Verhandlungstermine
| Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
|---|---|---|---|---|
| 29.05.2026 04.06.2026 08.06.2026 10.06.2026 15.06.2026 17.06.2026 22.06.2026 23.06.2026 26.06.2026 29.06.2026 30.06.2026 01.07.2026 08.07.2026 |
09:00 09:00 09:00 09:00 08:45 09.00 13:30 09.00 09.00 08.45 09:00 09.00 09:30 |
Kreisgericht lll | F F F F F F G F F F F F F I |
Bei den Strafangelegenheiten in den Verfahren ST.2025.75 bis ST.2025.85 handelte es sich um einen Verhandlungskomplex mit insgesamt elf beschuldigten Personen, welcher sich über mehrere Verhandlungstage hinzieht. Neben den elf anwaltlich vertretenen beschuldigten Personen sind auch weitere Personen – wie etwa mutmassliche Opfer und in separaten Verfahren beurteilte Mittäter – involviert. In einer ersten Verhandlungsserie erfolgen Einvernahmen von Auskunftspersonen und Zeugen sowie Befragungen der beschuldigten Personen, während in einer zweiten Serie die Parteivorträge und Schlussworte vorgesehen sind. In der Sache geht es um verschiedenste Gewalt-, Drogen- und Vermögensdelikte von jungen Personen mit vielen Berührungspunkten untereinander. Die Staatsanwaltschaft verlangt unter anderem, dass das Gericht – teils langjährige – Freiheitstrafen, Geldstrafen und Bussen ausspricht. Zudem fordert sie in sieben Fällen die Anordnung einer Landesverweisung. |
| 27. Mai 2026 sowie allenfalls folgende Reservetermine: 2. und 3. Juni 2026, 1. und 3. Juli 2026 |
09:00 | Kreisgericht lll | G | ST.2023.63/64-MJU Strafsache betreffend gewerbsmässiger bzw. mehrfachen Betrug, mehrfache Veruntreuung respektive Gehilfenschaft dazu, etc. Gemäss der Anklage soll A als Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Bargeldkasse geführt haben. Dabei habe er Bargeldeinzahlungen von seiner Ehefrau B im Betrag von rund Fr. 10'000.00 in die Kasse verbucht und quittiert, obwohl gar keine Zahlungen eingegangen seien. Tatsächlich soll A die rund Fr. 10'000.00 für private Zwecke von B und ihm selber verwendet haben. Auch soll B A Spesenentschädigungen von insgesamt Fr. 6'000.00 bezahlt haben, obwohl sie darauf keinen Anspruch gehabt habe. Für private Zwecke habe A der Kasse weitere knapp Fr. 20'000.00 entnommen. Insgesamt soll A in den Jahren 2016-2018 aus der Kasse der Stockwerkeigentümergemeinschaft ca. Fr. 36'000.00 für private Zwecke verwendet haben. Um den Differenzbetrag in der Kasse auszugleichen und die Bargeldentnahmen zu vertuschen, habe B schliesslich durch eine von ihr kontrollierte Firma Rechnungen für angebliche Reparaturarbeiten in den Liegenschaften der Stockwerkeigentümergemeinschaft gestellt. A habe damit die Buchhaltung ausgleichen können. B habe Bescheid gewusst, wie A vorgegangen sei. Nachdem Mitglieder der Stockwerkeigentümerschaft wegen der von ihnen vermuteten unzulässigen Bargeldentnahmen aus der Kasse durch A Strafanzeige erstattet hatten, soll B eine E-Mail an mehrere Anzeigeerstatterinnen und -erstatter gesendet haben. In ihrer Nachricht soll sie eine Gegenanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und falschen Behauptungen in Aussicht gestellt haben, falls die Strafanzeige nicht innert zwei Tagen zurückgezogen werde. Es sei nicht zu einem Rückzug der Strafanzeige gekommen. A hat gemäss der Anklage weiter im Juli und August 2017 Arbeitslosengelder bezogen. Gegenüber der Arbeitslosenkasse soll er dabei wahrheitswidrig Ferienabwesenheiten verschwiegen haben. Er habe somit die unrechtsmässige Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern von ca. Fr. 6'600.00 erwirkt. B wird ferner vorgeworfen, sie habe sich vom 1. Dezember 2015 bis am 31. Dezember 2016 von der GmbH ihrer Tochter zu einem fingierten Lohn anstellen lassen und dabei vertuscht, dass sie tatsächlich eine arbeitgeberähnliche Stellung eingenommen habe. Mit diesem Vorgehen habe sie sich nach der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengelder erschlichen. Während ihrer Arbeitslosigkeit zwischen Juli 2017 und Januar 2018 habe