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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort Betreff
30.09.2025 08:30 Kreisgericht E Strafsache betreffend schwere Körperverletzung, mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfache Drohungen, mehrfache Nötigung, mehrfache Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, mehrfache Beschimpfungen, mehrfache Tätlichkeiten: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, während mehreren Jahren gegenüber seiner Ehefrau und den gemeinsamen drei Kindern handgreiflich geworden zu sein. So soll er sie unter anderem re-gelmässig geschlagen, am Nacken gepackt, ihnen den Mund zugehalten, gewürgt, an den Haaren gezogen, ins Gesicht gespuckt und mit Gegenständen beworfen haben. Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, seine Familie regelmässig beschimpft und ihr mit weiteren Gewaltanwendungen oder dem Tod gedroht zu haben. Mit solchen Aussagen soll er seine Familie auch genötigt haben, niemandem etwas von der häuslichen Gewalt zu erzählen. Auf-grund des vorgeworfenen Verhaltens wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten zudem eine Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht vor. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, eine Geldstrafe von 90 Ta-gessätzen, eine Busse von Fr. 7'500.00 sowie ein Landesverweisung von sieben Jahren
02.10.2025 09:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend einfache Körperverletzung (Einsprache ge-gen Strafbefehl) Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung seinem Kontrahenten mit der rechten Hand gegen die linke Gesichtshälfte geschlagen zu haben, wodurch sich der Kontrahent eine Verletzung am Auge zugezogen haben soll. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 50.00.
03.10.2025 08:30 Kreisgericht A Strafsache betreffend mehrfache Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung i.S. des AIG, gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfachen Hausfriedensbruch, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, etc. (Beschuldigter 1) sowie Strafsache betreffend gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfachen geringfügigen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfachen Hausfriedensbruch (teilweise Versuch), mehrfache Sachbeschädigung, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, etc. (Beschuldigter 2) Den beiden Beschuldigten werden – teilweise in gemeinsamer Begehung – mehrere Diebstähle bzw. Diebstahlversuche vorgeworfen. Zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts sollen die beiden Beschuldigten unter anderem in mehrere Liegenschaften eingedrungen sein und diese sowie verschiedene parkierte Fahrzeuge nach Wertsachen durchsucht haben. Während der Beschuldigte 1 dabei Deliktsgüter im Wert von über CHF 13'000 entwendet haben soll, geht die Staatsanwaltschaft beim Beschuldigten 2 von einem Gesamtdeliktsbetrag von knapp CHF 4'000 aus. Die Staatsanwaltschaft beantragt im Wesentlichen für den Beschuldigten 1 eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon 6 Monate zu vollziehen und 24 Monate mit einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben seien. Betreffend den Beschuldigten 2 beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Ausserdem seien beide Beschuldigten jeweils für 10 Jahre des Landes zu verweisen.  
08.10.2025 14:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend Amtsmissbrauch und Tätlichkeiten Der Privatkläger – ein mehrfach vorbestrafter nordafrikanischer Asylbewerber – wurde gemäss Anklage aufgrund eines Diebstahl-versuchs auf den Polizeistützpunkt verbracht. In Handschellen wurde er in einem Warteraum untergebracht, wo er sich ungebühr-lich verhielt. In der Folge betrat ein nicht mit der Verhaftung betrau-ter Beamter den Raum und soll dem Privatkläger eine Ohrfeige verpasst haben. Der beschuldigte Beamte will mit seiner Verhal-tensweise eine Spuckattacke des Zivilklägers abgewehrt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je Fr. 180.00 und eine Busse von Fr. 1'000.00. 
