Logo Kanton St.Gallen

Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
30.09.2025 08:30 Kreisgericht lll G ST.2024.162-MJU
Strafsache betreffend Vergewaltigung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, am frühen Morgen des 28. Juli 2024 an seinem Wohnort in St. Gallen gegen den Willen seiner Bekanntschaft mit bzw. an ihr diverse sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. So soll er sie geküsst, überall am Körper angefasst, Finger in ihre Vagina eingeführt, ihre Hand auf seinen Penis gelegt und so masturbiert und Oralverkehr praktiziert haben. Beim Oralverkehr sei sie auf dem Rücken gelegen und er sei über ihr auf ihren Armen gekniet, um sie zu arretieren. Auch hätte er ihr mehrfach gewaltsam den Mund geöffnet. Sie habe die Augen geschlossen gehabt und aufgrund von Migräne und des Schocks nicht reagieren können. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Die Öffentlichkeit ist von dieser Verhandlung ausgeschlossen. Akkreditierte GerichtsberichterstatterInnen sind zugelassen.
09.10.2025 09:00 Einzelrichterin F Forderung aus Miete
14.10.2025 09:00 Einzelrichter lll F ST.2025.58-MJU
Strafsache betreffend mehrfache Zechprellerei – Einsprache gegen Strafbefehl

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von 15. Mai 2024 bis 15. Juni 2024 in zwei Hotels genächtigt und Esswaren / Getränke konsumiert zu haben, ohne die Rechnung zu bezahlen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Monaten.
15.10.2025 08:30 Kreisgericht III G ST.2025.136-CKE
Strafsache betreffend Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch (abgekürztes Verfahren).

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 13. Februar 2021 mit mindestens einem unbekannten Mittäter zusammengeschlossen zu haben, und im Zeitraum bis zum 30. Dezember 2023 mindestens 8 Einbruchdiebstähle verübt zu haben. Dabei soll das Diebesgut insgesamt rund CHF 48'370.00 betragen haben und es soll ein Sachschaden in der Höhe von insgesamt rund CHF 19'900.00 entstanden sein.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 33 Monaten. Der Vollzug soll im Umfang von 21 Monaten aufgeschoben werden, bei einer Probezeit von 5 Jahren. Des Weiteren soll der Beschuldigte zu Schadenersatzforderungen in der Höhe von insgesamt CHF 1'683.65 verpflichtet werden und für 10 Jahre des Landes verwiesen werden.


16.10.2025 09:00 Einzelrichter lll F ST.2024.58-MJU
Strafsache betreffend mehrfacher (teilweise versuchter) Diebstahl, mehrfacher Hausfriedensbruch, Ablagerung von Abfällen ausserhalb von bewilligten Deponien etc.

Dem Beschuldigten werden mehrere (teilweise versuchte) Einbruch- bzw. Einschleichediebstähle in Baustellen zwecks Entwendung von kupferhaltigen Kabeln im Raum Ostschweiz vorgeworfen. Ausserdem soll er mehrfach ein geltendes Hausverbot missachtet und mehrfach öffentliche Verkehrsmittel ohne gültige Fahrausweise verwendet haben.

Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten, bedingt aufzuschieben bei einer Probezeit von zwei Jahren, und eine Busse von CHF 750.00. Ausserdem sei ein Landesverweis von 5 Jahren auszusprechen.
20.10.2025 14:00 Einzelrichterin G Mieterausweisung
21.10.2025 14:15 Einzelrichter III F ST.2024.180-CKE (ex KME)
Strafsache betreffend mehrfache Tierquälerei, Übertretung des Lebensmittelgesetzes (Einsprache gegen Strafbefehl)

