Logo Kanton St.Gallen

Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
28.03.2024 08:30 Kreisgericht lll G ST.2023.35-MJU
Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfaches Vergehen gegen das Waffengesetz sowie mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, an drei verschiedene Abnehmer insgesamt mindestens 35 Gramm Kokaingemisch (23.52 Gramm reines Kokain) verkauft zu haben. Weiter soll der Beschuldigte verschiedene Betäubungsmittel konsumiert und zum Eigenkonsum besessen haben. Schliesslich wird dem Beschuldigten der Besitz und das Tragen eines Schmetterlingsmessers und eines Schlagrings vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beantragt unter Widerruf des bedingten Vollzugs einer Vorstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe von 20 Monaten. Weiter verlangt sie eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 und eine Busse von Fr. 500.00. Beantragt wird sodann eine Landesverweisung für die Dauer von sieben Jahren.
04.04.2024 08:30 Einzelrichter III G ST.2024.10-LSU
Strafsache betreffend Beschimpfung. Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, als Eigentümerin und Vermieterin den ehemaligen Mieter anlässlich einer Wohnungsrückgabe mit den Worten: "hör auf, du dreckiger Haitianer." beschimpft zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 50.00 sowie eine Busse von CHF 150.00.
05.04.2024 08:00 Einzelrichter lll A ST.2023.196-MJU
Strafsache betreffend Beschimpfung und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (Einsprache gegen Strafbefehl)
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, eine andere Person im Januar 2023 im direkten Gespräch als Hure bezeichnet zu haben. Zudem soll der Beschuldigte mehrfach Marihuana und gelegentlich auch Kokain konsumiert haben. Er soll deshalb der Beschimpfung sowie der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen und zu einer Busse verurteilt werden.
10.04.2024 13:30 Einzelrichter III G ST.2023.121-SKE
Strafsache betreffend Betrug sowie Urkundenfälschung (Einsprache gegen Strafbefehl). COVID-19-Kredit / Angabe eines zu hohen Umsatzerlöses. Antrag: bedingte Geldstrafe, zusätzlich Busse.

