Verhandlungstermine
| Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
|---|---|---|---|---|
| 06.01.2026 | 09:00 | Einzelgericht III | G | Die Verhandlung wurde abgesagt ST.2025.69-SKE |
| 06.01.2026 | 09:30 | Einzelgericht III | F | Die Verhandlung wurde abgesagt ST.2025.38-SKE |
| 07.01.2026 | 13:30 | Kreisgericht lll | G | ST.2025.134-MJU Dem Beschuldigten werden 10 Einbruchdiebstähle in den Kantonen SG, BE und SO vorgeworfen. Beantrag sind 4 ½ Jahre Freiheitsstrafe und 10 Jahre Landesverweisung. |
| 08.01.2026 | 09:00 | Einzelrichter lll | G | ST.2025.71+72-MJU Strafsache betreffend fahrlässige Köperverletzung (schwere Schädigung) Zwei Ärzten wird vorgeworfen, es unterlassen zu haben, trotz erkennbarer schwerer Bewusstseinsstörung aufgrund erhöhten Hirndrucks und damit vorliegender Notfallsituation bei der Radiologie unverzüglich elektronisch und telefonisch eine CT-Bildgebung des Schädels Ihres Patienten anzumelden. Durch die verspätete Anmeldung und die dadurch verspätete Anlage des den Hirndruck schlussendlich entlastenden VP-Shunts sei der erhöhte Hirndruck verlängert worden, was zu einer die Arbeitsfähigkeit einschränkenden Sehstörung mit Gesichtsfelddefekten linksseitig geführt haben soll. Die Anträge der Staatsanwaltschaft sind noch nicht bekannt. |
| 09.01.2026 | 09:15 | Einzelgericht III | G | ST-2025.193-LSU Strafsache betreffend Verletzung der Verkehrsregeln, etc. (Einsprache gegen Strafbefehl) Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, im Frühling 2025 als Führer eines Lastwagens eine Verkehrstafel touchiert zu haben. Hierauf habe es die beschuldigte Person unterlassen, den Vorgang der Polizei zu melden. Die Staatsanwaltschaft verlangt als Sanktion, dass das Gericht eine Busse ausspricht. |
| 12.01.2026 | 08:15 | Einzelrichter lll | G | ST.2025.191-MJU Strafsache betreffend grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Einsprache gegen Strafbefehl). Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 37 km/h (nach Sicherheitsabzug von 6 km/h). Bedingte Geldstrafe von 16 Tagessätzen sowie Verbindungsbusse. |
| 12.01.2026 | 14:15 | Einzelrichter lll | G | ST.2025.203 Strafsache betreffend Pfändungsbetrug (Einsprache gegen Strafbefehl). Die Staatsanwaltschaft wirft der beschuldigten Person vor, anlässlich von 5 Pfändungen in den Jahren 2022 und 2023 gegenüber den Behörden verschwiegen zu haben, einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und damit ein Erwerbseinkommen zu erzielen. Bedingte Geldstrafe von 95 Tagessätzen (Probezeit zwei Jahre) sowie Verbidungsbusse |
| 13.01.2026 | 09:00 | Einzelrichter II | F | Forderung |
| 13.01.2026 | 09:00 | Kreisgericht lll | G | Die Verhandlung wurde abgesagt ST.2024.16-MJU Die Öffentlichkeit ist von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Akkreditierte Gerichtsberichterstatter/-innen sind zugelassen. |
| 13.01.2026 | 14:00 | Kreisgericht II | F | Forderung |
| 15.01.2026 | 08:30 | Kreisgericht lll | G | ST.2023.173-MJU Strafsache betreffend Gefährdung des Lebens, Drohung, Gehilfenschaft zur Urkundenfälschung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz Dem Privatkläger wird vorgeworfen, die Türsteher eines Clubs in St.Gallen mit einer geladenen Schusswaffe bedroht zu haben. Im Sinne eines Alternativsachverhalts wird ihm vorgeworfen, die Türsteher mit einem Feuerzeug, das einer echten Waffe täuschend ähnlich sah, bedroht zu haben. Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, Dritten Zugangsdaten für die Internetanwendung des Bundes, mit der COVID-Zertifikate (Geimpft / Genesen) ausgestellt werden konnten, zugänglich gemacht zu haben. Dadurch sei es den Dritten ermöglicht worden, inhaltlich unwahre COVID-Zertifikate zu erwirken. Im Gegenzug sollen Sie dem Beschuldigten eine Belohnung von Fr. 50.00 pro ausgestelltes falsches Zertifikat versprochen haben. Insgesamt soll der Beschuldigte damit Fr. 4'000.00 verdient haben. Schliesslich wird dem Beschuldigten unerlaubter Waffenbesitz (Springmesser und Munition) vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 100.00. |
| 19.+20.01.2026 | 08:30 | Kreisgericht II | G | Aberkennungsklage/Widerklage |