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in seiner Funktion als Tiertransporteur/Metzger, im Jahre 2022, sechs Schweine aus einem Mastbetrieb aus Bernhardzell zu einem Schlachtbetrieb in Zürich transportiert zu haben, ohne die nötigen Vorkehrungen für verletzte Tiere zu treffen. Mindestens zwei der Tiere sollen Kaudophagie-Verletzungen in Form von nahezu fehlenden Schwänzen, die mit Krusten und geschwollenen Wunden bedeckt waren, aufgewiesen haben. Eines der Tiere soll eine Stunde nach Ankunft im Schlachtbetrieb in der Wartebucht an den Folgen einer Blutvergiftung gestorben sein. Es soll hochgradig eitrige Knochenentzündungen, eine eitrige Herzklappenentzündung, sowie eine eitrige Nierenentzündung aufgewiesen haben. Im Begleitdokument sollen die Tiere vom Tierhalter als «nicht krank, verletzt oder verunfallt» deklariert worden sein. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen in der Höhe von je CHF 110.00, sowie eine Busse in der Höhe von CHF 250.00. 
21.10.2025 08:30 Kreisgericht III G ST.2025.143-SKE
Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz; Anklage im abgekürzten Verfahren.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Stadt St.Gallen gut 25 Gramm Kokaingemisch mit sich geführt zu haben mit der Absicht, es zu verkaufen. Weiter soll er gut 260 Gramm Kokaingemisch besessen haben, in der Absicht, es an Konsumenten zu veräussern. Der Urteilsvorschlag sieht eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten vor, wovon 6 Monate vollzogen und 24 Monate mit einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben werden sollen. Weiter soll er für die Dauer von 7 Jahren aus der Schweiz verwiesen werden.
21.10.2025 13:30 Einzelrichter III G ST.2025.94-SKE
Strafsache betreffend mehrfachen einfachen Diebstahl sowie mehrfachen Hausfriedensbruch, etc.
Insb. mehrere Einschleichdiebstähle in Frauenfeld sowie Beteiligung an zwei Handtaschendiebstählen in einer St.Galler Bar. Im Wesentlichen 10 ½ Monate Freiheitsstrafe sowie 7 Jahre Landesverweis.
22.+23.10.2025 09:00 Kreisgericht lll G ST.2023.63/64-MJU
Strafsache betreffend gewerbsmässiger bzw. mehrfachen Betrug, mehrfache Veruntreuung respektive Gehilfenschaft dazu, etc.
Gemäss der Anklage soll A als Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Bargeldkasse geführt haben. Dabei habe er Bargeldeinzahlungen von seiner Ehefrau B im Betrag von rund Fr. 10'000.00 in die Kasse verbucht und quittiert, obwohl gar keine Zahlungen eingegangen seien. Tatsächlich soll A die rund Fr. 10'000.00 für private Zwecke von B und ihm selber verwendet haben. Auch soll B A Spesenentschädigungen von insgesamt Fr. 6'000.00 bezahlt haben, obwohl sie darauf keinen Anspruch gehabt habe. Für private Zwecke habe A der Kasse weitere knapp Fr. 20'000.00 entnommen. Insgesamt soll A in den Jahren 2016-2018 aus der Kasse der Stockwerkeigentümergemeinschaft ca. Fr. 36'000.00 für private Zwecke verwendet haben. Um den Differenzbetrag in der Kasse auszugleichen und die Bargeldentnahmen zu vertuschen, habe B schliesslich durch eine von ihr kontrollierte Firma Rechnungen für angebliche Reparaturarbeiten in den Liegenschaften der Stockwerkeigentümergemeinschaft gestellt. A habe damit die Buchhaltung ausgleichen können. B habe Bescheid gewusst, wie A vorgegangen sei.
Nachdem Mitglieder der Stockwerkeigentümerschaft wegen der von ihnen vermuteten unzulässigen Bargeldentnahmen aus der Kasse durch A Strafanzeige erstattet hatten, soll B eine E-Mail an mehrere Anzeigeerstatterinnen und -erstatter gesendet haben. In ihrer Nachricht soll sie eine Gegenanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und falschen Behauptungen in Aussicht gestellt haben, falls die Strafanzeige nicht innert zwei Tagen zurückgezogen werde. Es sei nicht zu einem Rückzug der Strafanzeige gekommen.