21.10.2025 09:00 Einzelrichter A Strafsache betreffend Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfrie-densbruch, Vergehen gegen das Waffengesetz. Dem einschlägig vorbestraften Beschuldigten wird vorgeworfen, in ein Einfamilienhaus eingebrochen zu sein und dabei Schmuck im Gesamtwert von Fr. 7'500.00 erbeutet zu haben. Trotz festgestellter DNA-Spuren bestreitet der Beschuldigte die Tat. Ferner räumte der Beschuldigte ein, zwei SS Dolchnachbildungen der deutschen Wehrmacht erworben und an seinem Wohnort aufbewahrt zu haben. Allerdings sei ihm nicht bewusst gewesen, damit gegen das Waffengesetz verstossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je Fr. 110.00 sowie eine Busse von Fr. 3'000.00 bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von 28 Tagen.
29.10.2025 14:00 Kreisgericht A Aberkennungsklage: Der Beklagte macht eine Forderung aus Darlehen gegen den Kläger in Höhe von Fr. 130'000.00 geltend. Für diese Forderung hat er den Kläger betrieben und die provisorische Rechtsöffnung erhalten. Der Kläger macht geltend, entgegen den Vorbringen des Beklagten handle es sich bei dem Betrag nicht um ein Darlehen an ihn. Vielmehr habe der Beklagte ihm den Betrag übergeben, um diesen in eine Drittfirma zu investieren. Er selbst habe das Geld nur überbracht und sei daher nicht Schuldner.
06.11.2025 09:00 Einzelrichter A Forderung; Der Kläger bringt vor, beim Beklagten die Montage von Fenstern bestellt zu haben. Diese sei mangelhaft ausgeführt worden, weshalb einerseits der bezahlte Werklohn zurückgefordert und andererseits Schadenersatz für die Mängelbehebung im Betrag von total rund Fr. 27'000.00 eingeklagt wurden. Der Kläger hat die Klage ohne schriftliche Begründung eingereicht, weshalb der Parteistandpunkt des Beklagten derzeit noch nicht bekannt ist. 
20.11.2025 09:00 Einzelrichter A Forderung; Die Klägerin bringt vor, Gutschriften aus Prämienverbilligung erhalten zu haben, welche auf das Konto des Beklagten überwiesen worden seien. Sie verlangt vom Beklagten die Weiterleitung dieser Prämienverbilligungen im Umfang von rund Fr. 2'000.00. Die Klägerin hat die Klage ohne schriftliche Begründung eingereicht, weshalb der Parteistandpunkt des Beklagten derzeit noch nicht bekannt ist. 
02.12.2025 14:00 Einzelrichter A Definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts; Eine Unternehmung, welche im vorliegenden Verfahren als Streitberufene auftritt hat auf dem Grundstück der Beklagten eine Dachsanierung realisiert und zu diesem Zweck bei der Klägerin Gerüstbauarbeiten bezogen. Diese Leistungen seien von der Streitberufenen im Umfang von rund 28'500.00 unbezahlt geblieben, weshalb die Klägerin auf dem Grundstück der Beklagten ein Bauhandwerkerpfandrecht vorläufig habe vormerken lassen. Mit der vorliegenden Klage verlangt die Klägerin die definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts. Die Beklagte verlangt die Löschung des Bauhandwerkerpfandrechts und bringt diesbezüglich vor, dass die Leistungen der Klägerin einerseits nicht pfandberechtigt seien, andererseits die für die Eintragung beachtliche Frist bereits abgelaufen sei und die von der Klägerin geltend gemachten Leistung darüber hinaus unsubstantiiert behauptet und nicht beweisen seien. Auch die Streitberufene verlangt die Abweisung der Klage und bestreitet dabei insbesondere den Bestand einer offen Forderung der Klägerin. Vielmehr habe die mangelhafte Leistung der Klägerin bei der Streitberufenen einen Schaden von rund Fr. 32'000.00 verursacht.

Verhandlungsort:
A = Amtshaus, Mariabergstrasse 15, 9400 Rorschach
B = Rathaus, Hauptstrasse 29, 9400 Rorschach
E = Extern (der genaue Ort kann auf der Gerichtskanzlei erfragt werden)

Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.