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Wichtige Hinweise:

Aufgrund der besonderen Situation im Zusammenhang mit COVID-19 ist der Besuch von Gerichtsverhandlungen für Zuschauer nur eingeschränkt möglich. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.

Akkreditierte Medienschaffende sind grundsätzlich zu den Verhandlungen zugelassen, sofern die Vorschriften des BAG eingehalten werden können. Sie werden gebeten, sich vorgängig telefonisch anzumelden.

Über die Zulassung von Besucherinnen und Besuchern entscheidet letztlich die Verfahrensleitung unter Berücksichtigung der Situation vor Ort. Personen, die sich für den Besuch einer Gerichtsverhandlung interessieren, werden daher gebeten, vorgängig telefonisch die Gerichtskanzlei zu kontaktieren.

Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
02.06.2023 08:30 Einzelrichter A Strafsache betreffend üble Nachrede, Tätlichkeiten, Beschimpfung (Einsprache gegen Strafbefehl): Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den Privatkläger bei der Vorbeifahrt beschimpft zu haben. Als er wenig später zum Privatkläger zurückgekehrt sein soll, habe er ihn von hinten am Schopf gepackt und an den Haaren zurückgerissen. Ferner habe der Beschuldigte im Rahmen einer Gefährdungsmeldung Kindesschutz mehrere unbestätigte Anschuldigungen (Fahren ohne Führerausweis, Führerausweisentzug wegen Trunkenheit am Steuer und Fahrens unter Drogeneinfluss, offene Betreibungen) gegenüber dem Privatkläger erhoben. 
07.06.2023 08:30 Einzelrichter A Strafsache betreffend fahrlässige Körperverletzung, Beschimpfung (Einsprache gegen Strafbefehl): Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Rahmen einer verbalen Diskussion die Privatklägerin beschimpft zu haben. Sodann habe der Beschuldigte ein Trinkglas auf den Tisch geworfen. Die dadurch entstandenen Glasscherben hätten die Privatklägerin am Unterarm verletzt.
08.06.2023 09:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend Diebstahl, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen: Die damals rund 26-jährige Beschuldigte ging bei einem ihr bekannten, rund 25 Jahre älteren Herrn auf nächtlichen Besuch. Bei diesem wurde reichlich Whiskey getrunken. Schliesslich ging der Herr zu Bett, worauf die Beschuldigte die Wohnung verlassen haben soll. Ihr wird vorgeworfen, den Herrn anlässlich dieses Besuchs um Bargeld von Fr. 26'000.00 erleichtert zu haben. Ferner soll die Beschuldigte Nettogewinne aus Internetglückspielen trotz Lohnpfändung nicht dem Betreibungsamt gemeldet bzw. abgegeben haben und sich dadurch des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig gemacht haben.
13.06.2023 09:00 Kreisgericht A Forderung aus Arbeitsrecht (Beweisabnahme und Schlussverhandlung): Der Kläger war bei der Beklagten in einer Leitungsfunktion angestellt, bevor die Beklagte das Arbeitsverhältnis im September 2020 kündigte. Der Kläger bringt vor, das Arbeitsverhältnis sei gekündigt worden, weil er sich geweigert habe, Produkte, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt hätten, freizugeben. Die Kündigung sei missbräuchlich erfolgt wofür der Kläger eine Entschädigung von Fr. 20'333.35 beantragt. Weiter beantragt der Kläger von der Beklagten eine korrigierte Kündigungsbegründung. Darüber hinaus seien mehrere Formulierungen im Arbeitszeugnis nicht hinreichend wohlwollend und unvollständig. Die Beklagte sei daher zu verpflichten, ein neues Arbeitszeugnis auszustellen. Zudem bestehe noch eine offene Lohnforderung von Fr. 2'166.65. Die Beklagte bestreitet die Darstellung des Klägers, beantragt die Abweisung der Klage und widerklageweise die Feststellung, dass keine offenen Lohnforderungen bestehen. Auf den Antrag auf Ausstellung bzw. Änderung des Arbeitszeugnisses sei nicht einzutreten. Der Kläger beantrage sodann eine Lohnforderung aufgrund einer angeblichen rückwirkenden Lohnerhöhung, eine solche habe es aber nicht gegeben. Die ausgestellte Kündigungs-begründung genüge den gesetzlichen Anforderungen. Der Kläger habe sodann bereits im Juni 2020 intern eine neue Funktion übernommen, bei welcher er andere Aufgaben übernommen habe. Es sei daher aus zeitlicher Hinsicht gar nicht möglich, dass die Kündigung im September 2020 mit der vorhergehenden Tätigkeit zusammenhänge. Die Kündigung sei nicht missbräuchlich erfolgt.
14.06.2023 09:00 Einzelrichter A Forderung aus Miete und Pacht: Die Kläger sind ehemalige Mieter der Beklagten. Sie fordern aufgrund diverser geltend gemachten Mängel an der Wohnung eine nachträgliche Mietzinsreduktion bzw. Schadenersatz.
28.06.2023 09:00 Kreisgericht A Strafsache betreffend sexuelle Nötigung, mehrfache versuchte Nötigung, Hausfriedensbruch, mehrfache Beschimpfung, versuchtes unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen, Fahren in fahrunfähigem Zustand, geringfügiges Vermögensdelikt (Sachbeschädigung), mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes: Gemäss Anklage soll Beschuldigte davon überzeugt gewesen sein, dass seine ehemalige Lebenspartnerin einen neuen Freund hatte. Der Beschuldigte habe sie am 5. Dezember 2018 in ihrer Wohnung aufgesucht und von ihr verlangt, den Namen ihres Liebhabers zu nennen. Dazu habe er ihr immer wieder Countdowns angesetzt. Da die Privatklägerin seiner Aufforderung nicht nachgekommen sei, habe der Beschuldigte sie jeweils nach Ablauf der einzelnen Countdowns geschlagen, wobei er die Intensität der Schläge gesteigert habe, bis er schliesslich mit voller Wucht zugeschlagen habe. Auch habe er sie gewürgt, um von ihr eine Antwort zu erzwingen. Schliesslich soll der Beschuldigte nach 45 Minuten von seiner ehemaligen Partnerin Oral- und Analverkehr verlangt haben, ansonsten er ihr nicht glaube, dass sie keinen Liebhaber habe. Mangels Erektion habe der Beschuldigte den Analverkehr an der Privatklägerin nicht vollziehen können und die Versuche nach rund zwei Stunden abgebrochen. Sodann soll sich der Beschuldigte am 2. März 2019 gewaltsam Zutritt zur Wohnung seiner ehemaligen Lebenspartnerin verschafft haben und von ihr - in Anwesenheit des gemeinsamen Sohnes - unter Androhung von Gewalt die Bekanntgabe des Namens ihres angeblichen Liebhabers verlangt haben. Dies, da er eines nachts mittels Mobiltelefon unbefugt eine Tonaufnahme im Schlafzimmer der Privatklägerin erstellt habe und der Ansicht gewesen sei, darauf seine ehemalige Lebenspartnerin beim Sex mit einem anderen Mann zu hören. Auch habe er sie als Drecksnutte, Drecksschlampe, elende Hure und Miststück beschimpft. Schliesslich wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am 11. März 2020 trotz Konsums von Kokain einen Personenwagen gelenkt und am 7. November 2020 wiederum Kokain konsumiert zu haben.

