Logo Kanton St.Gallen

Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
24.04.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend fahrlässige Körperverletzung etc. (Zweite Verhandlung: Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, mit seinem Personenwagen aufgrund pflichtwidrigen Nichtanpassens der Geschwindigkeit in der Rechtskurve sowie wegen ungenügenden Rechtsfahrens mit dem auf der Gegenfahrbahn auf einem Motorrad entgegenkommenden Privatkläger kollidiert zu sein. Der Privatkläger habe sich dadurch diverse Verletzungen zugezogen, welche eine mehrmonatig (teilweise) Arbeitsunfähigkeit nach sich gezogen hätten. Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Hierfür verurteilte sie ihn zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu Fr. 70.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Mit seiner Berufung verlangt der Beschuldigte einen Freispruch von Schuld und Strafe. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Gutheissung der Berufung. Der Privatkläger trägt hingegen auf Abweisung an.
Mit Beschluss vom 9. August 2023 ordnete die Strafkammer ein ergänzendes unfallanalytisches Gutachten an. Kreisgericht Toggenburg (Entscheiddatum: 8. April 2022)
29.04.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfacher Diebstahl etc. (Dem Beschuldigten werden zahlreiche Delikte, konkret mehrfacher versuchter qualifizierter Raub, mehrfacher Diebstahl, geringfügiger Diebstahl, Hausfriedensbruch, mehrfache Sachbeschädigung, versuchte Körperverletzung, Drohung, Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Beschimpfung, Übertretung des Eisenbahngesetzes, mehrfaches Vergehen gegen das Waffengesetz, mehrfaches Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, vorgeworfen. Die ihm vorgeworfenen Delikte soll er teils vor, teils nach Vollendung des 18. Altersjahrs begangen haben.
Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten von der Anklage der Beschimpfung frei. Hingegen sprach sie ihn des mehrfachen Diebstahls, des Hausfriedensbruchs, des mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz, der mehrfachen Sachbeschädigung, der versuchten einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Drohung, der Nötigung, des mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz, der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, des mehrfachen versuchten qualifizierten Raubes sowie der Übertretung des Eisenbahngesetzes schuldig. Hierfür verurteilte sie ihn zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten sowie zu einer Busse von Fr. 300.00. Sodann ordnete sie eine stationäre Massnahme sowie eine Landesverweisung von 6 Jahren an. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung das Absehen von einer Landesverweisung. Die Jugendanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an. Die Privatkläger beteiligen sich nicht am Berufungsverfahren.) Kreisgericht Rheintal (Entscheiddatum: 4. Oktober 2023)
13.05.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache einfache Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Juli 2018 und Mai 2020 im Raum Wil verschiedene Straftaten gegen die körperliche Integrität, das Vermögen und die Ehre begangen zu haben. Zusätzlich habe er Konkurs- und Betreibungsdelikte sowie Widerhandlungen gegen das Polizei-, das Strassenverkehrs- und das Arbeitslosenversicherungsgesetz verübt. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten von der Anklage der einfachen Körperverletzung, der versuchten Nötigung, der Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte, der Beschimpfung sowie des geringfügigen Diebstahls frei. Hingegen erkannte es ihn der einfachen Körperverletzung, der Tätlichkeiten, des mehrfach versuchten Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, der geringfügigen Sachbeschädigung, der mehrfachen Beschimpfung, der mehrfachen Drohung, der Nötigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, des mehrfachen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren, des mehrfachen Missachtens einer polizeilichen Anordnung, des Fahrens in qualifiziert fahrunfähigem Zustand, des Fahrens ohne Berechtigung, der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, des unrechtmässigen Erwirkens von Leistungen der Arbeitslosenversicherung sowie des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten bei einer Probezeit von 4 Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Auf die Anordnung einer ambulanten Behandlung verzichtete das Kreisgericht. Im Berufungsverfahren verlangt die Staatsanwaltschaft den Vollzug der ausgesprochenen Freiheitsstrafe sowie die Anordnung einer vollzugsbegleitenden ambulanten Behandlung. Der Beschuldigte beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 29. März 2021)
15.05.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl etc. (Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, im August 2019 sowie im August und September 2020 gemeinsam mit einer Mittäterin verschiedene (Einbruch-) Diebstähle in der Stadt St. Gallen geplant und ausgeführt zu haben. Im Anschluss an einen dieser Einbruchdiebstähle hätten sie mit einer gestohlenen PostFinance-Karte Bargeld abgehoben.
Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Beschuldigten des banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, des mehrfachen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, des versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie des geringfügigen Vermögensdelikts schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Diese erklärte es im Umfang von 9 Monaten für vollziehbar. Zudem verurteilte es den Beschuldigten zu einer Busse und verwies ihn für 10 Jahre des Landes.
Der Beschuldigte anerkennt einen Hausfriedensbruch. Ansonsten verlangt er mit seiner Berufung einen vollumfänglichen Freispruch sowie das Absehen von einer Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 18. August 2021)
16.05.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahr 2017 als Fahrzeuglenker gemeinsam mit einem Kollegen ca. 500 Gramm Marihuana von Zürich nach Thal/SG transportiert zu haben. Danach habe er seinem nicht fahrberechtigten Kollegen das Fahrzeug und in einer anschliessenden Polizeikontrolle auch den eigenen Führerausweis überlassen, um die Polizeibeamten über dessen Fahrberechtigung zu täuschen. Im weiteren Verlauf sei der Kollege geflüchtet, wobei der Beschuldigte die Polizei an dessen Verfolgung gehindert habe, indem er den Fahrzeugschlüssel des Polizeifahrzeugs aus dem Zündschloss gezogen und fallen gelassen habe. Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz, des Überlassens eines Motorfahrzeuges an eine nicht führungsberechtigte Person, des Überlassens von Ausweisen an eine nicht für diese bestimmte Person, der Begünstigung ("Abziehen des Schlüssels") sowie der Hinderung einer Amtshandlung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen. Von der Anklage der Begünstigung betreffend "Bestätigung, dass er der Bruder des Fahrzeugführers sei" erfolgte ein Freispruch. Mit Berufung verlangt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Rorschach (Entscheiddatum: 15. Mai 2021)
21.05.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache fahrlässige Tötung etc. (Der Beschuldigten wird vorgeworfen, am 15. April 2022 in Niederuzwil einen Personenwagen mit überhöhter Geschwindigkeit sowie unter Einfluss von Alkohol gelenkt und in der Folge einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Dabei verstarben drei Mitfahrende auf der Unfallstelle, die Beifahrerin erlitt schwere Verletzungen. Das Kreisgericht sprach die Beschuldigte der mehrfachen fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen schweren Körperverletzung, der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln und des Fahrens in fahrunfähigem Zustand (qualifizierte Alkoholkonzentration) schuldig und verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen (Probezeit 2 Jahre). Es verpflichtete die Beschuldigte, einer Privatklägerin eine Genugtuung von Fr. 12'000.00 zu bezahlen. Die übrigen Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche der Privatkläger wurden dem Grundsatz nach geschützt und im Übrigen auf den Zivilweg verwiesen. Die Be-schlagnahme des Fahrzeugs wurde aufgehoben. Mit Berufung verlangt die Beschuldigte unter anderem einen Freispruch von der Anklage der qualifi-zierten groben Verletzung der Verkehrsregeln sowie die Ausfällung einer tieferen Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung. Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 8. Juni 2023)
22.05.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Verlauf des ersten Halbjahres 2018 trotz entzogenem Führerausweis sowie teilweise unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol mehrfach ein Fahrzeug gelenkt zu haben. Zudem habe er sich durch Flucht zweier Polizeikontrollen und einmalig einer Feststellung seiner Fahrunfähigkeit zu entziehen versucht. Weiter habe er anlässlich eines dieser Fluchtversuche beinahe einen Polizisten angefahren und einen Unfall mit Sachschaden verursacht. Schliesslich habe der Beschuldigte den Kanton St. Gallen trotz entsprechender Aufforderung des Migrationsamtes nicht fristgerecht verlassen und über Monate hinweg regelmässig Kokain und Marihuana konsumiert.