| 20.01.2026 | 13:30 | Einzelrichter lll | F | ST.2025.175-MJU Lenken eines PW trotz Führerausweisentzugs für unbestimmte Zeit. 25 Tagessätze Geldstrafe (Probezeit 2 Jahre) sowie Fr. 300.– Busse. |
| 21.01.2026 | 09:00 | Einzelgericht III | G | ST.2025.204-LSU Strafsache betreffend mehrfache Misswirtschaft; Anklage im abgekürzten Verfahren Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, während mehreren Jahren ihre Pflichten als Verwaltungsrat von drei verschiedenen Gesellschaften, über welche allesamt der Konkurs eröffnet werden musste, vernachlässigt zu haben. Unter anderem habe die be-schuldigte Person die Überschuldung herbeigeführt, nicht über die Überschuldung in-formiert und so Konkurse verschleppt, was zu einem Schaden der Gläubiger geführt habe. Der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft sieht eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen sowie eine Busse von Fr. 3'000.00 vor. |
| 21.01.2026 | 09:00 | Einzelgericht III | F | ST.2025.151-LSU Strafsache betreffend einfachen Diebstahl, geringfügiges Vermögensdelikt (Einsprache gegen Strafbefehl) Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, in einem Lebensmittelgeschäft an der Selfcheckout-Kasse Lebensmittel im Wert von Fr. 15.15 weder eingescannt noch bezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Busse von Fr. 150.00. |
| 21.01.2026 | 14:15 | Einzelrichter lll | G | ST.2024.103-MJU Die beschuldigte Person soll Ende 2023 ein Video mit kinderpornografischem Inhalt konsumiert und einer anderen Person zugänglich gemacht haben. Sie soll sich zudem in den Jahren 2016, 2017 und 2023 kinderpornografische Dateien (zum eigenen Konsum) beschafft bzw. heruntergeladen haben. Geldstrafe von 120 Tagessätzen (unbedingt), lebenslängliches Tätigkeitsverbot betreffend Minderjährige sowie Landesverweisung fünf Jahre. |
| 22.01.2026 | 08:30 | Kreisgericht lll | G | ST.2025.196-MJU Strafsache betreffend fahrlässige Tötung, schwere Körperverletzung und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dem Opfer im Zuge eines Streits einen heftigen Faustschlag ins Gesicht verpasst zu haben. Als Folge des Schlags sei das Opfer ohne jegliche Abstützreaktion nach hinten umgefallen und mit dem Hinterkopf auf dem Steinboden aufgeschlagen. An den dabei zugezogenen Verletzungen sei das Opfer gut zwei Wochen später verstorben. Sowohl der Beschuldigte als auch das Opfer hätten vor der Auseinandersetzung Kokain und viel Alkohol konsumiert. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, eine Busse von Fr. 200.00 sowie die Landesverweisung für die Dauer von 10 Jahren. Die Tochter des Opfers verlangt als Privatklägerin vom Beschuldigten Schadenersatz und Genugtuung. |
| 22.01.2026 | 14:00 | Einzelrichter III | F | ST.2025.13-KME (CKE) Strafsache betreffend Beschimpfung, Drohung, Tätlichkeiten (Einsprache gegen Strafbefehl) Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Sommer 2023 in einer Pizzeria, in der er zu diesem Zeitpunkt als Mitarbeiter tätig war, die Inhaberin im Zuge einer Auseinandersetzung in seiner Sprache mit «Hure» und weiteren ehrverletzenden Äusserungen beschimpft und ihr gedroht haben, sie in zwei Stücke zu reissen. Ausserdem soll er sie an den Haaren gezogen haben. Die Aussagen des Beschuldigten sollen die Inhaberin in Angst und Schrecken versetzt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine im Jahr 2021 bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.00 zu widerrufen. Unter Einbezug der zu vollziehenden Vorstrafe soll er mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 30.00 bestraft werden. Bei schuldhafter Nichtbezahlung soll anstelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entsprechen soll. Ausserdem soll dem Beschuldigten eine Busse von CHF 200.00 auferlegt werden. |
| 29.01.2026 | 08:15 | Einzelrichter lll | G | ST.2025.141-MJU Strafsache betreffend Hehlerei (Fahrrad). Antrag Staatsanwaltschaft: Geldstrafe von 60 Tagessätzen (unbedingt). |
