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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort Betreff
21.07.2026 09:00 Kreisgericht A Strafsache betreffend mehrfache Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch; Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten mehrere Sachbeschädigungen und einen Hausfriedensbruch vor, die sich in den Jahren 2020, 2022 und 2023 ereignet haben sollen. Dem vorliegenden Verfahren lagen ursprünglich zwei separate Verfahren zugrunde, die vom Kreisgericht vereinigt wurden. Beantragt wird im Wesentlichen eine Freiheitsstrafe von knapp unter einem Jahr, wobei die Staatsanwaltschaft die konkret beantragte Strafhöhe an Schranken bekanntgeben wird.
29.07.2026 09:00 Kreisgericht A Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (mehrfache Begehung), Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz (mehrfache Begehung), Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes, Unterlassung der Buchführung; Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, von einem Drogenkurier insgesamt 200 Gramm Kokain zum Weiterverkauf erworben zu haben. Zudem soll er Kokain für knapp Fr. 20’000 an unbekannte Abnehmer verkauft haben. Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, trotz Ausweisentzug einen Personenwagen gelenkt und während der Fahrt sein Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung bedient zu haben. Schliesslich soll der Beschuldigte seiner Verpflichtung als Geschäftsführer zur ordnungsgemässen Führung der Geschäftsbücher nicht nachgekommen sein. Dem vorliegenden Verfahren lagen ursprünglich zwei separate Verfahren zugrunde, die vom Kreisgericht vereinigt wurden. Die Höhe der konkret beantragten Freiheitsstrafe wird von der Staatsanwaltschaft an Schranken bekanntgegeben. Neben einer Freiheitsstrafe fordert die Staatsanwaltschaft zudem eine mehrjährige Landesverweisung. 
04.08.2026 09:00 Kreisgericht A Strafsache im abgekürzten Verfahren betreffend qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes, grobe Verkehrsregelverletzung im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes, mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes; Der Beschuldigte ist geständig, abends an einem Sommerwochenende einen hochmo-torisierten Personenwagen auf der Höhe Bushaltestelle Löwengarten, der Verzweigung Thurgauerstrasse und des Hafenbahnhofs Rorschach massiv beschleunigt und dadurch unnötigen Lärm verursacht zu haben. Auf der Höhe Hauptbahnhof Rorschach musste er wegen Fussgängern anhalten. Danach beschleunigte er sein Fahrzeug auf rechtlich relevante 101 km/h und überschritt damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Nach dem Hundertwasserkreisel in Staad beschleunigte er sein Fahrzeug erneut stark auf 110 km/h (zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h).
Staatsanwaltschaft und Beschuldigter beantragen gemeinsam eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen und eine Busse von Fr. 1'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage).
12.08.2026 09:00 Kreisgericht A Strafsache betreffend Diebstahl (Versuch), Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch (Versuch), Drohung, schwere Körperverletzung (Versuch), Strafbare Vorbereitungshandlungen, Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (mehrfach), Betäubungsmittelkonsum i.S. des Betäubungsmittelgesetzes (mehrfach)
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten einen versuchten Einbruchdiebstahl vor. Konkret soll er die Scheibe eines Kiosks mit einem Stein eingeschlagen haben, sich jedoch danach, als sich ein Fussgänger bemerkbar machte, unverrichteter Dinge von der Örtlichkeit entfernt haben. Weiter soll er in einem schuldunfähigen Zustand gegenüber einem Bekannten Todesdrohungen ausgesprochen und überdies versucht haben, diesen schwer zu verletzen. Neben Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz bringt die Staatsanwaltschaft zudem strafbare Vorbereitungshandlungen gemäss Art. 260bis StGB zu Anklage. Konkret soll der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Amoklauf bzw. das Töten beliebig vieler Menschen sowie das Anzünden einer Polizeistation geplant haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt im Wesentlichen eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die Anordnung einer stationären Massnahme sowie eine Landesverweisung von 10 Jahren.
