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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
23.07.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend Misswirtschaft (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, als einziger Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft deren Bilanz trotz Überschuldung nicht beim Gericht deponiert und damit in Kauf genommen zu haben, dass sich die Überschuldung verschlimmert bzw. Gläubiger geschädigt werden. Sodann sei er im Wissen um die massive Überschuldung aus dem Verwaltungsrat ausgetreten. In der Folge wurde der Konkurs über die Aktiengesellschaft eröffnet. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der Misswirtschaft schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren. Es verzichtete auf den Widerruf einer bedingt ausgesprochenen Vorstrafe und entschied über die Zivil- und Entschädigungsforderung der Privatklägerschaft. Mit Berufung beantragt der Beschuldigte einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerschaft beantragen die Abweisung der Berufung) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 27. August 2021
15.08.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend Schändung (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 8./9. Juli 2019 in seiner Wohnung den Privatkläger mehrfach mit dem Finger anal penetriert, dessen Penis in den Mund genommen, ihn am Gesäss angefasst sowie auf den Mund geküsst zu haben, wogegen sich der Privatkläger aufgrund seines zuvor erfolgten Marihuana-, Alkohol- und Medikamentenkonsums nicht habe wehren können. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten wegen Schändung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten (Probezeit 3 Jahre). Sodann verwies es den Beschuldigten für 5 Jahre des Landes und ordnete die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) sowie die Einziehung und Vernichtung der beschlagnahmten Gegenstände an. Mit Berufung verlangt der Beschuldigte einen Freispruch, den Verzicht auf eine Landesverweisung sowie die Ausschreibung im SIS und die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 20. Mai 2021)
23.08.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahr 2017 als Fahrzeuglenker gemeinsam mit einem Kollegen ca. 500 Gramm Marihuana von Zürich nach Thal/SG transportiert zu haben. Danach habe er seinem nicht fahrberechtigten Kollegen das Fahrzeug und in einer anschliessenden Polizeikontrolle auch den eigenen Führerausweis überlassen, um die Polizeibeamten über dessen Fahrberechtigung zu täuschen. Im weiteren Verlauf sei der Kollege geflüchtet, wobei der Beschuldigte die Polizei an dessen Verfolgung gehindert habe, indem er den Fahrzeugschlüssel des Polizeifahrzeugs aus dem Zündschloss gezogen und fallen gelassen habe. Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz, des Überlassens eines Motorfahrzeuges an eine nicht führungsberechtigte Person, des Überlassens von Ausweisen an eine nicht für diese bestimmte Person, der Begünstigung ("Abziehen des Schlüssels") sowie der Hinderung einer Amtshandlung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen. Von der Anklage der Begünstigung betreffend "Bestätigung, dass er der Bruder des Fahrzeugführers sei" erfolgte ein Freispruch. Mit Berufung verlangt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Rorschach (Entscheiddatum: 15. Mai 2021)
26.08.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend vorsätzliche einfache Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe dem Privatkläger im Jahr 2020 im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung mit der Faust ins Gesicht geschlagen und diesen dadurch verletzt. Zudem soll der Beschuldigte in seinem Büro einen Schlagring besessen haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der einfachen Körperverletzung und des Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Zudem widerrief es den bedingten Vollzug einer früheren Geldstrafe und verzichtete auf den Widerruf einer weiteren bedingten Geldstrafe unter Verlängerung der Probezeit. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Anschlussberufung eine unbedingte Freiheitsstrafe von 7 Monaten und den zusätzlichen Widerruf der zweiten Vorstrafe. Der Privatkläger trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster (Entscheiddatum: 17. Januar 2022)
27.08.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache harte Pornografie etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, per Facebook Messenger ein Video mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit einem Minderjährigen an eine nicht näher bekannte Person versandt zu haben. Weiter soll er zwei Videos mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, fünf Videos mit sexuellen Handlungen mit Tieren und vier Videos mit verbotener Gewaltdarstellung besessen haben. Sodann wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, zwecks Erzielung regelmässiger Einnahmen Diebstähle (Deliktsgut im Wert von insgesamt Fr. 1'175.30) zum Nachteil verschiedener Detailhandelsgeschäfte begangen und dabei zwei dieser Geschäfte trotz Hausverbot betreten zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der mehrfachen harten Pornografie, der mehrfachen Gewaltdarstellungen, des mehrfachen Diebstahls, des mehrfachen geringfügigen Vermögensdelikts sowie des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig. Es verurteilte ihn hierfür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 70.00. Weiter wurde eine Busse von Fr. 600.00 ausgefällt und bei schuldhafter Nichtbezahlung derselben eine Ersatzfreiheitsstrafe von 8 Tagen festgelegt. Dem Beschuldigten wurde ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot auferlegt. Sodann wurde er für 7 Jahre des Landes verwiesen und die Ausschreibung im Schengener Informationssystem angeordnet. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung eine mildere Sanktion sowie den Verzicht auf die Anord-nung einer Landesverweisung und eines Tätigkeitsverbots. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 19. Mai 2021)
28.08.24 14:00 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfacher versuchter und mehrfacher vollendeter Betrug etc. (Dem Beschuldigten werden verschiedene Delikte des Wirtschaftsstrafrechts vorgeworfen. Das Kreisgericht stellte das Verfahren betreffend mehrfachen Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen zufolge Verjährung ein. Es sprach den Beschuldigten von der Anklage des versuchten Betrugs sowie der mehrfachen Urkundenfälschung in Bezug auf einige Vorfälle frei. Hingegen wurde er des mehrfachen Betrugs, des mehrfachen versuchten Betrugs, des mehrfachen Pfändungsbetrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung,  der Misswirtschaft, des Unterlassens der Buchführung und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Das Kreisgericht verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Davon wurden sechs Monate für vollziehbar erklärt. Bei 14 Monaten wurde der Vollzug aufgeschoben mit einer Probezeit von vier Jahren. Auf die Anordnung des Vollzugs zweier Vorstrafen (Geldstrafen) wurde verzichtet. Der Beschuldigte verlangt mit Berufung eine mildere Strafe. Sodann hat eine Privatklägerin Berufung erhoben. Sie beantragt die Zusprechung von beschlagnahmten Vermögenswerten. Die übrige Privatklägerschaft ist am Berufungsverfahren nicht beteiligt. Die Staats-anwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufungen an.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 28. Oktober 2021)

Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

Legende
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B = Kleiner Gerichtssaal
C = Büro des Handelsgerichtspräsidenten