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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
02.12.2025 09:00 Einzelrichter III F ST.2025.28-KME (CKE)

Strafsache betreffend Betrug, Urkundenfälschung und Unterlassung der Buchführung.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Namen einer im Jahr 2019 gegründeten Firma  und zusammen mit dem im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer im Frühjahr 2020 einen Kredit über CHF 50'000.00 mit COVID Bundesdeckung bei der Bank beantragt zu haben und dabei einen Umsatzerlös von CHF 720'000.00 deklariert zu haben, obwohl eine ordentliche Buchführung und ein definitiver Umsatzerlös gefehlt haben sollen. Der von der Bank gewährte Kredit, welcher ausschliesslich zur Verwendung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse der Kreditnehmerin hätte verwendet werden sollen, soll schliesslich für geschäftsfremde Zwecke (Schulden, ausstehende private Mieten und private Rechnungen) eingesetzt worden sein.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von CHF 6'000.00 sowie eine Busse in der Höhe von CHF 1'200.00. Ausserdem wird beantragt, die Zivilforderung der Bürgschafts-genossenschaft für KMU in der Höhe von CHF 50'000.00 auf den Zivilweg zu verweisen.


04.12.2025 08:30 Kreisgericht III G SJ.2025.1-KME/SG3JK-TMA

Strafsache betreffend versuchte vorsätzliche Tötung (eventualiter schwere Körperverletzung), versuchter Diebstahl, Raufhandel

Dem zur Tatzeit jugendlichen Beschuldigten wird vorgeworfen im Dezember 2023 zusammen mit zwei Mittätern einen Kontrahenten – auch noch als Letzterer am Boden lag – mit Schlägen und Tritten gegen Körper und Kopf traktiert zu haben. Zudem habe er sich im Dezember 2023 an einem Raufhandel beteiligt. Des Weiteren habe er im August 2021 zusammen mit Mittätern versucht, den Kassenbereich eines Automaten eines Hofladens aufzubrechen, um Bargeld zu entwenden. Die Jugendanwältin beantragt eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, den Widerruf einer bedingt ausgesprochenen persönlichen Leistung, eine Unterbringung und eine ambulante Behandlung.

Die Öffentlichkeit und die Medien sind von dieser Gerichtsverhandlung ausgeschlossen.
04.12.2025 08:30 Kreisgericht III G SJ.2025.2-CKE/SG3JK-TMA

Strafache betreffend versuchte vorsätzliche Tötung, versuchte schwere Körperverletzung, Raufhandel, etc.

Dem zur Tatzeit jugendlichen Beschuldigten wird vorgeworfen im Dezember 2023 zusammen mit zwei Mittätern einen Kontrahenten – auch noch als Letzterer am Boden lag – mit Schlägen und Tritten gegen Körper und Kopf traktiert zu haben. Ausserdem sei der Beschuldigte ebenfalls im Dezember 2023 im Anschluss an eine wechselseitige tätliche Auseinandersetzung einem der Kontrahenten in dessen Auto nachgefolgt und habe dort – ohne zu Treffen – mit einem Messer Stichbewegungen gegen dessen Stirn ausgeführt. Im gleichen Monat habe der Beschuldigte anlässlich einer Anhaltung durch die Polizei einen Teleskop Schlagstock mit sich geführt. Zudem habe der Beschuldigte im Jahr 2023 einen Führerausweis, lautend auf einen fremden Namen, mit einem Lichtbild von sich selbst hergestellt, um sich damit bei Ausweiskontrollen in Clubs bzw. durch die Polizei auszuweisen. Und schliesslich habe der Beschuldigte im Juli 2022 ein Motorfahrrad ohne Führerausweis gelenkt. Der Jugendanwalt beantragt eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten, eine persönliche Betreuung und eine ambulante Behandlung.

