Verhandlungstermine
| Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
|---|---|---|---|---|
| 21.04.2026 | 08:30 | Einzelrichter lll | F | ST.2026.47-MJU Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz; Anklage im abgekürzten Verfahren Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Stadt St.Gallen gut 28 Gramm Kokaingemisch (gut 19 Gramm reiner Wirkstoff) mit sich geführt zu haben, mit der Absicht, es zu verkaufen. Der Urteilsvorschlag sieht eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten vor (Probezeit 2 Jahre). Weiter soll er für die Dauer von 10 Jahren aus der Schweiz verwiesen werden (mit Ausschreibung im Schengener Informationssystem). |
| 21.04.2025 | 09:00 | Einzelrichter III | G | ST.2025.199-CKE/SG3SE-LKE Strafsache betreffend mehrfacher Diebstahl, mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache Sachbeschädigung, etc. Dem Beschuldigten werden mehrere Einbruch-, Laden- und sonstige Diebstähle vorgeworfen, wobei er bei den Ladendiebstählen teilweise Hausverbote verletzt haben soll. Ausserdem soll er verbotenerweise Bahngleise der Schweizerischen Bundesbahnen überquert und eine Zigarette an einer Örtlichkeit, bei der Rauchverbot herrscht, geraucht haben Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 8.5 Monaten und eine Busse von CHF 6000.00. Ausserdem sei ein Landesverweis von 5 Jahren auszusprechen. |
| 21.04.2026 | 14:15 | Einzelrichter lll | G | ST.2024.114-MJU Strafsache betreffend Drohung und Tätlichkeiten – Einsprache gegen Strafbefehl Dem Beschuldigten wird vorgeworfen im Sommer 2023 gegenüber einer anderen Person im öffentlichen Raum eine Drohung ausgestossen zu haben, um diese Person in Angst und Schrecken zu versetzen. Ebenfalls im Sommer 2023 soll der Beschuldigte im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits seinen damaligen Nachbarn mit den Handflächen gegen die Brust gestossen zu haben, sodass der Nachbar rücklings gegen den Türrahmen knallte, ohne sich dabei zu verletzen. Antrag Staatsanwaltschaft: Geldstrafe von 15 Tagessätzen, bedingt mit einer Probezeit von 2 Jahren; zudem eine Busse von Fr. 100.–. |
| 22.04.2026 | 14:00 | Einzelrichter II | F | Forderung / definitive Eintragung eines Gemeinschaftspfandrechtes der Stockwerkeigentümergemeinschaft |
| 22.04.2025 | 14:15 | Kreisgericht III | G | ST.2025.132-CKE Strafsache betreffend versuchte schwere Körperverletzung, mehrfachen, teilweise geringfügigen Diebstahl, mehrfachen Hausfriedensbruch, Vergehen gegen Waffengesetz, Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahre 2024 in einem St.Galler Club im Zuge einer Auseinandersetzung mit dem Pistolengriff einer Gaspistole einem Kontrahenten frontal auf den Oberkiefer geschlagen zu haben, so dass dieser zu Boden ging und mehrere Minuten bewusstlos auf dem Boden gelegen haben soll. Des Weiteren werden dem Beschuldigten diverse Diebstähle im Jahr 2024 vorgeworfen. Unter anderem soll er zwei E-Scooter und ein Elektro-Fahrrad im Wert von CHF 2'328.00 entwendet und teilweise als Zahlungsmittel für Betäubungsmittel eingesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine Busse von CHF 100.00. Ausserdem sei eine ambulante Behandlung anzuordnen und der Beschuldigte sei für zehn Jahre des Landes zu verweisen. |
| 23.04.2026 / 24.04.2026 | 08:30 | Kreisgericht III | G | Forderung aus Arbeitsrecht |
| 24.04.2026 | 14:15 | Kreisgericht lll | F | ST.2025.219-MJU Strafsache betreffend mehrfachen Betrug, mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren; Anklage im abgekürzten Verfahren Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, über Onlineplattformen Schmuck zum Kauf angeboten zu haben, ohne diesen besessen zu haben und ohne die Absicht gehabt zu haben, diesen den Käufern zu liefern. Die Käufer leisteten Zahlungen von gesamthaft Fr. 2'200.00 an den Beschuldigten, ohne die Ware zu erhalten. Weiter soll der Beschuldigte über das Darknet den Versand von Heroin zum Eigenkonsum an Zustelladressen in Konstanz veranlasst und die Drogen in der Folge selbst in die Schweiz eingeführt haben. In gleicher Weise soll der Beschuldigte auch Rohmaterialen und Erzeugnisse mit betäubungsmittelähnlicher Wirkung in die Schweiz eingeführt haben, welche teilweise für eine Weitergabe oder den Weiterverkauf bestimmt gewesen seien. Sodann soll der Beschuldige über Online-Dienste verschiedene Betäubungsmittel zum Kauf angeboten haben. Weiter wird dem Beschuldigten der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Schliesslich soll der Beschuldigte unentschuldigt einer Pfändung ferngeblieben sein. Der Urteilsvorschlag sieht eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten vor, unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren. Zudem soll er zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 (Probezeit zwei Jahre) und einer Busse von Fr. 900.00 (Ersatzfreiheitsstrafe neun Tage) verurteilt werden. Schliesslich soll er zur Leistung von Schadenersatz an die Privatkläger verurteilt werden. |