| 03.02.2026 | 08:30 | Kreisgericht III | G | ST.2024.85-SKE Strafsache betreffend mehrfache Veruntreuung, gewerbsmässiger Betrug etc. Im Hauptanklagepunkt soll sich der Beschuldigte zulasten eines Privatklägers im Umfang von mehr als Fr. 225'000.– unrechtmässig bereichert haben (insbesondere unter Vorspiegelung falscher Tatsachen); zusätzlich sei es betreffend mehr als Fr. 500'000.– beim Versuch geblieben. Im Wesentlichen Freiheitsstrafe von 50 ½ Monaten sowie Landesverweisung für 8 Jahre. |
| 03.02.2026 | 09:15 | Kreisgericht III | F | ST.2025.208-LSU Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, nach ihrer Einreise in die Schweiz Kokain besessen zu haben, um dieses auf Anweisung Drittpersonen zu verkaufen. Zudem habe die beschuldigte Person auch selbst Kokain konsumiert. Die Staatsanwaltschaft beantragt unter anderem, dass eine teilbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen sowie eine Landesverweisung für die Dauer von sieben Jahren angeordnet wird. |
| 04.02.2026 | 08:30 | Einzelgericht III | G | ST.2025.129-LSU Strafsache betreffend Pornografie sowie sexuelle Belästigung. Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, im September 2023 eine minderjährige Person über die Plattform «Instagram» kontaktiert zu haben. Im Verlauf des Chatverkehrs soll die beschuldigte Person durch ihre Äusserungen kinderpornografische Inhalte in Schriftform erzeugt und der minderjährigen Person zugänglich gemacht sowie diese sexuell belästigt haben. Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse. |
| 05.02.2026 | 09:00 | Einzelrichter III | G | ST.2025.28-KME (CKE) Strafsache betreffend Betrug, Urkundenfälschung und Unterlassung der Buchführung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Namen einer im Jahr 2019 gegründeten Firma und zusammen mit dem im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer im Frühjahr 2020 einen Kredit über CHF 50'000.00 mit COVID Bundesdeckung bei der Bank beantragt zu haben und dabei einen Umsatzerlös von CHF 720'000.00 deklariert zu haben, obwohl eine ordentliche Buchführung und ein definitiver Umsatzerlös gefehlt haben sollen. Der von der Bank gewährte Kredit, welcher ausschliesslich zur Verwendung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse der Kreditnehmerin hätte verwendet werden sollen, soll schliesslich für geschäftsfremde Zwecke (Schulden, ausstehende private Mieten und private Rechnungen) eingesetzt worden sein. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von CHF 6'000.00 sowie eine Busse in der Höhe von CHF 1'200.00. Ausserdem wird beantragt, die Zivilforderung der Bürgschafts-genossenschaft für KMU in der Höhe von CHF 50'000.00 auf den Zivilweg zu verweisen. |
| 06.02.2026 | 08:30 | Kreisgericht III | G | ST.2025.53-SKE Strafsache betreffend Vergewaltigung etc. Der Beschuldigte (B) habe die Privatklägerin (PK) aufgefordert, den GV mit ihm zu vollziehen, um die Verbreitung von intimen Aufnahmen (Oralverkehr, ohne Einwilligung der PK aufgezeichnet) zu verhindern. Die PK sei dadurch derart unter Druck gewesen, dass sie der Aufforderung (gegen ihren Willen) nachgekommen sei. Dabei habe B wiederum ohne Einwilligung Filmaufnahmen erstellt. SVG: insbesondere unzulässige Änderungen am PW. Anträge StA: Im Wesentlichen 4 Jahre Freiheitsstrafe sowie 8 Jahre Landesverweisung. |
| 10.02.2026 | 09:15 | Einzelgericht III | G | ST.2025.169-LSU Strafsache betreffend mehrfache Pornografie. Der beschuldigten Person wird von der Anklage vorgeworfen, Videodateien pornografischen Inhalts (u.a. Aufnahmen von Minderjährigen) für den Eigenkonsum besessen und in einem Fall einer anderen Person zugesandt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt unter anderem, dass eine bedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen sowie eine Landesverweisung für die Dauer von sieben Jahren angeordnet wird. |
| 12.02.2026 | 08:30 | Einzelrichter III | F | Forderung aus Miete, Mietzinsherabsetzung |
| 12.02.2026 | 09:00 | Einzelrichter III | G | Forderung aus Arbeitsrecht |
| 13.02.2026 | 09:00 | Einzelrichter lll | F | ST.2025.91-MJU Strafsache betreffend Führen eines Motorfahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand (qualifizierte Alkoholkonzentration) – Einsprache auf Strafbefehl Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen Personenwagen mit einer Blutalkoholkonzentration von 1.13 Gewichtspromille und damit in fahrunfähigem Zustand gelenkt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren, und eine Busse von CHF 1'200.00. |