Die Öffentlichkeit wird von der Verhandlung ausgeschlossen, wobei die akkreditierten Gerichtsberichterstatter zugelassen sind.
04.07.2023 14:00 Kreisgericht A Forderung aus Miete und Pacht (Schlussverhandlung): Die Kläger (ehemalige Mieter) verlangen von der Beklagten (ehemalige Vermieterin) die Bezahlung eines Betrages in der Höhe von Fr. 170'000.00 nebst Zins von 5% seit dem 31. März 2019. Zum einen habe die Beklagte den Mietzins ohne das entsprechende kantonale Formular erhöht. Zum anderen sei zwischen den Parteien vereinbart worden, dass die Beklagte den Mehrwert des durch die Kläger ausgeführten Innenausbaus bei Beendigung des Mietvertrages abgelten werde. Die Beklagte beantragt die Abweisung der Klage. Sie wendet unter anderem ein, dass die Kläger für die vorliegende Klage nicht aktivlegitimiert seien. Die Beklagte erklärt darüber hinaus einredeweise die Verrechnung allfälliger Ansprüche der Kläger mit offenen Mietzinsforderungen, Reparaturkosten sowie Reinigungs- und Entsorgungskosten nach Rückgabe der Mietsache. Nach Abschluss der Hauptverhandlung wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches zwischenzeitlich vorliegt.
29.08.2023 14:00 Einzelrichter A Forderung aus Arbeitsrecht; Der Kläger verlangt von der Beklagten den restlichen Lohn für das Kalenderjahr 2020 im Umfang von Fr. 24'000.00. Die Klage wurde ohne schriftliche Begründung eingereicht, weshalb die Standpunkte des Kläger und der Beklagten noch nicht bekannt sind. 

Verhandlungsort:
A = Amtshaus, Mariabergstrasse 15, 9400 Rorschach
B = Rathaus, Hauptstrasse 29, 9400 Rorschach
E = Extern (der genaue Ort kann auf der Gerichtskanzlei erfragt werden)

Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.