| 27.04.2026 07.05.2026 29.05.2026 04.06.2026 08.06.2026 10.06.2026 15.06.2026 17.06.2026 22.06.2026 23.06.2026 26.06.2026 29.06.2026 30.06.2026 01.07.2026 08.07.2026 |
09:00 09:00 09:00 09:00 09:00 09:00 08:45 09.00 13:30 09.00 09.00 08.45 09:00 09.00 09:30 |
Kreisgericht lll | G F F F F F F G F F F F F F I |
Bei den Strafangelegenheiten in den Verfahren ST.2025.75 bis ST.2025.85 handelte es sich um einen Verhandlungskomplex mit insgesamt elf beschuldigten Personen, welcher sich über mehrere Verhandlungstage hinzieht. Neben den elf anwaltlich vertretenen beschuldigten Personen sind auch weitere Personen – wie etwa mutmassliche Opfer und in separaten Verfahren beurteilte Mittäter – involviert. In einer ersten Verhandlungsserie erfolgen Einvernahmen von Auskunftspersonen und Zeugen sowie Befragungen der beschuldigten Personen, während in einer zweiten Serie die Parteivorträge und Schlussworte vorgesehen sind. In der Sache geht es um verschiedenste Gewalt-, Drogen- und Vermögensdelikte von jungen Personen mit vielen Berührungspunkten untereinander. Die Staatsanwaltschaft verlangt unter anderem, dass das Gericht – teils langjährige – Freiheitstrafen, Geldstrafen und Bussen ausspricht. Zudem fordert sie in sieben Fällen die Anordnung einer Landesverweisung. |
| 27.04.2026 | 09:00 | Einzelrichter III | F | ST.2026.30-CKE Strafsache betreffend qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln; Anklage im abgekürzten Verfahren Dem Beschuldigten wird vorgeworfen am 1. Dezember 2025 einen Personenwagen Mercedes-Benz AMG auf der Autobahn A1, von Heerbrugg herkommend via St.Margrethen in Richtung Abtwil gelenkt und dabei aus dem Rosenbergtunnel ausfahrend stark beschleunigt zu haben, wodurch er Höhe Kilometer 380.500 in 9007 St.Gallen eine Geschwindigkeit von 145 km/h erreicht und die abweichend signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 65 km/h überschritten habe. Er habe dadurch eine hohe Gefahr eines Unfalls mit Schwerverletzten und Todesopfern geschaffen. Der Urteilsvorschlag sieht eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren, vor. |
| 28.04.2026 | 08:30 | Kreisgericht III | F | Forderung aus Arbeitsrecht/Widerklage |
| 28.04.2026 | 09:00 | Kreisgericht III | G | ST.2025.229-SKE/SG3SK-LKE Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verweisungsbruch Der Beschuldigte soll sich spätestens seit dem 15.03.2025 in der Schweiz aufgehalten haben, obwohl gegen ihn eine bis zum 05.03.2027 gültige Landesverweisung bestanden habe. Im Zeitraum zwischen dem 15.03.2025 bis 09.07.2025 habe er in St.Gallen, Horn und Steinach mindestens 700 Gramm Heroingemisch (d.h. 107.82 Gramm reines Heroin) à 5 Gramm pro Portion zu einem Preis von Fr. 80.00 bis 300.00 pro Portion an diverse Abnehmer abgegeben. Auch habe er am 09.07.2025 55.4 Gramm Heroingemisch (7.53 Gramm reines Heroin) auf sich getragen und sei in seinem Pensionszimmer in Arbon im Besitz von 1’095.6 Gramm Heroingemisch (166.68 Gramm reines Heroin) gewesen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten und eine Landesverweisung auf Lebzeit. |
| 29.04.2026 | 09:00 | Einzelrichter III | F | Abgesagt ST.2025.34-KME |