| 18.02.2026 | 09:00 | Einzelrichter III | G | ST.2025.30-KME (CKE) Strafsache betreffend Pornografie, mehrfache harte Pornografie mit nicht tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahre 2019 seinem damals 14-jährigen Nachbarsmädchen WhatsApp Nachrichten mit sexuell motivierten Chatnachrichten sowie ein selbst erstelltes Foto seines nackten Unterkörpers gesendet zu haben. Im Zeitraum 2021 – 2022 soll der Beschuldigte von seinem neuen Wohnort aus in Zürich erneut anzügliche Chatnachrichten sowie rund vier Videos und zehn Videoanrufe mit tatsächlichen sexuellen Handlungen an sich selbst an das Mädchen verschickt bzw. getätigt haben, obwohl dieses unmissverständlich zu verstehen gegeben haben soll, dass es sich belästigt fühlte. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je CHF 80.00 sowie eine Busse von CHF 2'000.00. Ausserdem soll dem Beschuldigten ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot, welches einem regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten werden. |
| 19.02.2026 | 08:30 | Kreisgericht lll | G | ST.2024.104 und ST.2024.158 Strafsache betreffend versuchte schwere Körperverletzung, einfacher Diebstahl, Drohung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Vergewaltigung mit Nötigung, mehrfache sexuelle Belästigung Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, auf einer Baustelle, auf der er sich unrechtmässig befunden habe, einer männlichen Person gedroht zu haben, er würde sie fertig machen. Danach soll er der Person mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben, sodass diese zu Boden gegangen sei. Anschliessend habe er auf die am Boden liegende Person mit Fäusten und Fusstritten eingeschlagen. Als sich die Person kriechend zu einem Fenster habe begeben wollen, habe der Beschuldigte sie mit Fäusten und Fusstritten gegen den Rücken traktiert. Die Person habe eine Jochbogenkontursion und eine Riss-Quetsch-Wunde am Hinterkopf erlitten. Anschliessend habe der Beschuldigte das Mobiltelefon der Person behändigt und mitgenommen. Des Weiteren habe der Beschuldigte mit seinen Händen Lamellenstoren an einer Liegenschaft derart aufgedrückt, dass diese verbogen worden seien und ein Sachschaden von CHF 500.00 entstanden sei. Überdies soll der Beschuldigte auf der Frauentoilette eines Clubs in St. Gallen an einer weiblichen Person gegen deren Willen Oral- und Vaginalverkehr vorgenommen haben. Ausserdem soll er in derselben Nacht zuvor mehrere weibliche Personen gegen deren Willen an am Gesäss, der Taille und den Brüsten berührt haben. Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine mehrjährige Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe und eine Busse. Ausserdem sei ein mehrjähriger Landesverweis auszusprechen. |
| 23.02.2026 | 09:15 | Einzelrichter III | G | ST.2025.226.LSU Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, als Lenker eines Personenwagens einen fahrenden Gelenktrolleybus der St.Galler Verkehrsbetriebe touchiert und sich im Anschluss vom Geschehen entfernt zu haben. Die Staatsanwaltschaft verlangt die Verurteilung der beschuldigten Person und die Verhängung einer Busse von Fr. 500.00. |
| 24.02.2026 | 09:00 | Kreisgericht lll | G | ST.2024.189-MJU Strafsache betreffend versuchte räuberische Erpressung, geringfügiges Vermögensdelikt (Diebstahl), Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Diebstahl Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im August 2024 in St. Gallen zwei Personen getroffen und dabei die eine Person wegen angeblich offener Schulden angesprochen zu haben. Da diese kein Geld dabei gehabt habe, soll er ihr im Falle der weiteren Nichtbegleichung der Schulden Schläge angedroht haben. Auch soll er der anderen Person CHF 150.00 entwendet haben. Des Weiteren soll der Beschuldigte im Herbst 2022 in St. Gallen drei Gramm Kokaingemisch zu einem Preis von CHF 300.00 verkauft haben. Ausserdem soll er im Juni 2024 in Wil aus einem Zimmer in einer Wohnung CHF 1'350.00 aus einer Gelddose und CHF 20.00 aus einem Portemonnaie entwendet haben. Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft, es sei eine bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu widerrufen und es sei unter Einbezug dieser Freiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe von 36 Monaten auszufällen. Ausserdem sei der Beschuldigte zu einer Busse von CHF 500.00 zu verurteilen. |
