Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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05.06.23 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend mehrfache fahrlässige Tierqualerei etc. (Der Beschuldigten wird vorgeworfen, sie habe nicht die nötigen Vorkehrungen getroffen, um das mehrfache Entweichen ihrer beiden Hunde aus dem umzäunten Garten ihres Wohnortes zu verhindern, und damit ihre Sorgfaltspflichten als Hundehalterin verletzt. Nachdem beide Hunde am 1. September 2019 entwichen seien, habe einer von ihnen im Quartier eine im Garten angeleinte, schlafende Katze angegriffen, die aufgrund des rechtzeitigen Eingreifens ihres Halters unverletzt geblie-ben sei. Am 16. September 2019 hätten die erneut ausgebrochenen Hunde im Quartier zwei Katzen totgebissen und eine dritte Katze erheblich verletzt. Das Kreisgericht sprach die Beschuldigte mit Entscheid vom 14. Dezember 2020 von der Anklage der mehrfachen fahrlässigen Tierquälerei und der mehrfachen Übertretung des Tierschutzgesetzes frei. Die Staatsanwaltschaft verlangt mit ihrer Berufung entsprechende Schuldsprüche und als Sanktionen eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse.) Vorinstanz: Kreisgericht Rorschach (Entscheiddatum: 14. Dezember 2020) |
07.06.23 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend versuchte schwere Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seiner Ehefrau eine Ohrfeige gegeben und sie zu einem späteren Zeitpunkt geschubst, ihr ins Gesicht sowie auf den Hinterkopf geschlagen zu haben. Weiter soll er dem Bruder der Ehefrau, welcher ihr zur Hilfe geeilt sei, mit der Faust gegen die linke Schläfe geschlagen haben, wodurch die-ser zu Boden gefallen sei. Daraufhin habe der Beschuldigte weiter mit seinen Fäusten, Füssen und einem Stuhl auf das am Boden liegende Opfer eingeschlagen. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten vom Vorwurf der versuchten Nötigung frei. Hingegen erklärte es ihn der versuchten schweren Körperverletzung und der mehrfachen Tätlichkeiten für schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Betreffend die mehrfachen Tätlichkeiten sah das Kreisgericht von einer Bestrafung ab. Weiter wurde auf die Anordnung einer Landesverweisung verzichtet. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung einen Freispruch von der Anklage der versuchten schweren Körperverletzung sowie die Sistierung und spätere Einstellung des Verfahrens betreffend mehrfache Tätlichkeiten gegen die Ehefrau. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 21. Oktober 2021) |
09.06.23 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend mehrfache Tierquälerei etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen dem 4. und 25. März 2019 bei einem verletzten bzw. kranken Mastschwein keine adäquate Heilbehandlung durchgeführt zu haben. Trotz Kenntnis seines Gesundheitszustandes habe er das Tier am 25. März 2019 in den Schlachtbetrieb transportieren lassen, wodurch es ungerechtfertigte Schmerzen erlitten habe. Ferner habe der Beschuldigte damit ein ungeniessbares Schlachttier zur Lebensmittelherstellung in Verkehr gebracht und dadurch eine abstrakte Gesundheitsgefährdung der Konsumentinnen und Konsumenten geschaffen. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der mehrfachen Tierquälerei sowie der Übertretung des Lebensmittelgesetzes schuldig und verurteilte ihn unter Einbezug der zu vollziehenden Geldstrafe von 20 Tagessätzen gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St. Gallen vom 7. Dezember 2018 zu einer Geldstrafe von 100 Tages-sätzen zu je Fr. 60.00 sowie zu einer Busse von Fr. 200.00. Mit Berufung beantragt der Beschuldigte einen Freispruch, während die Staatsanwaltschaft mit An-schlussberufung nebst der Bestätigung des Schuldspruchs wegen mehrfacher Tierquälerei eine Verurteilung wegen Vergehens gegen das Lebensmittelgesetz sowie eine höhere Sanktion fordert.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 19. November 2020) |