Das Kreisgericht stellte das Strafverfahren betreffend Verletzung der Verkehrsregeln ein und sprach den Beschuldigten der Gewalt und Drohung gegen Beamte, des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges trotz Entzug des Ausweises, des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand (qualifizierte Alkoholkonzentration und andere Gründe), der versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrun-fähigkeit, der mehrfachen Hinderung einer Amtshandlung, der Übertretung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie der mehrfachen Über-tretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Es verurteilte ihn unter Widerruf einer früheren bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie im Zusatz zu einem bereits ergangenen Strafbefehl mit 120 Tagen Freiheitsstrafe zu einer teilbedingten Gesamtfreiheitsstrafe von 24 Monaten (8 Monate vollziehbar, 16 Monate aufgeschoben mit einer Probezeit von 3 Jahren). Weiter wurde der Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen (Probezeit 3 Jahre) sowie zu einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt.
Mit Berufung verlangt der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Beamte, den Verzicht auf den Widerruf sowie eine tiefere Sanktion (bedingte Gesamtstrafe von 20 Monaten). Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 25. August 2021)
23.05.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend versuchten Raub etc. (Dem Beschuldigten wird in der Hauptsache vorgeworfen, zusammen mit zwei Kollegen eine private Dachterrasse betreten und diese trotz Aufforderung eines Bewohners nicht verlassen zu haben, worauf es zu einer wechselseitigen tätlichen Auseinandersetzung zwischen den anwesenden Personen gekommen sei. Zudem soll der Beschuldigte versucht haben, einem Passanten das Mobiltelefon aus der Hand zu reissen. Als dies nicht gelungen sei, habe er diesem mit der Faust ins Gesicht geschlagen, um ihn dazu zu bringen, Geld oder sein Mobiltelefon herauszugeben. Schliesslich werden dem Beschuldigten zahlreiche Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie weitere Delikte zur Last gelegt.
Das Kreisgericht Rorschach sprach den Beschuldigten von der Anklage des versuchten Raubs sowie einzelner Strassenverkehrsdelikte frei. Hingegen sprach es ihn des mehrfachen Raufhandels, der mehrfachen Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, der Urkundenfälschung, der Nötigung, der Übertretung des Eisenbahngesetzes sowie zahlreicher Strassenverkehrs-delikte schuldig. Das Kreisgericht ordnete den Vollzug einer bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von sechs Monaten an und verurteilte den Beschuldigten für die von ihm neu begangenen Taten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten.
Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung, er sei unter Einbezug der vom Kreisgericht Rorschach widerrufenen bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu einer bedingten Gesamtfreiheitsstrafe von maximal 18 Monaten zu verurteilen. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung. Mit ihrer Anschlussberufung verlangt sie, der Beschuldigte sei unter Einbezug der vom Kreisgericht Rorschach widerrufenen bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 20 Monaten zu verurteilen. Davon seien sechs Monate zu vollziehen. Zusätzlich sei der Beschuldigte zu einer Geldstrafe zu verurteilen.)