sie zudem Miteinnahmen nicht deklariert, weshalb ihr zu hohe Arbeitslosentaggelder ausbezahlt worden seien. B soll schliesslich als Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer Firma für einen Mitarbeiter im Jahr 2019 keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt und die Abzüge von insgesamt Fr. 438.00 anderweitig verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt, A sei der mehrfachen Veruntreuung, der mehrfachen Urkundenfälschung und des mehrfachen Betrugs schuldig zu sprechen. Betreffend B verlangt sie Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zur Veruntreuung, gewerbsmässigem Betrug, eines Vergehens gegen das Bundesgesetz über AHV/IV/EO und ALV sowie wegen versuchter Nötigung. A soll zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse verurteilt werden. Für B beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie eine Busse. Bei beiden Beschuldigten sei der Vollzug der Freiheits- und der Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben. Sie sollen zudem je eine Ersatzforderung von mehreren zehntausend Franken leisten müssen und sie seien je für fünf Jahre des Landes zu verweisen. |
| 27.05.2026 | 09:00 | Einzelrichter III | F | Forderung aus Miete, Mietzinsherabsetzung |
28.05.2026 |
09:00 |
Einzelrichter III |
F |
ST.2025.192-LSU |
| 01.06.2026 | 08:30 | Kreisgericht III | F | Forderung aus Arbeitsrecht/Widerklage |
| 02.06.2026 | 14:00 | Einzelrichter III | F | Forderung aus Miete, Mietzinsherabsetzung |
| 05.06.2026 | 10:00 | Einzelrichter lll | F | ST.2025.253-MJU Strafsache betreffend qualifizierte grobe Verkehrsregelverletzung Auf Autobahn PW mit 141 anstatt erlaubten 80 km/h gelenkt. 9 Monate Freiheitsstrafe, aufgeschoben mit Probezeit von 2 Jahren. |
| 08.06.2026 | 08:30 | Kreisgericht lll | G | ST.2026.4-MJU Strafsache betreffend schwere Körperverletzung etc. Im Wesentlichen Delikte zum Nachteil von zwei (ehemaligen) Freundinnen / Partnerinnen des Beschuldigten. Ein Vorfall aus dem Jahr 2022 ist neu zu beurteilen nach Rückweisung durch das Kantonsgericht zur psychiatrischen Begutachtung. Die StA beantragt 9.5 Jahre Freiheitsstrafe (unter Einbezug einer früheren bedingten Strafe von 17 Monaten), 10 Tagessätze Geldstrafe sowie Fr. 3'000.– Busse; zudem eine ambulante Behandlung (parallel zum Strafvollzug) sowie 10 Jahre Landesverweisung. |
| 09.06.2026 | 09:00 | Einzelrichter lll | G | ST.2025.95-MJU Strafsache betreffend mehrfache Gehilfenschaft zu bandenmässigem Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei, mehrfache Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts, mehrfache Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwei Personen in seiner Wohnung beherbergt zu haben, die im grösseren Stil mit Heroin gehandelt und dazu diverse Handlungen in bzw. von der Wohnung des Beschuldigten aus getätigt hätten, wodurch der Beschuldigte zu den Handlungen der Beiden Gehilfenschaft geleistet habe. Ausserdem habe er den Personen so ermöglich, sich illegal in der Schweiz aufzuhalten. Von der einen Person soll der Beschuldigte ausserdem Geld entgegengenommen und per Western Union an eine Person in Albanien überwiesen haben, obwohl er gewusst habe, dass es sich dabei um Geld aus BM-Geschäften gehandelt habe. Ferner habe er diverse Male Züge benutzt, ohne im Besitz der notwendigen Fahrausweise gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine mit einer Probezeit von zwei Jahren bedingt aufgeschobene Freiheitsstrafe von 8 Monaten und eine Busse von CHF 100.00 sowie eine Landesverweisung von 5 Jahren. |
| 11.06.2026 | 08:30 | Kreisgericht III | G | ST.2026.51-LSU Strafsache betreffend gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl etc. Die Staatsanwaltschaft wirft der beschuldigten Person vor, zwischen November 2021 und Februar 2022 zusammen mit einem oder zwei mutmasslichen Mittätern eine Vielzahl an Einbruchdiebstählen begangen zu haben. Dabei sollen Wertgegenstände im Gesamtbetrag von insgesamt mehr als Fr. 160'000.00 entwendet sowie ein Sachschaden von insgesamt mehr als Fr. 120'000.00 verursacht worden sein. Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Freiheitsstrafe von 5 Jahren sowie einen Landesverweis von 10 Jahren. |