13.06.23 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend fahrlässige Körperverletzung (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen Auffahrunfall auf der Autobahn verursacht und dadurch den Privatkläger verletzt zu haben. Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Beschuldigten der fahrlässigen Körperverlet-zung schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je Fr. 100.00. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung einen Frei-spruch von Schuld und Strafe. Die Staatsanwaltschaft beantragt die kostenpflichtige Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 31. Januar 2022) |
16.06.23 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend falsche Anschuldigung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe in zwei Schreiben, welche er zusammen mit der Mitbeschuldigten verfasst und versendet habe, mit der Androhung eines Strafverfahrens bewirken wollen, dass die Privatklägerinnen davon absehen würden, die Forderungen aus dem Mietverhältnis der Mitbeschuldigten weiter zu ver-folgen und einzutreiben. Weiter habe der Beschuldigte in einem der beiden Schreiben behauptet, dass die Privatklägerin die Unterschrift der Mitbeschuldigten vorgetäuscht habe. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der mehrfachen versuchten Nötigung sowie der üblen Nachrede schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu Fr. 70.00 sowie zu einer Busse von Fr. 630.00. Mit seiner Berufung verlangt der Beschuldigte Freisprüche von Schuld und Strafe. Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerinnen beantragen die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Rorschach (Entscheiddatum: 7. Januar 2022) |
23.06.23 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend Vergewaltigung (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich gewaltsam über den Willen der Privatklägerin hinweggesetzt und an ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Die Vor-instanz verurteilte den Beschuldigten wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten sowie zur Bezahlung von Schadenersatz und Genugtuung an die Privatklägerin. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte die Aufhebung dieses Entscheids respektive einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerin beantragen die kostenfällige Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 7. Januar 2022) |
28.06.2023 | 14:00 | Handelsgericht | A | Am 17. Februar 2021 wurde die Marke "AlpAroma" auf den Namen der Beklagten für Waren und Dienstleistungen der Nizza-Klassifikationen Nr. 3, 5 und 30 in das Markenregister eingetragen. Die Klägerin beantragt, es sei die Nichtigkeit der Marke festzustellen. Die Beklagte beantragt die Abweisung der Klage, soweit darauf einzutreten sei. Die Klägerin trägt vor, sie habe sich im August 2020 entschieden, das Zeichen "AlpAroma" als Marke für einen Maskenspray zu verwenden. Dies nachdem sie das Zeichen bereits seit 2015 gebraucht habe, unter anderem durch den Domainnamen alparoma.ch. Die Beklagte, welche sie in der Idee eines Markensprays unterstützt habe, habe die Marke später rechtsmissbräuchlich hinterlegt. Die Klägerin wirft der Beklagten namentlich vor, die Marke ohne Gebrauchsabsicht und zur Behinderung der Klägerin hinterlegt zu haben, um damit einen ungerechtfertigten finanziellen Vorteil zu erzielen. Die Beklagte wendet ein, sie habe zusammen mit der Klägerin das Projekt des Maskensprays verfolgt. Die Parteien bildeten eine einfache Gesellschaft. Die Zuteilung der Marke habe durch eine Liquidation der Gesellschaft unter Berücksichtigung der gegenseitigen Ansprüche zu erfolgen. |
29.06.2023 | 14:00 | Handelsgericht | A | Die Klägerin beantragt, die Beklagte habe sämtliche in ihrer Datensammlung gespeicherten Personendaten der Klägerin zu löschen. Ausserdem sei der Beklagten zu verbieten, Personendaten der Klägerin auf ihrer Webseite zugänglich zu machen. Eventuell müsse die Beklagte bestimmte Nutzerbewertungen von ihrer Webseite löschen. Sie begründet ihre Anträge im Wesentlichen mit Verstössen gegen das Datenschutzgesetz und die Persönlichkeitsrechte. Die Beklagte beantragt, auf die Klage sei nicht einzutreten, weil das Handelsgericht nicht zuständig sei. Eventuell beantragt die Beklagte die Abweisung der Klage, weil ihr Verhalten durch überwiegende private und öffentliche Interessen gerechtfertigt sei. |
Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen
Legende
A = Grosser Gerichtssaal
B = Kleiner Gerichtssaal
C = Büro des Handelsgerichtspräsidenten