Wichtige Hinweise:
Die Platzzahl im Gerichtssaal ist stark beschränkt. Ein Besuch ist, sowohl für Medienschaffende als auch für weitere Gäste, grundsätzlich nur nach Voranmeldung möglich. Bitte wenden Sie sich vorgängig telefonisch an die zuständige Gerichtskanzlei.
Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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28.05.2025 | 08:30 | Kreisgericht I | B | Ausschluss der Öffentlichkeit mehrfache Vergewaltigung (teilweise Versuch), mehrfache sexuelle Nötigung, versuchte einfache Körperverletzung, Sachentziehung, Drohung, Nötigung; Landesverweisung (Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, während rund 6 Monaten mehrmals pro Woche die Privatklägerin, seine damalige Ehefrau, an den Brüsten und im Intimbereich angefasst zu haben, obwohl sie das nicht gewollt habe. Ausserdem soll er jeweils gegen ihren Willen versucht haben, Geschlechtsverkehr mit ihr zu haben, was teilweise gelungen sei. Zudem soll er mehrfach versucht haben, sie gegen ihren Willen zum Oralverkehr zu bringen. Des Weiteren habe er einmal versucht, der Privatklägerin mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Weiter soll der Beschuldigte der Privatklägerin den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung und damit zu ihr gehörenden Gegenstände verweigert haben. Und schliesslich soll der Beschuldigte der Privatklägerin gedroht haben, dass er sie abschlachte, sollte sie bei der Polizei Aussagen machen.) |
03.06.2025-04.06.2025 | 09:00 | Kreisgericht I | B | Ausschluss der Öffentlichkeit mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache sexuelle Nötigung, versuchte Vergewaltigung, mehrfache Pornografie (Der Beschuldigte soll als Freund der Familie ein grossväterliches Verhältnis gepflegt haben. Er soll in Ausnützung dieser Stellung an der minderjährigen Tochter der Familie mehrfach sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Ab etwa dem vierten Vorfall habe sich der Beschuldigte selbst auch ausgezogen. Die Intensität der Berührungen hätten sich in der Folge gesteigert. Zudem soll der Beschuldigte das mutmassliche Opfer immer mehr auch in Alltagssituationen in sexueller Absicht berührt haben. Die Handlungen hätten sich schliesslich so weit gesteigert, dass er versucht habe, sie zu vergewaltigen, was ihm jedoch nicht gelungen sein soll. Der Beschuldigte soll überdies im Besitz einer Vielzahl von Bild- und Videodateien mit verbotenem pornographischem Inhalt gewesen sein, wobei er sich diese über einschlägige Websites angeeignet habe.) |
10. und 12.06.2025 | 08:30 | Kreisgericht I | B | gewerbsmässiger Diebstahl, Raub, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache Beschimpfung, falsche Anschuldigungen, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Widerhandlung gegen das Übertretungsstrafgesetz des Kantons Luzern, mehrfache Widerhandlung gegen das Polizeigesetz des Kantons Graubünden, mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, mehrfache Widerhandlung gegen das Übertretungsstrafgesetz des Kantons St. Gallen, mehrfache Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz, Widerhandlung gegen das Ausländergesetz; Landesverweisung. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Absicht, dadurch regelmässige Einnahmen zu er-zielen und seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, über die Zeitspanne vom 22. Februar 2024 bis 10. August 2024 insgesamt 24 Diebstähle und Versuche dazu verübt zu haben. Er habe Gegenstände und Bargeld im Gesamtwert 11'827.70 erbeutet, in zwei Fällen fremdes Eigentum beschädigt und habe gegen diverse Hausverbote verstossen, oder sich auf andere Weise unrechtmässigen Zugang ins Innere einer Räumlichkeit verschafft. In einem Fall soll der Beschul-digte mit einem Mittäter und unter Verwendung einer Softair-Pistole einen Laden überfallen und Bargeld erbeutet haben. Desgleichen soll der Beschuldigte wahrheitswidrig mit Wissen und Willen einen Dritten strafbarer Handlungen bezichtigt und Polizeibeamte beschimpft sowie gegen eine Ausgrenzung durch das Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden verstossen haben. Ebenso soll er gegen die Übertretungsstrafgesetze mehrerer Kantone, gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum und gegen das Personenbeförderungsgesetz verstossen haben.) |
20.06.2025 | 09:00 | Einzelrichter I | A | Führen eines Motorfahrzeuges trotz Aberkennung des ausländischen Ausweises (Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, trotz Aberkennung seines ausländischen Führerausweises für einen Monat mehrfach einen Personenwagen in der Schweiz gelenkt zu haben.) |
Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung (Strafrecht/SchKG)
II = 2. Abteilung (Familienrecht)
III = 3. Abteilung (Zivilrecht ohne Familienrecht)
Verhandlungsort:
A = Kreisgericht Rheintal, Rabengasse 2a, 9450 Altstätten
B = Rathaus Stadt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, Ratssaal, 5. Stock
C = Kantonsgericht St.Gallen, Klosterhof 1, 9000 St.Gallen
Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.