Die Öffentlichkeit und die Medien sind von dieser Gerichtsverhandlung ausgeschlossen.
04.12.2025 09:00 Einzelrichter lll F ST.2025.91-MJU
Strafsache betreffend Führen eines Motorfahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand (qualifizierte Alkoholkonzentration) – Einsprache auf Strafbefehl

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen Personenwagen mit einer Blutalkoholkonzentration von 1.13 Gewichtspromille und damit in fahrunfähigem Zustand gelenkt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren, und eine Busse von CHF 1'200.00.
11.12.2025 08:30 Kreisgericht III G ST.2025.39-CKE (Anschlussverhandlung vom 28.08.2025)
Strafsache betreffend versuchte schwere Körperverletzung, Angriff

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen im Oktober 2023 im Bereich des Bahnhofs St. Gal-len mit einem Passanten gestritten, diesen geschlagen und mit einem Messerstich in die Bauchgegend verletzt zu haben. Der Beschuldigte sei mit einer weiteren Person unter-wegs gewesen, welche im Anschluss an die Handlungen des Beschuldigten auf densel-ben Passanten ebenfalls körperlich und mit Drohgebärden eingewirkt habe. Die Staats-anwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und eine Landesverweisung für die Dauer von zehn Jahren.
12.12.2025 09:00 Einzelrichter III F

Verhandlung ist abgesagt und wird verschoben!

ST.2025.30-KME (CKE)
Strafsache betreffend Pornografie, mehrfache harte Pornografie mit nicht tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahre 2019 seinem damals 14-jährigen Nachbarsmädchen WhatsApp Nachrichten mit sexuell motivierten Chatnachrichten sowie ein selbst erstelltes Foto seines nackten Unterkörpers gesendet zu haben. Im Zeitraum 2021 – 2022 soll der Beschuldigte von seinem neuen Wohnort aus in Zürich erneut anzügliche Chatnachrichten sowie rund vier Videos und zehn Videoanrufe mit tatsächlichen sexuellen Handlungen an sich selbst an das Mädchen verschickt bzw. getätigt haben, obwohl dieses unmissverständlich zu verstehen gegeben haben soll, dass es sich belästigt fühlte.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je CHF 80.00 sowie eine Busse von CHF 2'000.00. Ausserdem soll dem Beschuldigten ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot, welches einem regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten werden.


12.12.2025 09:00 Kreisgericht lll G ST.2025.101-MJU
Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Der Beschuldigte soll im Zeitraum von ca. anfangs Februar 2025 bis am 12. März 2025 in der Stadt St. Gallen und Umgebung mindestens 300 Gramm Kokaingemisch an diverse Abnehmer für durchschnittlich CHF 50.00 pro Gramm Kokain verkauft haben. Weiter habe er am 12. März 2025 2.07 Gramm Kokaingemisch (davon 1.63 Gramm reines Kokain) auf sich getragen, wobei das Kokaingemisch für die Weitergabe/den Weiterverkauf bestimmt gewesen sei. Ausserdem habe er am 12. März 2025 in einem Aufenthaltsraum zwei Beutel mit gesamt 185.7 Gramm Kokaingemisch (davon 150.57 Gramm reines Kokain) mit dem Zweck der Weitergabe/des Weiterverkaufs aufbewahrt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, unter Anrechnung der entstandenen Haft, wovon 6 Monate zu vollziehen und 24 Monate bei einer Probezeit von drei Jahren aufzuschieben seien.
16.12.2025 09:00 Kreisgericht lll G ST.2024.189-MJU/SG3SK-LKE
Strafsache betreffend versuchte räuberische Erpressung, geringfügiges Vermögensdelikt (Diebstahl), Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Diebstahl
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im August 2024 in St. Gallen zwei Personen getroffen und dabei die eine Person wegen angeblich offener Schulden angesprochen zu haben. Da diese kein Geld dabei gehabt habe, soll er ihr im Falle der weiteren Nichtbegleichung der Schulden Schläge angedroht haben. Auch soll er der anderen Person CHF 150.00 entwendet haben. Des Weiteren soll der Beschuldigte im Herbst 2022 in St. Gallen drei Gramm Kokaingemisch zu einem Preis von CHF 300.00 verkauft haben. Ausserdem soll er im Juni 2024 in Wil aus einem Zimmer in einer Wohnung CHF 1'350.00 aus einer Gelddose und CHF 20.00 aus einem Portemonnaie entwendet haben.
Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft, es sei eine bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu widerrufen und es sei unter Einbezug dieser Freiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe von 36 Monaten auszufällen. Ausserdem sei der Beschuldigte zu einer Busse von CHF 500.00 zu verurteilen. 
17.12.2025 08:30 Einzelgericht III G ST.2025.168-LSU
Strafsache betreffend Sachbeschädigung (Einsprache gegen Strafbefehl)
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Februar 2025 diverse Sprayereien mit verschiedenen Schriftzügen und Parolen an mehreren Gebäuden an Fassaden, Verglasungen und Bodenbelägen sowie an einer Hinweistafel vorgenommen zu haben. Darüber hinaus habe er eine Gegensprechanlage, eine Briefkastenanlage, eine Türumrahmung sowie weitere Gegenstände mit Universalschaum beschädigt.
Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 46 Tagessätzen zu CHF 40.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie eine Busse von CHF 400.00.