12.04.2024 14:15 Einzelrichter III G ST.2023.126-LSU
Strafsache betreffend Tätlichkeiten, Hausfriedensbruch (Einsprache gegen Strafbefehl). Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Februar 2023 seine Nachbarin mit beiden Händen am Oberkörper gestossen zu haben und danach ein bis zwei Meter in deren Wohnung eingedrungen zu sein. Vorgängig soll der Beschuldigte an ihrer Wohnungstüre geklingelt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 90.00 sowie eine Busse von CHF 300.00
16.04.2024 09:00 Einzelrichter III G ST.2024.19-LSU
Strafsache betreffend mehrfacher Diebstahl sowie mehrfache Sachbeschädigung etc. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Juni vergangenen Jahres in einem Supermarkt diverse Lebensmittel und Kleidungsstücke ohne Bezahlung entwendet zu haben. Von Oktober bis November 2023 soll er zwei Einbruchdiebstähle begannen haben, wobei er sich in beiden Fällen durch Einschlagen der Scheiben Zutritt zu den Liegenschaften verschafft und diverses Deliktsgut erbeutet haben soll. Ausserdem wird er beschuldigt, trotz gültig ausgesprochener Landesverweisung mehrmals in die Schweiz eingereist zu sein. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten, eine Busse von CHF 300.00 und einen Landesverweis von 20 Jahren.
16.04.2024 09:00 Kreisgericht ll F Forderung
23.04.2024 14:00 Einzelrichter ll F Forderung
25.04.2024 08:30 Kreisgericht III G ST.2024.9-LSU
Strafsache betreffend versuchter Vergewaltigung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im September 2023 in seiner Wohnung versucht zu haben, eine bei ihm zu Besuch gewesene Person zu Vergewaltigen. Nur durch heftige Gegenwehr des Opfers soll ihm dies nicht gelungen sein. Zudem soll er unbefugt und vorsätzlich Kokain konsumiert haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon 6 Monate zu vollziehen seien und 24 Monate unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben werden sollen, sowie eine Busse von CHF 250.00.
29.04.2024 09:30 Einzelrichterin ll F Forderung
30.04.2024 14:15 Einzelrichter llI F Forderung aus Arbeitsrecht
30.04.2024 09:00 Einzelrichter llI G Forderung aus Arbeitsrecht
03.05.2024 14:15 Einzelrichter III G ST.2023.72-LSU
Strafsache betreffend Übertretung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (Einsprache gegen Strafbefehl). Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, eine Mitarbeiterumfrage durchgeführt zu haben und dabei gemäss Art. 34 Abs. 1 lit. a des Bundesgesetzes über den Datenschutz verstossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Busse von CHF 450.00.
07.05.2024 14:00 Kreisgericht lll G ST.2023.193-MJU
Strafsache betreffend gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung und mehrfacher Hausfriedensbruch
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen April und September 2023 im Raum der Stadt St.Gallen mehr als 40 Einbruch- bzw. Einschleichdiebstähle in Gewerbeliegenschaften begangen zu haben. Das Deliktsgut soll einen Wert von gesamthaft mehr als 100'000 Franken aufweisen. Zudem soll sich der entstandene Sachschaden auf knapp 40'000 Franken belaufen. Die Staatsanwaltschaft beantragt unter Widerruf des bedingten Vollzugs einer Reststrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten. 
15. und 16.05.2024 08:00 Kreisgericht lll G ST.2023.151-MJU
Strafsache betreffend versuchte vorsätzliche Tötung etc.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten in der Hauptsache vor, im September 2022 ihrem damaligen Lebenspartner bei einer Auseinandersetzung mit einem Rüstmesser in die Brust gestochen zu haben. Der Lebenspartner habe dadurch Weichteilverletzungen erlitten. Die Beschuldigte habe mit ihrem Verhalten den Tod des Lebenspartners zumindest in Kauf genommen. Nach dem Zustechen sei die Beschuldigte zur Wohnungstüre gerannt und habe den Wohnungsschlüssel behändigt. Der Lebenspartner habe deshalb die Wohnung nicht via die Türe verlassen können. Als die Beschuldigte mit dem Messer in der Hand erneut auf ihn zugekommen sei, habe sich der Lebenspartner ins Badezimmer zurückgezogen und sei von dort aus rund drei Metern Höhe aus dem Fenster gesprungen. Dabei habe er sich einen Bruch des Sprunggelenks zugezogen. Die Beschuldigte soll den Lebenspartner weiter während mehrerer Wochen beherbergt haben im Wissen, dass er nicht zum Aufenthalt in der Schweiz berechtigt gewesen sei. Schliesslich soll sie ihn im Juni 2023 bei einem Aufeinandertreffen mit dem Handrücken ins Gesicht geschlagen haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Beschuldigte sei der versuchten vorsätzlichen Tötung, der Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts und der Tätlichkeiten schuldig zu sprechen. Sie sei deshalb zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse zu verurteilen. Zudem sei eine ambulante Behandlung nach Art. 63 StGB anzuordnen und sie sei für zehn Jahre aus der Schweiz zu verweisen. 
21.05.2024 09:00 Einzelrichterin II F Forderung
22.05.2024 08:30 Einzelrichter lll F ST.2023.145-MJU
Strafsache betreffend mehrfache üble Nachrede, mehrfache Drohung
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, auf Facebook mindestens vier Posts in einer öffentlichen Facebookgruppe geschaltet zu haben. In diesen Posts sowie in zugehörigen Kommentaren und Direktnachrichten mit anderen Nutzern soll der Beschuldigte den Privatkläger des Betrugs bezichtigt, private Informationen wie die Adresse von ihm genannt, andere Nutzer gegen den Privatkläger aufgehetzt und Drohungen gegen ihn ausgesprochen haben. – Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je CHF 50.00 und eine Busse von CHF 700.00.
30.+31.05.2024 08:00 Kreisgericht lll G ST.2023.63/64-MJU
Strafsache betreffend gewerbsmässiger bzw. mehrfachen Betrug, mehrfache Veruntreuung respektive Gehilfenschaft dazu, etc.
Gemäss der Anklage soll A als Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Bargeldkasse geführt haben. Dabei habe er Bargeldeinzahlungen von seiner Ehefrau B im Betrag von rund Fr. 10'000.00 in die Kasse verbucht und quittiert, obwohl gar keine Zahlungen eingegangen seien. Tatsächlich soll A die rund Fr. 10'000.00 für private Zwecke von B und ihm selber verwendet haben. Auch soll B A Spesenentschädigungen von insgesamt Fr. 6'000.00 bezahlt haben, obwohl sie darauf keinen Anspruch gehabt habe. Für private Zwecke habe A der Kasse weitere knapp Fr. 20'000.00 entnommen. Insgesamt soll A in den Jahren 2016-2018 aus der Kasse der Stockwerkeigentümergemeinschaft ca. Fr. 36'000.00 für private Zwecke verwendet haben. Um den Differenzbetrag in der Kasse auszugleichen und die Bargeldentnahmen zu vertuschen, habe B schliesslich durch eine von ihr kontrollierte Firma Rechnungen für angebliche Reparaturarbeiten in den Liegenschaften der Stockwerkeigentümergemeinschaft gestellt. A habe damit die Buchhaltung ausgleichen können. B habe Bescheid gewusst, wie A vorgegangen sei.
Nachdem Mitglieder der Stockwerkeigentümerschaft wegen der von ihnen vermuteten unzulässigen Bargeldentnahmen aus der Kasse durch A Strafanzeige erstattet hatten, soll B eine E-Mail an mehrere Anzeigeerstatterinnen und -erstatter gesendet haben. In ihrer Nachricht soll sie eine Gegenanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und falschen Behauptungen in Aussicht gestellt haben, falls die Strafanzeige nicht innert zwei Tagen zurückgezogen werde. Es sei nicht zu einem Rückzug der Strafanzeige gekommen.
A hat gemäss der Anklage weiter im Juli und August 2017 Arbeitslosengelder bezogen. Gegenüber der Arbeitslosenkasse soll er dabei wahrheitswidrig Ferienabwesenheiten verschwiegen haben. Er habe somit die unrechtsmässige Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern von ca. Fr. 6'600.00 erwirkt.
B wird ferner vorgeworfen, sie habe sich vom 1. Dezember 2015 bis am 31. Dezember 2016 von der GmbH ihrer Tochter zu einem fingierten Lohn anstellen lassen und dabei vertuscht, dass sie tatsächlich eine arbeitgeberähnliche Stellung eingenommen habe. Mit diesem Vorgehen habe sie sich nach der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengelder erschlichen. Während ihrer Arbeitslosigkeit zwischen Juli 2017 und Januar 2018 habe sie zudem Miteinnahmen nicht deklariert, weshalb ihr zu hohe Arbeitslosentaggelder ausbezahlt worden seien.
B soll schliesslich als Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer Firma für einen Mitarbeiter im Jahr 2019 keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt und die Abzüge von insgesamt Fr. 438.00 anderweitig verwendet haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, A sei der mehrfachen Veruntreuung, der mehrfachen Urkundenfälschung und des mehrfachen Betrugs schuldig zu sprechen. Betreffend B verlangt sie Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zur Veruntreuung, gewerbsmässigem Betrug, eines Vergehens gegen das Bundesgesetz über AHV/IV/EO und ALV sowie wegen versuchter Nötigung. A soll zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse verurteilt werden. Für B beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie eine Busse. Bei beiden Beschuldigten sei der Vollzug der Freiheits- und der Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben. Sie sollen zudem je eine Ersatzforderung von mehreren zehntausend Franken leisten müssen und sie seien je für fünf Jahre des Landes zu verweisen.

