Verhandlungstermine
| Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
|---|---|---|---|---|
| 30.03.2026 | 14:00 | Einzelrichter III | F | ST.2025.34-KME Strafsache betreffend Tierquälerei / Vernachlässigung, mehrfache Übertretung des Tierschutzgesetzes, mehrfache Übertretung des Tierseuchengesetzes Dem Beschuldigten Landwirt wird aufgrund zweier Tierschutzkontrollen im Jahre 2024 durch das Veterinärwesen vorgeworfen, seine Kühe und Rinder auf nassen, morastigen Weiden, welche erheblich mit Kot verunreinigt waren, habe weiden lassen. Die Siloballen auf der Weide sollen noch mit Plastik und Netzen eingewickelt gewesen sein, so dass die Tiere aus Löchern daraus gefressen haben sollen. Des Weiteren soll der Landwirt diverse Rinder nicht mit Ohrmarken gekennzeichnet und nicht angemeldet haben. Ausserdem sollen die Liegeboxen und eine Abkalbebucht im Stall nicht der vorgeschriebenen Mindestgrösse entsprochen haben. Auf einer separaten Weide soll eine Kuh mehrere Tage gelegen haben, die aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes nicht mehr selber habe aufstehen können und deshalb habe euthanasiert werden müssen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Geldstrafe von CHF 1'500.00 sowie eine Busse von CHF 1'000.00. |
| 31.03.2026 | 09:00 | Kreisgericht III | G | ST.2024.143-MJU und ST.2025.148-MJU (zwei Anklageschriften; die Verfahren wurden vereinigt) Strafsache betreffend gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfacher (teilweise versuchter) Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher (teilweise versuchter) Hausfriedensbruch etc. Dem Beschuldigten werden mehrere (versuchte) Einbrüche und Diebstähle im Raum St. Gallen vorgeworfen. Ausserdem soll er entwendete Bankkarten missbräuchlich für (versuchte) Bezahlvorgänge verwendet und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelgesetz begangen haben. Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und 4.5 Jahren sowie eine Busse von CHF 800.00 und CHF 900.00. Ausserdem sei eine bedingt ausgesprochene Vorstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 60.00 zu widerrufen und ein Landesverweis von 10 Jahren auszusprechen. |
| 31.03.2026 | 14:00 | Einzelrichter lll | F | ST.2025.254-MJU Strafsache betreffend mehrfache harte Pornografie; Anklage im abgekürzten Verfahren Insb. Besitz von verbotener Pornografie, welche als Teilnehmer von Gruppenchats erhalten und automatisch gespeichert. 150 Tagessätze Geldstrafe (bedingt, Probezeit 2 Jahre) sowie lebenslängliches Tätigkeitsverbot (betreffend Minderjährige). |
| 02.04.2026 | 09:00 | Einzelrichter lll | F | ST.2024.185-MJU Strafsache betreffend fahrlässige schwere Körperverletzung Dem Beschuldigten wird Folgendes vorgeworfen: Ende November 2022 sei eine Person bei der Ausübung ihrer Fensterreinigungstätigkeit für eine Reinigungsunternehmung von der Leiter gefallen und habe sich dadurch eine Hirnblutung sowie einen Bruch der Schädeldecke zugezogen. Der Beschuldigte sei in Bezug auf diese Person seinen Pflichten als Vorgesetzter betreffend Instruktion, Observation, Unterbinden der Verwendung von ungeeigneten/unzulässigen Arbeitsmitteln nicht nachgekommen, hätte die Person eine Bockleiter als ungeeignetes Arbeitsmittel aus dem Magazin holen lassen und sie nicht darauf hingewiesen, dass diese Leiter zur Ausübung der Arbeiten ungeeignet gewesen sei. Wäre er seinen Pflichten nachgekommen, wäre es nicht zum Arbeitsunfall gekommen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je Fr. 210.00, aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. |
10.04.2026 |
09:15 |
Einzelrichter III |
G |
ST.2026.37-LSU |
| 13.04.2026 | 14:00 | Einzelrichter III |