17.12.2025

14:00

Kreisgericht lll

G

Die Verhandlung wurde abgesagt

ST.2025.57-MJU
Strafsache betreffend grobe Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfache Drohung, versuchte einfache Körperverletzung etc.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, während einer Autofahrt ein Stopp-Signal missachtet und einen Schikanestopp vorgenommen zu haben und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer konkret und den nachfolgenden Verkehr abstrakt gefährdet zu haben. Sodann habe er dem neuen Partner seiner ehemaligen Freundin und seiner ehemaligen Freundin verbal angedroht, sie zu töten. Er habe den neuen Partner seiner ehemaligen Freundin zweimal mit dem Fahrzeug gestreift und dessen Jacke zerschnitten. Etwa fünf Monate später habe der Beschuldigte seiner ehemaligen Freundin über die Gegensprechanlage nochmals mit dem Tod gedroht. Dies obwohl bezüglich seiner ehemaligen Freundin ein Annäherungs- und Kontaktverbot verfügt worden sei. Schliesslich sei der Beschuldigte in einem Fastfood-Restaurant am neuen Partner seiner ehemaligen Freundin vorbeigegangen und habe diesem nochmals angedroht, ihn eines Tages zu töten.
Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten und eine Busse von Fr. 400.00. Auf den Widerruf einer bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 6 Monaten soll verzichtet, deren Probezeit aber verlängert werden.  

18.12.2025 09:00 Einzelrichter lll G

Die Verhandlung wurde abgesagt

ST.2024.164+165-MJU
Strafsache betreffend Betrug
Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, dem Privatkläger vorgegaukelt zu haben, ihn in Zukunft mit vorerst 10% und später mit einem Drittel der Aktien an einer Unternehmung beteiligen zu wollen, obwohl sie das nie vor gehabt hätten. Dadurch hätten sie bzw. die Unternehmung unentgeltlich vom Netzwerk und von Arbeitsleitungen des Privatklägers profitiert und den Privatkläger im Vermögen geschädigt.
Die Staatsanwaltschaft beantragt für beide Beschuldigten je eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von CHF 1'000.00.

23.12.2025 09:00 Einzelrichter III G ST.2025.216-CKE/SG3SE-LKE
Strafsache betreffend mehrfachen Diebstahl, mehrfachen Hausfriedensbruch, mehrfache Widerhandlung gegen das BG über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration; Anklage im abgekürzten Verfahren

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, folgende Einschleichediebstähle begangen zu haben:

- am 14.03.2024 in einem Spital in St.Gallen wobei er aus einem Rucksack ein Portemonnaie mit Inhalt im Gesamtwert von CHF 700.95 mitgenommen haben soll;
- am 15.03.2024 in einem Spital in St.Gallen, wobei er zwei Laptops sowie ein Mobiltelefon im Gesamtwert von CHF 4'955.00 mitgenommen haben soll;
- am 08.04.2024 in der Universität Basel, wobei er aus einem Portemonnaie aus einem Rucksack CHF 210.00 und EUR 70.00 entnommen haben soll.