10.06.2024 14:00 Kreisgericht II F Forderung
11.06.2024 08:00 Kreisgericht lll G ST.2023.159-LSU
Strafsache betreffend versuchter schwerer Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, dem Opfer nach einem zunächst verbalen Streit, der in eine tätliche Ausei-nandersetzung ausartete, mehrmals mit dem Fuss gegen dessen Kopf getreten zu haben, nachdem es zu Boden gegangen war. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
23.08.2024 09:00 Einzelrichter llI F Forderung aus Arbeitsrecht
23.08.2024 13:00 Einzelrichter llI F Forderung aus Arbeitsrecht
26.09.2024 08:00 Kreisgericht III G ST.2023.154+155-LSU
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten unter anderem vor, einen Raubüberfall auf eine Coop-Tankstelle begangen zu haben. Zu diesem Zweck sollen sie ihr Fahrzeug mit gestohlenen Kontrollschildern versehen haben. Die Coop-Tankstelle sollen sie vermummt und mit Handschuhen bekleidet gemeinsam betreten haben. Der Beschuldigte 1 soll ein Brecheisen und der Beschuldigte 2 ein Kunststoff-Imitat einer Pistole mit sich geführt haben. Damit haben sie gemäss Anklageschrift die Shop Angestellte bedroht und gezwungen, den Geldbehälter aus der Kasse in ihre Tasche zu leeren. Ein weiterer gleichartiger Versuch am Folgetag auf einen anderen Tankstellenshop soll ihnen missglückt sein. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten 1 eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie eine Busse von CHF 200.00 und für den Beschuldigten 2, dem weitere Delikte vorgeworfen werden, eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 sowie eine Busse von CHF 500.00.

Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung, II = 2. Abteilung, III = 3. Abteilung

Verhandlungsort:
A = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 201
B = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 202
C = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 214
D = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 316
F = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 324
G = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 325
H = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 322
I = Kantonsgerichtssaal, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.