Vorinstanz: Kreisgericht Rorschach (Entscheiddatum: 1. April 2022)
27.05.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend versuchte schwere Körperverletzung etc. (Fortsetzung der Verhandlung vom 19. Januar 2024. Die Staatsanwaltschaft wirft den zwei Beschuldigten mit separaten Anklageschriften Folgendes vor:
Mit Anklageschrift vom 13. Juli 2021 wird dem Beschuldigten 1 in der Hauptsache zur Last gelegt, mit einer am Kopf aufgesetzten Schusswaffe auf eine andere Person geschossen zu haben. Das Kreisgericht Rheintal sprach den Beschuldigten 1 von der Anklage des Angriffs frei. Dagegen wurde der Beschuldigte 1 des versuchten Mordes, der Nötigung und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Dafür verurteilte das Kreisgericht den Beschuldigten 1 zu einer Freiheitsstrafe von 12.5 Jahren und verwies ihn für 10 Jahre des Landes. Gegen diesen Entscheid haben der Beschuldigte 1 und ein Privatkläger Berufung erklärt. Der Beschuldigte 1 beantragt einen vollumfänglichen Freispruch, der Privatkläger einen Schuldspruch wegen Angriffs sowie die Erhöhung der vom Kreisgericht zugesprochenen Genugtuung. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufungen an.) Mit Anklageschriften vom 13. Juli 2021 und 21. Januar 2022 werden dem Beschuldigten 2 zur Hauptsache mehrere Körper- und Ehrverletzungsdelikte, Drohungen, Sachbeschädigungen und mehrfache Gewalt und Drohungen gegen Beamte vorgeworfen. Zusammenfassend soll er bei verschiedenen Gelegenheiten körperliche Gewalt gegenüber unterschiedlichen Personen ausgeübt sowie Beschimpfungen und Drohungen, namentlich gegenüber Polizeibeamten, geäussert haben. Das Kreisgericht Rheintal sprach den Beschuldigten 2 von der Anklage der einfachen Körperverletzung, des Angriffs, der Nötigung, der üblen Nachrede und der Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz frei. Hingegen sprach es den Beschuldigten 2 der versuchten schweren Körperverletzung, der versuchten Begünstigung, der Gefährdung des Lebens, der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, der mehrfachen Drohung, der einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Tätlichkeiten, der mehrfachen Beschimpfung, des Fahrens in fahrunfähigem Zustand und der mehrfachen geringfügigen Sachbeschädigung schuldig. Dafür verurteilte das Kreisgericht den Beschuldigten 2 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 1'000.00. Ausserdem ordnete das Kreisgericht eine Landesverweisung von 8 Jahren an. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte 2 weitere Freisprüche, eine mildere Strafe sowie ein Absehen von einer Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Rheintal (Entscheid-datum: 18. November 2022)
29.05.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache Brandstiftung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom September 2021 bis September 2022 insgesamt acht Brandstiftungen (teilweise mit Gefahr für Leib und Leben von Menschen) begangen zu haben.
Die Vorinstanz sprach ihn in drei Fällen von der Anklage der Brandstiftung (teilweise mit Gefahr für Leib und Leben) frei. In fünf Fällen sprach sie ihn der Brandstiftung schuldig. Hierfür verurteilte sie ihn zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten, unter Anrechnung der Untersuchungshaft und des vorzeitigen Straf- bzw. Massnahmenvollzugs. Zudem ordnete sie eine stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB an. Der Beschuldigte akzeptiert die vorinstanzlichen Schuldsprüche und beantragt mit seiner Berufung die Anordnung einer vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahme. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster
(Entscheiddatum: 31. Oktober 2023)

31.05.2024 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend Urkundenfälschung etc. (Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, eine Rechnung über zwei Maklerprovisionen gefälscht zu haben. Er habe auf einer Originalrechnung mit dem Computer für den Verkauf von zwei Wohnungen anstatt der tatsächlichen Maklerprovision von jeweils Fr. 14'040.00 einmal Fr. 100'000.00 und einmal Fr. 120'000.00 eingesetzt. Die gefälschte Rechnung habe er anschliessend beim Kantonalen Steueramt eingereicht, um dieses über die tatsächliche Maklerprovision zu täuschen. Durch die Angabe der höheren Maklerprovisionen habe der Beschuldigte beim Verkauf der beiden Liegenschaften bei der Grundstück-gewinnsteuer unrechtmässig einen Betrag von Fr. 28'810.00 bzw.
Fr. 35'476.00 einsparen wollen. Weiter habe der Beschuldigte es als Geschäftsführer eines Restaurants unterlassen, in seinem Lokal die Feuer-schutzbestimmungen zu überprüfen.
Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten von den Vorwürfen der Urkunden-fälschung und der mehrfachen Übertretung des Feuerschutzgesetzes frei. Demgegenüber erklärte sie ihn des mehrfachen Steuerbetrugs schuldig. Hierfür verurteilte sie ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu Fr. 150.00, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung einen Freispruch vom Vorwurf des mehrfachen Steuer-betrugs. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 14. September 2022)

Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

Legende
A = Grosser Gerichtssaal
B = Kleiner Gerichtssaal
C = Büro des Handelsgerichtspräsidenten