A hat gemäss der Anklage weiter im Juli und August 2017 Arbeitslosengelder bezogen. Gegenüber der Arbeitslosenkasse soll er dabei wahrheitswidrig Ferienabwesenheiten verschwiegen haben. Er habe somit die unrechtsmässige Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern von ca. Fr. 6'600.00 erwirkt.
B wird ferner vorgeworfen, sie habe sich vom 1. Dezember 2015 bis am 31. Dezember 2016 von der GmbH ihrer Tochter zu einem fingierten Lohn anstellen lassen und dabei vertuscht, dass sie tatsächlich eine arbeitgeberähnliche Stellung eingenommen habe. Mit diesem Vorgehen habe sie sich nach der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengelder erschlichen. Während ihrer Arbeitslosigkeit zwischen Juli 2017 und Januar 2018 habe sie zudem Miteinnahmen nicht deklariert, weshalb ihr zu hohe Arbeitslosentaggelder ausbezahlt worden seien.
B soll schliesslich als Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer Firma für einen Mitarbeiter im Jahr 2019 keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt und die Abzüge von insgesamt Fr. 438.00 anderweitig verwendet haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, A sei der mehrfachen Veruntreuung, der mehrfachen Urkundenfälschung und des mehrfachen Betrugs schuldig zu sprechen. Betreffend B verlangt sie Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zur Veruntreuung, gewerbsmässigem Betrug, eines Vergehens gegen das Bundesgesetz über AHV/IV/EO und ALV sowie wegen versuchter Nötigung. A soll zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse verurteilt werden. Für B beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie eine Busse. Bei beiden Beschuldigten sei der Vollzug der Freiheits- und der Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben. Sie sollen zudem je eine Ersatzforderung von mehreren zehntausend Franken leisten müssen und sie seien je für fünf Jahre des Landes zu verweisen.
24.10.2025 09:00 Einzelrichter III G ST.2024.124-CKE (LSU)
Strafsache betreffend sexuelle Belästigung
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Frühjahr 2024 sein Kondom während dem Geschlechtsverkehr an einer Bekannten entfernt und somit den Schutz vor einer unerwünschten Schwangerschaft ignoriert zu haben, obwohl er vorgängig ausdrücklich dazu aufgefordert wur-de, dies zu unterlassen.Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Busse in der Höhe von CHF 9'000.00, bei schuldhafter Nichtbezahlung eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen.  
27.10.2025 14:00 Kreisgericht II F Forderung
27.10.2025 13:30 Kreisgericht III G ST.2025.174-MJUStrafsache betreffend mehrfachen (zum Teil versuchten) Diebstahl, etc.; Anklage im abgekürzten Verfahren. Dem Beschuldigten werden u.a. mehrere Einbruch- und Einschleich-Diebstähle vorgeworfen. Insbesondere Freiheitsstrafe von 22 Monaten bedingt (Probezeit 3 Jahre) sowie 7 Jahre Landesverweisung.
28.10.2025 08:30 Einzelrichter II G Foderung aus Arbeitsrecht
30.10.2025 09:30 Einzelrichter III F ST.2024.186-SKE ST.2025.121-SKE Strafsache betreffend Beschimpfung und Sachbeschädigung (Einsprache gegen Strafbefehl). Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Juni 2024 während einer verbalen Auseinandersetzung mit seinem Nachbarn diesen als «Arschloch», «Drecksau» und «Oberdrecksau» betitelt zu haben. Zudem soll er im April 2025 an einem geparkten Personenwagen mit einem unbekannten Gegenstand in den hinteren rechten Reifen gestochen und diesen dabei beschädigt haben. Es soll ein Sachschaden in Höhe von CHF 500.00 entstanden sein. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Sachverhalt 1 eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 70.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren, sowie eine Busse von CHF 250.00. Für Sachverhalt 2 wird eine identische Geldstrafe mit gleicher Probezeitregelung sowie eine Busse von CHF 350.00 gefordert.
30.10.2025 08:30 Kreisgericht lll G ST.2025.40 und 55-MJU
Strafsache betreffend versuchte vorsätzliche Tötung, versuchte schwere Körperverletzung, einfache Körperverletzung und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes

Der Beschuldigte 1 und der Beschuldigte 2 gerieten an einem Abend in der Gemeinschaftsküche eines Mehrfamilienhauses in der Stadt St.Gallen in Streit. Nach einer anfangs verbal geführten Auseinandersetzung soll der Beschuldigte 1 dem Beschuldigten 2 mehrfach mit dem Mobiltelefon gegen den Oberkörper und Kopfbereich geschlagen haben. Der Beschuldigte 2 habe dadurch namentlich ein leichtes Schädelhirntrauma und zwei Quetsch-Riss-Wunden, wovon eine später mit einem Stich habe versorgt werden müssen, erlitten. Der Beschuldigte 2 habe, nachdem er vom Beschuldigten 1 mit dem Mobiltelefon geschlagen worden sei, mit dem Beschuldigten 1 gerangelt. Dabei sei der Beschuldigte 1 zu Boden gefallen. In der Folge soll der Beschuldigte 2 den Beschuldigten 1 mit den Füssen getreten und auf ihn draufgestanden sein. Namentlich soll der Beschuldigte 2 dem Beschuldigten 1 nebst Schlägen mit der Hand mehr als zwanzig teils heftige Fusstritte auf und gegen den Kopf gegeben haben. Der Beschuldigte 2 soll die Fusstritte nach einem kurzen Unterbruch auch dann noch fortgesetzt haben, als der Beschuldigte 1 regungslos dagelegen habe. Der Beschuldigte 1 soll potenziell lebensgefährliche Verletzungen im Bereich des Kopfes erlitten haben. Beide Beschuldigten sollen während des Vorfalls in erheblichem Umfang alkoholisiert gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten 1 einfache Körperverletzung und dem Beschuldigten 2 versuchte schwere Körperverletzung, versuchte vorsätzliche Tötung und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes vor. Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Beschuldigten 1 eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und für den Beschuldigten 2 eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.
31.10.2025 14:00 Einzelrichter lll F ST.2024.111-MJU