| 30.04.2026 | 08:30 | Kreisgericht lll | G | ST.2025.240-MJU Strafsache betreffend versuchte vorsätzliche Tötung sowie mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Ende November 2024 während mehreren aufeinanderfolgenden Tagen zusammen oder im Beisein der Privatklägerin Kokain, Xanax und Alkohol konsumiert zu haben. Der Konsum dieser Substanzen soll beim Beschuldigten Wahnvorstellungen ausgelöst haben. Im Wahn soll der Beschuldigte dann mindestens 14 Mal mit einem Messer auf den Kopf und Oberkörper der Privatklägerin eingestochen haben und sie so lebensgefährlich verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, er habe aufgrund seiner zuvor gemachten Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Konsum von Kokain wissen müssen, dass er dadurch Wahnvorstellungen entwickeln könne. Mit dem erneuten Konsum Ende November 2024 habe der Beschuldigte in Kauf genommen, in einer solchen Wahnvorstellung mit einem Messer auf die Privatklägerin einzustechen. Die Staatsanwaltschaft beantragt Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und eine Busse von Fr. 500.00. Weiter wird die Anordnung einer stationären Suchtbehandlung nach Art. 60 StGB beantragt. Die Öffentlichkeit ist von dieser Verhandlung ausgeschlossen; zugelassen sind akkreditierte Gerichtsberichterstatterinnen und Gerichtsberichterstatter. |
| 05.05.2026 | 09:00 | Kreisgericht III | G | ST.2025.32-KME (CKE) Strafsache betreffend Vergewaltigung, sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache Verbrei-tung von Pornografie an eine unter 16-jährige Person, mehrfache Handlungen zum Eigenkon-sum harter Pornografie mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen Dem damals 21-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, Anfang 2024 einer 14-Jährigen, die er im Jahre 2020 über ein Online-Spiel kennengelernt haben soll, eine Apple Watch oder CHF 500.00 angeboten haben, wenn diese im Gegenzug mit ihm Geschlechtsverkehr haben würde. Der Beschuldigte soll sich mit dem Mädchen auf dessen Einwilligung hin kurz darauf verabredet haben. Obwohl sich das Mädchen kurzfristig umentschieden haben soll, soll der Beschuldigte nicht darauf eingegangen sein und seine eigenen Kleider sowie die Kleider des Mädchens aus-gezogen haben und den Geschlechtsverkehr trotz Gegenwehr erzwungen haben. Des Weiteren sollen auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten 57 kinderpornografische Bilder von drei minderjährigen Mädchen sichergestellt worden sein. Diese sollen ihm jeweils gegen Bezahlung von CHF 100.00 die Bilder zugestellt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Widerrufung einer im Jahre 2022 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 100 sowie eine unbedingte Freiheitsstrafe von 48 Monaten. Die Öffentlichkeit und die Medien sind von dieser Verhandlung ausgeschlossen! |
| 05.05.2026 | 09:00 | Einzelrichter III | F | ST.2025.192-LSU Der beschuldigten Person wird von der Anklage vorgeworfen, als Lenker eines Fahrzeugs infolge ungenügender Vorsicht für einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verantwortlich zu sein. Die Staatsanwaltschaft beantragt unter anderem, dass eine bedingte Geldstrafe und eine Busse ausgesprochen werden. Die Privatklägerschaft verlangt, dass die beschuldigte Person schuldig gesprochen und bestraft wird. Überdies habe das Gericht die beschuldigte Person zur Leistung von Schadensersatz und Genugtuung zu verpflichten. |
| 6. und 27. Mai 2026 sowie allenfalls folgende Reservetermine: 2. und 3. Juni 2026, 1. und 3. Juli 2026 |
09:00 | Kreisgericht lll | G | ST.2023.63/64-MJU Strafsache betreffend gewerbsmässiger bzw. mehrfachen Betrug, mehrfache Veruntreuung respektive Gehilfenschaft dazu, etc. Gemäss der Anklage soll A als Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Bargeldkasse geführt haben. Dabei habe er Bargeldeinzahlungen von seiner Ehefrau B im Betrag von rund Fr. 10'000.00 in die Kasse verbucht und quittiert, obwohl gar keine Zahlungen eingegangen seien. Tatsächlich soll A die rund Fr. 10'000.00 für private Zwecke von B und ihm selber verwendet haben. Auch soll B A Spesenentschädigungen von insgesamt Fr. 6'000.00 bezahlt haben, obwohl sie darauf keinen Anspruch gehabt habe. Für private Zwecke habe A der Kasse weitere knapp Fr. 20'000.00 entnommen. Insgesamt soll A in den Jahren 2016-2018 aus der Kasse der Stockwerkeigentümergemeinschaft ca. Fr. 36'000.00 für private Zwecke verwendet haben. Um den Differenzbetrag in der Kasse auszugleichen und die Bargeldentnahmen zu vertuschen, habe B schliesslich durch eine von ihr kontrollierte Firma Rechnungen für angebliche Reparaturarbeiten in den Liegenschaften der Stockwerkeigentümergemeinschaft gestellt. A habe damit die Buchhaltung ausgleichen können. B habe Bescheid gewusst, wie A vorgegangen sei. Nachdem Mitglieder der Stockwerkeigentümerschaft wegen der von ihnen vermuteten unzulässigen Bargeldentnahmen aus der Kasse durch A Strafanzeige erstattet hatten, soll B eine E-Mail an mehrere Anzeigeerstatterinnen