Anlässlich dieser Einschleichediebstähle habe er jeweils auch das entsprechende Hausrecht verletzt. Überdies soll er am 14.03.2024 mit dem Zug von München aus in die Schweiz eingereist sein, ohne dabei im Besitz des erforderlichen Visums gewesen zu sein, was er gewusst und in Kauf genommen habe. Folglich habe er sich bis am 20.03.2024 ohne Visum und damit rechtswidrig in der Schweiz aufgehalten. Am 06.08.2025 sei er dann erneut und trotz eines ihm bekannten und bis zum 17.03.2027 gültigen Einreiseverbots von Amsterdam herkommend erneut rechtswidrig in die Schweiz eingereist sein. Der Urteilsvorschlag sieht den Widerruf der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 29.12.2021 bedingt ausgesprochenen Vorstrafe von 75 Tagen vor. Unter Einbezug dieser Freiheitsstrafe soll eine Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten, unter Anrechnung der Haft von fünf Tagen und des vorzeitigen Strafvollzugs seit dem 08.08.2025, ausgesprochen werden. Ebenfalls soll der Beschuldigte für sieben Jahre des Landes verwiesen und die Landesverweisung im Schengener Informationssystem ausgeschrieben werden. Das beschlagnahmte Bargeld soll eingezogen und zur Kostendeckung verwendet werden. Auch soll der Beschuldigte die Verfahrenskosten bezahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Sein amtlicher Verteidiger soll für seine Aufwände entsprechend entschädigt werden.



30.12.2025 09:00 Einzelrichter lll F ST.2025.58-MJU
Strafsache betreffend mehrfache Zechprellerei – Einsprache gegen Strafbefehl

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von 15. Mai 2024 bis 15. Juni 2024 in zwei Hotels genächtigt und Esswaren / Getränke konsumiert zu haben, ohne die Rechnung zu bezahlen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Monaten.
06.01.2026 09:00 Einzelgericht III G ST.2025.69-SKE
Strafsache betreffend einfacher Körperverletzung, mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 15. Juni 2023 in St. Gallen eine tätliche Auseinandersetzung mit dem Privatkläger gehabt zu haben und diesem einen «Schwedenkuss» verpasst zu haben, wodurch sich der Privatkläger nicht unerheblich verletzt habe (stark aufgeplatzte Oberlippe, die genäht werden musste sowie Schäden an den Zähnen (gelockerte und angeschlagene Zähne und Wurzelfraktur)). Auch soll er mehrere Male mit seinen Kindern und/oder deren Pflegemutter via SMS oder persönlich in Kontakt getreten sein, obwohl ihm das unter Strafandrohung nach Art. 292 StGB verboten gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 60.00 und eine Busse von CHF 800.00.
06.01.2026 09:30 Einzelgericht III F ST.2025.38-SKE
Strafsache betreffend Verletzung der Verkehrsregeln (Einsprache gegen Strafbefehl)

Fortsetzung der Fahrt als an sich Vortrittsberechtigter (beschuldigter PW-Lenker) zu einem Zeitpunkt, der dem Vortrittsverpflichteten (VBSG-Gelenkbus) die Gewährung des Vortritts nicht mehr ermöglichte. Fr. 200 Busse. 
07.01.2026 13:30 Kreisgericht lll G ST.2025.134-MJU
Dem Beschuldigten werden 10 Einbruchdiebstähle in den Kantonen SG, BE und SO vorgeworfen. Beantrag sind 4 ½ Jahre Freiheitsstrafe und 10 Jahre Landesverweisung.
09.01.2026 09:15 Einzelgericht III G ST-2025.193-LSU
Strafsache betreffend Verletzung der Verkehrsregeln, etc. (Einsprache gegen Strafbefehl)
Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, im Frühling 2025 als Führer eines Lastwagens eine Verkehrstafel touchiert zu haben. Hierauf habe es die beschuldigte Person unterlassen, den Vorgang der Polizei zu melden. Die Staatsanwaltschaft verlangt als Sanktion, dass das Gericht eine Busse ausspricht.
12.01.2026 08:15 Einzelrichter lll G ST.2025.191-MJU
Strafsache betreffend grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Einsprache gegen Strafbefehl). Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 37 km/h (nach Sicherheitsabzug von 6 km/h). Bedingte Geldstrafe von 16 Tagessätzen sowie Verbindungsbusse.
12.01.2026 14:15 Einzelrichter lll G ST.2025.203
Strafsache betreffend Pfändungsbetrug (Einsprache gegen Strafbefehl).
Die Staatsanwaltschaft wirft der beschuldigten Person vor, anlässlich von 5 Pfändungen in den Jahren 2022 und 2023 gegenüber den Behörden verschwiegen zu haben, einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und damit ein Erwerbseinkommen zu erzielen. Bedingte Geldstrafe von 95 Tagessätzen (Probezeit zwei Jahre) sowie Verbidungsbusse
13.01.2026 09:00 Einzelrichter II F Forderung
13.01.2026 09:00 Kreisgericht lll G

