerben, welche das fragliche Darlehen gewähren würde. Im März 2016 schlossen sie einen Kaufvertrag über sämtliche Inhaberaktien einer Mantelgesellschaft für einen Kaufpreis von CHF 85'000.00 ab, obwohl dem Beschuldigten klar gewesen sein soll, dass er diesbezüglich nicht verfügungsberechtigt ist. Nach der Kaufpreisüberweisung soll der Beschuldigte wahrheitswidrig geltend gemacht haben, dass diese Summe sich als unzureichend erwiesen hätte und soll den Privatkläger 1 angewiesen haben erneut CHF 90'000.00 zu überweisen, um einen weiteren Aktienmantel zu erwerben. Der Beschuldigte soll schliesslich dem Privatkläger 1 angegeben haben, dass eine dieser Gesellschaften kreditunwürdig dastehen würde und soll ihn angewiesen haben, erneut EUR 75'000.00 zu überweisen. Die Gelder soll der Beschuldigte dann jedoch für seine eigenen Bedürfnisse eingesetzt haben. Beim zweiten vorgeworfenen Sachverhaltskomplex soll der Beschuldigte von einem Bekannten im März 2017 gebeten worden sein, diesem ein Fahrzeugleasing über ein Fahrzeug zu verschaffen. Der Beschuldigte soll daraufhin den einzelzeichnungsberechtigten VR einer AG überzeugt haben, die entsprechende Gesellschaft als Leasingnehmerin auftreten zu lassen und das Fahrzeug trotzdem dem Bekannten zum ständigen Gebrauch zu überlassen. Da die Leasinggeberin in der Folge das Fahrzeug überlassen hat, die weiteren monatlichen Leasingraten jedoch nicht gezahlt worden seien, soll ihr ein Schaden in der Höhe von rund CHF 55'000.00 entstanden sein. Beim nächsten Anklagevorwurf soll der Beschuldigte einer AG vorgegeben haben, das von ihr benötigte Fremdkapital in der Höhe von CHF 1 Mio. zur Verfügung stellen zu können. Der Beschuldigte soll der Privatklägerin 2 gesagt haben, er solle eine AG erwerben, an welcher ein Investor ein Darlehen in entsprechender Höhe gewähren würde. Der Investor solle CHF 12'000.00 für den Aktienverkauf sowie die für ein Jahr im Voraus zu begleichenden Darlehenszinsen in Höhe von CHF 19'500.00 verlangt haben. Obwohl schliesslich «nur» CHF 17'000.00 dem Beschuldigten übergeben worden sein sollen, soll dieser das anvertraute Bargeld nicht zur Verschaffung einer AG und des vereinbarten Darlehens eingesetzt haben, sondern für die eigenen Bedürfnisse. Weiter wirft die Anklage dem Beschuldigten vor, am 10. sowie am 17. Januar 2019 einen Personenwagen gelenkt zu haben, obwohl er gewusst habe, dass die von ihm angebrachten Kontrollschilder nicht für dieses Fahrzeug bestimmt gewesen seien, sowie, dass keine Haftpflichtversicherung bestand. Die Staatsanwaltschaft beantragt im Wesentlichen eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten sowie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 30.00.
16.04.2024 14:00 Kreisgericht A Zivilsache betreffend Erbteilung: Der Kläger, als Bruder des Erblassers, beantragt die Feststellung und die Teilung des Nachlasses des Erblassers unter Berücksichtigung der ihm zustehenden gesetzlichen Quote. Die Beklagte, als Ehefrau des Erblassers, beantragt ebenfalls die Feststellung des Nachlasses. Insbesondere umstritten ist die Höhe des Nachlasses.
18.04.2024 09:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend Betrug: Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, im Dezember 2015 einen PW Mercedes Benz D mit nicht korrektem Kilometerstand gekauft und diesen im Februar 2016 weiterverkauft zu haben, ohne den Käufer über diesen Umstand zu informieren. Das Fahrzeug sei zudem als "unfallfrei" verkauft worden, was ebenfalls nicht korrekt sei und darüber sei der Käufer mit unterschiedlichen Vertragsversionen getäuscht worden. Die Staatsanwaltschaft beantragt jeweils eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 60.00 bzw. CHF 70.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren, und eine Busse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage). Einsprache gegen Strafbefehl.