| 26.02.2026 | 14:15 | Einzelrichter III | G | ST.2025.184-CKE Strafsache betreffend Diebstahl, mehrfache Pornografie, mehrfache Gewaltdarstellungen Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, im Jahr 2024, als angestellte Person eines Hotels von Gästen insgesamt CHF 7'118.00 Bargeld für Hotelübernachtungen entgegengenommen zu haben. Sodann soll die beschuldigte Person das Geld aus der Kassenschublade an sich ge-nommen und den Betrag von CHF 5'200 an drei verschiedenen Tagen auf das eigene private Konto einbezahlt und den Rest für die Tilgung privater Schulden und Essen verbraucht haben. Gleichzeitig soll die beschuldigte Person die Buchung der Bareinnahme im Buchhaltungssystem des Hotels storniert haben, so dass die Rechnung als «ausstehend» erschienen sein soll. Des Weiteren wird der beschuldigten Person vorgeworfen, an mindestens eine erwachsene Person über ihren Instagram-Account ein Video mit kinderpornographischem Inhalt versendet zu haben und auf ihrem Mobiltelefon und ihrem MacBook verschiedene verbotene Dateien mit Bildern und Videos mit pornografischen Inhalten mit Minderjährigen, Gewalttätigkeiten unter Er-wachsenen und sexuellen Handlungen mit Tieren, besessen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00, bei schuldhafter Nichtzahlung soll eine Ersatzfreiheitsstrafe an die Stelle der Geldstrafe treten. Aus-serdem soll der beschuldigten Person lebenslänglich jede berufliche und ausserberufliche Tätig-keit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten werden. Schliesslich soll die beschuldigte Person für 5 Jahre des Landes zu verweisen. |
| 05.03.2026 | 09:00 | Kreisgericht lll | G | ST.2024.136-MJU Strafsache betreffend mehrfache Pornografie Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 4. April 2023 an seinem damaligen Wohnort im Besitz von mind. 1'760 Filmen (1'753 ohne Duplikate) und 1'247 Bildern (1'048 ohne Duplikate) mit Darstellungen tatsächlicher Handlungen mit Minderjährigen, 6 Filmen und 81 Bildern (36 ohne Duplikate) mit Darstellungen nicht tatsächlicher Handlungen mit Minderjährigen sowie 279 Filmen und 108 Bildern mit Darstellungen sexueller Handlungen mit Tieren zum Eigenkonsum gewesen zu sein. Ausserdem soll er zwischen dem 4. Dezember 2017 und dem 4. April 2023 u.a. von seinem damaligen Arbeitsort aus zwei bis drei Mal pro Woche im Internet nach verbotener Pornografie (Darstellungen tatsächlicher Handlungen mit Minderjährigen und mit sexuellen Handlungen mit Tieren) gesucht, entsprechende Dateien angeschaut und abgespeichert haben. Die verbotene Pornografie hätte er dann ein Mal wöchentlich von seinen jeweiligen Wohnorten aus angeschaut. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten und eine stationäre Massnahme, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten der stationären Massnahme aufzuschieben sei. Ausserdem sei eine bedingt ausgesprochene Vorstrafe von 150 Tagessätzen Geldstrafe zu vollziehen. Auch soll dem Beschuldigten ein lebenslanges Tätigkeitsverbot auferlegt werden, das ihm jede berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verbietet. |
| 10.03.2026 | 09:15 | Kreisgericht lll | G | ST.2025.50-MJU Strafsache betreffend qualifizierten Raub, Freiheitsberaubung etc. Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, sich unter anderem des Raubes, der Freiheitsberaubung, der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung, der mehrfachen versuchten Nötigung, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, der Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, der mehrfachen Drohung sowie des mehrfachen Konsums von Betäubungsmitteln schuldig gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt, dass das Gericht eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe und eine Busse ausspricht. Auch sei eine stationäre Massnahme anzuordnen. Zudem sei die beschuldigte Person im Anschluss für zehn Jahre des Landes zu verweisen. Die sich am Verfahren beteiligende Privatklägerin fordert neben der Bestrafung eine Genugtuung und Schadenersatz. |