und -erstatter gesendet haben. In ihrer Nachricht soll sie eine Gegenanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und falschen Behauptungen in Aussicht gestellt haben, falls die Strafanzeige nicht innert zwei Tagen zurückgezogen werde. Es sei nicht zu einem Rückzug der Strafanzeige gekommen. A hat gemäss der Anklage weiter im Juli und August 2017 Arbeitslosengelder bezogen. Gegenüber der Arbeitslosenkasse soll er dabei wahrheitswidrig Ferienabwesenheiten verschwiegen haben. Er habe somit die unrechtsmässige Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern von ca. Fr. 6'600.00 erwirkt. B wird ferner vorgeworfen, sie habe sich vom 1. Dezember 2015 bis am 31. Dezember 2016 von der GmbH ihrer Tochter zu einem fingierten Lohn anstellen lassen und dabei vertuscht, dass sie tatsächlich eine arbeitgeberähnliche Stellung eingenommen habe. Mit diesem Vorgehen habe sie sich nach der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengelder erschlichen. Während ihrer Arbeitslosigkeit zwischen Juli 2017 und Januar 2018 habe sie zudem Miteinnahmen nicht deklariert, weshalb ihr zu hohe Arbeitslosentaggelder ausbezahlt worden seien. B soll schliesslich als Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer Firma für einen Mitarbeiter im Jahr 2019 keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt und die Abzüge von insgesamt Fr. 438.00 anderweitig verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt, A sei der mehrfachen Veruntreuung, der mehrfachen Urkundenfälschung und des mehrfachen Betrugs schuldig zu sprechen. Betreffend B verlangt sie Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zur Veruntreuung, gewerbsmässigem Betrug, eines Vergehens gegen das Bundesgesetz über AHV/IV/EO und ALV sowie wegen versuchter Nötigung. A soll zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse verurteilt werden. Für B beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie eine Busse. Bei beiden Beschuldigten sei der Vollzug der Freiheits- und der Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben. Sie sollen zudem je eine Ersatzforderung von mehreren zehntausend Franken leisten müssen und sie seien je für fünf Jahre des Landes zu verweisen. |
| 06.05.2026 | 14:00 | Einzelrichter II | F | Forderung/Widerklage |
| 07.05.2026 | 14:00 | Kreisgericht lll | G | ST.2026.11-MJU Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz; Anklage im abgekürzten Verfahren Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Stadt St.Gallen gut 8 Gramm Kokaingemisch mit sich geführt zu haben, mit der Absicht, es zu verkaufen. Weiter soll er in seiner Unterkunft gut 110 Gramm Kokaingemisch besessen haben, in der Absicht, es an Konsumenten zu veräus-sern. Auch soll der Beschuldigte täglich Marihuana konsumiert haben. Der Urteilsvorschlag sieht eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten vor, wovon 10 Monate vollzogen und 12 Monate mit einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben werden sollen. Zudem soll er zu einer Busse von Fr. 800.00 verurteilt werden. Weiter soll er für die Dauer von 10 Jahren aus der Schweiz verwiesen werden (mit Ausschreibung im Schengener Informationssystem). |
| 08.05.2026 | 14:00 | Einzelrichter III | G | ST.2025.25-CKE Strafsache betreffend Widerhandlungen gegen das Lebensmittelgesetz und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, als Inhaber einer Unternehmung, die unter anderem mit Lebensmitteln handelt, im Umgang mit CBD-Öl Vorschriften des Lebensmittelgesetzes verletzt zu haben. Zudem soll er gegen amtliche Verfügungen verstossen haben. Die Staatsanwalt-schaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je Fr. 170.00 (Probezeit zwei Jahre) und eine Busse von Fr. 2'000.00. |
| 12.05.2026 | 08:30 | Einzelrichter III | F | Forderung aus Arbeitsrecht |
| 12.05.2026 | 09:00 | Kreisgericht III | G | ST.2025.147-CKE Strafsache betreffend gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfacher (teilweise versuchter) Hausfriedensbruch, mehrfache Sachbeschädigung, Hinderung einer Amtshandlung, Beeinträchtigung des Bahnbetriebsgebiets i.S. des Eisenbahngesetzes und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes Dem Beschuldigten werden mehrere Einschleiche-/Einbruchdiebstähle und sonstige Diebstähle im Raum Ostschweiz vorgeworfen. Ausserdem soll er Widerhandlungen gegen das Eisenbahn- und Betäubungsmittelgesetz begangen haben. Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft – im teilweisen Zusatz zu einer Vorstrafe - eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten, eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen und eine Busse von CHF 1’000.00. Ausserdem sei eine lebenslange Landesverweisung auszusprechen. |