19.04.2024 14:00 Kreisgericht  A Strafsache im abgekürzten Verfahren betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dass er auf Ersuchen eines Kollegen insgesamt 35 Mal eine Gesamtmenge von 58 Gramm Kokaingemisch im Gesamtwert von CHF 7'250.00 bestellt und es seinem Kollegen weiterverkauft hat. Der Beschuldigte soll im Wesentlichen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten mit einer Probezeit von 3 Jahren verurteilt werden. 
22.04.2024 14:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend fahrlässige schwere Körperverletzung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im April 2021 mit einem Kommissionsstapler trotz – aufgrund der mind. 2m hohen Ladung – stark eingeschränkter Sicht und ohne weitere Vorsichtsmassnahmen eine kurze Strecke vorwärts gefahren zu sein, anstatt rückwärts den längeren Weg zu wählen. Dabei sei er mit einem Mitarbeiter kollidiert und habe dessen Bein zwischen seiner Staplerladung und dem Ameisenstapler des Mitarbeiters eingeklemmt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 100.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren, und eine Busse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage). Einsprache gegen Strafbefehl.
25.04.2024 14:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend mehrfaches Vergehen gegen das Waffengesetz, mehrfaches Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, unrechtmässige Aneignung, mehrfache Übertretung des Waffengesetzes durch Verletzung der Vorschriften über den schriftlichen Vertrag, mehrfache Übertretung des Waffengesetzes durch unsorgfältiges Aufbewahren von Waffen, Waffenbestandteilen und Munition sowie Übertretung des kant. Jagdgesetzes durch unsorgfältiges Ansprechen: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im September 2019 einen männlichen Rothirsch erlegt zu haben. Den Abschuss habe er unter anderem gegenüber dem Wildbuchführer/Obmann der Jagdgesellschaft verheimlicht, so dass das Tier im Wildbuch keinen Eintrag gefunden habe. Auch an der Hegeschau habe er Geweih und Unterkiefer des Tiers vorschriftswidrig nicht vorgelegt. Weiter wird ihm vorgeworfen, im August 2021 als Revierpächter, kurz vor Mitternacht, mit einer umgehängten Langwaffe, einer Taschenlampe und Jagdausrüstung, in seinem Nachbarrevier auf der Fährte eines männlichen Rothirschs gewesen zu sein. Das Tier wurde von einer Wildkamera erfasst, welche das Jagdrevier an diesem Wildwechsel zum Zweck des Gross-Raubtier-Monitorings aufgestellt hatte. Knapp neun Minuten später, sei der Beschuldigte in die gleiche Fotofalle getappt. Als er dies bemerkt habe, habe er die Kamera verschwinden lassen. Zur Tatzeit sei der Beschuldigte im besagten Jagdrevier nicht jagdberechtig gewesen und nicht im Besitz eines Waffentragscheins gewesen. Im selben Monat soll er einen weiteren männlichen Rothirsch erlegt haben. Auch diesen Abschuss habe er verheimlicht und an der Hegeschau weder Geweih noch Unterkiefer des Tiers vorgelegt. Per WhatsApp habe er zudem einem Bekannten mitgeteilt, er habe einen Spiesser geschossen, er sei sich aber nicht sicher, ob er im Hintergrund auch noch einen anderen getroffen habe. Anlässlich der Hausdurchsuchung bewahrte der Beschuldigte zuhause den präparierten Schädel eines Luchses auf, welchen er tot gefunden habe. Weiter wurden verschiedene, zum Teil geladene, Waffen gefunden, welche entweder verboten seien, für deren Erwerb er keinen Vertrag habe vorlegen können oder die gegen den Zugriff Dritter zu wenig geschützt gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 4 Jahren sowie eine Busse von CHF 7'000.00. Weiter sei dem Beschuldigten die Jagdberechtigung für 4 Jahre zu entziehen.
30.04.2024 14:00 Kreisgericht A Zivilsache betreffend Arbeitsvertrag: Der Kläger macht geltend, dass er während knapp 3 Jahren zuerst in einem befristeten und später in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der Beklagten angestellt war. Die Arbeitgeberin habe dem Arbeitgeber fristlos gekündigt und ihn umgehend freigestellt. Der Kläger beantragt eine Entschädigung von 4 Monatslöhnen wegen missbräuchlicher Kündigung. Weiter verlangt er die Ausbezahlung der Überstunden sowie die Bezahlung des Bonus. Die Beklagte beantragt die Abweisung der Klage. Widerklageweise beantragt die Beklagte die Feststellung, dass dem Kläger aus dem gegenseitige Arbeitsverhältnis keine Forderungen zustehen.

Verhandlungsort:
A = Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels
B = auf Anfrage

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