| 17.03.2026 | 08:30 | Kreisgericht III | G | ST.2025.104-SKE Strafsache betreffend versuchte vorsätzliche Tötung, versuchte Nötigung, einfache Körperverletzung, Drohung etc. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, der Privatklägerin im Dezember 2024 einen Faustschlag ins Gesicht verpasst und sie an der Oberlippe verletzt zu haben. Anfang Januar 2025 soll der Beschuldigte der Privatklägerin per Textnachricht Beschimpfungen und eine Drohung übermittelt haben. Mitte Januar 2025 soll der Beschuldigte einem Verkäufer in einem Geschäft in der Stadt St.Gallen Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Wenige Tage später soll der Beschuldigte einer Vertrauensperson der Privatklägerin gesagt haben, er werde die Privatklägerin umbringen. Der Beschuldigte soll dabei davon ausgegangen sein, dass die Vertrauensperson die Drohung der Privatklägerin mitteilen werde. Gleichentags soll der Beschuldigte die Privatklägerin an deren Wohnort aufgesucht und unbefugt die Liegenschaft betreten haben. Im Treppenhaus soll der Beschuldigte die Privatklägerin überwältigt und ihren Kopf mehrfach gegen den Untergrund geschlagen haben. Der Beschuldigte soll der Privatklägerin angedroht haben, er bringe ihre Tochter um, wenn sie ihm nicht den Aufenthaltsort einer Drittperson bekannt gebe. In der Folge soll der Beschuldigte die Privatklägerin mehrfach geschlagen und während mindestens 15 Sekunden gewürgt haben. Damit soll der Beschuldigte den Todeseintritt in Kauf genommen haben. Schliesslich soll der Beschuldigte der Privatklägerin mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Nach seiner Verhaftung soll der Beschuldigte in der Gefängniszelle einen Notruf abgesetzt haben, ohne dass tatsächlich eine Notsituation vorgelegen habe. Auch soll der Beschuldigte in der Gefängniszelle Sachen beschädigt haben. Schliesslich wird ihm der unbefugte Betäubungsmittelkonsum vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beantragt unter Widerruf einer bedingten Vorstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren, eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 und eine Busse von Fr. 400.00. Weiter wird die Anordnung einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB beantragt. |
| 19.03.2026 | 09:00 | Kreisgericht lll | G | ST.2024.161-MJU Strafsache betreffend mehrfache Drohung, mehrfache Beschimpfung, mehrfache Tätlichkeiten, mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seine Lebenspartnerin Ende Mai 2024 in einer Tiefgarage in St.Gallen anlässlich eines Streits mit den Worten: «ihr algerischen Frauen sind alles Schlampen» beschimpft zu haben. Auch habe er sie am Oberarm gepackt, eine Metallstange genommen und ihr diese auf Kopfhöhe hingehalten, so dass sie Angst bekommen habe. Dann soll er sie gepackt und an die Wand gedrückt haben. Anschliessend soll er auf eine Säge gezeigt haben, wodurch die Lebenspartnerin gefürchtet habe, er würden sie zersägen. Ferner habe er ihr einmal mit der geballten Faust auf den Kopf und mit der flachen Hand aufs Ohr geschlagen. Beim Auto habe er sie gepackt. Als sie sich gewehrt habe, habe sie das Gleichgewicht verloren und sei mit der Stirn auf den Boden gefallen. Während des Vorfalles habe er zu ihr gesagt, er würde sie umbringen und den Feuerlöscher nehmen, um ihr diesen über den Kopf zu hauen. Weiter wird ihm vorgeworfen, in einer Wohnung in St.Gallen seine Lebenspartnerin im Juni/Juli 2024 vorne am Oberteil-Kragen gepackt zu haben. Diese habe ihn daraufhin zur Seite gestossen. Auch habe er eine Zange in der Hand und an ihren Kopf gehalten, wodurch sie Angst gehabt habe, dass er sie erschlagen werde. Als die Lebenspartnerin über das Balkongeländer habe flüchten wollen, habe er sie an den Haaren und in die Wohnung gezogen. Sie habe dadurch einen Büschel Haare verloren. Dann habe er ihr, als sie am Boden gelegen sei, einmal mit dem Fuss gegen das rechte Knie getreten. Ausserdem soll er Ende August 2024 in einem Freibad in St. Gallen seine