14.08.2026 08:30 Einzelrichter A Strafsache betreffend Betrug und Hausfriedensbruch; Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dem Privatkläger rund 22 Gramm des chemischen Elements Osmium zum Verkauf angeboten zu haben, ohne jedoch die Absicht gehabt zu haben, die Ware tatsächlich zu liefern. In der irrigen Annahme und im berechtigten Vertrauen darauf, der Beschuldigte werde das Osmium nach Leistung des Kaufpreises tatsächlich liefern, soll der Privatkläger rund Fr. 41'000.00 auf ein vom Beschuldigten angegebenes Konto überwiesen haben, wodurch ihm ein finanzieller Schaden in entsprechender Höhe entstanden sei. Des Weiteren wird dem Beschuldigten vorgeworfen, nachdem er während rund 20 Minuten erfolglos an der Eingangstür der Privatklägerin geklingelt habe, über den Zaun in deren Garten gestiegen zu sein und anschliessend unbefugt ihre Wohnung betreten zu haben. Der Aufforderung, die Wohnung zu verlassen, sei der Beschuldigte erst beim zweiten Mal nachgekommen. Die Staatsanwaltschaft beantragt im Wesentlichen die Verurteilung des Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 95 Tagessätzen sowie zu einer Busse von Fr. 1'900.00.
18.08.2026 14:30 Einzelrichter A Forderung; Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Bezahlung eines Betrages von knapp Fr. 1'600.00 für die Kosten eines von ihr durchgeführten Notfalltransports. Die Klage wurde ohne schriftliche Begründung eingereicht, weshalb der Standpunkt des Beklagten noch nicht bekannt ist.
19.08.2026 09:30 Kreisgericht A Strafsache im abgekürzten Verfahren betreffend mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln i.S. des Strassenverkehrsgesetzes, qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln i.S. des Strassenverkehrsgesetzes, Fahren in nicht fahrfähigem Zustand (qualifizierte Alkoholkonzentration); Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ausserorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 52 km/h überschritten und dadurch die Gefahr eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern zumindest in Kauf genommen zu haben. Zudem soll sie ausserorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 91 km/h überschritten und dadurch eine sehr hohe abstrakte Gefahr eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern geschaffen haben. Weiter soll die beschuldigte Person den Personenwagen mit einer minimalen Blutalkoholkonzentration von 1,31 Promille gelenkt haben. Aufgrund dieser Blutalkoholkonzentration soll sie nicht über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt haben, als fahrunfähig gegolten haben und daher nicht berechtigt gewesen sein, ein Fahrzeug zu lenken. Während dieser Fahrt soll die beschuldigte Person durch eine bewusst riskante Fahrweise und eine Fehlreaktion einen Unfall verursacht haben und dadurch eine konkrete und ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und seiner Mitfahrer in Kauf genommen haben.
Der Urteilsvorschlag sieht im Wesentlichen vor, die beschuldigte Person zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, unter Anrechnung der vorläufigen Festnahme von 1 Tag, zu verurteilen, wobei der Vollzug mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wird.
24.08.2026 14:00 Einzelrichter A Forderung: Die Klägerin fordert von der Beklagten Fr. 7'815.65 nebst Zins zu 5% aus steuerlichen Beratungsdienstleistungen.  
03.09.2026 14:00 Einzelrichter A Forderung; Die Klägerin macht geltend, dem Beklagten im September 2021 ein Darlehen von Fr. 21'000.00 gewährt zu haben. Davon seien Fr. 3'000.00 zurückbezahlt worden, weshalb mit der Klage die Rückzahlung der restlichen Fr. 18'000.00 verlangt werde. Der Beklagte bestreitet, dass ihm das Darlehen persönlich gewährt worden sei. Vielmehr sei das Geld an eine Gesellschaft übergeben worden, an welcher er nicht beteiligt sei. Er selbst sei für diese Gesellschaft lediglich unterstützend tätig gewesen. Zudem sei die Klägerin bei der Übergabe des Geldes gar nicht persönlich anwesend gewesen.

Verhandlungsort:
A = Amtshaus, Mariabergstrasse 15, 9400 Rorschach
B = Rathaus, Hauptstrasse 29, 9400 Rorschach
E = Extern (der genaue Ort kann auf der Gerichtskanzlei erfragt werden)

Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.