G | ST.2025.98-MJU mehrfaches versuchtes Einbeziehen eines Kindes in sexuelle Handlungen, mehrfache versuchte Verbreitung von schriftlicher Pornografie an eine unter 16-jährige Person, mehrfache versuchte Herstellung und Verbreitung von tatsächlicher schriftlicher Kinderpornografie; Anklage im abgekürzten Verfahren. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen der vermeintlich 13-jährigen Elina, hinter welcher sich in Wirklichkeit eine volljährige verdeckte Fahndungsperson der Polizei verbarg, über Whatsapp aktuell durch ihn vorgenommene Masturbationshandlungen sowie sexuellen Fantasien allgemein und in Bezug auf Elina geschildert zu haben. Der Urteilsvorschlag sieht eine bedingte Freiheitsstrafe von 7 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen, je unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren, vor. Ausserdem soll ihm ein lebenslanges Tätigkeitsverbot auferlegt werden, das ihm jede berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verbietet. |
| 14.04.2026 | 09:00 | Kreisgericht lll | G | ST.2024.16-MJU Die Öffentlichkeit ist von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Akkreditierte Gerichtsberichterstatter/-innen sind zugelassen. |
| 14.04.2026 | 10:30 | Kreisgericht lll | F | ST.2026.41-MJU Strafsache betreffend gewerbemässigen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung sowie mehrfachen (teilweise versuchten) Hausfriedensbruch; Anklage im abgekürzten Verfahren Rund 20 Vorfälle mit insgesamt Fr. 120'000 Beute und Fr. 40'000 Sachschaden. 2 Jahre Freiheitsstrafe sowie Vollzug einer früheren Geldstrafe von 30 Tagessätzen. |
| 14.04.2026 | 14:00 | Einzelrichter lll | F | ST.2024.96-MJU Strafsache betreffend mehrfache Tierquälerei, mehrfache Übertretung des Lebensmittelgesetzes und mehrfache Übertretung des Tierseuchengesetzes Der Beschuldigte führt einen Schweinemastbetrieb. Gemäss Anklage seien bei mehreren Anlie-ferungen im Schlachthof bei insgesamt 62 Tieren gesundheitliche Beeinträchtigungen namentlich im Bereich der Füsse festgestellt worden. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die Tiere nicht behandelt zu haben und sich dadurch der mehrfachen Tierquälerei durch Vernachlässigung Schuldig gemacht zu haben. Weiter wird ihm die Übertretung des Lebensmittelgesetzes vorgeworfen, indem er nicht gesunde Schweine zur Schlachtung gegeben habe. Schliesslich soll er auch das Tierseuchengesetz übertreten haben, da bei vier Tieren die Ohrmarken gefehlt hätten. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 7 Monaten, eine Busse von 3'000 Franken und den Widerruf des bedingten Vollzugs zweier Vorstrafen im Umfang von gesamthaft 30'000 Franken. |
| 16.04.2026 | 13:30 | Einzelrichter III | F | ST.2025.105-SKE Strafsache betreffend unrechtmässige Erwirkung von Versicherungsleistungen i.S. des Arbeitslosenversiche-rungsgesetzes (Einsprache gegen Strafbefehl) Unterlassene Deklaration von erzieltem Erwerbseinkommen, wodurch gut Fr. 6'400 zu viel Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt wurde. 16 Tagessätze Geldstrafe (bedingt, Probezeit 2 Jahre) sowie Fr. 480 Busse. |
| 16.04.2026 | 08:15 | Einzelrichter lll | G | ST.2025.236-MJU Strafsache betreffend mehrfache grobe Verkehrsregelverletzung – Einsprache gegen Strafbefehl Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, auf einer Fahrt mehrfach den Mindestabstand zu dem vorausgelenkten Personenwagen unterschritten zu haben. Zudem soll er versucht haben, den vorausgelenkten Personenwagen rechts zu überholen. Durch die wiederholte Unterschreitung des Mindestabstandes habe der Beschuldigte, auch in Anbetracht des hohen Verkehrsaufkommens, eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen. Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie eine Busse von Fr. 1’400.–. |
| 17.04.2026 | 08:30 | Kreisgericht III | G | ST.2025.73-SKE Strafsache betreffend versuchte sexuelle Nötigung etc. Im Wesentlichen soll der Beschuldigte an seinem alkoholisierten und (zunächst) schlafenden Gastgeber sexuelle Handlungen vorgenommen haben bzw. dies versucht haben. Anträge StA: Insbesondere 4 Jahre Freiheitsstrafe und 8 Jahre Landesverweisung. |