Strafsache betreffend grobe Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mehrfach die Fahrspur auf der Autobahn gewechselt zu haben, ohne die Richtungsanzeige betätigt zu haben. Ausserdem habe er seine Fahrt ununterbrochen auf der linken Fahrspur fortgesetzt, ohne dabei andere Fahrzeuge zu überholen oder sich im Kolonnenverkehr befunden zu haben. Im Weiteren wird ihm zur Last gelegt, die Sicherheitslinie überfahren zu haben und auf dem Beschleunigungsstreifen der Einspurstrecke einen auf der Normalspur fahrenden Fahrzeuglenker rechts überholt und vor diesem auf die Normalspur wiedereingebogen zu sein. Durch seine Fahrweise soll er andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst gefährdet haben. Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je Fr. 170.00 sowie eine Busse von Fr. 600.00.
03.11.2025 09:00 Einzelrichter II F Aberkennungsklage
03.11.2025 09:00 Kreisgericht III G ST.2025.88-LSU Strafsache betreffend mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, Pornografie. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, zwischen Januar und Juli 2024 mit der 15-jährigenTochter seiner Lebensgefährtin, drei bis vier Mal den vaginalen Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Mindestens einmal soll er dabei den Geschlechtsverkehr zwischen ihm und dem Opfer mit seinem Handy aufgezeichnet haben und die Aufnahme anschliessend per WhatsApp dem Opfer geschickt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren sowie einen Landesverweis von fünf Jahren.
04.11.2025 14:00 Einzelrichter III F ST.2024.79-MJUStrafsache betreffend Exhibitionismus Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den in der Nachbarschaft wohnhaften und zum Ereigniszeitpunkt sechs und acht Jahre alten Privatklägerinnen auf einem Spaziergang seinen entblössten Penis gezeigt zu haben. Der Beschuldigte soll mit Absicht und sexuell motiviert gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 130.00, die Anordnung von Bewährungshilfe mit der Weisung, eine deliktsorientierte Therapie zu absolvieren sowie ein lebenslängliches Verbot für jede berufliche oder organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. Die Privatklägerinnen verlangen vom Beschuldigten eine Genugtuung.
06.11.2025 09:00 Kreisgericht III G ST.2024.70-SKE
Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfaches Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, Hinderung einer Amtshandlung, rechtswidriger Aufenthalt und Verletzung der Verkehrsregeln.
Der Beschuldigte soll zwischen Februar 2024 und dem 16. Juli 2024 240 Gramm Kokaingemisch und zwischen Mai 2024 und dem 15. Juli 2024 eine unbekannte Menge sowie mindestens 261.1 Gramm Marihuana und 55.23 Gramm Haschisch angekauft und davon anschliessend rund 218.4 Gramm Kokaingemisch und eine nicht näher bekannte Menge Marihuana und Haschisch an diverse Abnehmer/innen verkauft haben. Das Kokaingemisch, das Marihuana und das Haschisch soll er zuvor abportioniert haben. Am 16. Juli 2024 soll er mit dem E-Scooter auf dem Trottoir gefahren sein und nicht auf das Rufen «Halt Polizei» der Polizeibeamten, die ihn zur Kontrolle anhalten wollten, reagiert haben. Anlässlich der Kontrolle soll er im Besitz von 21.6 Gramm Kokaingemisch, 264.1 Gramm Marihuana und 55.23 Gramm Haschisch gewesen sein. Ausserdem soll sich der Beschuldigte illegal in der Schweiz aufgehalten haben und Marihuana sowie Haschisch konsumiert haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt u.a. - im Zusatz zu einer Vorstrafe – eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30.00, eine Busse von CHF 300.00 und eine Landesverweisung von 10 Jahren.
07.11.2025 10:00 Kreisgericht III G Feststellung der Nichtigkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses etc.
07.11.2025 14:00 Einzelrichter III F ST.2024.40-MJU Strafsache betreffend mehrfache Geldwäscherei – Einsprache gegen Strafbefehl. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, als Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH das auf diese Gesellschaft lautende Bankkonto einer Gruppe von Betrügern zur Verfügung gestellt zu haben, damit über diese Kontoverbindung Gelder entgegengenommen werden konnten, welche durch online-Betrüge erbeutet worden waren. Einen Grossteil der eingegange-nen Überweisungen von gesamthaft rund 50'000 Franken soll der Beschuldigte in bar abgeho-ben und weitergeleitet haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je Fr. 40.00 und eine Busse Fr. 6’000.00. 
17.11.2025 09:00 Einzelrichter III G