Lebenspartnerin als «Schlampe» und «Scharmuta» betitelt habe. Er habe zu ihr gesagt, dass er – wenn er ausgeschafft würde – als Terrorist wieder zurück kommen würde, wodurch sie Angst gehabt habe. Ausserdem soll er vom 13.01.2023 bis 23.10.2024 an verschiedenen Orten in St.Gallen regelmässig Marihuana konsumiert haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt, es sei die mit Entscheid des Kreisgerichts SG vom 12.01.2023 teilbedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 12 Monaten zu vollziehen und der Beschuldigte sei unter Einbezug dieser Freiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 24 Monaten sowie einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 30.00 und einer Busse von CHF 600.00 zu verurteilen. Ausserdem sei er für fünf Jahre des Landes zu verweisen. |
| 24.03.2026 | 09:00 | Einzelrichter lll | G | ST.2025.124-MJU/SG3SE-LKE Strafsache betreffend fahrlässige Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde (Einsprache gegen Strafbefehl) Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich auf einer Baustelle in Eggersriet in seiner Funktion als Bauführer nicht genügend versichert zu haben, dass der Seitenschutz des Podests im Obergeschoss der Baustellenbaracken ausreichend stabil befestigt wurde. In der Folge sei ein Arbeiter, der sich mit den Armen auf dem nicht ausreichend stabilen Seitenschutz abstütze, infolge des nachgebenden Seitenschutzes 2.93 Meter in die Tiefe gestürzt und habe sich dabei massgeblich verletzt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 200.00, aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. Auf den Widerruf einer Vorstrafe (Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 230.00) soll verzichtet werden, dafür sei die Probezeit um ein Jahr zu verlängern. |
| 26.03.2026 | 09:00 | Einzelrichter lll | F | ST.2025.58-MJU Strafsache betreffend mehrfache Zechprellerei – Einsprache gegen Strafbefehl Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von 15. Mai 2024 bis 15. Juni 2024 in zwei Hotels genächtigt und Esswaren / Getränke konsumiert zu haben, ohne die Rechnung zu bezahlen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Monaten. |
| 31.03.2026 | 09:00 | Kreisgericht III | G | ST.2024.143-MJU und ST.2025.148-MJU (zwei Anklageschriften; die Verfahren wurden vereinigt) Strafsache betreffend gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfacher (teilweise versuchter) Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher (teilweise versuchter) Hausfriedensbruch etc. Dem Beschuldigten werden mehrere (versuchte) Einbrüche und Diebstähle im Raum St. Gallen vorgeworfen. Ausserdem soll er entwendete Bankkarten missbräuchlich für (versuchte) Bezahlvorgänge verwendet und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelgesetz begangen haben. Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und 4.5 Jahren sowie eine Busse von CHF 800.00 und CHF 900.00. Ausserdem sei eine bedingt ausgesprochene Vorstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 60.00 zu widerrufen und ein Landesverweis von 10 Jahren auszusprechen. |
| 21.04.2026 | 09:00 | Einzelrichter III | G | ST.2025.199-CKE/SG3SE-LKE Strafsache betreffend mehrfacher Diebstahl, mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache Sachbeschädigung, etc. Dem Beschuldigten werden mehrere Einbruch-, Laden- und sonstige Diebstähle vorgeworfen, wobei er bei den Ladendiebstählen teilweise Hausverbote verletzt haben soll. Ausserdem soll er verbotenerweise Bahngleise der Schweizerischen Bundesbahnen überquert und eine Zigarette an einer Örtlichkeit, bei der Rauchverbot herrscht, geraucht haben Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 8.5 Monaten und eine Busse von CHF 6000.00. Ausserdem sei ein Landesverweis von 5 Jahren auszusprechen. |
| 23.04.2026/24.04.2026 | 08:30 | Kreisgericht III | G | Forderung aus Arbeitsrecht |
| 6. und 27. Mai 2026 sowie allenfalls folgende Reservetermine: 2. und 3. Juni 2026, 1. und 3. Juli 2026 |