| 21.04.2025 | 09:00 | Einzelrichter III | G | ST.2025.199-CKE/SG3SE-LKE Strafsache betreffend mehrfacher Diebstahl, mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache Sachbeschädigung, etc. Dem Beschuldigten werden mehrere Einbruch-, Laden- und sonstige Diebstähle vorgeworfen, wobei er bei den Ladendiebstählen teilweise Hausverbote verletzt haben soll. Ausserdem soll er verbotenerweise Bahngleise der Schweizerischen Bundesbahnen überquert und eine Zigarette an einer Örtlichkeit, bei der Rauchverbot herrscht, geraucht haben Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 8.5 Monaten und eine Busse von CHF 6000.00. Ausserdem sei ein Landesverweis von 5 Jahren auszusprechen. |
| 21.04.2026 | 14:15 | Einzelrichter lll | G | ST.2024.114-MJU Strafsache betreffend Drohung und Tätlichkeiten – Einsprache gegen Strafbefehl Dem Beschuldigten wird vorgeworfen im Sommer 2023 gegenüber einer anderen Person im öffentlichen Raum eine Drohung ausgestossen zu haben, um diese Person in Angst und Schrecken zu versetzen. Ebenfalls im Sommer 2023 soll der Beschuldigte im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits seinen damaligen Nachbarn mit den Handflächen gegen die Brust gestossen zu haben, sodass der Nachbar rücklings gegen den Türrahmen knallte, ohne sich dabei zu verletzen. Antrag Staatsanwaltschaft: Geldstrafe von 15 Tagessätzen, bedingt mit einer Probezeit von 2 Jahren; zudem eine Busse von Fr. 100.–. |
| 22.04.2026 | 14:00 | Einzelrichter II | F | Forderung / definitive Eintragung eines Gemeinschaftspfandrechtes der Stockwerkeigentümergemeinschaft |
| 22.04.2025 | 14:15 | Kreisgericht III | G | ST.2025.132-CKE Strafsache betreffend versuchte schwere Körperverletzung, mehrfachen, teilweise geringfügigen Diebstahl, mehrfachen Hausfriedensbruch, Vergehen gegen Waffengesetz, Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahre 2024 in einem St.Galler Club im Zuge einer Auseinandersetzung mit dem Pistolengriff einer Gaspistole einem Kontrahenten frontal auf den Oberkiefer geschlagen zu haben, so dass dieser zu Boden ging und mehrere Minuten bewusstlos auf dem Boden gelegen haben soll. Des Weiteren werden dem Beschuldigten diverse Diebstähle im Jahr 2024 vorgeworfen. Unter anderem soll er zwei E-Scooter und ein Elektro-Fahrrad im Wert von CHF 2'328.00 entwendet und teilweise als Zahlungsmittel für Betäubungsmittel eingesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine Busse von CHF 100.00. Ausserdem sei eine ambulante Behandlung anzuordnen und der Beschuldigte sei für zehn Jahre des Landes zu verweisen. |
| 23.04.2026/24.04.2026 | 08:30 | Kreisgericht III | G | Forderung aus Arbeitsrecht |
| 24.04.2026 | 14:15 | Kreisgericht lll | F | ST.2025.219-MJU Strafsache betreffend mehrfachen Betrug, mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren; Anklage im abgekürzten Verfahren Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, über Onlineplattformen Schmuck zum Kauf angeboten zu haben, ohne diesen besessen zu haben und ohne die Absicht gehabt zu haben, diesen den Käufern zu liefern. Die Käufer leisteten Zahlungen von gesamthaft Fr. 2'200.00 an den Beschuldigten, ohne die Ware zu erhalten. Weiter soll der Beschuldigte über das Darknet den Versand von Heroin zum Eigenkonsum an Zustelladressen in Konstanz veranlasst und die Drogen in der Folge selbst in die Schweiz eingeführt haben. In gleicher Weise soll der Beschuldigte auch Rohmaterialen und Erzeugnisse mit betäubungsmittelähnlicher Wirkung in die Schweiz eingeführt haben, welche teilweise für eine Weitergabe oder den Weiterverkauf bestimmt gewesen seien. Sodann soll der Beschuldige über Online-Dienste verschiedene Betäubungsmittel zum Kauf angeboten haben. Weiter wird dem Beschuldigten der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Schliesslich soll der Beschuldigte unentschuldigt einer Pfändung ferngeblieben sein. Der Urteilsvorschlag sieht eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten vor, unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren. Zudem soll er zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 (Probezeit zwei Jahre) und einer Busse von Fr. 900.00 (Ersatzfreiheitsstrafe neun Tage) verurteilt werden. Schliesslich soll er zur Leistung von Schadenersatz an die Privatkläger verurteilt werden. |