ST.2025.27-KME (CKE) Strafsache betreffend fahrlässige schwere Körperverletzung etc. (Einsprache gegen Strafbefehl) Dem Beschuldigten wir vorgeworfen, im Frühjahr 2024 Gülle ausgetragen zu haben und beim Überqueren der Strasse auf die nördliche Wiese den Güllenschlauch über die Strasse gezogen zu haben, ohne dies für den Verkehr entsprechend zu kennzeichnen. Zur gleichen Zeit soll sich ein Motorradfahrer auf der besagten Strasse genähert haben und in der Folge gestürzt sein und sich schwer verletzt haben.

 

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu je CHF 130.00 und eine Busse in der Höhe von CHF 2'100.00.

18.11.2025 08:30 Kreisgericht III G

ST.2025.145-LSU Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Gefährdung des Lebens, SVG Delikte, etc.; Anklage im abgekürzten Verfahren. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, von Anfang 2020 bis März 2023 an etwa 20 Abnehmer (einschliesslich verdeckter Fahnder) 1'500g Kokain, 500g Haschisch und 1'000g Cannabis verkauft zu haben. Sodann soll er regelmässig Kokain und weitere Betäubungsmittel konsumiert und im September 2022 ca. 30g Kokain besessen haben (zum Verkauf bestimmt). Zudem soll er von September 2021 bis März 2024 mehrfache Einbruchdiebstähle (teilweise Versuch), mehrfache Einschleichdiebstähle, mehrfache Hehlerei sowie einen Raub in Mittäterschaft begangen haben. Im Juli 2023 soll er ferner eine andere Person zum Diebstahl eines eScooters angestiftet haben. 

Im Juni 2022 soll er ein Polizeihaltezeichen missachtet und die gesperrte Fürstenlandbrücke befahren haben und anschliessend geflüchtet sein. Dabei soll er das Fahrzeug gegen einen Polizisten beschleunigt haben, der sich durch einen Sprung zur Seite habe retten müssen. Zu diesem Zeitpunkt sei der Beschuldigte nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen. Weiter soll er im Juli 2022 seine damalige Lebenspartnerin sowie das gemeinsame Kind bedroht und seine Partnerin im August 2022 mehrmals mit den Fäusten gegen ihren Kopf und ihre Arme geschlagen haben. Sodann soll er im Juli 2022 einen Personenwagen unter Kokaineinfluss gelenkt haben, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen zu sein, und dabei eine Baustellenabschrankung beschädigt haben, ohne dies bei der Polizei zu melden. Weiter soll er im September 2022 im Besitz eines Teleskopschlagstocks und im Februar 2021 im Besitz von zwei Feuerwaffen gewesen sein, jeweils ohne dafür über die notwendige Bewilligung zu verfügen. Schliesslich soll er die Buchführung einer GmbH, deren einziger Gesellschafter er gewesen sei, seit der Gründung im Jahr 2018 bis zum Konkurs im Dezember 2012 unterlassen haben. 

Der Urteilsvorschlag sieht eine unbedingte Freiheitsstrafe von 60 Monaten vor, dies unter Widerruf des in einem früheren Verfahren bedingt ausgesprochenen Teils einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten und Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe. Sodann soll eine Busse in der Höhe von Fr. 500.00 ausgesprochen und eine Ersatzforderung von Fr. 2'000.00 verhängt werden.

20.11.2025 08:30 Kreisgericht lll G ST.2023.180-MJU
Strafsache betreffend Schändung

Die Privatklägerin ist Tetraplegikerin und leidet an einer psychischen Erkrankung. Sie ist auf einen Rollstuhl angewiesen und permanent pflege- und hilfsbedürftig. Der Beschuldigte war Teil eines privaten Pflegeteams, das sich um die Privatklägerin kümmerte. Während eines Abendeinsatzes Ende 2020 soll der Beschuldigte gegen den Willen der Privatklägerin an ihr sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Aufgrund ihres physischen und psychischen Zustands sei die Privatklägerin dabei widerstandsunfähig gewesen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, eine Landesverweisung von 10 Jahren und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot.