ST.2024.16-MJU
Strafsache betreffend Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Handlung mit Kindern, mehrfache Nötigung, mehrfache versuchte Nötigung, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, Tätlichkeiten
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich zu der damals 12-jährigen Tochter seiner Lebenspartnerin ins Bett gelegt und in der Folge gegen ihren Willen diverse sexuelle Handlungen, u.a. Geschlechtsverkehr an bzw. mit ihr vollzogen zu haben. Auch soll er der damals 11 bis 12-jährigen Tochter seiner Lebenspartnerin sowie deren damals 12-jährigen Kollegin diverse Male auf verschiedene Arten ans Gesäss und die Brüste gefasst und sie durch Druck/Zwang bzw. dem Androhen von Nachteilen zu Verhalten, wie im BH zu posieren, auf seinen Knien sitzen bleiben und Türen nicht mehr zu verschliessen bzw. verschlossene Türen zu öffnen, veranlasst haben. Durch die sexuellen Übergriffe soll er die Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber der 11 bis 12-jährigen Tochter seiner Lebenspartnerin verletzt haben. Auch soll er die damals 1 bis 2-jährige Enkelin seiner Lebenspartnerin dazu veranlasst haben, sein nacktes Glied mit dem Finger zu berühren.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 52 Monaten, eine Busse von CHF 200.00 sowie eine ambulante Massnahme nach Art. 63 StGB, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten der ambulanten Massnahme aufzuschieben sei. Ausserdem sei für die Dauer der ambulanten Massnahme Bewährungshilfe anzuordnen und ein Tätigkeitsverbot auszusprechen.


Die Öffentlichkeit ist von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Akkreditierte Gerichtsberichterstatter/-innen sind zugelassen.

13.01.2026 14:00 Kreisgericht II F Forderung
15.01.2026 08:30 Kreisgericht lll G ST.2023.173-MJU
Strafsache betreffend Gefährdung des Lebens, Drohung, Gehilfenschaft zur Urkundenfälschung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz

Dem Privatkläger wird vorgeworfen, die Türsteher eines Clubs in St.Gallen mit einer geladenen Schusswaffe bedroht zu haben. Im Sinne eines Alternativsachverhalts wird ihm vorgeworfen, die Türsteher mit einem Feuerzeug, das einer echten Waffe täuschend ähnlich sah, bedroht zu haben. Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, Dritten Zugangsdaten für die Internetanwendung des Bundes, mit der COVID-Zertifikate (Geimpft / Genesen) ausgestellt werden konnten, zugänglich gemacht zu haben. Dadurch sei es den Dritten ermöglicht worden, inhaltlich unwahre COVID-Zertifikate zu erwirken. Im Gegenzug sollen Sie dem Beschuldigten eine Belohnung von Fr. 50.00 pro ausgestelltes falsches Zertifikat versprochen haben. Insgesamt soll der Beschuldigte damit Fr. 4'000.00 verdient haben. Schliesslich wird dem Beschuldigten unerlaubter Waffenbesitz (Springmesser und Munition) vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 100.00.
19.+20.01.2026 08:30 Kreisgericht II G Aberkennungsklage/Widerklage
20.01.2026 13:30 Einzelrichter lll F ST.2025.175-MJU
Lenken eines PW trotz Führerausweisentzugs für unbestimmte Zeit. 25 Tagessätze Geldstrafe (Probezeit 2 Jahre) sowie Fr. 300.– Busse.
21.01.2026 09:00 Einzelgericht III G ST.2025.204-LSU
Strafsache betreffend mehrfache Misswirtschaft; Anklage im abgekürzten Verfahren

Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, während mehreren Jahren ihre Pflichten als Verwaltungsrat von drei verschiedenen Gesellschaften, über welche allesamt der Konkurs eröffnet werden musste, vernachlässigt zu haben. Unter anderem habe die be-schuldigte Person die Überschuldung herbeigeführt, nicht über die Überschuldung in-formiert und so Konkurse verschleppt, was zu einem Schaden der Gläubiger geführt habe. Der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft sieht eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen sowie eine Busse von Fr. 3'000.00 vor.
21.01.2026 14:15 Einzelrichter lll G ST.2024.103-MJU
Die beschuldigte Person soll Ende 2023 ein Video mit kinderpornografischem Inhalt konsumiert und einer anderen Person zugänglich gemacht haben. Sie soll sich zudem in den Jahren 2016, 2017 und 2023 kinderpornografische Dateien (zum eigenen Konsum) beschafft bzw. heruntergeladen haben. Geldstrafe von 120 Tagessätzen (unbedingt), lebenslängliches Tätigkeitsverbot betreffend Minderjährige sowie Landesverweisung fünf Jahre.

