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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort Betreff
26.03.2024 14:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend Urkundenfälschung, Fälschung von Ausweisen, nachträgliche richterliche Anordnung (abgekürztes Verfahren): Die Beschuldigte arbeitete im November/Dezember 2021 in einem COVIC-19-Testzentrum in St. Gallen. Der Beschuldigten wird vorgeworfen, in diesem Zeitraum mehrfach ihre Zugangsdaten zur Zertifikationsplattform Bekannten zur Verfügung gestellt zu haben, damit diese für nicht geimpfte Personen ein COVID-19-Impfzertifikat erstellen hätten können. Insgesamt seien so knapp 2'500 Impfzertifikate für nicht geimpfte Personen erstellt worden, wobei die Beschuldigte mit ihrem Service Fr. 24'000.00 verdient hätte. Schliesslich habe die Beschuldigte ein Arztzeugnis gefälscht, gemäss welchem sie aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht dispensiert sei, um ohne Maske Zug fahren zu können. Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragen im Rahmen des abgekürzten Verfahrens eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 30.00. Zudem soll die im Jahr 2021 vom Untersuchungsamt Gossau bedingt ausgefällte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 50.00 vollzogen werden und die Beschuldigte dem Staat eine Ersatzforderung von Fr. 3'000.00 bezahlen.
25.04.2024 08:45 Einzelrichterin A Strafsache betreffend qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln (abgekürztes Verfahren): Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h um 59 km/h überschritten zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt im abgekürzten Verfahren eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.
29.04.2024 14:00 Kreisgericht A Forderung aus Arbeitsrecht: Vor ihrer Heirat im Jahr 2005 lebten die Parteien während rund zehn Jahren im Konkubinat. Die Klägerin fordert für von ihr wäh-rend den letzten fünf Jahren des Konkubinats erbrachte Haushaltsarbeiten eine Entschädigung von Fr. 54'750.00 vom Beklagten. Der Beklagte bestreitet die Forderung. Sie hätten sich die Haushaltsarbeiten aufgeteilt und keine Haushaltsentschädigung vereinbart. Zudem erhebt er die Einrede der Verjährung.
15.05.2024 09:00 Einzelrichter A Anfechtung der Kündigung eines Mietverhältnisses; Die Kläger bringen vor seit dem 1. April 2018 eine Wohnung vom Beklagten gemietet zu haben. Seither seien aufgrund falscher Tat-sachen zweimal eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung seitens des Vermieters erfolgt. Schliesslich sei ihnen das Mietverhältnis im September 2023 auf Ende Januar 2024 gekündigt worden. Diese Kündigung verstosse gegen Treu und Glauben und werde deshalb angefochten. Eventuell verlangen die Kläger eine Ersterstreckung des Mietverhältnisses für zwei Jahre. Der Beklagte beantragt die Abweisung der Klage und bestreitet die Sachverhaltsdarstellung der Kläger. Er bringt stattdessen vor, dass die Kläger nicht lediglich zweimal hätten abgemahnt werden müssen. Vielmehr seien während der ganzen Dauer des Mietverhältnisses, immer wieder mündliche, per E-Mail erfolgte und schriftliche Abmahnungen notwendig gewesen. Es komme dazu, dass zwischen den Klägern und den meisten anderen Mietparteien insbesondere aufgrund der zu allen Tages- und Nachtzeiten auftretenden Wutausbrüchen des Klägers ein belastetes Verhältnis bestehe. Zudem sei es bei den Klägern mehrfach zu Polizeieinsätzen gekommen. Die Kündigung sei deshalb gerechtfertigt und ein Anspruch auf eine Erstreckung sei aufgrund des hohen Leerwohnungsbestandes nicht ausgewiesen.
22.05.2024 09:00 Einzelrichter A Forderung; Der Kläger verlangt vom Beklagten die Bezahlung eines Betrages von rund Fr. 10'000.00 und bringt im Wesentlichen vor, dass die Parteien im Herbst 2018 beabsichtigten eine GmbH zu gründen. Dabei sei vereinbart worden, dass der Kläger dem Beklagten dafür ein zweckgebundenes Darlehen von rund Fr. 10'000.00 zur Liberierung seines Anteils am Stammkapital der GmbH gewähre. Im Ok-tober 2020 habe der Kläger dem Beklagten dieses Darlehen gekündigt. Allerdings sei der Beklagte die Rückzahlung des Darle-hensbetrages schuldig geblieben. Der Beklagte bestreitet die Sachverhaltsdarstellung des Klägers und verlangt die Abweisung der Klage. Er führt dazu im Wesentlichen aus, dass es sich beim Be-trag von rund Fr. 10'000.00 nicht um ein Darlehen, sondern um eine Abgeltungszahlung gehandelt habe. Selbst wenn es sich um ein Darlehen gehandelt haben sollte, so sei dieses nie gekündigt worden und der Darlehensbetrag deshalb nicht fällig.

Verhandlungsort:
A = Amtshaus, Mariabergstrasse 15, 9400 Rorschach
B = Rathaus, Hauptstrasse 29, 9400 Rorschach
E = Extern (der genaue Ort kann auf der Gerichtskanzlei erfragt werden)

Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.