Die Öffentlichkeit ist von dieser Hauptverhandlung ausgeschlossen. Akkreditierte Gerichtsberichterstatterinnen und Gerichtsberichterstatter sind zugelassen.
25.11.2025 09:00 Einzelrichter lll F ST.2024.88-MJU
Strafsache betreffend Hinterziehen von Verrechnungssteuern (gerichtliche Beurteilung verlangt)

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, als Organ einer Gesellschaft im Geschäftsjahr 2012 diverse geldwerte Leistungen nicht deklariert und so Verrechnungssteuern hinterzogen zu haben. Beantragt ist eine Busse von Fr. 7'000.00.
25.11.2025 09:00 Kreisgericht III G ST.2025.63-MJU Strafsache betreffend mehrfacher Diebstahl, Hausfriedensbruch, etc. Der beschuldigten Person wird unter anderem vorgeworfen, zwischen Februar 2024 und Januar 2025 verschiedene Hausverbote missachtet zu haben. Auch habe die beschuldigte Person Lebensmittel, Geld sowie Gegenstände entwendet. Die Staatsanwaltschaft beantragt unter anderem, dass insgesamt – nach dem Widerruf einer Reststrafe – eine unbedingte Gesamtstrafe von 360 Tagen und eine Busse ausgesprochen werden.
26.11.2025 09:00 Kreisgericht II G Forderung
04.12.2025 09:00 Einzelrichter lll F ST.2025.91-MJU
Strafsache betreffend Führen eines Motorfahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand (qualifizierte Alkoholkonzentration) – Einsprache auf Strafbefehl

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen Personenwagen mit einer Blutalkoholkonzentration von 1.13 Gewichtspromille und damit in fahrunfähigem Zustand gelenkt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren, und eine Busse von CHF 1'200.00.
18.12.2025 09:00 Einzelrichter lll G ST.2024.164+165-MJU
Strafsache betreffend Betrug
Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, dem Privatkläger vorgegaukelt zu haben, ihn in Zukunft mit vorerst 10% und später mit einem Drittel der Aktien an einer Unternehmung beteiligen zu wollen, obwohl sie das nie vor gehabt hätten. Dadurch hätten sie bzw. die Unternehmung unentgeltlich vom Netzwerk und von Arbeitsleitungen des Privatklägers profitiert und den Privatkläger im Vermögen geschädigt.
Die Staatsanwaltschaft beantragt für beide Beschuldigten je eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von CHF 1'000.00.
13.01.2026 09:00 Kreisgericht lll G

ST.2024.16-MJU
Strafsache betreffend Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Handlung mit Kindern, mehrfache Nötigung, mehrfache versuchte Nötigung, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, Tätlichkeiten
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich zu der damals 12-jährigen Tochter seiner Lebenspartnerin ins Bett gelegt und in der Folge gegen ihren Willen diverse sexuelle Handlungen, u.a. Geschlechtsverkehr an bzw. mit ihr vollzogen zu haben. Auch soll er der damals 11 bis 12-jährigen Tochter seiner Lebenspartnerin sowie deren damals 12-jährigen Kollegin diverse Male auf verschiedene Arten ans Gesäss und die Brüste gefasst und sie durch Druck/Zwang bzw. dem Androhen von Nachteilen zu Verhalten, wie im BH zu posieren, auf seinen Knien sitzen bleiben und Türen nicht mehr zu verschliessen bzw. verschlossene Türen zu öffnen, veranlasst haben. Durch die sexuellen Übergriffe soll er die Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber der 11 bis 12-jährigen Tochter seiner Lebenspartnerin verletzt haben. Auch soll er die damals 1 bis 2-jährige Enkelin seiner Lebenspartnerin dazu veranlasst haben, sein nacktes Glied mit dem Finger zu berühren.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 52 Monaten, eine Busse von CHF 200.00 sowie eine ambulante Massnahme nach Art. 63 StGB, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten der ambulanten Massnahme aufzuschieben sei. Ausserdem sei für die Dauer der ambulanten Massnahme Bewährungshilfe anzuordnen und ein Tätigkeitsverbot auszusprechen.


Die Öffentlichkeit ist von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Akkreditierte Gerichtsberichterstatter/-innen sind zugelassen.

Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung, II = 2. Abteilung, III = 3. Abteilung

Verhandlungsort:
A = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 201
B = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 202
C = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 214
D = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 316
F = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 324
G = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 325
H = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 322
I = Kantonsgerichtssaal, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.