22.01.2026

08:30

Kreisgericht lll

G

ST.2025.196-MJU
Strafsache betreffend fahrlässige Tötung, schwere Körperverletzung und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dem Opfer im Zuge eines Streits einen heftigen Faustschlag ins Gesicht verpasst zu haben. Als Folge des Schlags sei das Opfer ohne jegliche Abstützreaktion nach hinten umgefallen und mit dem Hinterkopf auf dem Steinboden aufgeschlagen. An den dabei zugezogenen Verletzungen sei das Opfer gut zwei Wochen später verstorben. Sowohl der Beschuldigte als auch das Opfer hätten vor der Auseinandersetzung Kokain und viel Alkohol konsumiert. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, eine Busse von Fr. 200.00 sowie die Landesverweisung für die Dauer von 10 Jahren. Die Tochter des Opfers verlangt als Privatklägerin vom Beschuldigten Schadenersatz und Genugtuung.
22.01.2026 14:00 Einzelrichter III F ST.2025.13-KME (CKE)
Strafsache betreffend Beschimpfung, Drohung, Tätlichkeiten (Einsprache gegen Strafbefehl)

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Sommer 2023 in einer Pizzeria, in der er zu diesem Zeitpunkt als Mitarbeiter tätig war, die Inhaberin im Zuge einer Auseinandersetzung in seiner Sprache mit «Hure» und weiteren ehrverletzenden Äusserungen beschimpft und ihr gedroht haben, sie in zwei Stücke zu reissen. Ausserdem soll er sie an den Haaren gezogen haben. Die Aussagen des Beschuldigten sollen die Inhaberin in Angst und Schrecken versetzt haben.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine im Jahr 2021 bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.00 zu widerrufen. Unter Einbezug der zu vollziehenden Vorstrafe soll er mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 30.00 bestraft werden. Bei schuldhafter Nichtbezahlung soll anstelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entsprechen soll. Ausserdem soll dem Beschuldigten eine Busse von CHF 200.00 auferlegt werden. 
03.02.2026 08:30 Kreisgericht III G ST.2024.85-SKE
Strafsache betreffend mehrfache Veruntreuung, gewerbsmässiger Betrug etc.

Im Hauptanklagepunkt soll sich der Beschuldigte zulasten eines Privatklägers im Umfang von mehr als Fr. 225'000.– unrechtmässig bereichert haben (insbesondere unter Vorspiegelung falscher Tatsachen); zusätzlich sei es betreffend mehr als Fr. 500'000.– beim Versuch geblieben. Im Wesentlichen Freiheitsstrafe von 50 ½ Monaten sowie Landesverweisung für 8 Jahre. 
04.02.2026 08:30 Einzelgericht III G ST.2025.129-LSU
Strafsache betreffend Pornografie sowie sexuelle Belästigung.

Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, im September 2023 eine minderjährige Person über die Plattform «Instagram» kontaktiert zu haben. Im Verlauf des Chatverkehrs soll die beschuldigte Person durch ihre Äusserungen kinderpornografische Inhalte in Schriftform erzeugt und der minderjährigen Person zugänglich gemacht sowie diese sexuell belästigt haben. Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse.
06.02.2026 08:30 Kreisgericht III G ST.2025.53-SKE
Strafsache betreffend Vergewaltigung etc.