| 19.05.2026 | 08:30 | Kreisgericht lll | G | ST.2024.122-MJU Strafsache betreffend Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 aStGB) Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Winter 2024 auf der Rückbank seines Fahrzeugs auf einem abgelegenen Parkplatz mit der Privatklägerin gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Zuvor soll er ihr während eines gemeinsamen Spaziergangs eine Geschichte erzählt haben, die bei der Privatklägerin Todesangst ausgelöst habe. Die Privatklägerin habe eine ablehnende körperliche Haltung eingenommen und dem Beschuldigten mündlich erklärt, keinen Geschlechtsverkehr zu wollen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon 6 Monate vollzogen werden sollen. Weiter sei der Beschuldigte für zehn Jahre des Landes zu verweisen. Die Öffentlichkeit ist von dieser Verhandlung ausgeschlossen; zugelassen sind akkreditierte Gerichtsberichterstatterinnen und Gerichtsberichterstatter. |
| 19.05.2026 | 09:00 | Einzelrichter III | F | ST.2025.187-CKE Strafsache betreffend mehrfacher (teilweise versuchter) Nötigung, Missachtung einer polizeilichen Anordnung Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die Privatklägerin gestalkt zu haben. Dabei soll er ihr diverse Male nachgestellt haben, indem er ihr mit dem Personenwagen nachgefahren sei und verschiedene Kontaktversuche mittels u.a. Worten und Gesten unternommen haben. Auch habe er sich mehrere Stunden vor dem Arbeitsort der Privatklägerin aufgehalten und Blickkontakt zu ihr gesucht. Ein gegen ihn ausgesprochenes Annäherungsverbot habe er missachtet, indem er mehrfach vor einem Restaurant, in dem sich die Privatklägerin befunden habe, hin und her gefahren sei. Die Staatsanwaltschaft beantragt – im teilweisen Zusatz zu einer Vorstrafe – eine auf zwei Jahren bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 150 Tagessätzen sowie eine Busse von Fr. 100.00. |
| 21.05.2026 | 14:00 | Einzelrichter III | F | ST.2025.89-CKE Strafsache betreffend mehrfache Veruntreuung, üble Nachrede, mehrfache Beschimpfung, mehrfache Drohung, fahrlässiger unbefugter Umgang mit Sprengmitteln oder pyrotechnischen Gegenständen Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahre 2023, als Teilhaber einer Firma, ihm anvertraute Gelder in der Höhe von EUR 28'000.--, für (nicht weiter bekannte) private Zwecke verwendet und sich somit unrechtmässig bereichert zu haben. Im Auftrag der Firma hätte der Beschuldigte mit dem Geld Materialien einkaufen sollen. Des Weiteren soll der Beschuldigte im Sommer 2024 aus Deutschland verschiedene Sprachnachrichten an zwei damals in Rorschach wohnhafte Personen versandt haben und darin diverse vulgäre Beschimpfungen mit drohendem Charakter ausgesprochen haben. Die zwei Personen sollen durch die Äusserungen in Angst und Schrecken versetzt und in ihrem Ruf geschädigt worden sein. Ausserdem soll der Beschuldigte im Dezember 2024 beim Grenzübergang Au SG vier pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit sich geführt haben, ohne über eine Einfuhrbewilligung verfügt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 90.00 sowie eine Busse von CHF 500.00. Ausserdem sei über den Widerruf einer im Jahre 2021 be-dingt ausgesprochenen Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 100.00 zu entscheiden. |
| 27.05.2026 | 09:00 | Einzelrichter III | F | Forderung aus Miete, Mietzinsherabsetzung |
Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung, II = 2. Abteilung, III = 3. Abteilung
Verhandlungsort:
A = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 201
B = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 202
C = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 214
D = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 316
F = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 324
G = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 325
H = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 322
I = Kantonsgerichtssaal, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen
Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