| 27.04.2026 | 09:00 | Einzelrichter III | F | ST.2026.30-CKE Strafsache betreffend qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln; Anklage im abgekürzten Verfahren Dem Beschuldigten wird vorgeworfen am 1. Dezember 2025 einen Personenwagen Mercedes-Benz AMG auf der Autobahn A1, von Heerbrugg herkommend via St.Margrethen in Richtung Abtwil gelenkt und dabei aus dem Rosenbergtunnel ausfahrend stark beschleunigt zu haben, wodurch er Höhe Kilometer 380.500 in 9007 St.Gallen eine Geschwindigkeit von 145 km/h erreicht und die abweichend signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 65 km/h überschritten habe. Er habe dadurch eine hohe Gefahr eines Unfalls mit Schwerverletzten und Todesopfern geschaffen. Der Urteilsvorschlag sieht eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren, vor. |
| 28.04.2026 | 08:30 | Kreisgericht III | F | Forderung aus Arbeitsrecht/Widerklage |
| 28.04.2026 | 09:00 | Kreisgericht III | G | ST.2025.229-SKE/SG3SK-LKE Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verweisungsbruch Der Beschuldigte soll sich spätestens seit dem 15.03.2025 in der Schweiz aufgehalten haben, obwohl gegen ihn eine bis zum 05.03.2027 gültige Landesverweisung bestanden habe. Im Zeitraum zwischen dem 15.03.2025 bis 09.07.2025 habe er in St.Gallen, Horn und Steinach mindestens 700 Gramm Heroingemisch (d.h. 107.82 Gramm reines Heroin) à 5 Gramm pro Portion zu einem Preis von Fr. 80.00 bis 300.00 pro Portion an diverse Abnehmer abgegeben. Auch habe er am 09.07.2025 55.4 Gramm Heroingemisch (7.53 Gramm reines Heroin) auf sich getragen und sei in seinem Pensionszimmer in Arbon im Besitz von 1’095.6 Gramm Heroingemisch (166.68 Gramm reines Heroin) gewesen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten und eine Landesverweisung auf Lebzeit. |
| 30.04.2026 | 08:30 | Kreisgericht lll | G | ST.2025.240-MJU Strafsache betreffend versuchte vorsätzliche Tötung sowie mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Ende November 2024 während mehreren aufeinanderfolgenden Tagen zusammen oder im Beisein der Privatklägerin Kokain, Xanax und Alkohol konsumiert zu haben. Der Konsum dieser Substanzen soll beim Beschuldigten Wahnvorstellungen ausgelöst haben. Im Wahn soll der Beschuldigte dann mindestens 14 Mal mit einem Messer auf den Kopf und Oberkörper der Privatklägerin eingestochen haben und sie so lebensgefährlich verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, er habe aufgrund seiner zuvor gemachten Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Konsum von Kokain wissen müssen, dass er dadurch Wahnvorstellungen entwickeln könne. Mit dem erneuten Konsum Ende November 2024 habe der Beschuldigte in Kauf genommen, in einer solchen Wahnvorstellung mit einem Messer auf die Privatklägerin einzustechen. Die Staatsanwaltschaft beantragt Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und eine Busse von Fr. 500.00. Weiter wird die Anordnung einer stationären Suchtbehandlung nach Art. 60 StGB beantragt. |
Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung, II = 2. Abteilung, III = 3. Abteilung
Verhandlungsort:
A = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 201
B = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 202
C = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 214
D = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 316
F = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 324
G = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 325
H = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 322
I = Kantonsgerichtssaal, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen
Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