| 11.06.2026 | 09:00 | Einzelrichter III | F | ST.2025.102-CKE Strafsache betreffend Beschimpfung, Drohung, mehrfache Sachbeschädigung, geringfügiges Vermögensdelikt Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahre 2023 bei einem Gartenverein in St. Gallen das Kettenschloss der Mulde durchsägt und einen Sachschaden von CHF 50.00 verursacht zu haben. Ein anderes Mal soll es vor dem Vereinslokal desselben zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Vertreter des Vereins gekommen sein, wonach der Beschuldigte diesen mit vulgären Schimpfwörtern betitelt und ihm gedroht haben soll, ihn umzubringen. Ausserdem soll der Beschuldigte im Jahr 2024 beim Gartenverein das Gartenzauntor zum Geräteschuppen beschädigt und einen Sachschaden von CHF 300.00 verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 40.00 und eine Busse von CHF 1'050.00. |
11.06.2026 |
13:30 |
Einzelrichter lll |
F |
ST.2025.86-SKE Strafsache betreffend mehrfache harte Pornografie etc. Der 20-jährige Beschuldigte soll nur wenige Tage nach einer einschlägigen Verurteilung 2 Dateien mit «Kinderpornografie» in einem privaten Chat versandt haben; zudem Besitz von 2 Dateien mit Tierpornografie. Antrag Staatsanwaltschaft: 6 Monate Freiheitsstrafe (unbedingt) und 7 Jahre Landesverweisung; weiter ist betreffend die bedingte Vorstrafe zu entscheiden (Verlängerung Probezeit und Weisung). |
| 17.06.2026 | 09:00 | Kreisgericht lll | F | ST.2026.70-MJU Strafsache betreffend versuchte schwere Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Drohung etc.; Anklage im abgekürzten Verfahren Dem Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, sich in der Brühltor-Passage in St.Gallen an einer tätlichen Auseinandersetzung beteiligt zu haben und den Geschädigten mehrfach getreten zu haben, unter anderem auch gegen den Kopf. Weiter soll der Beschuldigte in einer Unterführung am Bahnhof einen Passanten zu Fall gebracht haben und ihm das Portemonnaie entrissen haben. Die Kreditkarte des Passanten soll er im Anschluss unter anderem für die Bezahlung von Getränken verwendet haben. Der Beschuldigte soll auch Ladendiebstähle begangen, Betäubungsmittel konsumiert und gestohlene Gegenstände entgegengenommen haben. Sodann soll er sich gegen eine polizeiliche Anhaltung gewehrt haben und einen Polizeibeamten beschimpft und bedroht haben. Der Urteilsvorschlag sieht eine unbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, eine ebenfalls unbedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu Fr. 30.00 und eine Busse von Fr. 900.00 vor. |
| 17.06.2026 | 15:15 | Einzelrichter lll | F | ST.2026.80-MJU Strafsache betreffend mehrfache harte Pornografie; Anklage im abgekürzten Verfahren Der 70-jährige Beschuldigte soll mit drei (mutmasslich) 14- bis 16-jährigen Mädchen über sexuelle Handlungen anlässlich von erhofften Treffen mit diesen gechattet haben. Zudem Besitz von rund 100 pornografischen Bildern mit Minderjährigen. 10 Monate Freiheitsstrafe sowie 90 Tagessätze Geldstrafe, beides bedingt (Probezeit 2 Jahre); zudem lebenslängliches Tätigkeitsverbot betreffend Minderjährige. |
| 18.06.2026 | 09:00 | Kreisgericht II | G | Forderung aus Werkvertrag |
| 19.06.2026 | 09:00 | Einzelrichter III | G | ST.2025.96-CKE Strafsache betreffend Tätlichkeiten, übler Nachrede, Beschimpfung (mehrfache Begehung), mutwillige Belästigung (mehrfache Begehung). Der Beschuldigten wird vorgeworfen, im Frühjahr 2024 ihre Nachbarin mehrmals beschimpft und in belästigender Art und Weise ihre Türklingel betätigt zu haben, Grimassen geschnitten und ihr mehrmals die Zunge herausgestreckt und sie im Treppenhaus gestossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 90.00 und eine Busse von CHF 1'500.00, bei Nichtbezahlung eine Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen. |