Der Beschuldigte (B) habe die Privatklägerin (PK) aufgefordert, den GV mit ihm zu vollziehen, um die Verbreitung von intimen Aufnahmen (Oralverkehr, ohne Einwilligung der PK aufgezeichnet) zu verhindern. Die PK sei dadurch derart unter Druck gewesen, dass sie der Aufforderung (gegen ihren Willen) nachgekommen sei. Dabei habe B wiederum ohne Einwilligung Filmaufnahmen erstellt. SVG: insbesondere unzulässige Änderungen am PW. Anträge StA: Im Wesentlichen 4 Jahre Freiheitsstrafe sowie 8 Jahre Landesverweisung. 
12.02.2026 08:30 Einzelrichter III F Forderung aus Miete, Mietzinsherabsetzung
12.02.2026 09:00 Einzelrichter III G Forderung aus Arbeitsrecht
19.02.2026 08:30 Kreisgericht lll G ST.2024.104 und ST.2024.158
Strafsache betreffend versuchte schwere Körperverletzung, einfacher Diebstahl, Drohung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Vergewaltigung mit Nötigung, mehrfache sexuelle Belästigung
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, auf einer Baustelle, auf der er sich unrechtmässig befunden habe, einer männlichen Person gedroht zu haben, er würde sie fertig machen. Danach soll er der Person mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben, sodass diese zu Boden gegangen sei. Anschliessend habe er auf die am Boden liegende Person mit Fäusten und Fusstritten eingeschlagen. Als sich die Person kriechend zu einem Fenster habe begeben wollen, habe der Beschuldigte sie mit Fäusten und Fusstritten gegen den Rücken traktiert. Die Person habe eine Jochbogenkontursion und eine Riss-Quetsch-Wunde am Hinterkopf erlitten. Anschliessend habe der Beschuldigte das Mobiltelefon der Person behändigt und mitgenommen. Des Weiteren habe der Beschuldigte mit seinen Händen Lamellenstoren an einer Liegenschaft derart aufgedrückt, dass diese verbogen worden seien und ein Sachschaden von CHF 500.00 entstanden sei. Überdies soll der Beschuldigte auf der Frauentoilette eines Clubs in St. Gallen an einer weiblichen Person gegen deren Willen Oral- und Vaginalverkehr vorgenommen haben. Ausserdem soll er in derselben Nacht zuvor mehrere weibliche Personen gegen deren Willen an am Gesäss, der Taille und den Brüsten berührt haben.
Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine mehrjährige Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe und eine Busse. Ausserdem sei ein mehrjähriger Landesverweis auszusprechen.
26.02.2026 14:15 Einzelrichter III G ST.2025.184-CKE
Strafsache betreffend Diebstahl, mehrfache Pornografie, mehrfache Gewaltdarstellungen

Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, im Jahr 2024, als angestellte Person eines Hotels von Gästen insgesamt CHF 7'118.00 Bargeld für Hotelübernachtungen entgegengenommen zu haben. Sodann soll die beschuldigte Person das Geld aus der Kassenschublade an sich ge-nommen und den Betrag von CHF 5'200 an drei verschiedenen Tagen auf das eigene private Konto einbezahlt und den Rest für die Tilgung privater Schulden und Essen verbraucht haben. Gleichzeitig soll die beschuldigte Person die Buchung der Bareinnahme im Buchhaltungssystem des Hotels storniert haben, so dass die Rechnung als «ausstehend» erschienen sein soll.