09:00 | Kreisgericht lll | G | ST.2023.63/64-MJU Strafsache betreffend gewerbsmässiger bzw. mehrfachen Betrug, mehrfache Veruntreuung respektive Gehilfenschaft dazu, etc. Gemäss der Anklage soll A als Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Bargeldkasse geführt haben. Dabei habe er Bargeldeinzahlungen von seiner Ehefrau B im Betrag von rund Fr. 10'000.00 in die Kasse verbucht und quittiert, obwohl gar keine Zahlungen eingegangen seien. Tatsächlich soll A die rund Fr. 10'000.00 für private Zwecke von B und ihm selber verwendet haben. Auch soll B A Spesenentschädigungen von insgesamt Fr. 6'000.00 bezahlt haben, obwohl sie darauf keinen Anspruch gehabt habe. Für private Zwecke habe A der Kasse weitere knapp Fr. 20'000.00 entnommen. Insgesamt soll A in den Jahren 2016-2018 aus der Kasse der Stockwerkeigentümergemeinschaft ca. Fr. 36'000.00 für private Zwecke verwendet haben. Um den Differenzbetrag in der Kasse auszugleichen und die Bargeldentnahmen zu vertuschen, habe B schliesslich durch eine von ihr kontrollierte Firma Rechnungen für angebliche Reparaturarbeiten in den Liegenschaften der Stockwerkeigentümergemeinschaft gestellt. A habe damit die Buchhaltung ausgleichen können. B habe Bescheid gewusst, wie A vorgegangen sei. Nachdem Mitglieder der Stockwerkeigentümerschaft wegen der von ihnen vermuteten unzulässigen Bargeldentnahmen aus der Kasse durch A Strafanzeige erstattet hatten, soll B eine E-Mail an mehrere Anzeigeerstatterinnen und -erstatter gesendet haben. In ihrer Nachricht soll sie eine Gegenanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und falschen Behauptungen in Aussicht gestellt haben, falls die Strafanzeige nicht innert zwei Tagen zurückgezogen werde. Es sei nicht zu einem Rückzug der Strafanzeige gekommen. A hat gemäss der Anklage weiter im Juli und August 2017 Arbeitslosengelder bezogen. Gegenüber der Arbeitslosenkasse soll er dabei wahrheitswidrig Ferienabwesenheiten verschwiegen haben. Er habe somit die unrechtsmässige Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern von ca. Fr. 6'600.00 erwirkt. B wird ferner vorgeworfen, sie habe sich vom 1. Dezember 2015 bis am 31. Dezember 2016 von der GmbH ihrer Tochter zu einem fingierten Lohn anstellen lassen und dabei vertuscht, dass sie tatsächlich eine arbeitgeberähnliche Stellung eingenommen habe. Mit diesem Vorgehen habe sie sich nach der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengelder erschlichen. Während ihrer Arbeitslosigkeit zwischen Juli 2017 und Januar 2018 habe sie zudem Miteinnahmen nicht deklariert, weshalb ihr zu hohe Arbeitslosentaggelder ausbezahlt worden seien. B soll schliesslich als Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer Firma für einen Mitarbeiter im Jahr 2019 keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt und die Abzüge von insgesamt Fr. 438.00 anderweitig verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt, A sei der mehrfachen Veruntreuung, der mehrfachen Urkundenfälschung und des mehrfachen Betrugs schuldig zu sprechen. Betreffend B verlangt sie Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zur Veruntreuung, gewerbsmässigem Betrug, eines Vergehens gegen das Bundesgesetz über AHV/IV/EO und ALV sowie wegen versuchter Nötigung. A soll zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse verurteilt werden. Für B beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie eine Busse. Bei beiden Beschuldigten sei der Vollzug der Freiheits- und der Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben. Sie sollen zudem je eine Ersatzforderung von mehreren zehntausend Franken leisten müssen und sie seien je für fünf Jahre des Landes zu verweisen. |
Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung, II = 2. Abteilung, III = 3. Abteilung
Verhandlungsort:
A = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 201
B = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 202
C = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 214
D = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 316
F = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 324
G = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 325
H = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 322
I = Kantonsgerichtssaal, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen
Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