| 23.06.2026 | 09:00 | Einzelrichter III | G | ST.2025.156-LSU Strafsache betreffend Abhören oder Aufnehmen fremder Gespräche (mehrfache Begehung), unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen (Einsprache gegen Strafbefehl) Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, von April 2023 bis Januar 2024 mehrfach mit seinem Mobiltelefon nicht öffentliche (Telefon-)Gespräche seiner Ex-Partnerin, der gemeinsamen Kinder sowie des Lebenspartners der Ex-Partnerin aufgezeichnet zu haben. Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen sowie eine Busse. |
| 23.06.2026 | 09:00 | Kreisgericht III | G | ST.2026.55-LSU Strafsache betreffend gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl etc. (Anklage im abgekürzten Verfahren) Die Staatsanwaltschaft wirft der beschuldigten Person vor, zwischen November 2021 und April 2022 gemeinsam mit mehreren Mittätern zahlreiche Einbruchdiebstähle begannen zu haben. Die beschuldigte Person soll sich mit dem erhaltenen Erlös zumindest teilweise seinen Lebensunterhalt finanziert haben. Der Urteilsvorschlag sieht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten vor, wovon 18 Monate zu vollziehen sind und 18 Monate mit einer Probezeit von fünf Jahren aufgeschoben werden sollen, sowie einen Landesverweis von zehn Jahren. |
| 25.06.2026 | 14:00 | Einzelrichter III | F | ST.2025.106-CKE Strafsache betreffend einfacher Diebstahl, Irreführung der Rechtspflege, falscher Alarm, gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage Dem Beschuldigten Angestellten eines regionalen Telekom-Betriebes wird vorgeworfen, zusammen mit einem Mittäter vereinbart zu haben, dass dieser in seinem Geschäft einen Überfall vortäuschen und ihn unter Androhung mit einem Messer dazu auffordern solle, das Bargeld aus der Kasse herauszugeben. Es soll vorgängig abgemacht worden sein, dass das entwendete Bargeld anschliessend aufgeteilt werde. Der Beschuldigte soll sich zum Zeitpunkt des inszenierten Überfalls alleine im Geschäft befunden haben und der Deliktbetrag soll sich in der Höhe von CHF 3'542.50 bewegt haben. Der Beschuldigte soll anschliessend bei der Kantonalen Notrufzentrale angerufen und den Überfall gemeldet haben. Des Weiteren soll der Beschuldigte während seiner Anstellungszeit als Lernender in zahlreichen Transaktionen insgesamt CHF 6'080.00 auf Paysafe-Karten geladen haben und über den ihm anvertrauten Kassenbestand bestätigt haben, die Beträge bezahlt zu haben, obwohl er dies nie getan haben soll. Die auf die Karten geladenen Beträge soll er dann jeweils unrechtmässig in seinem Nutzen verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten und einer Busse von CHF 1'500.00. Ausserdem sei eine Landesverweisung von 5 Jahren auszusprechen. |
| 26.06.2026 | 08:30 | Kreisgericht lll | G | ST.2026.36-MJU Strafsache betreffend Vergewaltigung etc. Der Beschuldigte soll dem weiblichen Opfer wunschgemäss eine kleine Menge Kokain in die Wohnung gebracht haben. Dabei soll er unter Ausnützung seiner körperlichen Überlegenheit gegen den Willen des Opfers Geschlechtsverkehr erzwungen haben. 3 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Tagessätze Geldstrafe; zudem 10 Jahre Landesverweisung. |
Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung, II = 2. Abteilung, III = 3. Abteilung
Verhandlungsort:
A = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 201
B = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 202
C = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 214
D = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 316
F = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 324
G = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 325
H = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 322
I = Kantonsgerichtssaal, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen
Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