Des Weiteren wird der beschuldigten Person vorgeworfen, an mindestens eine erwachsene Person über ihren Instagram-Account ein Video mit kinderpornographischem Inhalt versendet zu haben und auf ihrem Mobiltelefon und ihrem MacBook verschiedene verbotene Dateien mit Bildern und Videos mit pornografischen Inhalten mit Minderjährigen, Gewalttätigkeiten unter Er-wachsenen und sexuellen Handlungen mit Tieren, besessen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00, bei schuldhafter Nichtzahlung soll eine Ersatzfreiheitsstrafe an die Stelle der Geldstrafe treten. Aus-serdem soll der beschuldigten Person lebenslänglich jede berufliche und ausserberufliche Tätig-keit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten werden. Schliesslich soll die beschuldigte Person für 5 Jahre des Landes zu verweisen. 
17.03.2026 09:00 Einzelrichter lll G ST.2025.71+72-MJU
Strafsache betreffend fahrlässige Köperverletzung (schwere Schädigung)
Zwei Ärzten wird vorgeworfen, es unterlassen zu haben, trotz erkennbarer schwerer Bewusstseinsstörung aufgrund erhöhten Hirndrucks und damit vorliegender Notfallsituation bei der Radiologie unverzüglich elektronisch und telefonisch eine CT-Bildgebung des Schädels Ihres Patienten anzumelden. Durch die verspätete Anmeldung und die dadurch verspätete Anlage des den Hirndruck schlussendlich entlastenden VP-Shunts sei der erhöhte Hirndruck verlängert worden, was zu einer die Arbeitsfähigkeit einschränkenden Sehstörung mit Gesichtsfelddefekten linksseitig geführt haben soll. Die Anträge der Staatsanwaltschaft sind noch nicht bekannt.
19.03.2026 09:00 Kreisgericht lll G ST.2024.161-MJU
Strafsache betreffend mehrfache Drohung, mehrfache Beschimpfung, mehrfache Tätlichkeiten, mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seine Lebenspartnerin Ende Mai 2024 in einer Tiefgarage in St.Gallen anlässlich eines Streits mit den Worten: «ihr algerischen Frauen sind alles Schlampen» beschimpft zu haben. Auch habe er sie am Oberarm gepackt, eine Metallstange genommen und ihr diese auf Kopfhöhe hingehalten, so dass sie Angst bekommen habe. Dann soll er sie gepackt und an die Wand gedrückt haben. Anschliessend soll er auf eine Säge gezeigt haben, wodurch die Lebenspartnerin gefürchtet habe, er würden sie zersägen. Ferner habe er ihr einmal mit der geballten Faust auf den Kopf und mit der flachen Hand aufs Ohr geschlagen. Beim Auto habe er sie gepackt. Als sie sich gewehrt habe, habe sie das Gleichgewicht verloren und sei mit der Stirn auf den Boden gefallen. Während des Vorfalles habe er zu ihr gesagt, er würde sie umbringen und den Feuerlöscher nehmen, um ihr diesen über den Kopf zu hauen. Weiter wird ihm vorgeworfen, in einer Wohnung in St.Gallen seine Lebenspartnerin im Juni/Juli 2024 vorne am Oberteil-Kragen gepackt zu haben. Diese habe ihn daraufhin zur Seite gestossen. Auch habe er eine Zange in der Hand und an ihren Kopf gehalten, wodurch sie Angst gehabt habe, dass er sie erschlagen werde. Als die Lebenspartnerin über das Balkongeländer habe flüchten wollen, habe er sie an den Haaren und in die Wohnung gezogen. Sie habe dadurch einen Büschel Haare verloren. Dann habe er ihr, als sie am Boden gelegen sei, einmal mit dem Fuss gegen das rechte Knie getreten. Ausserdem soll er Ende August 2024 in einem Freibad in St. Gallen seine Lebenspartnerin als «Schlampe» und «Scharmuta» betitelt habe. Er habe zu ihr gesagt, dass er – wenn er ausgeschafft würde – als Terrorist wieder zurück kommen würde, wodurch sie Angst gehabt habe. Ausserdem soll er vom 13.01.2023 bis 23.10.2024 an verschiedenen Orten in St.Gallen regelmässig Marihuana konsumiert haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, es sei die mit Entscheid des Kreisgerichts SG vom 12.01.2023 teilbedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 12 Monaten zu vollziehen und der Beschuldigte sei unter Einbezug dieser Freiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 24 Monaten sowie einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 30.00 und einer Busse von CHF 600.00 zu verurteilen. Ausserdem sei er für fünf Jahre des Landes zu verweisen.
24.03.2026 09:00 Einzelrichter lll G ST.2025.124-MJU/SG3SE-LKE
Strafsache betreffend fahrlässige Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde (Einsprache gegen Strafbefehl)
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich auf einer Baustelle in Eggersriet in seiner Funktion als Bauführer nicht genügend versichert zu haben, dass der Seitenschutz des Podests im Obergeschoss der Baustellenbaracken ausreichend stabil befestigt wurde. In der Folge sei ein Arbeiter, der sich mit den Armen auf dem nicht ausreichend stabilen Seitenschutz abstütze, infolge des nachgebenden Seitenschutzes 2.93 Meter in die Tiefe gestürzt und habe sich dabei massgeblich verletzt.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 200.00, aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. Auf den Widerruf einer Vorstrafe (Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 230.00) soll verzichtet werden, dafür sei die Probezeit um ein Jahr zu verlängern. 

Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung, II = 2. Abteilung, III = 3. Abteilung

Verhandlungsort:
A = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 201
B = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 202
C = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 214
D = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 316
F = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 324
G = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 325
H = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 322
I = Kantonsgerichtssaal, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.